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Foto: commons.wikimedia / (CC0 1.0)

Am 19. August soll jetzt der Prozess gegen den Afrikaner beginnen der vor rund einem Jahr im Frankfurter Hauptbahnhof einen Jungen vor einen einfahrenden ICE gestoßen hatte. Das teilte das Landgericht Frankfurt mit. Ins Gefängnis wird der Eritreer wohl nicht kommen, denn er wird – erraten – als „schuldunfähig“ eingestuft.

Verbrecher soll in Psychiatrie bleiben

Es käme laut Gericht eine Verurteilung wegen „Totschlags“ und versuchten Totschlags infrage, „sofern die Beweisaufnahme ergeben sollte, dass der Beschuldigte unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer (Heimtücke) gehandelt hat“. Man muss jedoch keine Wahrsagerin mit Kristallkugel befragen, um vorherzusehen was die Beweisaufnahme ergeben wird, denn bereits jetzt wird der 41-jährige Afrikaner als schuldunfähig eingestuft. Begründung: Er leide laut Gutachten unter paranoiden Wahnvorstellungen. Nachdem er eine 78-Jährige, die er ebenfalls vor den Zug stoßen wollte sich gerade noch retten konnte, jedoch einen Ellenbogenbruch erlitt, sind weiter derartige Taten zu erwarten. Daher wird eine dauerhafte Unterbringung angeraten. Dass man diese Figur nach Eritrea abschiebt und eine dortige dauerhafte Inhaftierung fordert bzw. durchsetzt, wird natürlich nicht einmal in Erwägung gezogen.

Von Redaktion

6 Gedanken zu „Vor Prozess gegen ICE-Killer: Afrikaner natürlich „schuldunfähig““
  1. Wenn ich die Berichterstattung richtig verstanden habe ist dieser Täter schon längere Zeit wohnhaft in der Schweiz.

    Vermutlich kann ihm nichts besseres passieren als dass er für verrückt erklärt wird. Sicherlich wird er nach der Verhandlung in die Schweiz zurück geschickt und dort kann er sich zurück lehnen, denn als anerkannt Verrückter hat er dort später einen Anspruch auf Invaliden Rente. Diese ist höher als eine normale Rente. Nach einigen Jahren geht er wegen guter Führung raus und dann ab in seine Heimat und dort kontrolliert ihn keiner und die Rente läuft.
    Vielleicht war das sein Plan.

  2. Es ist schon mehr als fragwürdig wie hier die Justiz offensichtlich die Absicht eins Tötungsdeliktes, mit dem Hinweis von unzurechnungsfähig verschleiert. Manchmal glaube ich aus Afrika kommen nur Verhaltensgestörte die aber genau wissen wie mit welcher Legende eine illegale Einwanderung funktioniert. Kriminelle Vergangenheit in den Heimst Ländern zu klären wäre mal ein Ansatz bevor immer der Ruf nach einer Klapse die Antwort ist.

    1. Seit 2013 leeren die Maghrebstaaten ihr Gefängnisse und schicken das Gesindel per Nichtzurückweisungsabkommen von 1967 der EU als “Flüchtlinge”. Ein Diplomat in Marocco hat dies bereits 2014 reklamiert, woraufhin er zu Stillschweigen verdonnert wurde. Widrigenfalls drohte man ihm Rückversetzung nach Berlin an. (Quelle PI-News)

  3. Hätte das ein Deutscher getan würde er die härteste Strafe wegen Mordes bekomme.
    Aber die Neubürger ,Gedulteten und Zugereisten werden mit Samthandschuhen angefasst. Die sollen ja unser Land übernehmen. Nur dazu dient die Umvolkung der Volksverräter die sich in Dummland Tehiering nennt und ihr eigenesVolk mit Füßen tritt.

  4. Zunächst möchte ich mich bitteschön über die Wortwahl “ICE-Killer” aufregen dürfen!
    “So ein Blödsinn! Ein Zug ist kein Lebewesen und kann nicht getötet werden.”

    So, das musste einfach raus.
    Nun zur Sache:

    Es ist doch sehr auffällig, daß die Täter aus speziellen Regionen des Planeten oft als schuldunfähig gelten, obwohl die Taten doch von diesen verursacht also verschuldet wurden.

    Wer ein Verbrechen begeht, ist schuldig.
    Daran gibt es nichts zu rütteln oder zu relativieren.
    Wer ein Verbrechen deckt, indem er es verharmlosend als etwas anderes bezeichnet (beispielsweise als Auswirkung eines Leidens), nimmt in gewisser Weise daran teil und macht sich so mitschuldig.

    Das versteht jedoch wahrscheinlich kein auf links gebürstetes Schwein. Auch dann nicht, wenn es eine Robe trägt.
    (Zynismus aus)

    Wird man eines Tages die Trulla aus der Uckermark ebenfalls als schuldunfähig bezeichnen und wegen Haftunfähigkeit aus Altersgründen einfach laufen lassen?
    (Sarkasmus aus)

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