Bayern: Weiterer Anschlag auf Grundgesetz und Bürgerrechte – München untersagt Corona-Demos
Das hohe Gut Demonstrationsfreiheit ist als eine Ausprägung der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG und der Meinungsaüßerungsfreiheit gemäß Art. 5 GG anzusehen. Demnach ist es jedem gestattet, sich mit anderen…