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Foto: ToNic-Pics / pixabay.com

Ein Mann demonstriert bei einer Mahnwache für Israel und wird zusammengeschlagen. Der Prozess gegen zwei Jugendliche fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nun hat das Gericht zwei Kuschelurteile gefällt: Bewährung!

HAMBURG – Es war ein besonders brutaler Angriff, so schildert es das Opfer später: An einem Septembertag 2021 war ein Deutscher mit jüdischen Wurzeln mit drei anderen Mitstreitern vor dem Saturn in der Mönckebergstraße in Hamburg. Sie hielten eine Mahnwache und forderten mit Plakaten eine klare Haltung gegen Antisemitismus. Plötzlich näherten sich drei „Jugendliche“, zwei Jungen und ein Mädchen, der Gruppe. Die Jungen riefen „Scheiß Israel“ und „Free Palästina“ und beschimpften die Teilnehmer der Mahnwache übel, so schildert es das Opfer gegenüber der WELT.

Als der heute 61-Jährige fragte, was das solle, wurde er brutal niedergeschlagen. Die Bilanz der Bereicherung: Jochbeinbruch, Brillensplitter bohrten sich ins Auge, eine komplizierte Verletzung entstand. „Ich bin praktisch blind, sehe auf dem rechten Auge nur noch hell und dunkel“, sagt das Opfer.

Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Interessant die Wertigkeit der Straftaten und die versuchte „Eindeutschung“ der Verbrecher. Wir zitieren aus der WELT:

„Die Staatsanwaltschaft warf den Angreifern, zwei 15 und 17 Jahre alten Brüdern mit syrischen Wurzeln, in der Anklage vor, Versammlungsteilnehmer antisemitisch beleidigt zu haben, der 17-Jährige war zudem wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Die Verhandlung fand nach dem Jugendgerichtsgesetz statt und war nicht öffentlich.“

Wenn mir einer ein Auge ausschlagen würde, wäre es mir ziemlich egal, ob das mit einer „Beleidigung“ einherging, die hier offensichtlich im Vordergrund steht.

Kuschelurteil

Das Gericht stellte als Ausgangspunkt der Konfrontation bei den Angeklagten eine „pauschale abwertende Haltung gegenüber Israel, Menschen aus Israel und Menschen, die sich mit Israel solidarisieren, fest“, so der Gerichtssprecher. Na sowas, wer hätte gedacht, dass Schutzsuchende aus dem Orient so grauslich denken.

Der 17-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurden als Bewährungsauflagen die Erbringung gemeinnütziger Arbeit zur Erwirtschaftung einer Schadenswiedergutmachung und ein Anti-Gewalttraining angeordnet. Der 15-jährige Schutzsuchende wurde der Beleidigung schuldig gesprochen. Ihm wurden erzieherische Weisungen zur Tataufarbeitung in Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe und zur Erbringung gemeinnütziger Arbeit zur Erwirtschaftung einer Schadenswiedergutmachung erteilt, so das Gericht. Vermutlich wird sich ein ganzer Stab Psychologen mit diesen Leuten die nächste Zeit zu beschäftigen haben.

Wäre es nicht auch für den Steuerzahler günstiger, die Herrschaften statt dem „Anti-Gewalttraining“ nach Syrien zu repatriieren. Dort könnten sie dann ihre Intifada-Ambitionen ausleben, anstatt diese Konflikte nach Deutschland zu importieren. Brauchen wir wirklich solche Figuren im Land?

Das harte Urteil ist „wegweisend“!

Hocherfreut über das Urteil ist Hamburgs Antisemitismusbeauftragter Stefan Hensel, denn es sei „wegweisend“ für Taten dieser Art. Er sehe eine „enorme Relevanz“ der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang:

„Das Urteil ist ein klares Zeichen an alle antisemitischen Gewalttäter und Gewalttäterinnen, dass ihr Handeln nicht ohne Konsequenzen bleiben wird.“

Welche Konsequenzen bitte, für das blindschlagen eines 61-Jährigen? Die lächerliche Bewährungsstrafe etwa?

Besonders schutzbedürftige Angeklagte könnten „eingeschüchtert“ werden

Hensel möchte in Zukunft als Antisemitismusbeauftragten in Verfahren dieser Art stärker „struckturell“ eingebunden werden. Doch dies untersagte das Gericht und führte rechtliche Bedenken an. Eine der Begründungen hört sich schier abenteuerlich an. Und jetzt liebe Leser, halten Sie sich an: Jugendliche Angeklagte sind gesetzlich besonders schutzbedürftig, die Anwesenheit von Beobachtern könne einschüchtern und dem „erzieherischen Auftrag“ entgegenlaufen.



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18 Gedanken zu „Syrer schlägt Juden bei Mahnwache zusammen: Opfer auf einem Auge blind – Bewährung“
  1. Derartige Urteile “im Namen des Volkes” häufen sich seit etwa 20 Jahren. Die Floskel “Im Namen den Volkes” klärt ja nicht, in wessen Volkes Namen geurteilt wird.
    Bei diesem Fehlurteil tritt das seltene Ereignis ein, daß beide einäugig sind, das Opfer plötzlich durch Gewalt, die Justiz schon länger und auf Weisung.

  2. @Redaktion: normal ist so ne Meldung doch nicht mehr wert dass man daraus Artikel bastelt. Das ist Alltag seit vielen Jahren im öffentlichen Raum. Nur weil ein Talmudler jetzt hier bisschen aufs Maul bekommen hat muss man das doch nicht extra betonen, oder? Gibt hier nichts zu sehen.

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    1. In diesem Artikel geht es nicht darum, ein Verbrechen aufzuzeigen (damit könnte man eine eigene Webseite täglich füllen). Vielmehr steht da im Vordergrund das skandalöse Verhalten der Justiz und den laschen Umgang mit kriminellen Migranten zu thematisieren.

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  3. Es fällt auf, dass hier immer wieder judenkritische Fakten verschwinden. Weil diese unbequeme Wahrheit so ein nicht nachvollziehbares Tabu zu sein scheint, wird es keine friedliche Lösung des Kriegsproblemes geben. Mein Vertrauen ist hier dahin.

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    1. Und uns fällt auf, dass in letzter Zeit Leute wie Sie mit FAKE-Mailadressen hier zunehmend Antisemitisches von sich geben. Auch linke Trolle sind da oft mit von der Partie.
      Glauben Sie, dass wir so naiv sind und für derartige Provokateure den Kopf hinhalten?

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      1. Um Ausreden sind “Redaktionen” nie verlegen, egal ob hier oder bei den “richtigen” Lügenmedien. Schade, damit setzt ihr euch selbst in ein sehr schlechtes Licht!

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      2. Antisemitismus = Kritik an bestimmter Religionsgruppe

        Versteckt euch doch nicht so feige hinter den Meinungs-Feigenblättern derer die ihr sonst so gerne kritisiert!

        Sonst bleibt ihr nur als Heuchler:Innen in Erinnerung. Wollt ihr so gesehen werden? Dann nur weiter so

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        1. “Antisemitismus = Kritik an bestimmter Religionsgruppe”

          Falsch. Antisemitismus richtet sich gegen Semiten, also gegen Palästinenser, einge arabische Gruppen und 5-8 % der Angehörigen des jüdischen Glaubens. 92 % bis 95 % der heute jüdisch Glaubenden sind Khasaren. (Siehe “Der 13. Stamm” des jüdischen Schriftstellers Arthur Köstler, deutsche Ausgabe 1977, Verlag Fritz Molden, Wien)

          1. Kleiner – bewusst eingestreuter – Trigger und sofort wurde brav Pfötchen gegeben. Danke. Und bis zum nächsten Mal. Haha

  4. Das nennt sich Jihad und ist in einem muslimischen Land wie Deutschland selbstverständlich straffrei.

    Die Japaner haben es richtig gemacht: Islam wird in Japan nicht als Religion, sondern als inkompatible politische Ideologie betrachtet, deren Anhänger keinen Zutritt zu japanischem Hoheitsgebiet erhalten. (Dass Japan andererseits auf den Philippinen den IS unterstützt… geschenkt. Die Japsen haben mit den Amis noch eine sehr große Rechnung offen.)

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  5. Es hat System im “besten Germoney ever”.
    Praktisch nie Konsequenzen bei begangenen Straftaten von diesen Esel/Kamel…..rn.

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