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Éric Zemmour · Bildquelle: Polémia

“Aufstachelung zum Hass”. Nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft ist Éric Zemmour schuldig, am 28. September in einer Rede “öffentliche Beleidigungen wegen der Herkunft oder der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe, Nation, Rasse oder Religion” und “öffentliche Aufforderung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt” geäußert zu haben. Mit den Ermittlungen ist die BRDP (Brigade de Répression de la Délinquance faites aux Personnes) betraut, eine französische Einrichtung, die für die Bekämpfung von “Hass”, d. h. von ideologischen Straftaten, zuständig ist.

Was ist nun das “Verbrechen” von Zemmour? In seiner Rede vor dem Konvent der Rechten am 28. September prangerte Zemmour die schleichende Islamisierung Frankreichs und die ethnische Verdrängung der Franzosen durch afrikanische und muslimische Einwanderer an. Obwohl in Frankreich statistische Erhebungen auf der Grundlage von ethnischer Zugehörigkeit, Rasse oder Religion seit vielen Jahren verboten sind, zeigen inoffizielle Erhebungen, dass der Anteil der Bevölkerung des französischen Hexagons schwarzafrikanischer oder maghrebinischer Herkunft mehr als ein Fünftel der Gesamtzahl der Bürger (einschließlich der ersten, zweiten und dritten Generation) ausmacht. In den Pariser Vorstädten trägt mehr als die Hälfte der im Melderegister eingetragenen Personen einen islamischen Namen. In Frankreich wird die öffentliche (und umstrittene) Darstellung dieser Daten jedoch als “Hassverbrechen” betrachtet. Mit anderen Worten: Man kann nicht von anthropologischen Veränderungen in der französischen Bevölkerung sprechen, und wenn man doch darüber spricht, dann nur in positiver Hinsicht.

Jetzt ist Zemmour im Pariser Register der Verdächtigen aufgeführt. Darüber hinaus hat die Journalistengewerkschaft von “Le Figaro” (SDJ), einer Tageszeitung, für die Zemmour seit 1996 arbeitet, öffentlich die Kündigung seines Vertrags gefordert und über 400 Unterschriften gegen den Kollegen gesammelt, weil “die große Mehrheit der “Figaro”-Journalisten nicht mit diesen Provokationen in Verbindung gebracht werden will”, so die Erklärung der SDJ.

In Italien ist eine solche ideologische Haltung noch nicht gesetzlich verboten. Die jüngsten Entwicklungen, insbesondere die von Senatorin Liliana Segre geforderte und von Ex-Ministerpräsident Giuseppe Conte unterstützte Untersuchungskommission zum Thema “Hassreden” sowie die kürzlich von der AGCom und dem Ordine dei Giornalisti erlassenen Verordnungen und Absichtserklärungen, deuten jedoch auf eine rasche Übernahme des französischen Modells hin, das eine Ausweitung der Zahl und der Art der Gedankenverbrechen und eine Verschärfung der Strafen für die bereits im Strafgesetzbuch vorgesehenen Straftatbestände vorsieht.

Emanuele Mastrangelo ist seit 2006 Chefredakteur von “Storia in Rete”. Er ist ein militärhistorischer Kartograph und Autor mehrerer Bücher (das letzte, zusammen mit Enrico Petrucci, ist Iconoclastia. La pazzia contagiosa della cancel culture che sta distruggendo la nostra storia); er ist Herauzsgeber von Terra benedetta. Storie d’Italia e di italiani.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei CENTRO MACHIAVELLI, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


3 Gedanken zu „Zemmour vor Gericht: Kritik an der Einwanderung in Frankreich verboten“
  1. Mal im Ernst, das hat doch System. Es gehört zur gezielten Vernichtung des Europäischen Wirtschaftsstandortes. Alle Maßnahmen wie die ungehinderte Einwanderung und Verschleuderung von Steuergeldern zu Gunsten der Muslimischen Welt für diese Neuankömmlinge; Schaffung eines Repressionsapparates der bisher als “Freund und Helfer” bezeichneten Polizei; der Gerichte ; der Inlandsgeheimdienste führt uns direkt in den EU-Zentralstaat nach dem Muster des Stalinismus. Schwab und seine Ehrenwerte Gesellschaft als Nomenklatura profitieren als Einzige davon. Die Eugenikerbande um Schwab und Gates sehen wohl das Endziel bei Soilent Green?

  2. Na hoffentlich werden auch alle islamischen Prediger dort genauso vor Gericht gestellt. Alleine schon den Koran zu zitieren wäre demnach ein Verbrechen – genauso als würde man hierzulande Göbbels rezitieren oder gewisse Passagen aus “Mein Kampf” öffentlich vorlesen….

  3. M. E. sind die alle völlig beklöppt in ihrer m. E. Islömbesoffenheit, die nur mit einer unbewussten Sehnsucht nach kollektivem grausamem ermördet werden erklärt werden kann – m. E. – zu feige, sich selbst über den Jordan zu schicken, deshalb werden jetzt die Hänker hergeholt – nur mal so eine Theorie.

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