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Eltern hatten vergeblich geklagt - Masern-Impfpflicht bleibt

Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien gegen die, vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht, unter anderem für Kita-Kinder zurück, wie die Karlsruher Richter am 18.8. mitteilten.

 

„Folgen“ des Ausbleibens von Impfnachweisen

In einer Presseveröffentlichung vom 18. August 2022 bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass der Erste Senat mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen hat, die sich „gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die, bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen” richteten.

Anbei ein Auszug des Beschlusses vom 21.7.2022 sowie der dazugehörige link.

Impfnachweis (Masern)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen. Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen – wie derzeit in Deutschland – ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

Die Beschwerdeführenden sind jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sowie ihre minderjährigen Kinder, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter mit Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betreut werden sollten. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die eine solche Betreuung lediglich dann gestatten, wenn die betroffenen Kinder gegen Masern geimpft sind und diese Impfung auch nachgewiesen wird.

Die angegriffenen Vorschriften berühren sowohl das die Gesundheitssorge für ihre Kinder umfassende Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) als auch und vor allem das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Beide Grundrechtspositionen sind hier in spezifischer Weise miteinander verknüpft. Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.



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Von ELA

20 Gedanken zu „Urteil des Bundesverfassungsgericht bestätigt die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen“
  1. “Warum hast du dein Kind krank gemacht? Warum hast du dein Kind umgebracht?”

    “Die legislative Staatsgewalt hat es vorgeschrieben, die judikative Staatsgewalt hat es zu Recht erkannt und die exekutive Staatsgewalt hätte es bei Weigerung durchgesetzt. Ich muss ihnen gehorchen, folgen, sonst droht Zwangsgewalt.”

    Viel Angst wünsch ich dir am Grab deines Kindes. Dort wirst du aber keine mehr haben, da spürst du dann endgültig gar nichts mehr.

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  2. es gibt in Europa keinen Masernimpfstoff auch nicht den monovalenten Schweizer Masernimpfstoff, der in Indien hergestellt wird und schon gar nicht die Kombiimpfstoffe, der ethisch hergestellt wird, ALLE benutzen Zellen abgetriebener Kinder. Wer das nicht möchte – und es sind viele – hat nur die Möglichkeit mit seinem Kind nach Japan zu fliegen und es dort impfen zu lassen oder über die Münchner internationale Apotheke und eine Importfirma den japanischen Impfstoff zu bestellen, was nach dem §73 des Arzneimittelgesetzes möglich ist. Dann muss er nur noch einen Arzt finden, der das Kind impft. Dazu muss man als Eltern einen Haftungsausschluss für den Arzt unterschreiben, dann darf das Kind in die Schule, ansonsten zahlt man erstmal hohe Bußgelder. Wieso kam die Masernpflichtimpfung 2019 auf? Als Auslöser wurden vermehrte Masernerkrankungen in Flüchtlingsheimen instrumentalisiert, dadurch wurde eine Impfpflicht im Infektionsschutzgesetz ermöglicht, die man brauchte, als Anfang und Beispiel für alle Pflichtimpfungen, die die Regierung wollte. Wenn jetzt alle Impfungen auf experimentell-künstliche RNA-Impfungen, weil vieeel billiger, umgestellt werden -wachen wir dann auf?

  3. Wenn die Impfbefürworter, (hier noch mal gar nicht die experimentellen, die Gene manipulierenden ,als Impfungen bezeichneten Einspritzungen mitgerechnet), in der Gänze verstünden, was sie den Menschen damit an schlimmster, seelischer und körperlicher Vergiftung zumuten, oder als Arzt selbst antun, würden sie es ewig bereuen, was sie damit ihrem Nächsten angetan haben !!!Eine Staatsdoktrin, die so etwas erzwingt, dient dem Geist, den ich hier nicht näher beschreiben muß !

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  4. Bundesverfassungsgericht? Wir haben wie alle Kolonien lediglich ein Grundgesetz FÜR die bRD übergestülpt bekommen. Von der Regierung bis zu diesem Gericht sind die alle eingesetzt. Entsprechend derihnen angewiesenen Zielvorgabe handeln die alle. Wer ausschert, verunfallt.

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    1. Wen interessiert heute noch das Grunzgesäß der BimbesRepublik? Alles was nicht konform zu Brüsseler Vorgaben ist wird sowieso als nichtig beachtet.
      Art. 20 Abs. 4 ist damit wohl auch obsolet.

  5. Was bringt den Doktor um sein Brot, die Gesundheit und der Tod.
    Darum hält der Arzt, auf das er lebe, uns zwischen beiden in der Schwebe.
    Eugen Roth

    Damit muß natürlich so früh wie möglich angefangen werden.
    Dann rollt der Rubel so richtig.

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    1. Kann dir hier einige Beispile anführen, wo erst durch die Ärzte die Menschen krank gemacht werden und in diesem Zustand gehalten werden.
      Ca. 120.000 Bandscheiben OPs werden pro Jahr in Deutschland durch geführt. Bei Verordnung von richtigen und nützlichen physikalischen Maßnahmen könnten davon 100.000 überflüssig werden. Und das ist ja noch nicht mit einer OP gegessen, sondern die Ärzte verdienen bis zum Tode des Patienten, weil ein Operierter nie schmerzfrei sein wird!
      Könnte noch x andere Dinge aufzählen, wo die Ärzte nur an ihre Kohle denken!

      1. Bei den damaligen Hexenverbrennungen sollen die aufkommenden männlichen Schulmediziner auch mitgemischt haben, denn diese Hexen waren in Wahrheit weise außerordentlich naturheilkundliche und auch generell heilkundliche Frauen, die diese aufkommenden männlichen Schulmediziner zusammen mit dem Vatikan so als ernstzunehmende etablierte Konkurrenz auslöschten – der Vatikan als der Wahrheit verbundene weibliche Konkurrenz zu seiner m. E. sat-AN-ischen m. E. Fake-Religion und die Schulmediziner wohl zu ihrer m. E. Quacksalberei, die wie diese m. E. Fake-Religion nur zum Schaden der Menschen erfunden wurden.

        Die anderen sog. abrahamitischen und sonstigen patriarchalischen weiblichkeits- und überhaupt menschenfeindlichen Religionen sind m. E. ebenfalls Fake-Religionen nebst ihren m. E. Fake-Vater-Mann-Gottheiten, hinter denen allen sich m. E. eben AN, der menschenfeindliche selbsternannte HIMMELS !!! – Fake-Gott, Chef der AN-UNNA-KI, verbirgt, der alle gegeneinander ausspielt und in blutigste Glaubenskriege hetzt/e bis heute.

        Las ich mal vor Jahren, weiß nicht mehr wo – aber ich halte es durchaus für plausibel bzw. höchstwahrscheinlich.

        Meines Erachtens.

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    1. Insbesondere im Hinblick darauf, dass gem. dieses Artikels, der sich auf einen Spügel-Artikel beruft, sukzessive alle Medikam.nte auf märnaaa umgestellt werden sollen – so vermutlich auch alle Pimpfungen:

      https://www.pravda-tv.com/?s=spiegel+die+supermedizin

      Allein in unserem Kleinstministädtchen weiß ich von 2 Fällen, wo aus kerngesunden Kindern schon lange vor der Cörina von den Pimpfungen gem. dem gelben U-Heft geistig und körperlich schwerstbehinderte Kinder wurden. Die Väter haben sich dann auch noch vom Acker gemacht deswegen und die Mütter trugen das alles.

      Meines Erachtens.

      1. Auffällig ist schon daß diejenigen die jeden Herbst zur Grippeschmutzimpfung rennen in den letzten Jahren vor dem Chinavirus zunehmend über schwere bis nahezu unbrauchbare Arme und längere Nebenwirkungen berichteten.
        Der Verdacht drängt sich auf daß auch da schon verstärkt mit neuartigen oder problematischen Inhaltsstoffen oder Dosierungen experimentiert wurde.

        Vertrauen? Hab ich definitiv keines mehr.
        Und wenn man sich mal über die Impfung gegen Windpocken informiert stellt man fest daß diese auch nur in der Theorie gut klingt, in der Praxis aber auch etliche Haken hat.

    2. Ist dieses inzwischen sehr große Misstrauen gegenüber den „Ärzten“, der Justiz, der Legislative, der Executive eigentlich nicht tieftraurig und gefährlich zugleich?

      Es wird Zeit, dies zu korrigieren und wieder für menschenwürdige, vertrauensvolle, friedliche, freundschaftliche Lebensumstände zu sorgen! Und zwar aktiv und nicht auf das Warten von oben, auf dass es von alleine wieder werden würde! Dem ist wahrscheinlich nicht so!

      1. Es gab mal vor mehreren hundert Jahren eine Zeit der Aufklärung welche die Grundlagen für heutigen Wohlstand geliefert hat.

        Heute leben wir in einer beginnenden Zeit der Verdummung, man kann sich leicht vorstellen wie damit die Zukunft aussehen wird.

  6. Zu meiner Zeit gab´s die Pocken-Zwangsimpfung und die Schluckimpfung. Das war´s dann aber auch schon. Heute gibt es, habe ich gelesen, 72 Kinderimpfungen. Ein Wahnsinn! Kein Wunder, dass wir eine Epidemie von Autoimmunerkrankungen wie multipler Sklerose (mS) u.a. haben. Da muss das Immunsystem ja ausflippen. Während früher mS eine seltene Krankheit war, die nur in Großstädten ab und zu mal vorkam, ist sie jetzt überall. Ich hatte auch Masern. War echt unangenehm, geb ich zu. Aber wenn ich die Wahl zwischen Masern und mS habe, wähle ich mit Freuden die Masern, denn die sind nach 14 Tagen vorbei, die mS bleibt einem.
    Die Schulwissenschaftler glauben, wenn die Leute geimpft wären, würden sie nicht mehr krank und würden alle glücklich wie ein Osterhase ihr Leben lang herumhüpfen. Das ist ein schwerer Irrtum. Die sog. moderne Wissenschaft existiert erst seit ca. 150 Jahren. Sie hat keine Ahnung, welche Folgen eine Impfung nach 20 oder 30 Jahren haben kann. Es interessiert sie auch nicht. So weit denkt sie nicht. Das Urteil des BVerfG ist daher falsch. Die Richter verlassen sich auf eine Wissenschaft, die nicht leisten kann, was sie verspricht. Da ohne die Masernimpfung die Volksgesundheit nicht gefährdet war, war die Impfpflicht auch keinesfalls notwendig. Die korrupten Verfassungsrichter liefern seit Jahren ein falsches Urteil nach dem andern ab.

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    1. Ich hatte mit 1 Jahr schwerst die Masern und war schon ein bei der Geburt untergewichtiges Kind, dass dann noch 9 Wochen in der Klinik bleiben musste und dann erst mit einem Gewicht unter dem Normalgewicht der meisten Kinder bei der Geburt entlassen wurde. – Ich habe die Masern überlebt. – Ich hatte die Röteln heftigst, den Keuchhusten heftigst, die Windpocken nicht so heftig, aber auch und habe alles gut überstanden wie die anderen Kinder in unserem Minikleinststädtchen auch.

      Die Kinderkrankheiten haben einen Sinn – nämlich dass die Kinder sie bekommen, durchstehen und dann lebenslang dagegen immun sind. – Bekommen Erwachsene diese Kinderkrankheiten, fallen sie meistens weitaus heftiger aus.

      Wenn die die Kinder gegen all diese Kinderkrankheiten spritzen, bekommen diese die auch nicht und dann kommen sie in das Auffrischungsspritzprogramm, dem sie dann meistens lebenslang folgen, um nicht als Erwachsene diese Kinderkrankheiten zu bekommen.

      Von einer Omma hörte ich kürzlich, dass das Baby-Enkelkind bereits im ersten Lebensjahr eine 6 !!! – fach- Pimpfung erhalten hätte. – Dem Enkelkind sei es danach geraume Zeit schlecht gegangen.

      Das hat sich die Phörmö mit den Dotöres fein ausgedacht in ihrem m. E. monetären Sinne.

      Meines Erachtens.

    2. Und die Folge von soviel Impfungen sind die stark angestiegenen Allergien der Kinder.
      Aber auch das ist gewollt, weil die Ärzte dann ja wieder Patienten für die Ewigkeit geschaffen haben!

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