Sind die Covid-Maßnahmen rech­tens? Jetzt werden die Gerichte aktiv

Verfassungsgericht prüft Covid-Verordnungen
Verfassungsgericht prüft Covid-Verordnungen - Mückstein muß Rede und Antwort stehen (Bildmontage unser-mitteleuropa)

Was sich die Bevöl­ke­rung schon lange fragt, inter­es­siert nun auch zuneh­mend die Höchst­ge­richte. Wie das Öster­rei­chi­sche Verfas­sungs­ge­richt, das in einem 5‑seitigen Schreiben Gesund­heits­mi­nister Wolf­gang Mück­stein auffor­dert die erlas­senen Verord­nungen zu begründen.

 

Wie OE24 berichtet 1.) haben die Höchst­richter das grüne Gesund­heits­mi­nis­te­rium aufge­for­dert bis 18. Februar zu zehn Fragen­kom­plexen rund um die erlas­senen Verord­nungen und Covid-Gesetze detail­liert Auskunft zu erteilen.

Vor allem inter­es­sieren sich die Verfas­sungs­richter dafür, ob die, als Begrün­dung für die Restrik­tionen heran­ge­zo­genen Zahlen, die eine drohende Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems beweisen sollten, tatsäch­lich korrekt sind, wie diese Zahlen erhoben wurden und welche Zusam­men­hänge es zwischen den verschie­denen Zahlen und Maßnahmen gibt und gab.

Es sind hoch­not­pein­liche Fragen, die Mück­steins Resort den Verfas­sungs­rich­tern beant­worten muß.

Der Schwer­punkt der Fragen gilt der angeb­li­chen Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems, womit die Maßnahmen begründet wurden. Denn nur dieses Szenario würde einen Lock­down rechtfertigen.

Die Frage dazu lautet daher: „Der Verfas­sungs­ge­richtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verord­nungs­akten ange­ge­benen Hospi­ta­li­sie­rungs- bzw. Verstor­be­nen­zahlen alle mit SARS-CoV‑2 infi­zierten Personen, die in Spitä­lern auf Normal- oder Inten­siv­sta­tionen unter­ge­bracht sind bzw. die ‚an oder mit‘ SARSCoV‑2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zähl­weise gewählt?

Die Richter inter­es­siert nicht nur ob die ange­ge­benen Toten „an“ oder „mit“ Corona verstorben sind. Auch über das Alter, Geschlecht und weitere Details zu den Hospi­ta­li­sierten und Verstor­benen wird Auskunft verlangt. Ebenso wie über die angeb­li­chen Infek­ti­ons­wege in den unter­schied­li­chen Lebensbereichen.
Deswei­teren wird auch nach der Wirk­sam­keit von Masken, Impfungen und der Zuver­läs­sig­keit der Test­me­thoden und der einzelnen Zähl­weisen gefragt.
Das Gericht ist auch daran inter­es­siert zu erfahren, wie die kolpor­tierte 95-prozen­tige Wirk­sam­keit der Impfungen bei einem Ster­be­ri­siko von nur 0,15% zu verstehen sei.

Das Doku­ment wurde von VfGH-Richter Andreas Hauer, Univer­si­täts­pro­fessor für Öffent­li­ches Recht am Institut für Verwal­tungs­recht und ‑lehre der Johannes Kepler Univer­sität Linz, unterzeichnet.

Die Frage­stel­lung an den Gesetz­geber sei ein übli­ches Prüf­ver­fahren „zur Vorbe­rei­tung einer allfäl­ligen münd­li­chen Verhand­lung“ vor dem Verfas­sungs­ge­richt, die aufgrund der zahl­rei­chen Beschwerden gegen die Verord­nungen – vor allem gegen Lock­down sowie die 2G und 3G-Regeln – im Raum steht.

Mück­stein wird sich also vor Gericht für die Zwangs­maß­nahmen zu recht­fer­tigen haben und auch erklären müssen, wie es 2021 bei weniger Covid-Toten trotzdem zu einer wöchent­li­chen Über­sterb­lich­keit im drei­stel­ligen Bereich kam.

Gerichts­brief könnte die Pandemie beenden

Der exxpress 2.) zitiert den Ex-Grünen freien Jour­na­listen Chris Veber, 3.) der die VfGH-Fragen geleakt hat: “All diese Fragen wurden von Quer­den­kern, Schwurb­lern und ‚bösen Rechten’ schon seit Beginn der Pandemie gestellt. Die Regie­rung hat sie unter tatkräf­tiger Beihilfe von Medien und will­fäh­rigen Experten beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss. Dem VfGH muss die Regie­rung Rede und Antwort stehen. Ich glaube, die Beant­wor­tung dieser Fragen beendet die Pandemie.“

Gleich nach dem Schreiben wurde der Lock­down für Unge­impfte aufge­hoben. Wie lange werden sich die Impf-Feti­schisten ange­sichts dieser gericht­li­chen Anord­nungen wohl noch an die Zwangs­imp­fung klam­mern können? (Trans­da­nu­bier)

QUELLENANGABEN:
1.) oe24 mit dem gesamten Fragen­ka­talog des VfGH
2.) exxpress
3.) Chris Veber in seinem Blog dazu

 




16 Kommentare

  1. Es gibt Fragen über Fragen – auch warum die Gerichte sich so lange nicht bewegen , denn dies sind doch auch Personen, welche betroffen sein und alles unmit­telbar miterleben.

    Keiner sollte so naiv sein und glauben, dass, sollten die Gerichte hier positiv für die Menschen entscheiden – und dies darf schon stark ange­zwei­felt werden! – die Verant­wort­li­chen entspre­chend bestraft werden:
    1) Sie werden wie Olaf Scholz, Wolf­gang Schäuble oder viele andere auch erstmal an Erin­ne­rungs­amnesie leiden und sich an nichts erin­nern können.
    2) Sie werden lügen, so wie ein Herr zu Guten­berg, Frau Schawan, Frau Giffey und viele andere mehr über Ihre Plagiate, oder noch dreister wie ein Helmut Kohl, welche heute nach­weis­lich nie Spender hatte.
    3) Sollte wieder­erwarten doch für die Menschen geur­teilt werden, werden die Regie­renden maximal zurück­treten. Und jetzt der Irrsinn, mögliche und eher unwahr­schein­liche Rück­zah­lung zahlen WIR über die Steuern und nicht die Verant­wort­li­chen. Im übrigen immer! Also wer trägt den Schaden und muss dafür aufkommen ? Nun nicht die Verur­sa­cher und dies ist keine Falschinformation.

  2. Einfache Frage:
    Warum denn erst nach zwei Jahren, wo schon alles mehr oder weniger durch ist und die Impf­pflicht in Öster­reich schon etabliert worden ist?
    Auch in DE sind diese noch nicht wirk­lich aktiv, warten wohl noch ein wenig…bis es halt zu spät ist.

  3. Als man den Galgen mir hat zudiktiert,
    da hab ich an den Reichstag appelliert.
    Denn jedes Tier, das hier auf Erden kraucht,
    hält seinen Kopf nicht zum Vergnügen still,
    wenn ihm ein Böse­wicht ans Leder will;
    da wirst du ganz gehörig angehaucht.
    Und ich, ich soll in diesem kalten
    verfluchten Hunde­loch den Schnabel halten? 🙂

  4. Sie werden auch immer perfider hinsicht­lich der Schü­rung von Angst vor dem pösen Vörus und sind sich kein biss­chen zu schade, dafür Kinder zu benutzen. Dass deren Eltern vermut­lich für den schnöden Mammon das mitma­chen ist genauso schänd­lich – erin­nert an den WDR-Kinder­chor „Oma alte Umweltsau“ – das haben auch die Eltern der Kinder zugelassen:

    www.unzensuriert.at/content/142197-so-wird-angst-geschuert-weinendes-kind-wirbt-auf-spoe-plakaten-fuer-das-impfen/

    Auch das ist Kindes­miss­brauch m. E.. – Ist Kinder­ar­beit nicht verboten? – Für solch ein Poster zu posieren, für das dann vermut­lich die Eltern ein entspre­chendes Honorar kassieren, dürfte m. E. unter Kinder­ar­beit fallen.

    Das könnten diese Gerichte noch gleich mit in ihr Frage- und Ankla­ge­paket packen – m. E..

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    • Wenn in irgend­einer medialen oder poli­ti­schen Aussage „Kinder“ vorkommen ist bei mir mitt­ler­weile der Propa­gan­da­de­tektor auto­ma­tisch auf Voll­aus­schlag. Mit der Brut­kas­ten­nach­richt im ersten Golf­krieg fing es an.

      Das öster­rei­chi­sche Rekla­me­bild läßt sich aber gut korri­gieren indem man Nach­richten über kurz nach der Spritze „in zeit­li­chem Zusam­men­hang“ dahin­ge­schie­dene Eltern­teile ergänzt:
      „Groß­el­tern gerettet, Mama mausetot. Danke Mück­stein & Co!“

    • Ah – danke für den Link zu den „kleinen Rich­ter­lein“. – Wäre ich Rich­terIn, wäre ich stink­sauer und würde DAS gut in Erin­ne­rung behalten.

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      • Immerhin müssen diese sich nicht mit einem Minis­ter­prä­si­denten abgeben der seine Ansichten zur Gewal­ten­tei­lung unge­niert als „mit Gerichten herum­schlagen“ bezeichnet.

  5. Tja – die Richter sollten auch nicht vergessen, dass kürz­lich Mont­gö­mery sie meiner Erin­ne­rung nach als „kleine Rich­ter­lein“ bezeichnet hat – m. E.. – Finde gerade den Artikel dazu nicht, wer ihn findet, bitte posten. 

    Und alle Menschen sollten endlich verstehen, dass sie alle ausnahmslos und unab­hängig von Bildung, Status, Beruf, Natio­na­lität, R.sse, R.ligion, etc. auf der Menschen­op­fe­rungs­liste Sat-ANNUITs stehen und die Erfül­lungs­ge­hilfen und ‑gehil­finnen nur etwas später nach getaner Drecks­ar­beit für Sat-ANNUIT dran wären, aber dann eben­falls ganz sicher – m. E..

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  6. Ja, wahr­schein­lich wird nun akri­bisch versucht werden, Kran­ken­häuser, Ärzte und sog. Staats­die­nende Wissen­schaftler zu beauf­tragen, diese Fragen im Sinne des Systems zu beant­worten, damit das Verfas­sungs­ge­richt auch schön artig die kollek­tive „Kreu­zi­gung“ mit der Spritze, befür­wortet. Denn wenn diese auto­ri­täre und Macht­be­sof­fene Schmeiß­fliege Mück­stein Tatsa­chen und aussa­ge­kräf­tige Unter­lagen zur Verfü­gung hätte, so wären die mit größter Sicher­heit schon längst blit­ze­blank, schön geordnet und gebunden, bei Gericht, auf dem Tisch der Richter.
    Fakt ist, dass den Coro­naboy Nehammer, sein grüner Mengele „Mücken­stich“ und all ihre Konsorten, die völker­rechts­wid­rigen und menschen­ver­ach­tenden Maßnahmen, alleine aus ideo­lo­gi­schen Gründen und ohne jegliche Rechts­grund­lage beschlossen haben. Meiner Meinung nach, ist die ein klas­si­scher Amts­miss­brauch der übelsten Art und Weise und gehört mit all den recht­li­chen Konse­quenzen, gnadenlos bestraft.
    Ich habe es ja gestern bereits schon an anderer Stelle geschrieben, dass System wackelt und die Schlinge zieht sich zuse­hends zusammen, für die brutalen Regimes in Öster­reich, Bunt­land und den rest­li­chen, sog. „Werte­west­li­chen“ Vasallenstaaten…………

    In diesem Sinne

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