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Derzeit werden schon die ersten Stimmen laut, dass die Anordnungen, Maßnahme und Überwachungsaktivitäten im Zuge der Corona-Krise rechtlich gar nicht gedeckt sein könnten. Es wird auch befürchtet, dass die jetzigen „erprobten“ Sicherheitsvorkehrungen später einmal eins zu eins wiederbelebt werden könnten, um mögliche Unruhen in der Bevölkerung niederzuschlagen.

Und was pflegten diktatorische Staatsformen mit Regimegegnern oft zu machen? Man steckt sie Psychiatrien. Und erschreckend ist, dass genau derartige Bestrebungen hier und jetzt bereits in der Umsetzungsphase stecken.

Zimmer in Psychiatrien für „Corona-Unbelehrbare“ freigeräumt

Das Bundesland Sachsen hat jetzt knapp zwei Dutzend Zimmer in psychiatrischen Kliniken freigeräumt, in denen Unbelehrbare von der Polizei bewacht werden sollen, berichtet die WELT. Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) erklärte in einem Statement, im Einzelfall sei Zwang nötig, um Anordnungen durchzusetzen. Und MDR berichtet, dass Quarantäneverweigerer bereits seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden könnten. Der Sender beruft sich dabei auf eine Anfrage beim Sozialministerium des Landes.

Warum Psychiatrien statt Gefängnisse?

Es stellet sich die Frage, warum bei offensichtlichem Gesetzesbruch nicht die üblichen Rechtsmittel ausgeschöpft werden? Und warum werden Leute, die nicht nur auf die Schutzbestimmungen pfeifen, sondern auch andere Personen sogar bewusst in Gefahr bringen nicht inhaftiert (Stichwort: Schutzsuchende in und vor Asylunterkünften – Kampfbeter vor Moscheen). Die Antwort liegt auf der Hand: Soviel Haftplätze gibt es gar nicht und die Zimmer in den Psychiatrien würden da wohl auch nicht reichen. Ausreichen könnten diese Räumlichkeiten allerdings für unbequeme Zeitgenossen, die die Sinnhaftigkeit teilweise überzogener Maßnahmen oder Grundgesetz-Konformität in Frage stellen, oder gar zum Protest und zivilen Widerstand aufrufen. Und solche „Aufwiegler“ gibt es bereits.

„Coronoia 2020“

So hat eine Heidelberger Anwältin auf ihrer Homepage am Dienstag eine 19-seitiges Dokument veröffentlicht, in dem sie sämtliche Corona-Beschränkungen für verfassungswidrig und unwirksam erklärte. Niemand müsse sie befolgen, sofern er nicht infiziert sei. Jeder dürfe sein Geschäft öffnen und reisen, Verstöße dürften nicht bestraft werden. Dabei führte die Frau unter anderem auch das sogenannte Widerstandsrecht in Artikel 20 des Grundgesetzes als Begründung an. Ferner rief sie „alle 83 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger“ in Deutschland auf, am Samstag Demonstrationen zu organisieren. Diese sollten unter dem Motto „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!“ stehen, berichten swp.de und eine Reihe weiterer Medien.

Mittlerweile ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Rechtsanwältin. Sollten derartige Ermittlungen jedoch keinen Straftatbestand ergeben, könnte man Leute wie diese Dame dann für verrückt erklären lassen – und einweisen.

Anm. der Red.:
Inwieweit die Corona-Maßnahmen und die Vorgangsweise der Anwältin rechtlich gedeckt sind, entzieht sich unserer Beurteilung.

Von Redaktion

2 Gedanken zu „Vorbereitungen laufen: Quarantäne-Verweigerer sollen in Psychiatrien kommen  “
  1. Ja ,gelernt ist gelernt.Unbequeme Zeitgenossen wurden und werden in allen Diktaturen in die Klapse gesteckt.In der Klapse verliert jeder alle Menschenrechte.Man kann ihn zwangsbehandeln nach Lust und Laune der “Irrenärzte” mit beliebigen Mitteln.Erstaunlicherweise haben unsere Volkszertreter sogar noch eine Verschärfung der Bedingungen für Eingewiesene erst vor nicht allzu langer Zeit beschlossen.Wieviel Zeitgenossen zwangweise in den Anstalten festgehalten werden und welchen gesundheitlichen Schaden sie dort durch die Zwangsbehandlung erleiden darüber schweigt der Mainstream.Und wo bleibt die AfD?
    Der Fall Mollath hat für einen Augenblick den Schleier kurz gehoben.

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