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Warteschlange in Athen vor einem Geldautomaten 2015 – nur mehr € 60,-- pro Tag durften behoben werden. Auch im Euroland Zypern passierte Ähnliches.

Seit es Banken gibt, gibt es auch Bankpleiten! Die aktuelle Pleite der Commerzialbank Mattersburg im österreichischen Bundesland Burgenland ist somit kein Einzelfall und wird ganz sicher auch nicht die letzte Bankpleite sein.

Banken sind das finanzielle Rückgrat jeder modernen Volkswirtschaft. Folglich wirken sich Bankpleiten oder Betrügereien von Banken immer für eine gesamte Volkswirtschaft katastrophal aus.

Bankkrisen gibt es, seit dem es Banken gibt:

Wikipedia schreibt zu diesem Thema:

„Bankenkrisen waren stets Teil einer nationalen oder internationalen Wirtschaftskrise; sie haben sie ausgelöst oder waren eine Folge anderer Krisenursachen. Eine der ersten Bankenkrisen war ersichtlich die – durch Spekulationsblasen in London und Paris ausgelöste – Berner Bankenkrise von 1720. Es folgten ausschließlich Bankenkrisen, die Teil einer nationalen oder gar internationalen Wirtschaftskrise waren wie die Wirtschaftskrise vom Mai 1837, Wirtschaftskrise vom August 1857, die Weltwirtschaftskrise vom Oktober 1929, die Deutsche Bankenkrise vom Juni 1931, die Savings-and-Loan-Krise in den USA ab März 1985, die Schwedische Bankenkrise von 1990 oder die weltweite Finanzkrise ab August 2007. Auch neuere Staatskrisen waren von Bankenkrisen begleitet wie die Asienkrise ab März 1997. In der Folge kam es ab Mai 1998 zur Russlandkrise, die Argentinien-Krise begann ab Januar 1999. In der Eurozone verursachten nicht nur sehr hohe Staatsschulden ab April 2010 die PIIGS-Krise, in der sich die Griechenlandkrise als die bisher desaströseste entpuppte. Der PIIGS-Krise folgte die Eurokrise, die zahlreiche Bankenrettungen erforderlich machte.“

Lösungsansätze gab es schon in der Vergangenheit!

Diese Bankkrisen führten schon in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass das Bankensystem überdacht wurde. Beispielsweise wurde in den USA nach der, die Weltwirtschaftskrise von 1929 auslösende Bankenkrise, die Banken neu strukturiert. Es wurde per Gesetz die Banken in Geschäftsbanken und Investmentbanken gegliedert (Trennbankensystem, Glass-Steagall Act).

Der Sinn dieser Aufteilung war der, die hochriskanten Spekulationsgeschäfte von den Geschäftsbanken fernzuhalten, deren Aufgabe die Versorgung der Wirtschaft mit Geld ist. Die Pleite einer Investmentbank hätte somit keinen Einfluss auf die Geschäftsbanken und die Realwirtschaft.

Im Zuge der „Liberalisierung“ wurde dieses an sich vernünftige System in den USA von Barack Obama wieder aufgehoben. Offensichtlich muss ein System welches keine Wertschöpfung produziert, wo Milliarden Einlagegelder hin und hergeschoben werden können, mit Duldung oder auf Weisung von ganz oben aufrechterhalten werden. Beim Wetten mit fremdem Geld (z.B. Termingeschäfte oder Leerverkäufe) werden die Gewinne privatisiert und die Verluste vielfach sozialisiert. So einfach geht das.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist ein neues Geschäftsfeld der Banken!

In den letzten Jahrzehnten haben die Banken, neben dem traditionellen Kreditgeschäft und der Spekulation ein weiteres Geschäftsfeld übernommen, von dem jeder einzelne Bürger betroffen ist: den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Heutzutage ist jeder einzelne Bürger gezwungen ein Girokonto zu besitzen. Jegliche Einnahmen eines Bürgers (Gehalt, Pension, Einnahmen aus einer Geschäftstätigkeit) haben über ein Girokonto zu laufen. Bareinnahmen bzw. Bargeschäfte sind nur noch in Ausnahmefällen erlaubt und erfordern eine Registrierkasse.

Das „Geldwäschegesetz verbietet de-facto die Verwendung von Bargeld!

Diese Regelung wurde noch durch das Geldwäschegesetz von 2008 (z.B.: in Deutschland bzw. in Österreich) verschärft. Diese Gesetze beruhen auf einer EU-Richtlinie.

In der Praxis ist das Geldwäschegesetz ein gut getarntes Bargeldverbotsgesetz. Es verbietet de facto die bargeldlose Einbringung von mehr als 15.000 Euro in irgendein Rechtsgeschäft. Es müsste ein Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb dieser Geldsumme erbracht werden, was aber in der Praxis unmöglich ist, da als Beweis weder eine weiter zurückliegende Barabhebung von einem Giro- oder Sparkonto, noch ein Einkommensbescheid anerkannt wird. Ein konkretes Beispiel dazu liegt unserer Redaktion vor. Man kann also weder einen größeren Mittelklassewagen und schon gar nicht eine Immobilie in bar bezahlen. Selbiges gilt natürlich für Unternehmen, die irgendwelche größere Investitionen tätigen wollen.

Geldwäschegesetz ist ein Bargeldverbotsgesetz!

Das „Geldwäschegesetz“ zwingt somit jeden Bürger oder Institution sein/ihr Geld auf irgendeiner Bank zu belassen was der eigentliche Zweck dieses Gesetzes ist. Es ist die Voraussetzung dafür, dass man sogar Minuszinsen einheben kann, weil entnommenes Bargeld nicht wieder in den Geldkreislauf zurückgeschleust werden kann.

Der Bürger soll sein Geld nicht mehr schützen können!

Zu möglichen Minuszinsen kommt jetzt noch das Verlustrisiko dazu, das jeder Kontobesitzer trägt.

Zwar gibt es in Österreich eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro, jedoch hat aus gegebenen Anlass RBI (Raiffeisen International) bereits vorgeschlagen für Verluste einen Selbstbehalt einzuführen!

Für Unternehmen sind die 100 000 Euro Einlagesicherung ohnehin ein Witz. Will das Unternehmen in guten Zeiten für Schlechtere oder für Neuinvestitionen sparen, kommen wohl weit mehr als 100.000 Euro zusammen. Eine Bankpleite kann somit durch das Geldwäschegesetz zu Unternehmenspleiten führen, da es einem Unternehmen unmöglich ist sein Geld in Form von Bargeld in einem Safe zu parken!

Die Lösung: Ein neuer Bankentyp!

Eine Lösung dieses unakzeptablen Zustandes könnte so aussehen, dass das Konzept des Trennbankensystems um einen weiteren Bankentyp erweitert wird:

Eine Art Girobank, deren ausschließliche Aufgabe die Abwicklung bargeldloser Transaktionen ist!

So eine Bank würde nur aus einem leistungsfähigen Server bestehen. Kontoeröffnungen erfolgen nur über das Internet automatisiert. Bargeldverkehr gibt es keinen. Es werden lediglich Bankomatkarten an die Kunden vergeben. Für Notfälle bzw. Probleme wäre eine Hotline notwendig. Vielleicht könnte man einige Anlaufstellen, beispielsweise nach dem Vorbild der Partnerschaftsbetreibe von Western Union schaffen, um kleiner Beträge ins rasch ins Ausland überweisen zu können.

Die Organisation einer derartigen Bank wäre extrem schlank. Die Kosten dieser Organisation müssten über die Kontogebühren hereingebracht werden, die ja bei normalen Banken vor allem für Geschäftskonten auch beachtlich sind.

Obwohl eine derartige Bank selbst kein Risiko verursacht, kann sie durch die Pleite einer anderen Bank in Mitleidenschaft gezogen werden, da sie bei der Pleitebank ein Transferkonto unterhält. Dieses Risiko wäre jedoch am besten von der Bundesbank (D)/Nationalbank (Ö) zu tragen. Aus diesem Grund könnte auch eine derartige Girobank direkt von der Bundesbank/Nationalbank betrieben werden, deren Existenzberechtigung durch das Vorhandensein der übergeordneten EZB sowieso fraglich ist.

Der Staat soll die Kosten für die Überwachung der Bürger selbst tragen!

Begründen kann man eine derartige Konstruktion auch durch die Gesetzeslage, die jeden Bürger ein Girokonto aufzwingt. Der Staat will offenbar den gesamten Zahlungsverkehr überwachen können. Die Kosten dafür kann aber nicht einzelnen Bürgern oder Institutionen angelastet werden, die sich mit einem Totalverlust ihres Guthabens im Falle einer Bankenpleite noch dazu abfinden sollen!

Von Redaktion

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