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Verfassungsgericht prüft Covid-VerordnungenVerfassungsgericht prüft Covid-Verordnungen - Mückstein muß Rede und Antwort stehen (Bildmontage unser-mitteleuropa)

Was sich die Bevölkerung schon lange fragt, interessiert nun auch zunehmend die Höchstgerichte. Wie das Österreichische Verfassungsgericht, das in einem 5-seitigen Schreiben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein auffordert die erlassenen Verordnungen zu begründen.

 

Wie OE24 berichtet 1.) haben die Höchstrichter das grüne Gesundheitsministerium aufgefordert bis 18. Februar zu zehn Fragenkomplexen rund um die erlassenen Verordnungen und Covid-Gesetze detailliert Auskunft zu erteilen.

Vor allem interessieren sich die Verfassungsrichter dafür, ob die, als Begründung für die Restriktionen herangezogenen Zahlen, die eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems beweisen sollten, tatsächlich korrekt sind, wie diese Zahlen erhoben wurden und welche Zusammenhänge es zwischen den verschiedenen Zahlen und Maßnahmen gibt und gab.

Es sind hochnotpeinliche Fragen, die Mücksteins Resort den Verfassungsrichtern beantworten muß.

Der Schwerpunkt der Fragen gilt der angeblichen Belastung des Gesundheitssystems, womit die Maßnahmen begründet wurden. Denn nur dieses Szenario würde einen Lockdown rechtfertigen.

Die Frage dazu lautet daher: “Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die ‘an oder mit’ SARSCoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt?

Die Richter interessiert nicht nur ob die angegebenen Toten “an” oder “mit” Corona verstorben sind. Auch über das Alter, Geschlecht und weitere Details zu den Hospitalisierten und Verstorbenen wird Auskunft verlangt. Ebenso wie über die angeblichen Infektionswege in den unterschiedlichen Lebensbereichen.
Desweiteren wird auch nach der Wirksamkeit von Masken, Impfungen und der Zuverlässigkeit der Testmethoden und der einzelnen Zählweisen gefragt.
Das Gericht ist auch daran interessiert zu erfahren, wie die kolportierte 95-prozentige Wirksamkeit der Impfungen bei einem Sterberisiko von nur 0,15% zu verstehen sei.

Das Dokument wurde von VfGH-Richter Andreas Hauer, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht am Institut für Verwaltungsrecht und -lehre der Johannes Kepler Universität Linz, unterzeichnet.

Die Fragestellung an den Gesetzgeber sei ein übliches Prüfverfahren “zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung” vor dem Verfassungsgericht, die aufgrund der zahlreichen Beschwerden gegen die Verordnungen – vor allem gegen Lockdown sowie die 2G und 3G-Regeln – im Raum steht.

Mückstein wird sich also vor Gericht für die Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen haben und auch erklären müssen, wie es 2021 bei weniger Covid-Toten trotzdem zu einer wöchentlichen Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich kam.

Gerichtsbrief könnte die Pandemie beenden

Der exxpress 2.) zitiert den Ex-Grünen freien Journalisten Chris Veber, 3.) der die VfGH-Fragen geleakt hat: “All diese Fragen wurden von Querdenkern, Schwurblern und ,bösen Rechten’ schon seit Beginn der Pandemie gestellt. Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von Medien und willfährigen Experten beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss. Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen. Ich glaube, die Beantwortung dieser Fragen beendet die Pandemie.”

Gleich nach dem Schreiben wurde der Lockdown für Ungeimpfte aufgehoben. Wie lange werden sich die Impf-Fetischisten angesichts dieser gerichtlichen Anordnungen wohl noch an die Zwangsimpfung klammern können? (Transdanubier)

QUELLENANGABEN:
1.) oe24 mit dem gesamten Fragenkatalog des VfGH
2.) exxpress
3.) Chris Veber in seinem Blog dazu

 




16 Gedanken zu „Sind die Covid-Maßnahmen rechtens? Jetzt werden die Gerichte aktiv“
  1. Es gibt Fragen über Fragen – auch warum die Gerichte sich so lange nicht bewegen , denn dies sind doch auch Personen, welche betroffen sein und alles unmittelbar miterleben.

    Keiner sollte so naiv sein und glauben, dass, sollten die Gerichte hier positiv für die Menschen entscheiden – und dies darf schon stark angezweifelt werden! – die Verantwortlichen entsprechend bestraft werden:
    1) Sie werden wie Olaf Scholz, Wolfgang Schäuble oder viele andere auch erstmal an Erinnerungsamnesie leiden und sich an nichts erinnern können.
    2) Sie werden lügen, so wie ein Herr zu Gutenberg, Frau Schawan, Frau Giffey und viele andere mehr über Ihre Plagiate, oder noch dreister wie ein Helmut Kohl, welche heute nachweislich nie Spender hatte.
    3) Sollte wiedererwarten doch für die Menschen geurteilt werden, werden die Regierenden maximal zurücktreten. Und jetzt der Irrsinn, mögliche und eher unwahrscheinliche Rückzahlung zahlen WIR über die Steuern und nicht die Verantwortlichen. Im übrigen immer! Also wer trägt den Schaden und muss dafür aufkommen ? Nun nicht die Verursacher und dies ist keine Falschinformation.

  2. Einfache Frage:
    Warum denn erst nach zwei Jahren, wo schon alles mehr oder weniger durch ist und die Impfpflicht in Österreich schon etabliert worden ist?
    Auch in DE sind diese noch nicht wirklich aktiv, warten wohl noch ein wenig…bis es halt zu spät ist.

  3. Als man den Galgen mir hat zudiktiert,
    da hab ich an den Reichstag appelliert.
    Denn jedes Tier, das hier auf Erden kraucht,
    hält seinen Kopf nicht zum Vergnügen still,
    wenn ihm ein Bösewicht ans Leder will;
    da wirst du ganz gehörig angehaucht.
    Und ich, ich soll in diesem kalten
    verfluchten Hundeloch den Schnabel halten? 🙂

  4. Sie werden auch immer perfider hinsichtlich der Schürung von Angst vor dem pösen Vörus und sind sich kein bisschen zu schade, dafür Kinder zu benutzen. Dass deren Eltern vermutlich für den schnöden Mammon das mitmachen ist genauso schändlich – erinnert an den WDR-Kinderchor „Oma alte Umweltsau“ – das haben auch die Eltern der Kinder zugelassen:

    https://www.unzensuriert.at/content/142197-so-wird-angst-geschuert-weinendes-kind-wirbt-auf-spoe-plakaten-fuer-das-impfen/

    Auch das ist Kindesmissbrauch m. E.. – Ist Kinderarbeit nicht verboten? – Für solch ein Poster zu posieren, für das dann vermutlich die Eltern ein entsprechendes Honorar kassieren, dürfte m. E. unter Kinderarbeit fallen.

    Das könnten diese Gerichte noch gleich mit in ihr Frage- und Anklagepaket packen – m. E..

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    1. Wenn in irgendeiner medialen oder politischen Aussage “Kinder” vorkommen ist bei mir mittlerweile der Propagandadetektor automatisch auf Vollausschlag. Mit der Brutkastennachricht im ersten Golfkrieg fing es an.

      Das österreichische Reklamebild läßt sich aber gut korrigieren indem man Nachrichten über kurz nach der Spritze “in zeitlichem Zusammenhang” dahingeschiedene Elternteile ergänzt:
      “Großeltern gerettet, Mama mausetot. Danke Mückstein & Co!”

    1. Ah – danke für den Link zu den “kleinen Richterlein”. – Wäre ich RichterIn, wäre ich stinksauer und würde DAS gut in Erinnerung behalten.

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      1. Immerhin müssen diese sich nicht mit einem Ministerpräsidenten abgeben der seine Ansichten zur Gewaltenteilung ungeniert als “mit Gerichten herumschlagen” bezeichnet.

  5. Tja – die Richter sollten auch nicht vergessen, dass kürzlich Montgömery sie meiner Erinnerung nach als “kleine Richterlein” bezeichnet hat – m. E.. – Finde gerade den Artikel dazu nicht, wer ihn findet, bitte posten.

    Und alle Menschen sollten endlich verstehen, dass sie alle ausnahmslos und unabhängig von Bildung, Status, Beruf, Nationalität, R.sse, R.ligion, etc. auf der Menschenopferungsliste Sat-ANNUITs stehen und die Erfüllungsgehilfen und -gehilfinnen nur etwas später nach getaner Drecksarbeit für Sat-ANNUIT dran wären, aber dann ebenfalls ganz sicher – m. E..

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  6. Ja, wahrscheinlich wird nun akribisch versucht werden, Krankenhäuser, Ärzte und sog. Staatsdienende Wissenschaftler zu beauftragen, diese Fragen im Sinne des Systems zu beantworten, damit das Verfassungsgericht auch schön artig die kollektive „Kreuzigung“ mit der Spritze, befürwortet. Denn wenn diese autoritäre und Machtbesoffene Schmeißfliege Mückstein Tatsachen und aussagekräftige Unterlagen zur Verfügung hätte, so wären die mit größter Sicherheit schon längst blitzeblank, schön geordnet und gebunden, bei Gericht, auf dem Tisch der Richter.
    Fakt ist, dass den Coronaboy Nehammer, sein grüner Mengele „Mückenstich“ und all ihre Konsorten, die völkerrechtswidrigen und menschenverachtenden Maßnahmen, alleine aus ideologischen Gründen und ohne jegliche Rechtsgrundlage beschlossen haben. Meiner Meinung nach, ist die ein klassischer Amtsmissbrauch der übelsten Art und Weise und gehört mit all den rechtlichen Konsequenzen, gnadenlos bestraft.
    Ich habe es ja gestern bereits schon an anderer Stelle geschrieben, dass System wackelt und die Schlinge zieht sich zusehends zusammen, für die brutalen Regimes in Österreich, Buntland und den restlichen, sog. „Wertewestlichen“ Vasallenstaaten…………

    In diesem Sinne

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