Vor Prozess gegen ICE-Killer: Afri­kaner natür­lich „schuld­un­fähig“

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Am 19. August soll jetzt der Prozess gegen den Afri­kaner beginnen der vor rund einem Jahr im Frank­furter Haupt­bahnhof einen Jungen vor einen einfah­renden ICE gestoßen hatte. Das teilte das Land­ge­richt Frank­furt mit. Ins Gefängnis wird der Eritreer wohl nicht kommen, denn er wird – erraten – als „schuld­un­fähig“ eingestuft.

Verbre­cher soll in Psych­ia­trie bleiben

Es käme laut Gericht eine Verur­tei­lung wegen „Totschlags“ und versuchten Totschlags infrage, „sofern die Beweis­auf­nahme ergeben sollte, dass der Beschul­digte unter bewusster Ausnut­zung der Arg- und Wehr­lo­sig­keit der Opfer (Heim­tücke) gehan­delt hat“. Man muss jedoch keine Wahr­sa­gerin mit Kris­tall­kugel befragen, um vorher­zu­sehen was die Beweis­auf­nahme ergeben wird, denn bereits jetzt wird der 41-jährige Afri­kaner als schuld­un­fähig einge­stuft. Begrün­dung: Er leide laut Gutachten unter para­no­iden Wahn­vor­stel­lungen. Nachdem er eine 78-Jährige, die er eben­falls vor den Zug stoßen wollte sich gerade noch retten konnte, jedoch einen Ellen­bo­gen­bruch erlitt, sind weiter derar­tige Taten zu erwarten. Daher wird eine dauer­hafte Unter­brin­gung ange­raten. Dass man diese Figur nach Eritrea abschiebt und eine dortige dauer­hafte Inhaf­tie­rung fordert bzw. durch­setzt, wird natür­lich nicht einmal in Erwä­gung gezogen.

6 Kommentare

  1. Wenn ich die Bericht­erstat­tung richtig verstanden habe ist dieser Täter schon längere Zeit wohn­haft in der Schweiz.

    Vermut­lich kann ihm nichts besseres passieren als dass er für verrückt erklärt wird. Sicher­lich wird er nach der Verhand­lung in die Schweiz zurück geschickt und dort kann er sich zurück lehnen, denn als aner­kannt Verrückter hat er dort später einen Anspruch auf Inva­liden Rente. Diese ist höher als eine normale Rente. Nach einigen Jahren geht er wegen guter Führung raus und dann ab in seine Heimat und dort kontrol­liert ihn keiner und die Rente läuft.
    Viel­leicht war das sein Plan.

  2. Es ist schon mehr als frag­würdig wie hier die Justiz offen­sicht­lich die Absicht eins Tötungs­de­liktes, mit dem Hinweis von unzu­rech­nungs­fähig verschleiert. Manchmal glaube ich aus Afrika kommen nur Verhal­tens­ge­störte die aber genau wissen wie mit welcher Legende eine ille­gale Einwan­de­rung funk­tio­niert. Krimi­nelle Vergan­gen­heit in den Heimst Ländern zu klären wäre mal ein Ansatz bevor immer der Ruf nach einer Klapse die Antwort ist.

    • Seit 2013 leeren die Maghreb­staaten ihr Gefäng­nisse und schi­cken das Gesindel per Nicht­zu­rück­wei­sungs­ab­kommen von 1967 der EU als „Flücht­linge“. Ein Diplomat in Marocco hat dies bereits 2014 rekla­miert, woraufhin er zu Still­schweigen verdon­nert wurde. Widri­gen­falls drohte man ihm Rück­ver­set­zung nach Berlin an. (Quelle PI-News)

  3. Hätte das ein Deut­scher getan würde er die härteste Strafe wegen Mordes bekomme.
    Aber die Neubürger ‚Gedul­teten und Zuge­reisten werden mit Samt­hand­schuhen ange­fasst. Die sollen ja unser Land über­nehmen. Nur dazu dient die Umvol­kung der Volks­ver­räter die sich in Dumm­land Tehiering nennt und ihr eige­nes­Volk mit Füßen tritt.

  4. Zunächst möchte ich mich bitte­schön über die Wort­wahl „ICE-Killer“ aufregen dürfen!
    „So ein Blöd­sinn! Ein Zug ist kein Lebe­wesen und kann nicht getötet werden.“

    So, das musste einfach raus.
    Nun zur Sache:

    Es ist doch sehr auffällig, daß die Täter aus spezi­ellen Regionen des Planeten oft als schuld­un­fähig gelten, obwohl die Taten doch von diesen verur­sacht also verschuldet wurden.

    Wer ein Verbre­chen begeht, ist schuldig.
    Daran gibt es nichts zu rütteln oder zu relativieren.
    Wer ein Verbre­chen deckt, indem er es verharm­lo­send als etwas anderes bezeichnet (beispiels­weise als Auswir­kung eines Leidens), nimmt in gewisser Weise daran teil und macht sich so mitschuldig.

    Das versteht jedoch wahr­schein­lich kein auf links gebürs­tetes Schwein. Auch dann nicht, wenn es eine Robe trägt.
    (Zynismus aus)

    Wird man eines Tages die Trulla aus der Ucker­mark eben­falls als schuld­un­fähig bezeichnen und wegen Haft­un­fä­hig­keit aus Alters­gründen einfach laufen lassen?
    (Sarkasmus aus)

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