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Bildquelle: PCh24

Von Roman Motoła
 

Vor einem Jahr verkündete das polnische Verfassungsgericht nach monatelangen Beratungen ein Urteil, das das Leben vieler gezeugter Kinder rettete. Die Richter, die es unterzeichnet haben, haben ein glorreiches Kapitel im Kampf für einen wahrhaft humanen, zivilisierten Staat hinterlassen. Damit schafften sie die so genannte eugenische Prämisse ab, nach der es nach altem polnischem Recht möglich war, dem ungeborenen Kind das Leben zu nehmen, wenn nur der Verdacht auf eine Krankheit oder Behinderung bestand. Ist dies das Ende des Kampfes um das Leben?

Die Geschichte der parlamentarischen Entschließungsanträge zu diesem Thema war recht komplex. Der erste Antrag wurde bereits im Herbst 2017 eingereicht. Da sich der Gerichtshof nicht vor Ende der letzten Legislaturperiode des Sejm und des Senats mit der Angelegenheit befasst hat, mussten die Parlamentarier ihre Untersuchung wieder aufnehmen. Dies geschah durch 119 Abgeordnete am Vorabend von Heiligabend 2019. Die Petenten beriefen sich auf mehrere Artikel des Grundgesetzes, darunter Artikel 30 (angeborene und unveräußerliche Menschenwürde), Artikel 32 (Gleichbehandlung durch die öffentliche Gewalt) und Artikel 38 (Garantien für den rechtlichen Schutz des Lebens eines jeden Menschen).

Es dauerte daher fast ein Jahr, bis der Fall verhandelt wurde. Während dieser Zeit erinnerten die Befürworter des Lebensschutzes den Obersten Gerichtshof ständig an den moralischen, vorrangigen Aspekt des Falles. Zu dieser Zeit gab es im parlamentarischen Gefrierschrank ein bürgerliches Projekt “Stoppt die Abtreibung” der Stiftung Leben und Familie, das auch eugenische Prämissen betraf. Die Regierung hat sie jedoch völlig außer Acht gelassen und die Landsleute nicht zum ersten Mal wissen lassen, was sie von ihren Volksinitiativen halten.

Auf der anderen Seite übten die Abtreibungsbefürworter, die zwar nur wenige sind, aber über einen starken finanziellen und medialen Hintergrund verfügen, weiterhin Druck aus. Es gelang ihnen, große Gruppen von “Verteidigern der Frauenrechte” auf die Straße zu bringen, die sich nicht immer darüber im Klaren waren, worum es bei dem lautstarken, äußerst emotionalen Protest eigentlich ging. Abtreibungsfanatismus mischte sich wie üblich mit aggressivem Antiklerikalismus. Beide Phänomene haben, angestachelt durch die großen Medien, eine wahrhaft explosive Atmosphäre geschaffen, in der alle rationalen Argumente einfach niedergeschrien wurden.

Nicht das Ende der Straße, sondern eine Etappe.

Das Urteil der Proteste hat nicht zum Schweigen gebracht, ganz im Gegenteil. Die Abtreibungsgegner, die nach dem 22. Oktober 2020 erneut auf die Straße gingen, wurden nicht einmal von der “tödlichen Epidemie” erschreckt. Schließlich beruhigten sich die Demonstrationen und die Organisatoren konzentrierten sich darauf, ein Netz von “Diensten” für Mütter zu organisieren, die über ihren eigenen Nachwuchs verunsichert sind. Viele rechte Politiker erklärten das Thema Pro-Life für abgeschlossen.

Kaum jemand diskutiert ernsthaft über das Recht auf Leben von Kindern, die infolge von Straftaten gezeugt wurden. Auch die Argumentation der Autoren des Projekts “Stoppt die Abtreibung” (vollständiger Schutz des ungeborenen Lebens durch Streichung aller abtreibungsfreundlichen Ausnahmen) aus dem Jahr 2016 stieß auf breites Unverständnis. Auch die Begründung mit der Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Mutter sei überflüssig, da sie ohnehin zuerst gerettet wird, wenn die Entscheidung notwendig ist, es sei denn, sie selbst äußert einen anderen Willen.

Nach Angaben der Dziennik Gazeta Prawna wird diese Ausnahmeregelung heute jedoch derart missbraucht, dass im vergangenen Jahr in Polen bis zu 300 Frauen unter dem Vorwand einer möglichen Schädigung der psychischen Gesundheit ihre Kinder legal getötet haben. Noch auffälliger sind Organisationen, die die so genannte Abtreibung als einzig mögliche Lösung bei schwierigen oder unerwarteten Schwangerschaften anpreisen. Sie organisieren Auslandsreisen in Länder, in denen die Ungeborenen ungehindert getötet werden, sie versorgen Mütter mit Abtreibungspillen, sie unterhalten Kontakte zu Pseudo-Heilern, die den Abtreibungs-Untergrund mitbegründen. Es fällt ihnen schwer, sich in ihren blutigen Prozessen auch nur im Entferntesten gestört zu fühlen, wenn die wichtigste Person des Landes solche Worte äußert: – Es ist unsinnig zu sagen, dass Abtreibung verboten ist. Sie ist weiterhin zulässig, wenn die Schwangerschaft das Ergebnis eines Verbrechens ist und das Leben oder die Gesundheit der Frau bedroht. Es geht nur um Down- und Turner-Syndrom, bei denen die Möglichkeit der Abtreibung abgeschafft wurde. Aber ich weiß auch, dass es Anzeigen in der Presse gibt, die jeder halbwegs intelligente Mensch versteht und eine solche Abtreibung im Ausland, ob billiger oder teurer, organisieren kann. (…) Unter den Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch zuzulassen, gibt es ein Hindernis in Form der psychischen Gesundheit. Für manche Menschen mag es inakzeptabel sein, aber es kann verwendet werden (aus dem Interview von Jaroslaw Kaczynski für “Wprost”, 23. Mai 2021).

Opfer von “kriminellen Handlungen” haben auch das Recht zu leben.

Die Richter, die – ja, mit einer Verzögerung, die viele Menschenleben gekostet hat – das Urteil vom 22. Oktober 2020 unterschrieben haben, haben ein ruhmreiches Kapitel im Kampf für einen wirklich humanen, zivilisierten Staat geschrieben. Die Zahl der dadurch geretteten Kinder ist nicht zu ermitteln, da nicht alle in den offiziellen Statistiken erfasst werden. Schließlich hat das Gesetz auch eine erzieherische Wirkung, und so manche Mutter hat schon aus Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, davon Abstand genommen, eine Straftat zu begehen.

Die Frage des Schutzes des Lebens eines jeden Kindes sollte jedoch unermüdlich erläutert und publik gemacht werden, damit die Politiker am Ende, auch wenn es Jahre dauert, ihre Bedeutung anerkennen müssen. Damit sie wissen, dass es sich für sie schon aus rein pragmatischen Gründen nicht “lohnt”, sich für die Abschaffung des Rechts auf Leben oder gar für die Erhaltung des derzeitigen Status quo einzusetzen.

Es besteht keine Illusion, dass sie, von einigen Ausnahmen abgesehen, das Thema nicht von sich aus aufgreifen werden, es sei denn, sie werden von ihren Parteioberen dazu überredet. Die Aufgabe der Medien und der konservativen Kreise in der Frage des Pro-Life besteht daher darin, ein absolut lebensfreundliches Klima zu schaffen; eine ständige Aktion, die auf einen Zustand abzielt, in dem die von der Linken im fötalen Lebensstadium “entmenschlichten”, behinderten oder kranken Menschen ihre ihnen innewohnende Würde im gesellschaftlichen Bewusstsein zurückgewinnen. Die Arbeit von (vor allem katholischen) Organisationen, die Müttern in schwierigen Lebenssituationen echte Unterstützung bieten, die sich für Behinderte einsetzen und die den Wert eines jeden Lebens betonen, wie zerbrechlich und kurzlebig es auch sein mag, ist in dieser Hinsicht von unschätzbarem Wert.

Die Abgeordneten, denen wir den Antrag an das Verfassungsgericht verdanken, verwiesen unter anderem auf das Urteil vom Mai 1997, in dem die Richter darauf hinwiesen, dass menschliches Leben auch vor der Geburt beginnt und dass jedem Menschen verfassungsrechtlicher Schutz zusteht, unabhängig davon, ob er bereits geboren ist oder nicht. Bei den Bemühungen um die Wiederherstellung des vollen, universellen Rechts auf Leben für die jüngsten Polen sollte man sich auch dieses elementare Argument in Erinnerung rufen.

Quelle: PCh24


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