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Fotó: 3szek.ro

Ein rumänisches Gericht in Kovászna (Szeklerland, Siebenbürgen) begründet seinen Beschluss betreffend Verbots einer Flagge des Szeklerlandes, welche von József Kulcsár Terza, einem Mitglied der Ungarischen Bürgerpartei (MPP) und Delegierten zum Komitatsrat, der Selbstverwaltung von Háromszék [1] geschenkt worden war, unter anderem damit, dass diese Flaggenschenkung geeignet sei, im Rat Konflikte zu erzeugen.

Die Klage gegen die Schenkung der Szekler-Flagge war vom Präfekten von Kovászna Sebastian Cucu eingebracht worden.

Die Begründung des Gerichts wurde am Donnerstag in der Ratssitzung von József Kulcsár Terza selber vorgelesen, wobei er hervorhob, das Gericht habe festgestellt, dass die Flagge als Symbol des Autonomiekampfes konflikterzeugend sei sowie ferner, dass die Schenkung insofern gesetzwidrig sei, als sie unter der Prämisse geschah, dass die Szekler-Flagge im Sitzungssaal des Rates aufgestellt werden solle. Nach Ansicht des Gerichts sei die Verfassungsordnung durch die Verwendung des Ausdrucks „Flagge des Szeklerlandes“ im Schenkungsbrief wie auch im annehmenden Ratsbeschluß verletzt worden, da diese Entität (also das “Szeklerland”) auf Basis der rumänischen Verfassung gar nicht existiere.

Die Flagge des Szeklerlandes
Die Flagge des Szeklerlandes

In der detaillierten Begründung des Urteils wird auch darauf hingewiesen, dass die blau-goldene Flagge tatsächlich ein Symbol des Szekler Nationalrates sei. Letzterer wird vom Gericht als eine um die Autonomie kämpfende politische Organisation aufgefasst, wobei festgestellt wird, dass Symbole von politischen Kräften im Sitzungssaal des Rates nicht gezeigt werden dürfen.

József Kulcsár Terza erklärte ferner, dass gemäß der Gerichtsentscheidung die Szekler-Flagge zwar aus dem Sitzungssaal des Rates entfernt werden müsse, aber die Schenkung als solches nicht gesetzwidrig sei, was zur Folge habe, das die Flagge im Inventar des Komitatsrates verbleibe.

Sándor Tamás, der Vorsitzende des Komitatsrates von Kovászna, erklärte, man werde die Begründung des Gerichts der ersten Instanz studieren und gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

[1] Die drei historischen “Szeklerstühle” Kézdiszék, Orbaiszék und Sepsiszék.

Quelle: http://marosvasarhelyiradio.ro/hirek/itelet-szuletett-az-adomany-szekely-zaszlo-ugyeben.html

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