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Der Politiker und Rechtsanwalt Marc Bernhard, Mitglied des Deutschen Bundestages und Landesgruppensprecher der AfD-Landesgruppe Baden-Württemberg, nimmt in einem Video zu den aktuelle Kundgebungen in Deutschland Stellung. Bernhard zeigt die verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Demonstranten seitens der Polizei und der Behörden auf.

Besonders skandalös: Eine Demonstration der AfD in Stuttgart wurde nicht genehmigt, da die Antifa zu gewalttätig wäre und dass ja mit deren Erscheinen diesmal zu rechenden ist. Dass die AfD friedlich demonstrieren würde, wisse man natürlich auch, fügte man quasi entschuldigend noch hinzu.

Polizei und Behörden misst Demonstranten mit zweierlei Maß

Einem Einspruch der AfD wurde dann doch vor dem VGH in Mannheim stattgegeben, allerdings mit der Auflage, dass nur 100 Personen teilnehmen dürfen und Sicherheitsabstände von 1,5 Metern einzuhalten wären. Darüber werde die Polizei wachen. Das alles galt natürlich nicht für die zig tausenden Demonstranten, die kurz darauf wegen eines in den USA umgebrachten Schwarzen deutschlandweit auf die Straße gingen. Offensichtlich geht man davon aus, dass das Corona-Virus, ebenso wie die Politiker, zwischen Personengruppen differenziert, oder man pfeift bewusst auf die selbst erlassenen Schutzmaßnahmen, da die Demos ja „einer guten Sache“ dienen – und gutmenschliche Tugend ist über allfällige Infektionsrisiken zu stellen.
Hier das Video dazu:

 

Von Redaktion

3 Gedanken zu „Unfassbar: Laut Verwaltungsgericht entscheidet Antifa, wer demonstrieren darf und wer nicht“
  1. Diese Vollidioten bekommen von mir einen Liter Benzin in die Fresse und hinterher ein Sturmfeuerzeug! Da können sie ihr Maul mal aufmachen!

  2. Bei der BRD handelt es sich weder um einen Rechtsstaat, noch um eine Demokratie. Beide Eigenschaften wurden mittlerweile liquidiert, genauso wie die DDR demokratisch war. Das Grundgesetz erfüllt mittlerweile die gleiche Funktion wie ein aufgespannter Regenschirm bei Sonnenschein in einer Wohnung.

  3. Versammlungsgesetz wird ausgehebelt
    Ein weiterer Skandal samt Rechtsbruch besteht darin, zu ignorieren, dass der Gesetzgeber die Demonstrationsfreiheit auch dadurch gewährleisten wollte, indem Zustände wie jetzt zu unterbinden sind:

    § 21 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) lautet:
    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Dulder und Förderer derartiger „Gegendemonstrationen“ gehören somit nach Wiedereinführung des Rechtsstaats gleichzeitig mit Verhindern (in diesem Fall Bedienstete von Behörden und linke Gewalttäter) vor Gericht gestellt.

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