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Öffentliche Gesichtsverhüllung kostet bis zu 1.000 Franken Strafe

BERN – Nachdem sich die Schweizer im März 2021 bei einer Volksabstimmung für ein verfassungsrechtliches Gesichtsverhüllungsverbot ausgesprochen hatten, hat nun der Bundesrat (Regierung) ein Ausführungsgesetz verabschiedet. Demnach wird es in der Schweiz künftig verboten sein, an öffentlich zugänglichen Orten sein Gesicht zu verhüllen. Das Gesetz zielt auf die Burka, die islamistische und frauenverachtende Ganzkörperverhüllung ab.

Zuwiderhandelnden droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Schweizer Franken (1.022 Euro). Ursprünglich war sogar ein Bußgeld von bis zu 10.000 Franken vorgesehen, aber nach Kritik an dieser Höhe ließ die Regierung davon ab.

Ausnahmen auch für linksfaschistische Schlägertrupps

Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. Etwa in Sakralstätten, aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen des einheimischen Brauchtums – damit sind Perchtenläufe und ähnliche Veranstaltungen gemeint. Eine weitere Ausnahme ist als Zugeständnis an linksfaschistische Schlägertrupps wie die Antifa zu werden. So bleibt die Gesichtsverhüllung auf Kundgebungen, wie das Boulevardblatt „Blick“ schreibt, „für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ erlaubt.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf ZURZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION


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24 Gedanken zu „Schweiz: Regierung setzt Burka-Verbot um“
  1. Immer wieder faszinierend, zu was für argumentativen Klimmzügen sich die Weißen hinreißen lassen, um ihre Verachtung der Kultur farbiger MitMenschen zu rechtfertigen.
    Merkt euch eins: Ohne den Islam wärt ihr GAR NICHTS. Nicht bloß eure Zahlen sind Arabisch, auch eure Buchstaben (vom Phönizischen). Von der Medizin bis zur Buchhaltung sind alle eure angeblichen Errungenschaften geklaut, aus Afrika oder aus den Islamischen Ländern.

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    1. ….zu was…..wie wäre es mit wozu?….das ist also ihr Bildungsniveau, na da wird ja so Einiges klar…..nochmal bitte ihre geistigen, sich sets gebetsmühlenartig wiederholenden Ergüsse, in einem anderen Forum aus zu breiten, es ist nicht nur mehr als entbehrlich, langsam wird es echt lähmend…..

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    2. Und IM Is Lahm bist DU garnichts – jedenfalls 1 Stufe unter dem Mann, der Dich schlagen darf, wenn Du widerspenstig bist. Zudem bist Du im Is Lahm sein Saatfeld auf das er gehen kann wann er will – und das alles ohne Dich um Erlaubnis zu bitten und wenn ER widerspenstig ist und Du schlägst IHN, dann könnte das zu Deiner Steinigung oder sonstiger zu Deinem Ableben führender T.tungsmethode führen.

      Ansonsten kannst Du gerne in all diese von M.slimen seit Mohämmed blutigst und brutalst eroberten Länder zurückgehen unter die Burka.

      Der Is Lahm ist die jüngste der 3 abrahamitischen Räligionen und wurde erst im 6. Jahrhundert n. Chr. von Möhämmed aufgrund einer angeblichen Erzengel Gabri(e)l-Erscheinung, als Möhämmed tagelang allein in der Wüste war – erst in Mekka und dann 20 Jahre später in Medina, wo ihm dieser angeblich Erzengel den Jihäd-Auftrag ins Ohr flüsterte, was dann zu der elendlangen Blütspur führte, die Möhämmed auf seinen Eroberungszügen hinterließ – rd. oder genau 57 Länder waren es, auch die Törkei war zuvor christlich-byzantinisches Reich Konstantinopel und im Iran z. B. war die allgemeine Räligion der friedliche auf Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung beruhende Zoroastrismus mit dem weisen Zarathustra.

      Ganz Arabien war vor Möhammed nicht-is-lahmisch – wurde von ihm und seinen Horden und Nachfolgern und ihren Horden blutigst und grausamst unterworfen.

      Du hast keinen blassen Schimmer vom Is Lahm – bist – so Du Müslima bist – auch nur vom Mutterbauch an is lahm-isch gehörngewaschen und als im Is Lahm minderwertig Frau, die z. B. in Säudi-Aräbien inzwischen wohl gerade mal so viel wert ist wie eine Ziege und ein Kamel und vorher noch weniger wert war, offenbar am sogenannten Stockholm-Syndrom erkrankt wie alle diese m. E. d.mlichen Weiber, die einen GOTT anhimmeln, der sie der Willkür des Mannes unterworfen hat und sie offenbar verachtet, sie zum frei verfügbaren Eigentum des Mannes machte, mit dem Mann machen kann was er will.

      Troll’ Dich zurück in Dein tolles is lahm-isches Land – ich frage mich wirklich, was die Müsels alle hier wollen, wenn es doch in ihren Herkunftsländern so super ist. – Da komme ich nur zu einem Schluss: schmarötzen und hier fürstlichste Ali Mentes abschöpfen und Europa is lahm-isieren, dem Is Lahm unterwerfen, damit dann auch Europa demnächst wieder mit dem Eselskarren als Hauptbeförderungsmittel ausgestattet ist und alle Toiletten abschafft, weil ja bekanntermaßen in den is lahm-ischen Ländern seltenst solche kennt.

      Meines Erachtens.

  2. In einem Rechtsstaat ist jedes Faschismussymbol, auch Kopftuch, verboten. Das war sogar mal in der Türkei der Fall, als Kemalisten noch dort regierten.

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  3. Abwarten, ob diese Herrenmenschen-Klientel das so klaglos hinnehmen wird, oder ob sie auf “Religions”freiheit klagen werden.
    Den Vorstoß aber finde ich gut und sollte hier auch durchgesetzt werden.

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    1. Leider rur ein winziger Vorstoß in die richtige Richtung. Wenn man es mit Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten ernst nähme, wäre der Islam verboten.

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  4. In Österreich ist die Vermummung in manchen Bereichen (z. B. Nahverkehr in Wien) Pflicht, viele Sektenmitglieder der rot-grün-woken Terrorgemeinde sind als Geisterfahrer mit der flächendeckenden Vermummung beschäftigt. Bei Demos allerdings (wohl weil in Ö mehr Menschen aus der Mitte der Bevölkerung dort ihren Unmut äußern) sind Masken natürlich verboten. Aber das hat wohl alles so seine Richtigkeit. Daß Menschen, denen das Hirn noch nicht gänzlich weggeimpft ist, sich daran erinnern werden, ist der Politkaste, die derzeit ihre Haut retten will, gleichgültig.
    Aber, von Bundeskanzler über Vizekanzler bis hin zu Paralamentsclubs: wir werden nie vergessen nie verzeihen! Eure Taten kehren zu euch zurück! Wie sagte der Kurzzeitkanzler Österreichs, der Außenminister, für den Diplomatie ein Spiel der offenen Drohungen ist: Es wird kalt und ungemütlich! Denkt dran, liebe Politioten!

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  5. “Ausnahmen auch für linksfaschistische Schlägertrupps” steht da. Ohne geprüft zu haben, ob das stimmt (wird die Redaktion schon gut recherchiert haben) schließe ich daraus, dass für rechtsfaschistische Gruppen ein Gesichtsverhüllungsverbot gibt. Das finde ich gut. Sollte für Linke aber auch gelten. Und, werte Redaktion, Faschismus ist per Definition rechts, und nur rechts. Und noch etwas, liebe Redaktion: 1022 € sind 1000 sfr.

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        1. Nunja – schreiben Sie mal den damaligen Rägime-Namen aus unter A. H., dann geht ihnen vielleicht auf, dass schon der Fäschüsmüs von A. H. l.nker sözialüstischer Fäschüsmüs war.

          Meines Erachtens.

      1. Nachtrag – wenn Sie, P. Schmitz, geschichtlich halbwegs neben der Staatspropaganda informiert wären, wüssten Sie, dass Faschismus per Definition links ist und nur links.

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        1. Goebbels hat eine klare Standortbestimmung vorgegeben: Die Nazis seien revolutionär und damit “selbstverständlich” links, rechts sei das konservative Kleinbürgertum.
          Aber der hatte natürlich bloß einen Klumpfuß und keine blasse Ahnung von der Nazi-Ideologie, anders als ein vielseitig belesener Zeitgenosse wie “Paul Schmitz”.

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          1. Die Nazis habe Linke immer brutal bekämpft, SPD, Kommunisten, Bolschewisten. Die SA zettelte Straßenschlachten gegen Gewerkschaten an. Wollen Sie nun behaupten, diese seien rechts gewesen? Warum hätten Linke Linke bekämpfen sollen? Nein, die Nazis waren rechtsradikale Faschisten, wie Mussolini und Franco auch. Bildung hilft.

  6. “Zuwiderhandelnden droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Schweizer Franken (1.022 Euro). Ursprünglich war sogar ein Bußgeld von bis zu 10.000 Franken vorgesehen, aber nach Kritik an dieser Höhe ließ die Regierung davon ab.”

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  7. Augenwischerei – sonst nix. – Die Ausnahmen öffnen weiterhin Tür und Tor dafür.

    “…aus gesundheitlichen Gründen” – was sollen denn das für Gründe sein? – Ersatz für die M.ske?

    Meines Erachtens.

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    1. “So bleibt die Gesichtsverhüllung auf Kundgebungen für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ erlaubt.”

      NA DANN IST JA ALLES GUT, Hintertürchen sperrangelweit ausgehängt und mit dem Zaunpfahl gewunken!

      Wird wohl nicht lang dauern bis die ersten Prophetenanbeter die jährliche 365-tägige Demonstration ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit anfangen.

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