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Im "Auftrag Faesers" fleissig - Aktionstag gegen Hass im Netz

Die Polizei ist, nach Angaben des BKA am 29. November, bundesweit gegen Verfasser von strafbaren Hassbotschaften im Internet vorgegangen.

Im Rahmen eines „Aktionstages“ zur Bekämpfung sogenannter Hass-Postings führten Polizeibehörden seit den Morgenstunden in 14 Bundesländern 91 polizeiliche Maßnahmen durch.

Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen

Wie das Bundeskriminalamt (BKA) weiter mitteilte, kam es im Zuge der Polizeimaßnahmen zu zahlreichen Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, bei denen, freilich politisch korrekt gegendert , „gegen die Verfassenden strafbarer Posts im Internet“ vorgegangen worden sei.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden den Beschuldigten Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz vorgeworfen.

Solche Aufforderungen sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu im bereits hinlänglich bekanntem O-Ton, „Hass und Hetze im Internet gefährden unsere Demokratie und bereiten den Nährboden für extremistische Gewalt.“

„Man müsse hier klare Grenzen aufzeigen und Täter aus ihrer vermeintlichen Anonymität holen“, so Faeser weiter.

Faesers „Jagdtross“ greift durch trotz rückläufiger Fallzahlen

Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hass-Postings seien allerdings zurückgegangen, so das BKA. Im Jahr 2021 seien demnach 2.411 Fälle aufgenommen worden, was immerhin ein Minus von 7,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstelle.

Doch dies sei kein Grund zur Entwarnung, hieß es weiter. Viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt, sondern nur den Netzwerkbetreibern gemeldet. Andere werden in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert, sodass Strafverfolgungsbehörden davon keine Kenntnis erlangen, „insofern ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen, erläutert das BKA.

Das BKA rief gleichzeitig dazu auf, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, sollte man im Netz auf Hass-Postings stoßen oder selbst Opfer sein. In einigen Bundesländern gebe es Internetportale (sogenannte Onlinewachen), über die man derartige Straftaten auch anonym anzeigen könne. Faesers „Nachbarschaftsbespitzelungsprogramm“ nimmt also offenbar Gestalt an.

Hass-Postings sollten zudem bei Anbietern von sozialen Netzwerken gemeldet werden.

Die Polizeimaßnahmen, die vom BKA koordiniert wurden, fanden bereits zum achten Mal in Form eines „Aktionstages“ statt. Zu den problematischen Aspekten, etwa inwieweit der Begriff „Hass-Posting“ rechtlich hinreichend bestimmt ist, oder ob der Aufruf zu anonymen Onlineanzeigen bei der Polizei eine Ermunterung zur Denunziation darstellen könnte, äußerte sich das BKA in seiner Pressemitteilung klarer Weise nicht.

Wie berichtet wurde, seien beispielsweise in Berlin seit 6 Uhr morgens insgesamt neun Wohnungen durchsucht worden, und zwar in Spandau, Moabit, Gesundbrunnen, Prenzlauer Berg, Mariendorf, Köpenick und Hellersdorf. Mehr als 60 Polizisten sollen im Einsatz gewesen sein.

Verantwortet wurden die Maßnahmen vom Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA), der für die Bereiche „politischer Extremismus“ und „politisch motivierte Kriminalität“ zuständig ist. Die erschreckenden Parallelen zur „dunklen Vergangenheit“ dieses Landes mögen da so Manchem kalte Schauer über den Rücken jagen.


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Von ELA

15 Gedanken zu „Bundesweite „Spezial-Maßnahmen“ der Polizei gegen Hass-Postings“
  1. Die Ampel hasst. Die Ampel hasst die Chinesen, Russen, Katarer, Ungarn und am meisten die Deutschen. Der Hass der globalistischen Oberbürokraten gegen die Völker hat die Macht ergriffen.

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  2. Die Faeser „Spezialoperation“ diente hauptsächlich des Leistungsvergleiches und Demonstration der Leistungs-&Einsatzfähigkeit der Sturmstaffeln.
    Bewertungskriterium: Wer schon vor der Wohnungstür am lautesten schreit und das Geländer mit der Mpi zerschlägt, unbeteiligte Hausbewohner laut bedroht und attackiert und die größte Bahnschwelle als Rammbock tragen kann. Wenn aber die Wohnung zu klein ist, kann es sein, dass die 10…15 stürmenden Träger der geklauten Uniform sich im Flur verkeilen.

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  3. Mit Schußwaffen im Anschlag, Blendgranaten und Gebrüll werden friedliche Bürger im Schlaf angegriffen, Türen und Fenster zertrümmert, weil sie gerade gegen diese totalitäre Willkür ihre Stimme erhoben hatten.
    Eine Schande für jeden rechtschaffenen, demokratieaffinen Bürger Europas.
    Wer sich fragt wie Adolfs Diktatur mitten in Europa damals errichtet werden konnte: genauso wie heute der rotgrüne Faschismus.
    Gesellschaft durch Angst, Panikm und Lügen spalten (Covid als Übung), Feindbilder festlegen („Ungeimpfte sind Mörder“) und freie Meinungsäußerung als Straftat verurteilen…

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    1. Die Ampel/Faser- Bullenbüttel von heute sind die 1:1- Kopien der SS+SA- Sturmtrupps von 1938-45 und erneut spätestens ab 2020…
      Darauf können die „…wollt ihr den totalen Krieg?-JAAAAAAAAAHHHHHH!!“ – Brüllaffen in schwarzer ConstellisAG- Uniform, sowie diejenigen in den Richterroben verkleidete Täterkreaturen und die im korrupten Bunzeltag sitzende Täter- und Verrätersippschaftwirklich stolz sein. Nie wieder Krieg? Schnee von gestern!
      Dem Deutschen Volke? Ironie und Lüge pur!
      Warum wehren wir uns nicht und beenden das? Warum? Warum? Warum?
      Man geht hier kaputt angesichts unserer Bodenkriecherei, wie elendige Würmer am Boden kriechend lassen wir Urdeutsche uns von verkifften, verkifften, strohdoffen Schulabbrechern tyrannisieren. Unglaublich.

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      1. Antifa Brüllaffen.
        Hauptsache man kann es den Nadsis anhängen.
        Bloß nicht Stasi, NKWD und Tscheka erwähnen.
        Es ist euer Wunschkommunismus den ihr jetzt am eigenen Leibe spüren müsst.
        Geliefert wie bestellt!

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  4. Das wurde aber auch Zeit, daß gegen die linksgrünen Haß und Hetzposter vorgegangen wird! Von Rechten haben ich ganz ganz selten etwas ähnliches in meiner Timeline z.B. bei Twitter. Dazu muß der Verfassungsschutz endlich die Kommunikation in geschlossenen Gruppen wie bei WA knacken! Jeder Bürger soll wissen, egal wo er sich im Net bewegt, er wird überwacht! Dazu gehören die Behörden, die dazu dienen, daß man melden kann von wem man sich angegriffen fühlt deutlich ausgebaut werden müssen. Auch hier muß gelten was in der DDR Normalität war und der Büger sehr genau wußte: Stehen drei Leute beieinander ist einer von der Stasi! Also jeder User muß wissen, daß der große Bruder hinter ihm steht und ihn kontrolliert. Nur so können wir Freiheit, Demokratie und Diversität verteidigen!
    Wer Satire findet darf sie behalten!

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  5. Das Bundeskriminalamt (BKA) verkündete feierlich, dass am 30. November deutschlandweit hunderte Polizisten zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschen ausrückten, die sich in den Augen des Staates eines (Hass-)Verbrechens im Internet schuldig gemacht haben. Darunter fallen laut BKA vor allem Dinge wie Bedrohungen oder Volksverhetzung, aber auch Beleidigungen werden geahndet. Wenn man also bspw. auf Facebook in einem öffentlich einsehbaren Kommentar Politiker XY ein Schimpfwort an den Kopf geworfen hat (ohne, dass dieser es wohl jemals selber las), konnte es nun also sein, dass vor wenigen Tagen die Wohnungstür von bewaffneten Spezialeinheiten der Polizei eingetreten und man selbst verhaftet wurde.

    Es ist durchaus interessant zu beobachten, wie die Prioritäten der Strafverfolgungsbehörden bzw. der politischen Kaste gelagert zu sein scheinen, wenn man sich einmal vor Augen hält — und darauf kann nicht oft genug hingewiesen werden — dass die Thüringische rot-rot-grüne Landesegierung es als richtig und wichtig erachtet, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, also Materialien, die durch entsetzlichen Missbrauch der Kleinsten und Wehrlosesten unserer Gesellschaft entstehen, künftig WENIGER hart bestrafen zu wollen — weil es „mitunter die Falschen“ treffe. Ob es bei dem jüngsten „Aktionstag gegen Hasspostings“ (was verharmlosend nach Spiel und Spaß klingt) wohl nur „die Richtigen“ traf?

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  6. BRD verschärft Kampf gegen Meinungsfreiheit

    Die Äußerung der freien Meinung ist in der bunten Republik bereits seit Jahren mehr und mehr zu einer Mutprobe geworden. Im Kampf gegen unliebsame Meinungen wird insbesondere der Gummiparagraf 130 StGB (Volksverhetzung) eingesetzt, um insbesondere oppositionelle Bürger zu kriminalisieren. Dieser Gummiparagraf wurde nun im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens nochmals ergänzt und ausgeweitet. Demnach soll nun die öffentliche, gröbliche Verharmlosung von Völkermord oder Kriegsverbrechen strafbar sein.

    Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass diese Regelung nicht objektiv in alle Richtungen gleichermaßen eingesetzt wird, sondern diese als weiterer Pfeil im Köcher zur politischen Kriminalisierung dienen soll.

    Ursprünglich allgemeines Gesetz wird zum politischen Gummiparagrafen

    Die Regelung stammt aus dem 19 Jahrhundert. Ursprünglich umfasste dieser Paragraf lediglich einen knappen Absatz und lautete:

    „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“

    Im Kampf gegen die Meinungsfreiheit wurde dieser ab den 1960er Jahren sukzessive ausgebaut, um einseitig gegen unliebsame Meinungen vorgehen zu können. So wurde das ursprünglich allgemein gehaltene Gesetz im Laufe der Zeit immer stärker zu einem Sondergesetz gegen „Rechts“ ausgebaut.
    Nach der neuesten Erweiterung umfasst diese nur noch schwer überschaubare Gummiregelung nun mittlerweile 8 Absätze. Die Erweiterung geschieht vor dem Hintergrund, dass die völkerfeindliche EU der Bundesrepublik vorwirft, den „Rahmenbeschluss 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ nicht hinreichend umgesetzt zu haben.

    Schon dies zeigt deutlich, dass es sich nicht um eine allgemeingültige Regelung handelt. Vielmehr soll diese Strafregelung zur Kriminalisierung gegen eine bestimmte politische Richtung dienen, der man regelmäßig pauschal die heutzutage wegen ihrer inflationären und teils sinnentstellenden Verwendung kaum noch klar definierbaren Attribute „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ zuschreibt. Mit der nun erfolgten Ausdehnung geht die BRD über die Vorgaben aus diesem Beschluss hinaus.

    Versuch, die Erweiterung zu verheimlichen

    Um eine breite Debatte über den sich verschärfenden Kampf gegen die Meinungsfreiheit möglichst zu vermeiden, wurde diese Straferweiterung im sogenannten „Omnibusverfahren“ durch den Bundestag gebracht.

    Bei einem solchen „Omnibusverfahren“ wird eine Gesetzesänderung an den Beschluss über eine Gesetzesänderung, welche sich mit einer gänzlich anderen Sache befasst, hinten angehängt. Vorliegend wurde im Rechtsausschuss die Straferweiterung in einen Beschluss zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes geschoben.

    Zwar ist es den selbsternannten Demokraten nicht gelungen, die weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit völlig unbemerkt durchzuwinken. Eine zumindest kleine Debatte wurde jedoch mit den üblichen Beschwichtigungen abgespeist.

    Angeblich keine Straferweiterung – Äußerung lässt aufhorchen

    So behaupten die verantwortlichen Parlamentarier, es handele sich lediglich um eine Klarstellung, weil sämtliche denkbare Straftaten bereits zuvor von der alten Regelung des politisierten § 130 StGB erfasst gewesen seien.

    Diese Aussage sollte aufmerksam machen. Denn in der bisherigen Fassung richtete sich der „Volksverhetzungsparagraf“ im Hinblick auf „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ausschließlich gegen solche, welche in der Zeit des historischen Nationalsozialismus tatsächlich oder teils auch vermeintlich begangen wurden.

    Einsatz als Instrument gegen Oppositionelle dürfte sich verschärfen

    Es bleibt abzuwarten, ob die nun vorgenommene Strafausweitung nun tatsächlich objektiv in alle Richtungen gleichermaßen angewandt wird. Eher wahrscheinlich dürfte sein, dass die Vorschrift nach wie vor als Instrument zur Kriminalisierung von Oppositionellen eingesetzt wird.

    Dass diese Vorschrift bisher sehr selektiv eingesetzt wird, zeigt beispielsweise der folgende Umstand anschaulich. So hatte ein in Deutschland wohnender Ausländer abwertend geäußert, dass wir Deutschen eine „Köterrasse“ wären.

    Dieser verbale Angriff blieb straffrei, weil wir Deutschen von der Vorschrift des § 130 StGB nach der herrschenden Auffassung in der Justiz nicht geschützt wären. Würde sich spiegelverkehrt ein Deutscher gleichermaßen über einen Ausländer äußern, müsste er mit einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe rechnen.

    Im Hinblick auf diese Erfahrungen und die voranschreitende Politisierung der Justiz dürfte es daher naiv sein zu glauben, künftig könnte etwa das Billigen und Verharmlosen der gezielten Tötung deutscher Zivilisten im 2. Weltkrieg oder davor, etwa durch Kampfverbände, Partisanenverbände oder die Alliierte Luftwaffe verfolgt werden.

    Vielmehr dürfte zu Erwarten sein, dass die politische Justiz auch zukünftig nicht gegen Äußerungen wie „Bomber Harris do it again“ vorgehen wird, solange aus deren Sicht durch derartige Schmähung „die falschen Opfer“ angegriffen werden.

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  7. Haßsprache – besser bekannt unter der englischen Bezeichnung „Hate Speech“ – auch als Haßrede oder Haßkommentar(e) bezeichnet, ist ein politisch-medialer Kampfbegriff, der sich gegen systemkritische Kommentare insbesondere im Weltnetz richtet.

    Zwei Kennzeichnungen sind für die begriffliche Vereinnahmung interessant:

    1. Die in Politik, Medien und Wissenschaft einseitige Auffassung und öffentliche Einordnung von Haßsprache als von politisch „rechter“ Seite kommend
    Diese offensichtliche Subjektivität und Irrealität führt dazu, daß Haß von Links, anti-weißer Rassismus, Deutschenhaß etc. nicht Teil veröffentlichter Debatten sind, sondern ausschließlich die im links-geprägten Sinne gebrauchten Kampfbegriffe „Rassismus“, „Antisemitismus“ oder „Islamophobie“. Erst in jüngster Zeit wurde Haß von Links im Weltnetz erstmals beschrieben.

    2. wird mit Haßsprache im systemmedialen Zusammenhang der Eindruck erweckt, als handele es sich dabei immer um Gesetzesbrüche, die scheinbar nicht verfolgt würden. Dabei ist jeder Kommentar im Weltnetz in der BRÖ oder der BRD den geltenden Gesetzen unterworfen, wie es auch für andere Meinungsäußerungen gilt. Viele sogenannte Haßkommentare stellen sich als kritische Auseinandersetzungen mit den herrschenden moralisch-dogmatischen Denkweisen heraus, die aber nicht juristisch relevant sind. Nicht zuletzt die Debatte um die Zensurversuche rund um Facebook zeigte dies deutlich, wo von seiten des Establishments der Versuch unternommen wird, gegen die sogenannte Haßsprache (in Wahrheit aber gegen mißliebige Meinungen) vorzugehen.

    „Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.“
    (Thomas Jefferson)

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  8. Es ist immer dasselbe. Man sucht sich eine alte Oma, fällt dann zu Zehnt über sie her und spielt anschließend den großen Helden.
    Wird Zeit, dass die Ostfront näher rückt und sie dann gegen richtige Soldaten kämpfen dürfen. Ich gebe ihnen ne Woche, maximal.

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  9. da kann man ja nur hoffen das das BKA
    auch diesen laden bald schliesst))

    alles was in drecks london seinen geschäftssitz
    hat ist schlecht für westeuropa…nenn es EU

    raus mit den anglo drecksbesatzern!!

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