Erneuter Ausrutscher bei den Bregenzer Festspielen
Am 20. Juli ist in der Hofburg-loyalen Tageszeitung Der Standard zu lesen: „Der Bundespräsident hat bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele ein düsteres Bild der Situation gezeichnet und das mit einer ernsten Rüge der Parteien verknüpft.“
Die Leute vom Standard reden stets vom „Haltungsjournalismus“. Freilich kann man sich auch einer stark gebeugten Haltung – normale Menschen sprechen da vom Buckeln – befleißigen. Frage: Können einem, derart nach vorne gebückt, da schon Vokabeln wie „Rüge“ oder „Schelte“ in den Sinn kommen?
Nun, einmal mehr sei den regimetreuen Schreibern der lachsfarbenen Gazette ins Stammbuch geschrieben: Aufgabe der Medien in einem demokratischen Rechtsstaat ist neben ausgewogener Information über das Geschehen auch und vor allem die kritische Begleitung des Tuns der Mächtigen. Und da hat Der Standard noch viel zu lernen. So auch im gegebenen Fall, denn:
Zu den Aufgaben des in Artikel 60 des B‑VG (Bundes-Verfassungsgesetz) genannten Amtsträgers gehört es mitnichten, irgendjemanden eine „Rüge“ zu erteilen, da von „moralischer Autorität“ oder ähnlichem nichts im B‑VG steht. Moralische Autorität kann man sich höchstens durch untadeliges persönliches Verhalten erwerben, was aber im Fall eines ehemaligen KPÖ-Wählers wie Herrn Van der Bellen auszuschließen ist. Mit einer Stimme für die Kommunisten – mitten im Kalten Krieg – hat Van der Bellen seinem Willen Ausdruck verliehen, unsere Heimat möge sich dem sogenannten Friedenslager der Sowjetunion anschließen, einfacher gesagt: seiner Meinung nach sollte Österreich eine KP-Diktatur unter der Oberaufsicht des Kremls werden. Jenseits des Eisernen Vorhangs. Und bei einer Einparteienherrschaft hätte folglich auch keine Gefahr einer „Spaltung der Gesellschaft“ bestanden, wie sie der Hofburg-Mann mit durchgeistigtem Antlitz fortwährend heraufbeschwört.
Wenn der Hofburg-Mann, der auf unsere Steuerkosten nach Bregenz fährt, dafür Taggeld und den Ersatz der Nächtigungskosten einstreift, und dann bei der Eröffnung der Festspiele das zahlende Publikum mit seinen privaten Darbietungen belästigt, sollte er nachdenken, ob er für dieses hochbezahlte Amt geeignet ist.
Naheliegend wäre es, seine Funktion freiwillig zurückzulegen, da er offenbar nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Grenzen seines Amtes zu respektieren. Wie schrieb Cicero im antiken Rom: Quo usque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? Auf gut Deutsch: Wie lange, Catilina, willst Du unsere Geduld noch missbrauchen?
Eines freilich gilt bei der Inanspruchnahme der verfassungsmäßig gewährleisteten Meinungsäußerungsfreiheit zu beachten: Hierzulande gibt es das Delikt der Majestätsbeleidigung. Aber Gott sei Dank ist Herr Van der Bellen – wegen seiner Volkstümlichkeit immer von ein paar Geheimpolizisten umgeben – beim Versuch, einen kritischen Journalisten gerichtlich zu belangen, gehörig auf die Nase gefallen. In Österreich funktioniert die Gerichtsbarkeit und da sind ganz grundsätzlich Versuche, sich nach dem vermeintlichen Motto „princeps legibus solutus“ eine Extrawurscht braten zu wollen, zum Scheitern verurteilt.
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Verglichen mit Windeljoe ist der grüne Greis b
noch top in Form…
Die Ratten verlassen das sinkende Schiff .…
mögen sie trotzdem ersaufen !
den haben ja die Kommunisten unterstützt sonst würde er dort niemals gesessen haben. Wenn schon einer seinen Namen verändert.
Diesen Gefallen tut Herr Van der Bellen uns Österreichern sicher nicht! Er hat meiner Meinung nach mit der Absicht das Amt angetreten, solange wie möglich die Hofburg zu bewohnen, um die FPÖ möglichst auch in der fernen Zukunft verhindern zu können. Notfalls aus einem Intensivbett aus der Hofburg heraus. Seine politischen Statements diesbezüglich sind seine eigenen Zeugen.
Leider sind uns in Österreich, was die Kritik am amtierenden Präsidenten betrifft, die Hände gebunden, denn eventuelle „beleidigende“ Kritik am Bundespräsidenten kann als ein Tatbestand gegenüber dem Präsidentenamt gewertet werden. Und kann verfolgt werden. Denn Kritik kann sehr schnell als anstößige Beleidigung am Präsidentenamt ausgelegt werden!
Aber ganz allgemein und generell gesehen, ohne eine bestimmte Person damit zu meinen und das gilt für jeden eventuellen gewählten Präsidenten, sollte ein Präsident in Österreich keine offen demonstrierte, einseitige Parteipolitik betreiben, denn das Amt verpflichtet ihn zu parteipolitischer Neutralität. Mit dem offiziell vollzogenen Parteiaustritt allein ist dem noch nicht genüge getan!
Auch wenn irgendein beliebiger Präsident sich dazu berufen fühlen sollte, einseitige, moralisierende, parteinahe Bewertungen bzgl. der Tagespolitik zu äußern, vor allem ungefragt, so verstößt er gegen die traditionellen Gepflogenheiten. Und Staatsbürger, die nicht seinen politischen Ansichten folgen, sollte er auch nicht ausschließen.
Auch in seinen Pflichten als Präsident, was die österreichische Außenpolitik betrifft, ist es eigentlich Tradition, Brücken zu anderen Nationen zu bauen und dabei den neutralen Status des Landes als oberstes Handlungsmotiv vor Augen zu haben und nicht die Neutralität zu gefährden. Und damit eventuell großen wirtschaftlichen Schaden heraufzubeschwören.
Ein „weiser“ Präsident sollte auch erkennen, ob er den Bogen überspannt hat und die Konsequenzen ziehen, in dem er die Hofburg für seinen Nachfolger freimacht. Aber wie gesagt, das sind allgemeine Reflexionen über das österreichische Präsidentenamt.
Noch eine Bemerkung. Ein Präsident Österreichs sollte sich auch niemals anmaßen, österreichische Frauen zu bevormunden versuchen, indem er sie auffordert, aus Solidarität mit Muslimas kulturfremde, soziale Zwänge wie das Tragen eines Kopftuches anzunehmen und auszuleben. Das würde eine Übergriffigkeit darstellen, die die Bürger weit über die Grenze ihrer politischen Leidensfähigkeit bringt!
Als Annahme, ein Präsident, der zum Beispiel die eigenen, gesellschaftlichen und kulturellen Traditionen seiner Bürger über den Haufen wirft und in Frage stellt, sollte sich selbst fragen, ob er sich im richtigen Land zur Wahl gestellt hat.
An Monsieur le Loup : – Wir brauchen gar keinen mehr in der kaiserlichen Hofburg, der den Bund präsidiert. – Schau Dir mal die Schweizer an – die haben solch ein Amt gar nicht, nur den Namen. Bei denen ist der B’präsident lediglich einer, der den regierenden Rat des Bundes für jeweils ein Jahr präsidiert.
Und wir Narren leisten uns noch einen zweiten solchen, damit dessen Frau einen Fahrer zum Einkaufen hat. (:-/
Kann der grüne Kommunistenpräsident vom Operettenstaat an der Donau dann auch gleich „unseren“ roten Hetzer Präsidentendarsteller mit auf’s Altenteil nehmen?!
Der ist einer von den m. A. n. wirklich problematischen „alten w.ißen Männern“ an der Macht bzw. ein m. A. n. von den mächtigsten „alten w.ißen Männern“ hinter den Kulissen im Vordergrund installierter „alter w.ißer Mann“.
Meiner Ansicht nach.
Auch der wird alles aussitzen, das hat der von der Raute so gelernt.
Rückhalt bekommt der aus Washington, London, Paris, TelAviv und den Systemmedien! (-;
Ach so, und natürlich aus Kiew!