Faeser – Klare Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Vorinformation der Presse über „COMPACT-Razzien”
Eine „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ stellt in Deutschland eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. Bundesinnenministerin Faeser sieht sich daher nun mit einer Aufarbeitung konfrontiert,…