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Andreas Mölzer · Foto: Foto-AG Gymnasium Melle, Wikimedia CC BY-SA 3.0,

Von Andreas Mölzer
 

Just in den Tagen, da es sich zum 70. Male jährt, dass im Juni 1951 die Vereinten Nationen in Genf die Flüchtlingskonvention beschlossen haben, kam es in Deutschland und in Österreich zu tragischen Ereignissen, die zumindest als indirekte Folgen des Missbrauchs dieser Genfer Konvention bezeichnet werden müssen. Im deutschen Würzburg erstach ein Asylant aus Somalia wahllos eine Reihe von Frauen. In Wien wurde ein dreizehnjähriges Mädchen von einer Gruppe junger Afghanen, samt und sonders Asylsuchende, bestialisch vergewaltigt und zu Tode gebracht. Begangen wurden diese grauenhaften Verbrechen von Menschen, die unter Berufung auf die Genfer Konvention und unter Nutzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutze vor politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung Asyl begehren.
Nun steht absolut außer Zweifel, dass das Gros der Asylsuchenden – aus welchen Teilen der Welt auch immer – keineswegs Gewaltverbrecher wie die beiden genannten Beispiele sind, sondern allenfalls Zuwanderer in unsere Sozialsysteme, und dass viele von ihnen auch ganz reale Fluchtgründe haben, die ihnen das Recht auf Asyl auch tatsächlich gewährleisten müssten. Gewichtige, nicht zu unterdrückende Fragen tun sich dennoch auf Grund der geschilderten Ereignisse auf.

So etwa die Frage, warum es sein kann, dass allein in Österreich rund 45.000 Afghanen leben, die im Zuge ihrer Migrationsbewegung bis hin in die Alpenrepublik mehr als ein Dutzend Staatsgrenzen überwinden mussten, und damit längst eine erkleckliche Anzahl von sicheren Drittländern passierten. Überdies besagen die Dublin-Bestimmungen, dass in der Europäischen Union im ersten EU-Land ein Asylantrag gestellt werden müsste, womit Österreich als inmitten des Kontinents liegend von vornherein ausscheidet. Wie kann es also sein, dass jene 45.000 in Österreich lebenden Afghanen eine ethnische Gruppe darstellen, die ungleich zahlreicher ist als jede der autochthonen Volksgruppen in Österreich, als beispielsweise jene der Kärntner Slowenen, die vielleicht noch zehn- bis zwölftausend Köpfe zählen? Und wie kann es sein, dass von diesen 45.000 Afghanen nahezu 5.000 strafrechtlich auffällig wurden? In überproportionalem Maße durch Gewaltverbrechen und Vergewaltigungen. Letzteres ist wohl nur dadurch erklärbar, dass hier Menschen zuwandern, die aus einem gewalttätigen Kulturkreis kommen, geprägt von einer Religion, in der die Frau nichts zählt, in der Sexualität mit Gewalt verbunden ist und in der junge Männer durch Kriegsereignisse traumatisiert sind.

Nun besagt die Genfer Konvention, dass man Asylsuchende, auch solche, deren Asylgrund abgelehnt wird, nicht abschieben dürfe in Länder, in denen sie an Leib und Leben gefährdet sind. Für Afghanistan mag dies – insbesondere nunmehr nach dem Abzug der NATO-Truppen – in weiten Teilen zutreffen. Dass aber Menschen, die Asyl mehr oder weniger fern ihrer Heimat suchen, sich das Asylland auswählen können, illegal über andere sichere Drittländer, die vielleicht keine so große Sozialleistungen bieten, reisen, um dann in der Mitte Europas in Österreich und Deutschland Schutz zu suchen, ist unabhängig davon absolut unberechtigt.

Nun hat die grüne Justizministerin noch wenige Tage vor den genannten Gewaltverbrechen gemeint, man müsse die Abschiebungen nach Afghanistan überdenken. Nun, nach der allgemeinen Empörung im Lande über die Vergewaltigung der Dreizehnjährigen, hat man natürlich nun zurückgerudert und allenthalben auch von den grünen Regierungsbänken her erklärt, dass, wer Verbrechen begehe, abgeschoben werden müsse. Und im politischen Konflikt zwischen den beiden Koalitionspartnern, der türkisen ÖVP, vertreten durch den Innenminister, und den Grünen, vertreten durch die Justizministerin, wird darüber gehadert, wer dafür verantwortlich wäre, dass jene afghanischen Vergewaltiger, deren Asylgrund längst erloschen ist, nicht abgeschoben wurden. Deutlich wird dabei, dass der Rechtsstaat, die Asylgesetzgebung und die Handhabung der Asylverfahren zahlreiche Schlupfwinkel bieten, um ablehnende Entscheidungen zu unterlaufen. Zum Skandal wird dies immer erst dann, wenn entsprechende Verbrechen passieren.

Verschwiegen wird auch, dass es in den seltensten Fällen tendenzielle Analphabeten afghanischer Herkunft sind, die hier die Einsprüche erheben und alle juristischen Winkelzüge nützen, sondern dass es weitgehend ultralinke, den Grünen nahestehende Anwälte sind, die hier tätig werden. Diese Anwälte sind es auch, die im Falle der vier Vergewaltiger von Wien-Donaustadt dafür gesorgt haben, dass dieselben noch im Lande sind. Und diese Anwälte werden natürlich auch nicht von ihren afghanischen Klienten bezahlt, sondern von den diversen NGOs, die wiederum den Grünen oder anderen Linksgruppierungen nahe stehen.

So sind also die Genfer Konvention und die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die darauf basierende Asylgesetzgebung im Lande selbst zum Hebel, zur juristischen und moralischen Krücke geworden, um unser Land und wohl auch eine Reihe anderer europäischer Staaten zum Auffangbecken, zur Endstation für echte und vermeintliche Asylsuchende, primär für Zuwanderer in unser Sozialsystem zu machen. Und damit auch zum Ziel krimineller Elemente, Gewalttäter, Drogenhändler und andere Kriminelle. Dass dies nicht generalisiert werden darf, ist klar, geleugnet aber werden kann es auch nicht.

Nun wissen wir, dass die Genfer Konvention vor 70 Jahren unter völlig anderen Umständen von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde und primär zur Hilfestellung für Flüchtlinge aus dem kommunistischen Machtbereich gedacht war. Heute hat sie indessen einen quasi-sakralen Charakter angenommen, der nicht mehr hinterfragt werden darf und der auch jede Novellierung und jede Reform auszuschließen versucht. Gerade aber die gegenwärtige weltpolitische Lage und die weltweiten Migrationsbewegungen müssen eine grundlegende Veränderung dieser Flüchtlingskonvention erfordern. Angeblich sind es über 80 Millionen Menschen, die sich gegenwärtig auf der Flucht befinden, davon 20 Millionen nicht im innerstaatlichen Bereich, sondern international. Nahezu 500.000 Menschen haben im vergangenen Jahr in der EU einen Asylantrag gestellt, viele davon aus Syrien und Afghanistan, aus Ländern also, die zweifellos von Krieg und Gewalt geprägt sind, in denen es aber in naher Zukunft möglich sein sollte, friedliche Zustände herzustellen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum das Asylrecht im europäischen Bereich quasi mit einer Einwanderung auf Dauer gleichgesetzt wird. Bei Wegfallen der Asylgründe in den Herkunftsländern müsste das Asylrecht ja erlöschen und eine Rückführung der Betroffenen durchgeführt werden. Sowohl Afghanistan als auch Syrien würden zweifellos junge Männer für den Wiederaufbau benötigen. Allzumal dann, wenn es sich bei diesen jungen Männern um solche handelt, die in ihren europäischen Asylländern eine profunde Ausbildung erhalten haben. Dies wäre ganz reale Entwicklungshilfe der Tat, weit effektiver als jene Millionenzahlungen an Entwicklungshilfe, die zumeist in den Korruptionssümpfen der zu fördernden Länder versickern.

Es stellt sich im Zusammenhang mit den weltweiten Migrationsbewegungen und Flüchtlingsströmen die weitere Frage, warum etwa Flüchtlinge aus Syrien, also aus einem arabischen, muslimischen Land, nicht etwa bei ihren arabischen Brüdern gleichen Glaubens, etwa in den Golfstaaten oder in Saudi-Arabien aufgenommen werden. Der Schutz gegen Gefahren für Leib und Leben wäre ihnen dort zweifellos auch geboten und die finanziellen Möglichkeiten der genannten arabischen Bruderstaaten sind dem Vernehmen nach ja auch gewaltig. Und auch für Afghanistan lässt sich sagen, dass es eine Reihe von Staaten gäbe, die näher als Europa liegen und friedliche, die Sicherheit gewährleistende Verhältnisse aufweisen. Aber da scheinen eben jene Faktoren eine Rolle spielen, die keineswegs als Asylgründe akzeptiert werden können: Über das Internet – jeder noch so elende Schutzsuchende besitzt eine Handy – wird den zumeist jungen Männern in den Herkunftsländern vorgegaukelt, dass in den EU-Staaten Milch und Honig fließen, dass es schöne und willige Frauen sonder Zahl gäbe, verbunden mit großzügigen Sozialleistungen, Gratiswohnungen, Autos, Partys und Libertinage. Und all das stehe den Migranten gewissermaßen von Gesetzes wegen, eben auf der Basis der Genfer Konvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des jeweiligen Asylrechts gewissermaßen legitim zu.

Und so erweist sich ein guter Teil der Migrationsbewegungen, insbesondere jener in Richtung Europa, als unseliger Mix zwischen tatsächlicher politischer Repression, militärischer Gewalt, aber auch rein ökonomischen Gründen und überdies absolut hedonistscher Motivation, gewissermaßen auf den Spuren von „Sex, Drugs and Rock’n’Roll“. Was im allerbesten Falle noch mit dem Bestreben verbunden ist, die über das Asylrecht verbundene Zuwanderung in unsere Sozialsysteme und Wohlstandsgesellschaften zur jeweiligen eigenen Integration und ein Leben in Freiheit und Wohlstand zu nützen.

Die Auflösungserscheinungen, die alle europäischen Nationen durch die Massenmigration der letzten Jahre zu erleiden haben, dürften aber weiterhin zunehmen. Unterstützt von politisch-korrekten Medien und linken politischen Parteien, mehr oder minder hilflos geduldet durch die politischen Kräfte der Mitte und ausgebeutet von hochkriminellen Schlepperorganisationen, organisieren sich ständig neue Migrationsströme. Hinzu kommen die Familienzusammenführung und die höhere Geburtenrate der Zuwanderungsgruppen, was die Relation zur autochthonen Bevölkerung zu sprengen droht. Die Integration der Zuwanderer in eine solcherart geschwächte autochthone Bevölkerung ist schlicht und einfach nicht mehr möglich, statt dessen wird die Anpassung der europäischen Völker an die zahlreichen Zuwanderungs-Parallelgesellschaften gefordert. Eine multiethnische, multikulturelle und multireligiöse Konflikt- und Ghettogesellschaft droht dadurch zu entstehen, die die traditionellen Sozialsysteme sprengt, die wirtschaftliche Produktion untergräbt und den gesamten gesellschaftlichen Frieden gefährdet.

Um sich diesen Entwicklungen nicht widerstandslos zu beugen und sie – die ja zum guten Teil bereits gesellschaftliche Realität sind – doch noch korrigieren, wird man das Asylrecht und damit auch die Zuwanderungsmodalitäten auf neue Grundlagen stellen müssen. Entsprechende Änderungen sowohl der UNO-Flüchtlingskonvention als auch der europäischen Asylgesetzgebung, aber auch des nationalen Rechts, werden zu diesem Zweck notwendig sein. Und nachdem völlig außer Zweifel steht, dass linke Gruppierungen, wie die Grünen und der linke Flügel der Sozialdemokratie, dazu in keiner Weise bereit sein werden, wird dies zwingend eine politische Aufgabe für die Kräfte der Mitte und rechts der Mitte sein. Die Prinzipien einer solchen Neuordnung des Asylrechts und der weltweiten Migrationspolitik werden einerseits internationale Solidarität und andererseits nationale Souveränität sein müssen. Die internationale Solidarität muss sich darauf beziehen, sowohl die sozialen, ökonomischen und politischen Umstände in den Herkunftsländern zu verbessern, als auch darauf, die materielle Unterstützung jener Länder zu gewährleisten, die Asyl geben müssen.

Und Asyl geben können nach den Prinzipien der Genfer Konvention nur Länder, welche die nächsten sicheren der Problemstaaten sind. Überdies betrifft dies innerhalb der EU die Staaten an der EU-Außengrenze, soweit sie an Konfliktregionen angrenzen. Außerdem wäre wohl das dänische Modell nachahmenswert, das außereuropäische Aufnahmezentren favorisiert, in denen die Asylanträge und die Prüfungsverfahren durchgeführt werden müssten, wobei prinzipiell zwischen Asylsuche und einer geordneten Zuwanderungspolitik differenziert werden müsste. Zuwanderung kann es, wie in den klassischen Einwanderungsländern nur kontrolliert, nach den Maßstäben der wirtschaftlichen Notwendigkeit und der kulturellen Integrationsfähigkeit der betreffenden Menschen geben. Und um in den Genuss der staatsbürgerlichen Rechte des Zuwanderungslandes – also in unserem Falle Österreichs – zu kommen, bedarf es nicht nur der vollständigen Integration in das soziale und das Wertegefüge, sondern auch der Garantie, jenen Generationenvertrag mittragen zu können, der die Basis unseres Sozialsystems ist. Gewiss, unter den gegenwärtig gegebenen rechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Umständen stellen diese Reformvorschläge nur so etwas wie völlig illusionäre Wünsche an das Christkind dar. Wenn es aber nicht gelingt, sich zumindest tendenziell politisch in diese Richtung zu bewegen, wenn also die Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte ungebremst weitergehen, kann man nur mit tiefstem Pessimismus in die Zukunft sehen. Die Auflösung unseres historisch gewachsenen soziokulturellen Gefüges, die ethnische Diversifizierung der europäischen Nationen bis zur Unkenntlichkeit und der Verfall unserer demokratischen Rechtsstaatlichkeit wären wahrscheinlich die zwingende Folge.

Allein: Wo die Gefahr groß ist, wächst das Rettende auch. Wenn die Abwehrkräfte der europäischen Völker, die durch die patriotischen Freiheitsparteien der jeweiligen Länder repräsentiert werden, verstärkt kooperieren und bei den Bürgern und Wählern ihrer Staaten zunehmend Gehör finden, ist dies wohl der einzige Weg, ihre politische Mitte zur Umkehr zu bewegen. Tragische Ereignisse wie die Messerattacken von Würzburg oder die jüngsten Vergewaltigungen in Wien-Donaustadt mögen dazu beitragen, die Menschen, insbesondere aber auch die politisch Verantwortlichen wachzurütteln und auch die dafür politisch Verantwortlichen zu benennen. Wer einen Abschiebestopp nach Afghanistan propagiert, um sich gleich danach, nach den Mehrfachvergewaltigungen, die Hände in Unschuld waschen zu wollen, darf und muss wohl im Bereich solcher Verantwortlichkeit genannt werden.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei ZUR ZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


Ein Gedanke zu „Wo Recht zu Unrecht wird: Über die Genfer Konvention und den Asylmissbrauch“
  1. Wir können über das Thema hin- und herdiskutieren. Es gilt den wurzellosen staatenlosen und damit rechtlosen Arbeitssklaven zu schaffen. Jeder Mensch hat in seinem Herkunftsland die Möglichkeit, gute Lebensbedingungen zu schaffen. Weglaufen ist keine Lösung.

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