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Walter Blaas (Foto: Freiheitliche)

Es gilt der Grundsatz: „Einheimische zuerst“ – Stellungnahme von Landesparteiobmann Walter Blaas

Der Freiheitliche Landesparteiobmann und Landtagsabgeordnete Walter Blaas sieht im jüngst gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Kindergeld für EU-Ausländer einen richtungsweisenden Schritt zur Eindämmung des Missbrauchs von Sozialgeldern. Südtirol müsse nun nachziehen und die umfangreichen Zahlungen an Ausländer einschränken und die Einwanderungsanreize abbauen.

„Gestern verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sein Urteil zur Auszahlung des Kindergeldes an EU-Ausländer. Die Europäische Kommission hatte gegen Großbritannien geklagt, da sich der Staat weigerte den EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht das Kindergeld auszubezahlen. Großbritannien bekam Recht, denn EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen“, erörtert der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas in einer Aussendung einleitend.

„Die Urteilsbegründung unterstreicht, dass EU-Staaten ihre Finanzen schützen dürfen“, so Blaas. „Nun gilt es sich an diesem Urteil des EuGH zu orientieren und die Zahlungen an EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht sowie vor allem an Nicht-EU-Bürger stark einzuschränken und gegebenenfalls auszusetzen, wo keine Berechtigung besteht“, fordert der Freiheitliche Landesparteiobmann.

„Es gilt der Grundsatz: ‚Einheimische zuerst!‘“, unterstreicht Landesparteiobmann Blaas mit Nachdruck. „Südtirol wird seine Finanzen auch schützen müssen und in erster Linie die eigene Bevölkerung bei den Ausgaben berücksichtigen. Wir Freiheitliche werden hierzu etliche Initiativen im Landtag präsentieren, die nun durch das Urteil des EuGH eine zusätzliche Gewichtung erhalten haben“, kündigt Walter Blaas abschließend an.

Quelle: Pressemitteilung der Südtiroler Freiheitlichen vom 15.06.2016

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