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Bildquelle: PCh24.pl

Von Jerzy Kwaśniewski
 

Drei Monate bis fünf Jahre Gefängnis – das ist das Strafmaß, das die deutschen Strafverfolgungsbehörden für Pater Professor Dariusz Oko und den 90-jährigen deutschen Theologieprofessor Johannes Stöhr fordern, weil sie einen wissenschaftlichen Artikel veröffentlicht haben, in dem das beunruhigende und skandalöse Phänomen einer organisierten kriminellen Gruppe innerhalb der Kirche beschrieben wird, die durch homosexuelle Praktiken und die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder verbunden ist.

Der Text, der von einer ausführlichen Bibliographie begleitet wird, ist die auf zuverlässige Quellen gestützte Meinung des Autors zu einem wichtigen Faktor in der wachsenden Krise der heutigen Kirche. Professor Dariusz Oko und der Chefredakteur der seit über fünfzig Jahren erscheinenden Zeitschrift “Theologisches”, Professor Johannes Stöhr, haben sich entschlossen, mutig eine akademische Diskussion über ein Thema anzustoßen, das auf dem scheinbar offenen deutschen “synodalen Weg” bisher vernachlässigt wurde. Die ersten Absätze des ausführlichen Artikels erinnern an die in der Öffentlichkeit wenig bekannten Worte von Papst Franziskus, der 2018 in einem Interview ausdrücklich sagte: “Ich hatte hier einen Bischof, der mir zu meinem Entsetzen erzählte, dass er an einem bestimmten Punkt feststellte, dass es in seiner Diözese – einer sehr großen Diözese – viele homosexuelle Priester gab.”

Die Autoren stellten diesen Worten das Bekenntnis von Kardinal Maradiaga gegenüber, der auf die Frage: “Gibt es eine Schwulenvereinigung im Vatikan? – antwortete er mit Nachdruck:

– Nicht nur das, der Heilige Vater selbst hat gesagt, dass es eine solche Lobby in diesem Sinne gibt. Der Heilige Vater versucht langsam, diese Situation zu bereinigen.

Schließlich deckt sich die Diagnose von Pater Professor Dariusz Oko in “Theologisches” auch in der sprachlichen Schärfe völlig mit den Worten von Benedikt XVI., der in einem 2019 veröffentlichten Artikel “Die Kirche und der Skandal des sexuellen Missbrauchs” die Meinung teilte, dass sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil in verschiedenen Seminaren homosexuelle Cliquen gebildet hätten, die mehr oder weniger offen agierten und das Klima in den Seminaren erheblich veränderten.

Die deutsche Rechtsstaatlichkeit

Schnell wurde klar, dass die Offenheit und Toleranz des so genannten “deutschen synodalen Weges” ihre Grenzen hatte. Die Reaktion auf den Text der Theologen war keine – in der akademischen Welt akzeptierte – wissenschaftliche und von Fachleuten geprüfte Polemik, nicht einmal eine journalistische Kritik in der Presse. Der deutsche Pfarrer Wolfgang Rothe, der sich für Offenheit, Toleranz und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sowie die Förderung der politischen LGBT-Bewegung einsetzt, forderte umgehend ein Strafverfahren gegen die Autoren. Wer es wagt, die Hand gegen die Tabus unserer Zeit zu erheben und Kritik an allem zu üben, was an das Phänomen homosexueller Praktiken erinnert, muss mit einer sofortigen strafrechtlichen Reaktion des deutschen Staates rechnen. Nur wenige Wochen später wurden die beiden Priesterprofessoren vom Kölner Strafgericht zu Unterlassungsstrafen verurteilt.

Bezeichnenderweise wurden die beiden Angeklagten nur von Ordo Iuris unterstützt, der ihnen Unterstützung durch kroatische und bulgarische deutsche Anwälte in Frankfurt verschaffte. Die wirkliche akademische Freiheit, die Redefreiheit, die Freiheit, die Wahrheit zu sagen, und die Freiheit, Praktiken zu kritisieren, die von der Kirche als Racheschreie zum Himmel betrachtet werden, müssen in Deutschland von polnischen Juristen des Ordo Iuris und Einwanderern aus den Mittelmeerländern verteidigt werden. Dies sagt viel über den Zustand des deutschen Rechtsstaates aus, zu dem auch das Recht auf Verteidigung in einem Verfahren gehört. Es sagt auch viel über die Bedeutung der Rolle der Polen und unserer Freunde aus den Mittelmeerländern bei der Verteidigung der Normalität im heutigen Europa aus.

Heute wissen wir noch nicht, wie das Strafverfahren vor dem Kölner Gericht ausgehen wird und ob es notwendig sein wird, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und anschließend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen. Wir werden alles daran setzen, dass dieser Präzedenzfall zu einem Raum wird, in dem der totalitäre Charakter von Zensurpraktiken aufgedeckt und Gesetze, die Grundfreiheiten abschaffen, lautstark beklagt werden. Vor allem werden wir uns dagegen wehren, dass Christen wegen ihres Engagements für die Wahrheit, für Urteile, die sich direkt aus der menschlichen Natur, der unveränderlichen Lehre der Kirche und den Worten der Heiligen Schrift ableiten, mit juristischer und gesellschaftlicher Zustimmung ins Gefängnis geworfen werden.

Eine düstere Vorahnung

Der schockierende Prozess gegen Theologen in Deutschland ist jedoch nur ein Vorgeschmack auf das, was die Europäische Kommission bereits für alle Nationen Europas angekündigt hat. In den letzten Monaten wurden die Beratungen über eine Initiative abgeschlossen, die zu einer Zensur der Kritik an der Gender-Ideologie in der gesamten Europäischen Union führen könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht die Aufnahme dieses Konzepts in Artikel 83 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor, was zur Folge hätte, dass “Hassreden” in allen EU-Ländern als Straftatbestand anerkannt werden müssten. Das Problem ist, dass er in keinem verbindlichen internationalen Rechtsakt definiert ist. Vieles deutet darauf hin, dass der Begriff “Hassrede” daher die Bedeutung erhalten wird, die die deutschen Strafverfolgungsbehörden ihm im Fall von Pater Professor Dariusz Oko zu geben versuchen.

Testgelände für die Zensur unter dem Vorwand der “Hassrede” sind seit Jahren YouTube und Facebook, deren “Gemeinschaftsstandards” unter anderem Äußerungen als “Hassrede” behandeln, die von einer Abweichung von der Norm oder einem Eingeständnis von Intoleranz auf der Grundlage geschützter Merkmale sprechen, darunter unter anderem Homophobie, Islamophobie oder Inhalte, die Ablehnung zum Ausdruck bringen, darunter unter anderem: “Ich erkenne nicht, ich mag nicht, es ist mir egal”. Die Europäische Kommission verweist auf das Ausmaß des Phänomens der “Hassrede” und bezieht sich dabei direkt auf die Daten von Facebook und die Zahl der Verstöße gegen die dortigen “Standards”, was deutlich macht, in welche Richtung die vorgeschlagene Verordnung gehen könnte.

Mit anderen Worten: Entgegen der freiheitlichen Rechtstradition vieler Länder soll eine ideologische Zensur über die Köpfe der Gesellschaften verhängt werden, die die Möglichkeit der Kritik an den Projekten der Gender-Ideologen und den Forderungen der LGBT-Aktivisten einschränkt. Dies geschieht unter Androhung von Haftstrafen für widerspenstige Kritiker der neuen Ordnung. Die Lektüre der Anklage gegen die Professoren lässt keinen Zweifel daran, dass die Umerziehungslager für die Unvorsichtigen vor allem mit Christen gefüllt sein werden.

Wir kämpfen unerschütterlich

Wir haben den Beamten der Europäischen Kommission bereits eine umfassende Ordo Iuris-Position vorgelegt, in der wir auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 11 der Charta der Grundrechte verweisen und daran erinnern, dass die Redefreiheit eines der grundlegenden Freiheitsrechte in allen internationalen Menschenrechtsinstrumenten ist.

Ob die internationalen Menschenrechtsstandards jedoch die Kraft haben werden, die totalitären Tendenzen der Europäischen Kommission zu stoppen, wird allein von unserem Engagement abhängen, von der Stärke der internationalen Koalition, die Ordo Iuris seit Jahren für die Grundrechte und -freiheiten aufbaut, und schließlich von der Professionalität der Kader der uns nahestehenden europäischen Nationen, zu deren Stärkung wir das Collegium Intermarium gegründet haben. Die Zeit der Prüfung wird für uns alle kommen. Und es geht darum, die sich bereits abzeichnende Verfolgungswelle gegen die Christen in Europa aufzuhalten.

Quelle: PCh24.pl


7 Gedanken zu „Vorsitzender des Ordo Iuris: Steht eine Ära neuer Märtyrer bevor?“
  1. Wacht endlich auf! Wir haben Stillstand der Rechtspflege im Kontext mit Besatzungsrecht,
    habt den Mut den Mut euch eures Verstandes zu bedienen. Heraus aus Platons Höhle!

    KHK Baumgart
    Naumburg/Saale

  2. Es gehört zwar nicht hierher, aber mir fehlt, so kurz vor der Bundestagswahl, doch der eine oder andere Artikel zu dieser richtungsweisenden Wahl. Noch dazu wo die Staatsmedien ihre Berichterstattung auf Castingshow oder Dschungelcamp Niveau angehoben (Hihi) haben!

  3. Der Beitrag liest sich wie die Historie einer lange vergangenen Zeit. Keiner weiß so recht, um was es eigentlich geht, aber man ist angefixt-empört von dieser Ungerechtigkeit.

    “Drei Monate bis fünf Jahre Gefängnis – das ist das Strafmaß, das die deutschen Strafverfolgungsbehörden für Pater Professor Dariusz Oko und den 90-jährigen deutschen Theologieprofessor Johannes Stöhr fordern”

    Nein. Das ist allenfalls ein Auszug aus dem StGB. Die Strafverfolgungsbehörden stellen substantiierte Anträge mit festen Strafmaß innerhalb des von der Gesetzgebung festgelegten Rahmens. Wenn ein Staatsanwalt einen solchen Antrag gestellt hat, kann man ja mal das Az. nennen, und die Klageschrift veröffentlichen. Dann braucht man nicht mit-empört im Nebel zu stochern, sondern kann Fakten bewerten. Ich halte letzteres für den besseren Weg.

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    1. Ein paar Dislikes passen noch in den Beutel. Zu dem Reichsbürgergedöns kann ich nur sagen: Es reicht nicht aus, Recht zu haben. Es muss auch jemand da sein, der einem zu diesem Recht verhilft. Sonst bleibt es immer Theorie und dient nur unserer Empörung => Zeitvergeudung.

      Konsequenz: Anderen Weg suchen!

  4. Vergesst die Abgeurteilten in den Irrenhäusern nicht! In Gefängnisse kommen nur diejenigen, die der Staat im Auftrag seiner Geheimgesellschaften an den Pranger stellen muß!

    Es geht nicht um Recht und Gerechtigkeit! Rache, Umerziehung und Einschüchtern sowie gekaufte Geständnisse müssen die Gerichte in den EU-Protektoraten liefern! Denn: “The games must go on!”

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