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Mateusz Morawiecki · Foto: Kancelaria Premiera/ flickr.com/ Gemeinfrei

Nächste Woche leitet die Europäische Kommission das Verfahren gegen Polen laut dem Artikel 7. des Grundvertrages der EU wegen der umstrittenen Justizreform ein – verkündete der neue polnische Regierungschef, Mateusz Morawiecki, am Donnerstag in der Pause des Gipfeltreffens der Leiter der Mitgliedsstaaten in Brüssel.

„Wenn ich das richtig verstehe, die Entscheidung wurde bereits getroffen, dass die Kommission am nächsten Mittwoch das auch als ’Atomwaffe’ bezeichnete, bisher beispiellose EU-Verfahren aktivieren wird”- sagte der frisch ernannte Ministerpräsident. Er betonte, dass Warschau mit seinen Partnern zwischen der Einführung des „nicht anständigen” Verfahrens und dessen Abschluss sicherlich mehrmals verhandeln würde.

EU-Amtsträger berichteten früher darüber, dass Warschau nur noch ein paar Tage hat, das Verfahren mit dem Widerruf oder Modifizierung der beanstandeten Maßnahmen zu vermeiden.  „Ein freundlicher Tratsch wird nicht genug sein, um das zu ändern”- meinte ein um Namenslosigkeit bittender Betroffener.

Nach anderen Meinungen ist es aber vorstellbar, dass das Brüsseler Organ für die polnische Regierung als „letzte Chance” noch ein paar Wochen Aufschub gestatten wird.

Der Artikel 7. ermöglicht ein solches mehrstufiges Verfahren, das im Falle der schweren und regelmäßigen Verletzung der Grundwerte der EU im Endeffekt  die Suspension des Stimmrechtes des betroffenen Landes nach sich ziehen kann, dazu braucht man aber die einstimmige Unterstützung aller anderen Mitgliedsstaaten, was die Analytiker für ausgeschlossen halten.

In letzter Zeit stieß Polen auf viel Kritik, in erster Reihe weil die Regierung die öffentlichen Medien unter strengere Kontrolle zog, und den Tätigkeitsbereich des Verfassungsgerichtes beschränkte, laut vielen Stimmen beabsichtige sie die Unabhängigkeit der Gerichtshöfe zu beeinträchtigen. Laut Warschau entsprechen die betreffenden Gesetzesänderungen den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.

Im Mai verabschiedete das Europäische Parlament einen Beschluss, wonach das Verfahren laut dem Artikel 7. gegen Ungarn vorbereitet wird, der im Fall der systemischen Verletzung der Grundrechte in das Recht der Europäischen Union kodifiziert wurde.

Quelle: Ungarische Nachrichtenagentur

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