Wo Recht zu Unrecht wird: Über die Genfer Konven­tion und den Asylmissbrauch

Andreas Mölzer · Foto: Foto-AG Gymnasium Melle, Wikimedia CC BY-SA 3.0,

Von Andreas Mölzer
 

Just in den Tagen, da es sich zum 70. Male jährt, dass im Juni 1951 die Vereinten Nationen in Genf die Flücht­lings­kon­ven­tion beschlossen haben, kam es in Deutsch­land und in Öster­reich zu tragi­schen Ereig­nissen, die zumin­dest als indi­rekte Folgen des Miss­brauchs dieser Genfer Konven­tion bezeichnet werden müssen. Im deut­schen Würz­burg erstach ein Asylant aus Somalia wahllos eine Reihe von Frauen. In Wien wurde ein drei­zehn­jäh­riges Mädchen von einer Gruppe junger Afghanen, samt und sonders Asyl­su­chende, bestia­lisch verge­wal­tigt und zu Tode gebracht. Begangen wurden diese grau­en­haften Verbre­chen von Menschen, die unter Beru­fung auf die Genfer Konven­tion und unter Nutzung der Euro­päi­schen Menschen­rechts­kon­ven­tion zum Schutze vor poli­ti­scher, rassi­scher oder reli­giöser Verfol­gung Asyl begehren.
Nun steht absolut außer Zweifel, dass das Gros der Asyl­su­chenden – aus welchen Teilen der Welt auch immer – keines­wegs Gewalt­ver­bre­cher wie die beiden genannten Beispiele sind, sondern allen­falls Zuwan­derer in unsere Sozi­al­sys­teme, und dass viele von ihnen auch ganz reale Flucht­gründe haben, die ihnen das Recht auf Asyl auch tatsäch­lich gewähr­leisten müssten. Gewich­tige, nicht zu unter­drü­ckende Fragen tun sich dennoch auf Grund der geschil­derten Ereig­nisse auf.

So etwa die Frage, warum es sein kann, dass allein in Öster­reich rund 45.000 Afghanen leben, die im Zuge ihrer Migra­ti­ons­be­we­gung bis hin in die Alpen­re­pu­blik mehr als ein Dutzend Staats­grenzen über­winden mussten, und damit längst eine erkleck­liche Anzahl von sicheren Dritt­län­dern passierten. Über­dies besagen die Dublin-Bestim­mungen, dass in der Euro­päi­schen Union im ersten EU-Land ein Asyl­an­trag gestellt werden müsste, womit Öster­reich als inmitten des Konti­nents liegend von vorn­herein ausscheidet. Wie kann es also sein, dass jene 45.000 in Öster­reich lebenden Afghanen eine ethni­sche Gruppe darstellen, die ungleich zahl­rei­cher ist als jede der auto­chthonen Volks­gruppen in Öster­reich, als beispiels­weise jene der Kärntner Slowenen, die viel­leicht noch zehn- bis zwölf­tau­send Köpfe zählen? Und wie kann es sein, dass von diesen 45.000 Afghanen nahezu 5.000 straf­recht­lich auffällig wurden? In über­pro­por­tio­nalem Maße durch Gewalt­ver­bre­chen und Verge­wal­ti­gungen. Letz­teres ist wohl nur dadurch erklärbar, dass hier Menschen zuwan­dern, die aus einem gewalt­tä­tigen Kultur­kreis kommen, geprägt von einer Reli­gion, in der die Frau nichts zählt, in der Sexua­lität mit Gewalt verbunden ist und in der junge Männer durch Kriegs­er­eig­nisse trau­ma­ti­siert sind.

Nun besagt die Genfer Konven­tion, dass man Asyl­su­chende, auch solche, deren Asyl­grund abge­lehnt wird, nicht abschieben dürfe in Länder, in denen sie an Leib und Leben gefährdet sind. Für Afgha­ni­stan mag dies – insbe­son­dere nunmehr nach dem Abzug der NATO-Truppen – in weiten Teilen zutreffen. Dass aber Menschen, die Asyl mehr oder weniger fern ihrer Heimat suchen, sich das Asyl­land auswählen können, illegal über andere sichere Dritt­länder, die viel­leicht keine so große Sozi­al­leis­tungen bieten, reisen, um dann in der Mitte Europas in Öster­reich und Deutsch­land Schutz zu suchen, ist unab­hängig davon absolut unberechtigt.

Nun hat die grüne Justiz­mi­nis­terin noch wenige Tage vor den genannten Gewalt­ver­bre­chen gemeint, man müsse die Abschie­bungen nach Afgha­ni­stan über­denken. Nun, nach der allge­meinen Empö­rung im Lande über die Verge­wal­ti­gung der Drei­zehn­jäh­rigen, hat man natür­lich nun zurück­ge­ru­dert und allent­halben auch von den grünen Regie­rungs­bänken her erklärt, dass, wer Verbre­chen begehe, abge­schoben werden müsse. Und im poli­ti­schen Konflikt zwischen den beiden Koali­ti­ons­part­nern, der türkisen ÖVP, vertreten durch den Innen­mi­nister, und den Grünen, vertreten durch die Justiz­mi­nis­terin, wird darüber geha­dert, wer dafür verant­wort­lich wäre, dass jene afgha­ni­schen Verge­wal­tiger, deren Asyl­grund längst erlo­schen ist, nicht abge­schoben wurden. Deut­lich wird dabei, dass der Rechts­staat, die Asyl­ge­setz­ge­bung und die Hand­ha­bung der Asyl­ver­fahren zahl­reiche Schlupf­winkel bieten, um ableh­nende Entschei­dungen zu unter­laufen. Zum Skandal wird dies immer erst dann, wenn entspre­chende Verbre­chen passieren.

Verschwiegen wird auch, dass es in den seltensten Fällen tenden­zi­elle Analpha­beten afgha­ni­scher Herkunft sind, die hier die Einsprüche erheben und alle juris­ti­schen Winkel­züge nützen, sondern dass es weit­ge­hend ultra­linke, den Grünen nahe­ste­hende Anwälte sind, die hier tätig werden. Diese Anwälte sind es auch, die im Falle der vier Verge­wal­tiger von Wien-Donau­stadt dafür gesorgt haben, dass dieselben noch im Lande sind. Und diese Anwälte werden natür­lich auch nicht von ihren afgha­ni­schen Klienten bezahlt, sondern von den diversen NGOs, die wiederum den Grünen oder anderen Links­grup­pie­rungen nahe stehen.

So sind also die Genfer Konven­tion und die Euro­päi­sche Menschen­rechts­kon­ven­tion sowie die darauf basie­rende Asyl­ge­setz­ge­bung im Lande selbst zum Hebel, zur juris­ti­schen und mora­li­schen Krücke geworden, um unser Land und wohl auch eine Reihe anderer euro­päi­scher Staaten zum Auffang­be­cken, zur Endsta­tion für echte und vermeint­liche Asyl­su­chende, primär für Zuwan­derer in unser Sozi­al­system zu machen. Und damit auch zum Ziel krimi­neller Elemente, Gewalt­täter, Drogen­händler und andere Krimi­nelle. Dass dies nicht gene­ra­li­siert werden darf, ist klar, geleugnet aber werden kann es auch nicht.

Nun wissen wir, dass die Genfer Konven­tion vor 70 Jahren unter völlig anderen Umständen von den Vereinten Nationen verab­schiedet wurde und primär zur Hilfe­stel­lung für Flücht­linge aus dem kommu­nis­ti­schen Macht­be­reich gedacht war. Heute hat sie indessen einen quasi-sakralen Charakter ange­nommen, der nicht mehr hinter­fragt werden darf und der auch jede Novel­lie­rung und jede Reform auszu­schließen versucht. Gerade aber die gegen­wär­tige welt­po­li­ti­sche Lage und die welt­weiten Migra­ti­ons­be­we­gungen müssen eine grund­le­gende Verän­de­rung dieser Flücht­lings­kon­ven­tion erfor­dern. Angeb­lich sind es über 80 Millionen Menschen, die sich gegen­wärtig auf der Flucht befinden, davon 20 Millionen nicht im inner­staat­li­chen Bereich, sondern inter­na­tional. Nahezu 500.000 Menschen haben im vergan­genen Jahr in der EU einen Asyl­an­trag gestellt, viele davon aus Syrien und Afgha­ni­stan, aus Ländern also, die zwei­fellos von Krieg und Gewalt geprägt sind, in denen es aber in naher Zukunft möglich sein sollte, fried­liche Zustände herzustellen.

In diesem Zusam­men­hang stellt sich die Frage, warum das Asyl­recht im euro­päi­schen Bereich quasi mit einer Einwan­de­rung auf Dauer gleich­ge­setzt wird. Bei Wegfallen der Asyl­gründe in den Herkunfts­län­dern müsste das Asyl­recht ja erlö­schen und eine Rück­füh­rung der Betrof­fenen durch­ge­führt werden. Sowohl Afgha­ni­stan als auch Syrien würden zwei­fellos junge Männer für den Wieder­aufbau benö­tigen. Allzumal dann, wenn es sich bei diesen jungen Männern um solche handelt, die in ihren euro­päi­schen Asyl­län­dern eine profunde Ausbil­dung erhalten haben. Dies wäre ganz reale Entwick­lungs­hilfe der Tat, weit effek­tiver als jene Millio­nen­zah­lungen an Entwick­lungs­hilfe, die zumeist in den Korrup­ti­ons­sümpfen der zu fördernden Länder versickern.

Es stellt sich im Zusam­men­hang mit den welt­weiten Migra­ti­ons­be­we­gungen und Flücht­lings­strömen die weitere Frage, warum etwa Flücht­linge aus Syrien, also aus einem arabi­schen, musli­mi­schen Land, nicht etwa bei ihren arabi­schen Brüdern glei­chen Glau­bens, etwa in den Golf­staaten oder in Saudi-Arabien aufge­nommen werden. Der Schutz gegen Gefahren für Leib und Leben wäre ihnen dort zwei­fellos auch geboten und die finan­zi­ellen Möglich­keiten der genannten arabi­schen Bruder­staaten sind dem Vernehmen nach ja auch gewaltig. Und auch für Afgha­ni­stan lässt sich sagen, dass es eine Reihe von Staaten gäbe, die näher als Europa liegen und fried­liche, die Sicher­heit gewähr­leis­tende Verhält­nisse aufweisen. Aber da scheinen eben jene Faktoren eine Rolle spielen, die keines­wegs als Asyl­gründe akzep­tiert werden können: Über das Internet – jeder noch so elende Schutz­su­chende besitzt eine Handy – wird den zumeist jungen Männern in den Herkunfts­län­dern vorge­gau­kelt, dass in den EU-Staaten Milch und Honig fließen, dass es schöne und willige Frauen sonder Zahl gäbe, verbunden mit groß­zü­gigen Sozi­al­leis­tungen, Gratis­woh­nungen, Autos, Partys und Liber­ti­nage. Und all das stehe den Migranten gewis­ser­maßen von Gesetzes wegen, eben auf der Basis der Genfer Konven­tion, der Euro­päi­schen Menschen­rechts­kon­ven­tion und des jewei­ligen Asyl­rechts gewis­ser­maßen legitim zu.

Und so erweist sich ein guter Teil der Migra­ti­ons­be­we­gungen, insbe­son­dere jener in Rich­tung Europa, als unse­liger Mix zwischen tatsäch­li­cher poli­ti­scher Repres­sion, mili­tä­ri­scher Gewalt, aber auch rein ökono­mi­schen Gründen und über­dies absolut hedo­nist­scher Moti­va­tion, gewis­ser­maßen auf den Spuren von „Sex, Drugs and Rock’n’Roll“. Was im aller­besten Falle noch mit dem Bestreben verbunden ist, die über das Asyl­recht verbun­dene Zuwan­de­rung in unsere Sozi­al­sys­teme und Wohl­stands­ge­sell­schaften zur jewei­ligen eigenen Inte­gra­tion und ein Leben in Frei­heit und Wohl­stand zu nützen.

Die Auflö­sungs­er­schei­nungen, die alle euro­päi­schen Nationen durch die Massen­mi­gra­tion der letzten Jahre zu erleiden haben, dürften aber weiterhin zunehmen. Unter­stützt von poli­tisch-korrekten Medien und linken poli­ti­schen Parteien, mehr oder minder hilflos geduldet durch die poli­ti­schen Kräfte der Mitte und ausge­beutet von hoch­kri­mi­nellen Schlep­per­or­ga­ni­sa­tionen, orga­ni­sieren sich ständig neue Migra­ti­ons­ströme. Hinzu kommen die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung und die höhere Gebur­ten­rate der Zuwan­de­rungs­gruppen, was die Rela­tion zur auto­chthonen Bevöl­ke­rung zu sprengen droht. Die Inte­gra­tion der Zuwan­derer in eine solcherart geschwächte auto­chthone Bevöl­ke­rung ist schlicht und einfach nicht mehr möglich, statt dessen wird die Anpas­sung der euro­päi­schen Völker an die zahl­rei­chen Zuwan­de­rungs-Paral­lel­ge­sell­schaften gefor­dert. Eine multi­eth­ni­sche, multi­kul­tu­relle und multi­re­li­giöse Konflikt- und Ghet­to­ge­sell­schaft droht dadurch zu entstehen, die die tradi­tio­nellen Sozi­al­sys­teme sprengt, die wirt­schaft­liche Produk­tion unter­gräbt und den gesamten gesell­schaft­li­chen Frieden gefährdet.

Um sich diesen Entwick­lungen nicht wider­standslos zu beugen und sie – die ja zum guten Teil bereits gesell­schaft­liche Realität sind – doch noch korri­gieren, wird man das Asyl­recht und damit auch die Zuwan­de­rungs­mo­da­li­täten auf neue Grund­lagen stellen müssen. Entspre­chende Ände­rungen sowohl der UNO-Flücht­lings­kon­ven­tion als auch der euro­päi­schen Asyl­ge­setz­ge­bung, aber auch des natio­nalen Rechts, werden zu diesem Zweck notwendig sein. Und nachdem völlig außer Zweifel steht, dass linke Grup­pie­rungen, wie die Grünen und der linke Flügel der Sozi­al­de­mo­kratie, dazu in keiner Weise bereit sein werden, wird dies zwin­gend eine poli­ti­sche Aufgabe für die Kräfte der Mitte und rechts der Mitte sein. Die Prin­zi­pien einer solchen Neuord­nung des Asyl­rechts und der welt­weiten Migra­ti­ons­po­litik werden einer­seits inter­na­tio­nale Soli­da­rität und ande­rer­seits natio­nale Souve­rä­nität sein müssen. Die inter­na­tio­nale Soli­da­rität muss sich darauf beziehen, sowohl die sozialen, ökono­mi­schen und poli­ti­schen Umstände in den Herkunfts­län­dern zu verbes­sern, als auch darauf, die mate­ri­elle Unter­stüt­zung jener Länder zu gewähr­leisten, die Asyl geben müssen.

Und Asyl geben können nach den Prin­zi­pien der Genfer Konven­tion nur Länder, welche die nächsten sicheren der Problem­staaten sind. Über­dies betrifft dies inner­halb der EU die Staaten an der EU-Außen­grenze, soweit sie an Konflikt­re­gionen angrenzen. Außerdem wäre wohl das däni­sche Modell nach­ah­mens­wert, das außer­eu­ro­päi­sche Aufnah­me­zen­tren favo­ri­siert, in denen die Asyl­an­träge und die Prüfungs­ver­fahren durch­ge­führt werden müssten, wobei prin­zi­piell zwischen Asyl­suche und einer geord­neten Zuwan­de­rungs­po­litik diffe­ren­ziert werden müsste. Zuwan­de­rung kann es, wie in den klas­si­schen Einwan­de­rungs­län­dern nur kontrol­liert, nach den Maßstäben der wirt­schaft­li­chen Notwen­dig­keit und der kultu­rellen Inte­gra­ti­ons­fä­hig­keit der betref­fenden Menschen geben. Und um in den Genuss der staats­bür­ger­li­chen Rechte des Zuwan­de­rungs­landes – also in unserem Falle Öster­reichs – zu kommen, bedarf es nicht nur der voll­stän­digen Inte­gra­tion in das soziale und das Werte­ge­füge, sondern auch der Garantie, jenen Gene­ra­tio­nen­ver­trag mittragen zu können, der die Basis unseres Sozi­al­sys­tems ist. Gewiss, unter den gegen­wärtig gege­benen recht­li­chen und gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Umständen stellen diese Reform­vor­schläge nur so etwas wie völlig illu­sio­näre Wünsche an das Christ­kind dar. Wenn es aber nicht gelingt, sich zumin­dest tenden­ziell poli­tisch in diese Rich­tung zu bewegen, wenn also die Entwick­lungen der letzten Jahre und Jahr­zehnte unge­bremst weiter­gehen, kann man nur mit tiefstem Pessi­mismus in die Zukunft sehen. Die Auflö­sung unseres histo­risch gewach­senen sozio­kul­tu­rellen Gefüges, die ethni­sche Diver­si­fi­zie­rung der euro­päi­schen Nationen bis zur Unkennt­lich­keit und der Verfall unserer demo­kra­ti­schen Rechts­staat­lich­keit wären wahr­schein­lich die zwin­gende Folge.

Allein: Wo die Gefahr groß ist, wächst das Rettende auch. Wenn die Abwehr­kräfte der euro­päi­schen Völker, die durch die patrio­ti­schen Frei­heits­par­teien der jewei­ligen Länder reprä­sen­tiert werden, verstärkt koope­rieren und bei den Bürgern und Wählern ihrer Staaten zuneh­mend Gehör finden, ist dies wohl der einzige Weg, ihre poli­ti­sche Mitte zur Umkehr zu bewegen. Tragi­sche Ereig­nisse wie die Messer­at­ta­cken von Würz­burg oder die jüngsten Verge­wal­ti­gungen in Wien-Donau­stadt mögen dazu beitragen, die Menschen, insbe­son­dere aber auch die poli­tisch Verant­wort­li­chen wach­zu­rüt­teln und auch die dafür poli­tisch Verant­wort­li­chen zu benennen. Wer einen Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan propa­giert, um sich gleich danach, nach den Mehr­fach­ver­ge­wal­ti­gungen, die Hände in Unschuld waschen zu wollen, darf und muss wohl im Bereich solcher Verant­wort­lich­keit genannt werden.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei ZUR ZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


1 Kommentar

  1. Wir können über das Thema hin- und herdis­ku­tieren. Es gilt den wurzel­losen staa­ten­losen und damit recht­losen Arbeits­sklaven zu schaffen. Jeder Mensch hat in seinem Herkunfts­land die Möglich­keit, gute Lebens­be­din­gungen zu schaffen. Weglaufen ist keine Lösung.

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