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Dass die Völkerwanderung die Frauen am härtesten treffen wird, war vielen der Klatscher nicht bewusst, den Kritikern und Feinden der Migration hingegen schon. Trotzdem waren auch viele Feministen klatschend an den Bahnhöfen, als die jungen Nafris wagonweise importiert wurden. Doch nun verhalten sich die Nafris selbst, und auch die Behörden, die zugunsten der Nafris entscheiden, überhaupt nicht feministisch.

Das zeigt auch ein Fall des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, in dem es um einen Syrer mit zwei Ehefrauen geht. Nur zur Erinnerung – in Deutschland ist die Monogamie gesetzlich vorgeschrieben. (§1306 BGB besagt: Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.)

Eine im Ausland geschlossene Zweitehe schliesst einen Einbürgerungsanspruch in Deutschland nicht aus. Diese Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zur Einbürgerung eines Syrers.

Der Syrer verschwieg bei der Einbürgerung seine Zweitfrau, weshalb die Einbürgerung 2010 gemäß Paragraf neun des Staatsangehörigkeitsrechts eingebürgert, der die Einbürgerung von Ehepartnern vorsieht. Da später seine zweite Ehe bekannt wurde, wurde dies 2013 zurückgenommen. Voraussetzung für eine Einbürgerung als Ehepartner ist unter anderem, dass der Antragsteller sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnet. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die im Einbürgerungsverfahren verschwiegene Zweitehe dieser Anforderung entgegenstehe.

Doch nun darf der Syrer Staatsbürger werden und schafft so einen Präzedenzfall für weitere polygame Ehen.

 

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