Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat das Verfahren gegen PEGIDA-Anführerin Tatjana Festerling wegen Volksverhetzung und Aufhetzung zu Straftaten eingestellt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft heißt es, die Äußerungen von Festerling seien kein Straftatbestand.
Bei einer LEGIDA-Kundgebung in Leipzig hatte Festerling gesagt: „Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.“
Bei der Staatsanwaltschaft gingen daraufhin mehrere Anzeigen ein. Die Behörde teilte mit, die von Festerling genannten Eliten seien “kein taugliches Angriffsobjekt” im Sinne des Strafgesetzes.
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