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Deutsch-türkische Flagge in Berlin-Neukölln - Foto: Rainer Zenz / Wikimedia CC BY-SA 3.0, commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=925746

Wussten Sie, dass bei türkischen Pflichtversicherten in Deutschland deren in der Türkei lebenden Angehörigen automatisch mitversichert sind?

Im „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“ (http://www.tuerkei-recht.de/downloads/sozsich-d-tr.pdf), das am 30.04.1964 rechtskräftig wurde und seitdem unverändert gilt, sind in der Türkei lebende Angehörige bei hier lebenden Türken oder Deutschtürken kostenlos mitversichert.

Am 12.10.1968 traten dann auch Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro einem gleichbedeutenden Abkommen bei, das Ehefrauen, Kindern und Eltern im Krankheitsfall Leistungen des deutschen Krankenkassensystems garantiert. Dies gilt für Menschen, die u. U. weder einen direkten Bezug zu Deutschland haben, noch deutschen Boden jemals betreten müssen.

Im Jahr 2003 gab es eine Fragestunde im Deutschen Bundestag (Drs 15/337), in der nachgefragt wurde, ob Deutschland überhaupt wisse, wie viele Leistungsempfänger von deutschen Krankenkassen Leistungen nach diesem deutsch-türkischen Abkommen erstattet bekommen hätten und wie hoch die jährlichen deutschen Erstattungsleistungen der letzten vier Jahre überhaupt seien.

Die Bundesregierung antwortete verhalten (Nr. 1408/71) und bezog sich auf das Jahr 1999, in dem Leistungen für etwa 33 630 Familien erstattet wurden.

Für das Jahr 2009 wurde die Zahl der Leistungserstattung mit ca. 10 Millionen Euro angegeben. Bei steigenden Kosten und Einwanderern aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien darf man allerdings davon ausgehen, dass diese Summe mittlerweile um ein Mehrfaches übertroffen wird. Allerdings weigern sich öffentliche Behörden beharrlich, verlässliches Zahlenmaterial zu veröffentlichen. Im Informationsblatt des Bundesarbeitsministeriums heißt es dazu nur: „Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen.“

Auch wenn in diesem Abkommen geregelt wurde, dass die Kosten nicht übernommen werden, wenn sich die türkischen Mitversicherten in Deutschland behandeln lassen, erzählen immer mehr niedergelassene Ärzte von Patienten, die nur wegen einer Behandlung nach Deutschland kommen.

Falls Sie im Gesundheitssektor arbeiten und einschlägige Erfahrungen besitzen oder durch Ihre Tätigkeit die Möglichkeit haben, verlässliche Zahlen zu bekommen, die eine bessere Einschätzung der Kosten zulassen, wären wir Ihnen für eine kurze Mitteilung an unsere Redaktionsadresse (redaktion@dokumentation.site) dankbar. Diskretion wird selbstverständlich zugesichert!

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