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Foto: VoxNews

Die Entscheidung fiel 5-3 aus, wobei allen konservativen Richter dafür und alle liberalen Richtern dagegen stimmten; lediglich Kagan enthielt sich der Stimme, weil er selber Verbindungen zu Soros-Organisationen unterhält.

Der Kernsatz der Entscheidung, vorgetragen von Richter Brett Kavanaugh:

“In sum, plaintiffs’ foreign affiliates are foreign organizations, and foreign organizations operating abroad possess no rights under the US Constitution.”

(“Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der Klägerseite handelt es sich um ausländische Organisationen, und ausländische Organisationen, die im Ausland tätig sind, besitzen keine Rechte gemäß der US-Verfassung.”)

Das vollständige Urteil im originalen Wortlaut hier.

2 Gedanken zu „Soros unterliegt beim Obersten Gerichtshof: seine ausländischen NGOs haben keine US-Privilegien“
  1. Nun ja…… “Recht ist Territorial” ein alter und wichtiger Grundsatz der Rechtsgebung.
    Sonst könnte man als Schweizer in der Schweiz von einem Amerikanischen Richter nach US Recht verurteilt werden……. das gäbe ein riesen Chaos.

    Diese NGOs arbeiten in anderen Ländern, sie unterstehen natürlich auch deren Gesetzen und Rechtsprechung.

    Was sind US-Privilegien ? ..…… das muss etwas anderes sein wie dem Unterstehen der US Gesetzgebung.
    Klar, sonst könnte man bei uns auch “Sklaven” halten, denn das ist in Arabien noch erlaubt ……wo man sie auch heute noch im Internett kaufen kann……. wobei dazu sogar im Islam nicht mehr die Herrschaft über das Leben des “Sklaven” gehört….. ausser natürlich beim IS.

  2. Schöne Formulierung!

    Auf hiesige Verhältnisse übertragen kann man sagen, daß amerikanische oder andere Unternehmen sich in Europa nicht auf amerikanische Rechte berufen können.

    Damit dürfte die Argumentation des EuGH von neulich bezüglich der Soros-Aktivitäten in Ungarn leicht auszuräumen sein!

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