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Mag. Christian Zeitz

Ich möchte Ihnen/Dir die Wiedergabe einer gedanklichen Auseinandersetzung mit der Corona Despotie zumitteln, in der ich mich bemüht habe, einige Schlüsselargumente gegen das Zwangsmaßnahmenregime analytisch und programmatisch auszuführen.

Die Debatte um das totalitäre Corona-Zwangsmaßnahmenregime wird gelegentlich etwas persönlich. Von einem Geistlichen habe ich eine Zusendung bekommen, deren Beantwortung ich für eine grundsätzliche Begriffsbestimmung und Analyse der Schlüsselargumente genutzt habe. Da es dabei um immer wiederkehrende Grundsatzfragen geht, möchte ich Ihnen/Dir diese Auseinandersetzung nachstehend kopieren.

Pfarrer an mich:

Sehr geehrter Herr Zeitz,
das ist ja erstaunlich, was Sie da u.a. von einem diktatorischen Druck eines Corona-Regimes und einem gleichgeschaltetem Mediensektor schreiben. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen.

Nachdem ich als Pfarrer schon vier Corona-Tote beerdigen musste, die alle noch einige schöne Jahre hätten haben können, bin ich froh, dass unsere Regierung wenigstens einigermaßen mit angemessen erscheinende Maßnahmen trifft, auch wenn Wissenschaftler vor einer zweiten Welle in der kalten Jahreszeit gewarnt hatten und die Politik tragischerweise zu zaghaft war.
Ein gesegnetes 2021 und Einsicht auch ohne traurige Corona-Fälle in Ihrer Umgebung wünscht Ihnen

[…]

Meine Antwort:

Hochwürdiger Herr Pfarrer!

Danke für den Wunsch nach Einsicht in der Corona-Frage. Ich werde versuchen, mich dieses Wunsches in den folgenden Zeilen als würdig zu erweisen. Nachdem ich das ein bisschen systematischer machen möchte, während ich doch auch mit vielen Verpflichtungen belegt bin, ersuche ich um Nachsicht für die etwas verspätete Reaktion.

Vor einigen Tagen starb ein rund 60jähriger Nachbar meiner Schwiegereltern. Er hatte Prostatakrebs. Seit sieben Jahren. Er konnte sich die Behandlung nicht leisten, all die Jahre, in denen man ihn noch recht einfach hätte heilen können. Einer von mehreren Fällen ähnlicher Art, die wir persönlich kennen. Es gibt abertausende ähnlich gelagerte Fälle in der Stadt, in der die Familie meiner Frau lebt. Wenn ich einer engen Verwandten nicht seinerzeit mehrere Krebs-OPs privat gezahlt hätte, wäre sie vor paar Jahren gestorben, meine Schwiegermutter wäre aus ähnlichen Gründen verkrüppelt.

Ach ja, übrigens, ich spreche nicht von Liberia oder Sierra Leone … sondern von der Ukraine, etwas mehr als 1000km von hier entfernt.

Warum erzähle ich Ihnen das? Weil ganz offenkundig ist, dass die Folgen der Corona-Politik schnurstacks in ein Gemeinwesen führen, in dem der Luxus einer staatlichen Bereitstellung der fundamentalsten Gesundheitsversorgung ganz schnell verschwinden wird. Jeder, der die Basisdaten unserer Volkswirtschaft, das Ausmaß des Steuerausfalls, den Zustand der monetären Aggregate auf der europäischen Ebene und die derzeit stattfindende Zerstörung der Realwirtschaft auch nur annähernd kennt, weiß, dass die Arroganz des “Leben Rettens um jeden Preis” ganz schnell zu einer brutalen Bruchlandung führen wird.

Und dann werden alle, die so gutmenschlich mit dem Totschlagargument der moralischen Überlegenheit daherkommen, ein paar Fragen aus dem Repertoire der allgemeinen Handlungsethik gestellt bekommen: Zählt ein Leben heute mehr als ein oder mehrere Leben übermorgen? Zählt das Leben des einen mehr als die Freiheit des anderen (zumal, wenn Freiheit die Voraussetzung für Erwerbsfähigkeit ist)? Zählt die Freiheit des Schutzbedürftigen (weil Vulnerablen), der seine Wohnung verlassen will, obwohl es für ihn ein Risiko sein kann, mehr als die Freiheit des Starken, der für die Schwachen sorgen muß, und der daher selbst frei sein will und muß? Ist es daher sicher, dass man alle einsperren und distanzieren muß und darf, nur weil einige nicht zu Hause bleiben wollen, die das Risiko einer Ansteckung fürchten?

Getrauen Sie sich, Hochwürden, diese Fragen und eine Reihe ähnlicher Fragen auf der Basis einer Christlichen Ethik zu beantworten? Und glauben Sie, dass es wirklich ausgemacht ist, dass dann als Antwort die Begründbarkeit eines Systems der kollektiven Gleichschaltung unter despotischem staatlichen Zwang herauskommt?

In meinem Bekanntenkreis haben u.a. eine 99 1/2-jährige, ein 85jähriger, der 3 Herzinfarkte und 2 Bypass-OPs hatte, eine multimorbide (Herzinsuffizienz, Wasser in den Füßen, Lungeninfarkt vor paar Monaten) 84jährige, die vor Weihnachten als unheilbar und moribund aus dem Spital zum Sterben nach Haus geschickt wurde, Corona problemlos überstanden. (Ich bluffe nicht, bei Bedarf kann ich die Namen nennen.) Zahllose Patienten hatten überhaupt nur drei Tage Halskratzen und leichten Schnupfen, Und ja, ohne Zweifel, es gibt schwere Verläufe, auch bei Jungen, und gelegentlich sterben Menschen daran (Bleiben wir bei den Zahlen: Die Relation: 5% der Getesteten sind positiv (Achtung: manipulativerweise werden die Massentests in Österreich nicht in die Grundquantität aufgenommen, was die Kenngröße natürlich deutlich erhöht), davon, also von diesen 5%, kommen 3% ins Spital, davon wiederum 2% auf die Intensivstation (also 0,03 der Positiven = also 0,0015% der Getesteten) ).

Ich bagatellisiere überhaupt nicht. Ich würde sagen, dass es eine leichte Grippe ist, an der – aus welche  Gründen auch immer – trotzdem mehr Personen sterben als an einer normalen Grippe. Warum das so ist, wissen wir nicht. Die scheinbare Regellosigkeit der verschiedenen Verläufe (die allerdings nur im statistischen Marginalbereich auftritt) wird von Befürwortern des Regimes gerne instrumentalisiert, um die Angst vor der Ungewissheit in panische Unterwürfigkeit gegenüber der vermeintlich schicksalhaften Unvermeidbarkeit des totalitär verwalteten Ausnahmezustandes überzuführen. Ist das nicht bezeichnend und entlarvend? Keine Frage, dass uns über das “Phänomen Corona” insgesamt in einigen wesentlichen Punkten substantielle Kennnisse abgehen. Aber das betrifft nicht nur uns als Nicht-Ärzte, sondern genauso die “Experten”, von denen viele einander widersprechen und viele nichts anderes betreiben als eine bestellte Bezahl-Propaganda und Angstmache im Auftrag der Regierung. Zentral ist aber: Ist es wirklich ausgemacht, dass das systemische Nicht-Wissen in einer Gesellschaft automatisch den Ausschlag zugunsten einer totalitär verwalteten Sicherheits-Präferenz ergibt bzw. ergeben muß? Wird es in anderen Bereichen auch akzeptiert, dass systemisches Nicht-Wissen automatisch zu einer erzwungenen Präferenz zugunsten einer despotisch durchgesetzten kollektiven Risiko-Vermeidung führt? In der Migrationspolitik? Im Umgang mit dem Islam in Europa? In der Geldpolitik? In all diesen Punkten setzt die Regierung die Bevölkerung doch dramatischen Sicherheitsrisiken aus, ohne mit der Wimper zu zucken. Wieso plötzlich paternalistischer Sicherheitszwang unter dem Einfluss eines tatsächlichen oder vermeintlichen Gesundheitsrisikos? “Weil´s da um Menschenleben geht”, ist zwar die gebetsmühlenartig proklamierte, aber offenbar die falsche Antwort, denn um Menschenleben geht´s fast bei jeder (zumal jeder politischen) Entscheidung – unmittelbar oder mittelbar, kurzfristig oder langfristig, direkt wahrnehmbar oder als mittelbare Folge auf der Zeitachse.

Die “Anmaßung von Wissen” (Hayek) ist immer ein untrügliches Zeichen für planwirtschaftlich-sozialistischen Totalitarismus. Seiner operativen Umsetzung geht immer die Durchsetzung nicht offengelegter, scheinbarer kollektiver Werturteile voraus. Und da kommen wir jetzt langsam zum Wesenskern des Problems. Diesen erschließen wir nicht durch ein bisschen pseudoempirisches Herumgerate, getürkte (oder auch richtige) Statistiken und willkürlich herausgegriffenen “Expertenmeinungen”. Der Wesenskern des grundsatzpolitischen Problems besteht nämlich darin, dass meine persönliche Einschätzung aus der Sicht eines demokratischen Gemeinwesens im Hinblick auf gemeinwohlrelevante Entscheidungen genauso belanglos ist wie Ihre oder auch diejenige des Kollektivorgans der Regierung. Im Gegensatz zu Sklaven-Staaten hat die Regierung nämlich nicht die Aufgabe, im Namen ihrer Untertanen Werturteile zu treffen (so wie dies Eltern für ihre Kinder tun und tun müssen), sondern nur eine den Werturteilen der Bürger entsprechende Mittelverwendung bei der Hervorbringung kollektiver Güter sicherzustellen. Das ist freilich zunächst nur eine theoretische Feststellung, denn die divergenten Werturteile der Bürger im Hinblick auf gemeinsame Entscheidungen über kollektive Güter sind ja gerade das Problem des Gemeinwesens insgesamt, was ja in der Corona-Krise klar zum Ausdruck kommt. Jeder Einzelne tritt einer Entscheidung unter Unsicherheit mit einer sehr persönlichen Risikopräferenzrate gegenüber und trifft dann seine Wahl. Das tut jeder von uns im Alltag ständig, und es funktioniert ohne Probleme, weil er nur für sich entscheidet. Dass er dabei auch externe Effekte für andere Mitglieder der Gesellschaft produziert, ist alltäglich und nicht spektakulär. Welche (tatsächlichen oder möglichen) externen Effekte dabei gesellschaftlich hingenommen werden und welche nicht, wird durch die bürgerlichen “Regeln einer Gesellschaft freier Menschen” (Hayek) definiert. Diese ergeben sich wiederum aufgrund der Einbettung der bürgerlichen und strafrechtlichen Gesetze in die tradierte gesellschaftlich-kulturelle Normalität.

Das nämlich – die Akzeptanz der gesellschaftlich-kulturellen Normalität – ist die unausgesprochene bzw. unterschlagene Zentralkategorie des gegenständlichen Problems und damit das Beurteilungskriterium der Corona-Krise und ihrer politischen Bewältigung. In einer Gesellschaft freier Menschen ist es Bestandteil der gesellschaftlich-kulturellen Normalität, dass jeder Freie über den Umgang mit einem neu auftretenden Problem selbst und für sich entscheidet. Auf diese werturteilslose Feststellung mit dem Reflex zu antworten, dies sei egoistisch und unsolidarisch, ist ein untrügliches Zeichen von Dummheit und Bildungslosigkeit. Denn das Ordnungsprinzip, nach dem jeder zunächst selbst für seine Angelegenheiten zuständig ist, stellt nicht nur ein Grundprinzip des klassischen Liberalismus, sondern auch der Katholischen Soziallehre dar. Beide dieser Ordnungskonzepte erkennen aber an, dass es Probleme geben kann, angesichts derer sich die Gemeinschaft für eine kollektive Problemlösungsstrategie entscheidet. Da diese aber notwendigerweise stets mit Zwang und damit mit potentieller staatlicher Gewaltanwendung einher geht, besteht die Notwendigkeit, mit dem Problem des erforderliche Zwanges in jeder staatlichen Gemeinschaft adäquat, d.h. sehr behutsam und gesetzestreu, also in engen Grenzen und nur im Rahmen der Beachtung der Verfassung, umzugehen.

Der demokratische Rechtsstaat hat für dieses Problem zwei Antworten, nämlich eben die demokratische und die rechtsstaatliche. Die demokratische Antwort lautet: Es bedarf eines expliziten Mandats für die Durchsetzung staatlichen Zwangs – z.B. in Form eines Mehrheitsbeschlusses. Die rechtsstaatliche ist komplizierter: Es bedarf der Definition eines verfassungsrechtlich Option zur Durchsetzung von Zwang, wobei auch hier die ebenfalls verfassungsrechtlich verankerte Grund- und Freiheitsrechte als unverletzlich akzeptiert zu werden haben. Soweit es in der Anwendung der Normen zu Interpretationsunsicherheiten bzw. -problemen kommt, gibt es nur eine Größe, die als materielle Referenz der formellen Rechtsstaatlichkeit dient bzw. dienen kann, und das ist die gesellschaftlich bzw. kulturelle Normalität, auf die oben bereits verwiesen wurde.

Die Regierung hat – im Rahmen des bestehenden Verfassungsrechtes und der Akzeptanz der Grundrechte – Gesetze zu vollziehen und Mandate umzusetzen, die sie von der Bevölkerung erhalten hat – sonst gar nichts. Wenn die Regierung zur Einsicht gelangt, dass die Lösung eines neuen Problems den Rahmen der bestehenden Regeln auf systemrelevante Weise überschreitet, weil dabei die tradierte Normalität – und damit der ultimative Maßstab allen politischen Tuns – verletzt wird, ist sie verpflichtet, sich mit einem expliziten plebiszitären Mandat (also z.B. mit einer Volksabstimmung) einen erweiterten Handlungsauftrag zu beschaffen. Alles andere ist ein Putsch gegen die eigene Bevölkerung. Und genau diesen haben die Regierungen der meisten Staaten mit ihrer Corona-Politik in den letzten Monaten vollzogen.

Die Adaption des Hirngespinsts eines “Neuen Normal” ist nicht nur Ausdruck des pathologischen Menschenhasses einer global agierenden Kaste selbsternannter Herrenmenschen, sondern der definitive Inbegriff des zentralen Denkmusters jeder Art von Faschismus. Faschismus ist immer die Beseitigung der traditionellen Normalität durch eine selbsternannten Expertenklasse mit dem Ziel der großtechnisch organisierten Errichtung einer neuen Normalität. Dabei wird die Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme sozusagen als automatisches Nebenprodukt der Ordnung dieser neuen Normalität vorgestellt. Faschismus ist stets politischer Kollektivismus, da die herrschenden Technokraten und ihre politischen Vollzugsorgane für sich das Recht in Anspruch nehmen, verbindliche Konstruktions- und Ablaufpläne für das gesamte Gesellschaftskollektiv durchzusetzen, so, als wäre dieses eine Art Maschine, die nur richtig bedient werden müßte, um zur Zufriedenheit aller zu funktionieren. Es liegt in der Natur des Faschismus, dass er die Lösung der behaupteten Groß-Probleme nur als Vorwand für die Errichtung einer zentral gesteuerten Gesellschaftsmaschine betreibt, in der die Freiheit als bloßer Störfaktor der gesellschaftstechnischen Perfektion beseitigt werden muß.

Dass  im Corona-Faschismus die Erzeugung des “Neuen Normal” nicht Mittel oder bloße Voraussetzung einer effizienten Virusbekämpfung, sondern der eigentliche Operationszweck ist, ergibt sich zwingend aus der völlig offenkundigen und tatsächlichen Wirkungslosigkeit des Corona-Regimes unter dessen Einfluss sich das Ausmaß der behaupteten Pandemie Schritt für Schritt verschlimmert und nicht etwa minimiert hat. Während die Maßnahmen in einem Zeitraum von nunmehr bald einem Jahr immer restriktiver und totalitärer wurden, stiegen die angeblichen Infektionszahlen unaufhaltsam an ohne dass dies zu übertriebenem Befremden der Herrschaftsunterworfenen und deren medialer Erzieher geführt hätte. Dass dies ausschließlich einer Abfolge fauler Kompromisse der Regierung mit der angeblich aggressiven Opposition “egoistischer”, “unsolidarischer” und “verschwörerischer” Corona-Dissidenten zu “verdanken” sei, ist natürlich nichts mehr als ein billiger, wenngleich relativ professioneller Propagandatrick; hätte die Regierung doch zu jeder Zeit die formale und faktische Macht besessen, kurzfristig nahezu alle beliebigen (auch wirkungsvollen) Maßnahmen durchzusetzen, da es, besonders zu Anfang der Krise keine wie immer geartete realpolitisch relevante und organisierte Corona-Opposition gab. Der Selbstzweck der Durchsetzung des faschistischen Regimes eines “Neuen Normal” ist daher evident, denn an dieses, an das “Neue Normal” also, und nicht etwa an eine kurzfristige effiziente Krisenpolitik, muß die Bevölkerung durch ständige Steigerung der Erhaltungsdosis gewöhnt werden.

Die sattsam bekannten Maßnahmen sind im Hinblick auf das Virusgeschehen marginal relevant bis wirkungslos. (Oder weiß man erst nach zehn Monaten, dass die FFP2-Maske effektiver ist als die blaugrüne Gesichtswindel?) Aber das ist aus der Sicht des Corona-Regimes ohne Belang. Denn das eigentlich Ziel des “Neuen Normal” ist nur mit der nachhaltigen Zerschlagung jedes Widerstandes zu verwirklichen. Dies ist am effizientesten durch den andauernden Psychoterror erreichbar, im Zuge dessen relevante Teile der Bevölkerung durch die Anwendung gezielter Erniedrigungsrituale gebrochen werden. Maske, Abstand, Hausarrest, “Social Distancing”, “Trancing”, d.h. Überwachung bis ins Kleinste, Freiheitsentzug jeder Art, Zerstörung der ökonomischen Basis des Alltagslebens, Verbot und Verächtlichmachung alles dessen, was Freude und Spaß bereitet, Reglementierung des gottesdienstlichen Gemeinschaftshandelns usw., sind zutiefst widernatürlich und menschenfeindlich, weil sie dem Wesen des Menschen als soziales und selbstbestimmtes Gottesgeschöpf die Basis entziehen. Die Demütigung einer unter Strafandrohung verfügten Durchsetzung dieser Widernatürlichkeiten ist daher ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit eine Kriegserklärung gegen das Leben selbst.

Es ist besonders perfide zu behaupten, dass diese menschenfeindliche Anmaßung dem “Schutz des Lebens” dienen soll. Dies gilt umso mehr, als die Durchsetzung des “Neuen Normal” ganz offen an die Notwendigkeit einer “Großen Transformation”, d.h. eines weltweiten “Great Reset” gebunden wird, denn mit der globalsozialistischen Reset-Taste werden alle Bindungen des Menschen an seine traditionelle kulturelle Herkunft und damit ein großer Teil seine Identität gelöscht.

Die Behauptung, dass ein apodiktischer und und autoritärer politischer “Schutz des Lebens” gedeckt und geboten sei, weil es ein in der Verfassung garantiertes “Recht auf Leben” geben würde, das alle anderen Grundrechte zumindest zeitweilig derogieren, d.h. außer Kraft setzen würde, ist eine der vielen Unwahrheiten in der Propaganda-Schlacht des Corona-Regimes gegen die eigene Bevölkerung. Dass es – im nationalen wie im internationalen Recht – kein “Recht auf Leben”, d.h. keinen subjektiven Rechtsanspruch auf die aktive Erhaltung eines durch Krankheit, Alter und natürlichen Tod bedrohten konkreten Menschenlebens gibt und geben kann, ergibt sich zwangsläufig aus der operativen Unbestimmtheit eines solchen Anspruchs und der potentiellen Unbegrenztheit der zur Erfüllung dieses Anspruches erforderlichen Ressourcen. In diesen Sinne wird auch – nach herrschender Lehre und Praxis – die einzige in nationalem oder internationalem Recht ausgeführte Norm eines “Rechts auf Leben”, nämlich der Artikel II der Europäischen Menschenrechtskonvention, gelesen, der ausschließlich auf das Verbot der Todesstrafe bezogen wird. Eine Interpretation als subjektives Recht gegenüber dem Staat würde nämlich bedeuten, dass ein moribunder 100jähriger den Staat erfolgreich auf unbegrenzte Ressourcen zur Verlängerung seines Lebens um eine Woche verklagen könnte.

Weil es ein “Recht auf Leben” im Sinne eines unbedingten staatlichen Schutzes vor Krankheit nicht gibt und geben kann, ist auch der (bedauerlicherweise auch von manchen Verfassungsjuristen grundlagenlos getätigte) Hinweis auf einen angeblichen Grundsatz der “Verhältnismäßigkeit”, z.B. zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit/Gesundheit andererseits, blanker Unfug. Die Anmaßung, eine solche Verhältnismäßigkeit herstellen zu können, ist nämlich nur mit den Mitteln eines willkürlichen und totalitären Maßnahmenstaates umzusetzen. Aber genau das ist es, worauf das heutige Corona-Regime hinausläuft, was oben gezeigt wurde.

Im Gegensatz zu einem amorphen “Recht auf Leben” im Sinne eines unbegrenzbaren Tätigwerdens des Staates zur Verhinderung von Krankheit und natürlichem Tod gibt es sehr wohl ein “Recht auf den Schutz des Lebens”, das mit den Prinzipien des Rechtsstaates nicht nur vereinbar ist, sondern sogar seine vornehmste Pflicht und damit sein eigentliches Fundament darstellt. Es handelt sich dabei um den Schutz jedes Menschen vor den Handlungen anderer, die den Tod intendieren oder bewußt in Kauf nehmen. Dies ist die Sphäre des Strafrechts und des Gewaltmonopols des Staates. Jeder Staat, der den “Schutz des Lebens” in diesem Sinn nicht oder nicht vollständig garantiert, hat das Recht der Einforderung der Loyalität seiner Staatsbürger vollständig oder zumindest teilweise verwirkt. Wir kommen nicht umhin, an dieser Stelle auf den “Schutz des ungeborenen Lebens” zu verweisen, dessen Verweigerung Papst Johannes Paul II zu Recht als “blutende Wunde” bezeichnete. Und ja, es ist geboten, den Bezug dieser Frage mit der Praxis des Wütens des aktuellen Corona-Regimes herzustellen. Überaus bemerkenswert ist nämlich, dass alle diejenigen, denen der “Schutz des Lebens vor dem Corona-Virus” zur Begründung jeder auch noch so grundrechtebeseitigenden Maßnahme dient, überhaupt kein Problem damit haben, den Massenmord im Mutterlaib kommentarlos hinzunehmen. Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Zahl der diesbezüglichen jährlichen Kindstötungen ein mehrfaches der “mit oder an Corona” Verstorbenen ausmacht, sodass sich die Anmaßung der Herrschaftselite, es würde ihr um den “Schutz des Lebens” gehen, deutlich relativiert.

Nachdem Sie, hochwürdiger Herr Pfarrer, sich so vehement für den “Schutz des Lebens” durch Corona-Zwangsmaßnahmen einsetzen, halte ich es für legitim und notwendig, Sie zu fragen, was Sie persönlich in den letzten Jahren für den Schutz des Ungeborenen Lebens getan haben. Ich will Ihnen da gar nichts absprechen, daher frag ich Sie ja. Beim “Marsch für die Familie” oder beim “Marsch fürs Leben” habe ich Sie bis jetzt nicht wahrgenommen. Aber vielleicht ist Ihr diesbezüglicher Einsatz ja meiner Aufmerksamkeit entgangen?

Das Thema führt mich zur Frage der generellen Haltung der Kirchenobrigkeit gegenüber der Corona-Problematik. Neben all den staatlichen Pressionen, Schikanen, Erniedrigungen und flächendeckenden Zerstörungsvorgängen die Kultur und das Gemeinschaftsleben betreffend, schmerzt die Situation (innerhalb) der Kirche sowie der Umgang seitens der Verantwortlichen auf den unterschiedlichen Hierarchieebnen nämlich besonders. Offenbar haben die Hintermänner unserer Diktatoren auch die zu erwartenden Reaktionsmuster der unter Druck geratenen Priesterschaft eifrig studiert. Sie können sich darauf verlassen, dass ihr Herrschaftsanspruch nicht durch organisierte Empörung aus diesem Bereich gestört wird. Ganz im Gegenteil ist die aktuelle, grundlose Übererfüllung der “Corona-Regeln” im Zuge des kirchlichen Religionsvollzugs geradezu lächerlich und die penetrante Öffentlichkeitsgeilheit, mit der sich einige hochwürdige und hochwürdigste Herren als Werbetestimonial für die unbestreitbar höchst risikoreiche Corona-Impfung, die noch dazu keinen wie immer gearteten Infektionsschutz für Dritte bietet, mehr als peinlich.

Obwohl die Logik der Unterwerfung rational erfassbar ist, ist es doch emotional sehr schwer verkraftbar, dass der Dienst am Höchsten so selten zu mehr Selbstbewusstsein gegenüber der staatlichen Obrigkeit und praktisch nie zur Einforderung des Primats des gemeinschaftlichen Glaubensvollzuges gegenüber irgendwelchen (gewillkürten) Zwangsakten der profanen Autorität führt.

Das Recht auf Leben wurde von der Kirche nie als ein Recht auf ewiges Leben im irdischen Sinn verstanden. Und auch im jenseitigen Sinn zielt es wohl nicht auf einen Rechtsanspruch, sondern auf ein Geschenk Gottes.

Im Diesseits hingegen ist das Recht auf Leben mit dem Recht auf Normalität identisch. Besonders im christlichen Sinn. Denn Gott will für uns das “Leben in Fülle” (Joh 10/10), und darunter versteht er sicher nicht das “Neue Normal” einer Gesellschaft narkotisierter Sklaven, sondern den vollwertigen und selbstverantworteten Lebensvollzug in einer christlich fundamentierten Kulturgemeinschaft.

Ich hoffe, hochwürdiger Herr Pfarrer, dass ich Ihrem Wunsch nach Einsicht und Weisheit zumindest einigermaßen entsprochen habe. Da ich doch einen verlängerten Abend mit dem Versuch verbracht habe, Ihrem Anspruch gerecht zu werden, werde ich mir erlauben, meine Antwort als offenen Brief für die Adressaten meines Verteilers zu verwerten. Und da ich etwas weniger arrogant bin als Sie, werde ich darauf verzichten, Ihren Namen in diesem Zusammenhang anzuführen.

Mit besten Grüßen

Gelobt sei Jesus Christus

Christian Zeitz


Mag. Christian Zeitz
Wissenschaftlicher Direktor
Institut für angewandte Politische Ökonomie
http://institutfuerangewandtepolitischeoekonomie.bimashofer.eu


PS. Ich bitte Sie/Dich sehr herzlich, das außerordentlich wichtige “Volksbegehren für Impf-Freiheit” zu unterzeichnen. Die Eintragungswoche läuft gerade jetzt, vom 18. bis 25. Jänner.

Pressekonferenz zu diesem Thema: https://youtu.be/2kCfebdnb20

2 Gedanken zu „Mag. Christian Zeitz über das totalitäre Corona-Zwangsmaßnahmenregime“

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