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Foto: 123RF

Nach einer Scheidung sind die Kinder die Leidtragenden in einer zerrütteten Familie. Der von der ungarischen Justizministerin Judit Varga vorgelegte Gesetzentwurf soll dazu beitragen, dass minderjährige Kinder nicht von einem Elternteil getrennt werden müssen.

Ein Gesetzesentwurf, der viele Bereiche des Kinderschutzes abdeckt, wurde dem Parlament vorgelegt, gab Justizministerin Judit Varga auf ihrer Social-Media-Seite bekannt. Da es für Kinder sehr schwierig ist, nach einer Scheidung von einem Elternteil getrennt zu sein, würde der Entwurf es dem Gericht ermöglichen, einem Elternteil auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht zuzusprechen, d. h. beide Elternteile könnten sich bei der Betreuung des Kindes für denselben Zeitraum abwechseln.

In ihrem Beitrag verwies die Ministerin auf die bereits erzielten Fortschritte: “Wir haben das Meldesystem für den Kinderschutz verstärkt. Das System zur Erkennung und Meldung von gefährdeten Kindern ist nun auf vier Ebenen organisiert: auf lokaler, Bezirks-, Landes- und nationaler Ebene. Für die Behandlung dringender Fälle wurden kürzere Fristen festgelegt, damit die Gerichte in Familiensachen schneller entscheiden können. Wir setzen uns weiterhin für den Schutz minderjähriger Kinder in Familienrechtsfällen ein.

§Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass Kinder so schnell wie möglich Unterhaltszahlungen erhalten, und damit die Wirksamkeit der Unterhaltsbeitreibung erhöht. Wir haben die Vollstreckung von Umgangsverfügungen effektiver gestaltet und die Verfahrensgarantien verbessert. Wir haben den Kindern eine echte Chance gegeben, ihre Meinung zu äußern”, so Varga.

Die Ministerin betonte auch, dass die Arbeit mit der Expertenarbeitsgruppe zum Familienrecht, der Arbeitsgruppe zum Familienrecht mit mehr als 20 NGOs und der in diesem Jahr eingerichteten operativen Arbeitsgruppe fortgesetzt wird.

Quelle: Magyar Nemzet


Ein Gedanke zu „Ungarn: Sorgerecht für Kinder nach der Scheidung“
  1. Diese Vorhaben sind zwar löblich, funktionieren in der Praxis aber nicht. Auch ich war ein hartnäckiger Verfechter der gemeinsamen Obsorge – gleiche Rechte, gleiche Pflichten – musste aber erkennen, dass weder dieses Modell noch die sogenannte Doppelresidenz machbar sind. Es kommt unweigerlich zu Machtkämpfen, sei es auch nur, wer was für die Schule unterschreiben darf. In Österreich wird diese Konstellation noch weiter eingeschränkt, weil die Jugendbehörden nie, damit ist nie gemeint, für die Kinder eintreten, sondern immer, damit ist immer gemeint, für jenen Elternteil, der besser zahlt. … Solange zehntausende Elternteile in Österreich zu ihren leiblichen Kindern keinen oder nur minimalen Kontakt haben dürfen, solange zehntausende Kinder ihren Eltern entrissen und in in- und ausländische Erziehungsheime gesteckt werden (großzügig Wohngemeinschaften genannt), ist keine Besserung in Sicht. Nicht einmal der Wille zu Änderungen. Die korrupte Richterschaft (ich nenne das Ding beim Namen) ist unfähig, auch nur die geringsten Bedürfnisse von Kindern zu sichern. … Ob das in Ungarn besser funktionieren könnte, bleibt dahingestellt.

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