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Bildquelle: afd-thl.de

Wir haben vor kurzem über das von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vorgestellte Buch „Der Islam. Fakten und Argumente.“ berichtet:

http://dokumentation.site/2016/06/17/buch-der-islam-fakten-und-argumente/

Interessierte Leser können die komplette Broschüre in PDF-Format hier herunterladen: afd-thl.de/download/der-islam-fakten-und-argumente/

Als kurze Zusammenfassung empfehlen wir die Lektüre des nachstehend wiedergegebenen Abschlusskapitels des Buches:

Müssen wir uns vor dem Islam fürchten?

Überlegungen zum Umgang mit dem Islam in Deutschland

Abschließend sind einige Überlegungen zu der Frage zu skizzieren, wie mit dem Islam umzugehen ist. Ausgangspunkt ist dabei die Beobachtung, dass sich in Deutschland und in Europa ein mehr oder weniger offener und teilweise bewusst betriebener Prozess der Islamisierung vollzieht, der aus der Perspektive der freiheitlichen Verfassungsordnung höchst problematisch ist, weil sich in diesem Prozess islamische Prinzipien und Auffassungen Geltung verschaffen, die mit eben dieser Ordnung im Widerspruch oder in ernsthaften Spannungsverhältnissen stehen. Diese Widersprüche und Spannungen dürfen allein im Sinne der freiheitlichen Ordnung aufgelöst werden. Denn jene Prinzipien und Auffassungen – etwa von der Rolle und den Rechten von Frauen nach den Normen der Scharia – stehen dem Selbstverständnis unserer modernen und freiheitlichen Gesellschaft entgegen. Um den freiheitlichen Charakter unserer Gesellschaft zu bewahren gilt es, eine ehrliche öffentliche Diskussion zu führen und den Fehlentwicklungen entschieden entgegenzutreten.

Nach wie vor mangelt es weithin an einer solchen Diskussion, weil es am Willen zu dieser Diskussion mangelt. Dieser Mangel ist erkennbar an dem Muster der öffentlichen Positionierungen zum Islam, die von weiten Teilen der deutschen Politik wie von einem Teil der Medien vorgenommen werden: Nachdem als „offizielle“ Linie dekretiert wurde, dass „der Islam zu Deutschland gehöre“, wird von der Mehrheitsgesellschaft bzw. den nicht-islamischen Staatsbürgern „Toleranz“ gegenüber dem Islam eingefordert. „Toleranz“ wird dabei aber so verstanden, dass bereits sachlich-kritische Auseinandersetzungen mit dem Islam rasch unter Verdacht gestellt werden und Gefahr laufen, als „Islamophobie“, „Hass“ oder dergleichen diffamiert zu werden. Günther Lachmann hat in diesem Sinne einmal festgestellt, dass diese Art von „Toleranz“ „letztlich nichts anderes als Ignoranz“ sei: In Wahrheit wollten die Deutschen demnach „mit den Muslimen nichts zu tun haben – und die Mehrheit der Muslime nichts mit den Deutschen. Notwendig ist aber“, so Lachmann weiter, „eine kritische Toleranz. Kritische Toleranz bedeutet, dass die Mehrheitsgesellschaft zwar das durch Religion und Kultur begründete Anderssein der Minderheit anerkennt, diesem Anderssein aber dadurch Grenzen setzt, indem sie selbstbewusst ihre auf christlichen Werten und dem Geist der Aufklärung fußende Kultur entgegenhält und deutliche Anpassungen an den westlichen Lebensstil einfordert“. <#1>

In einer entsprechenden kritischen Diskussion kann Furcht kein Ratgeber sein. Furcht ist aber auch unbegründet, wenn wir wissen, worum es geht, wo die Herausforderungen liegen – und wenn wir uns diesen Herausforderungen konstruktiv und bestimmt stellen. Einen kleinen Beitrag zur Vermittlung entsprechender Kenntnisse soll die vorliegende Broschüre leisten. Sie endet mit einigen exemplarischen Überlegungen zur Praxis:

  • Muslime genießen Religionsfreiheit. Das kann und soll nicht infrage gestellt werden. Die Religionsfreiheit, wie wir sie kennen, setzt allerdings (wie die gesamte Verfassungsordnung) die Trennung zwischen weltlichem und sakralem Bereich voraus und kann nur im Rahmen dieser Voraussetzung angewandt werden. Sie ist als Freiheitsrecht nur begreifl ich, wenn man den von ihr vorausgesetzten Religionsbegriff berücksichtigt. Demnach ist Religion nicht nur zunächst Privatsache, die als solche und in ihrer öffentlichen Dimension der Verfassungsordnung unterworfen ist. Vielmehr ist die Religionsfreiheit auf ein Religionsverständnis bezogen, wonach die Religion ihrerseits anerkennt, dass in einer demokratischen Republik über die öffentlichen Belange unabhängig von religiösen Überzeugungen disponiert wird. Vor diesem Hintergrund ergeben sich mit Blick auf den Islam Überlegungen zu den Grenzen der Religionsfreiheit. Solche Grenzen existieren schon deshalb, weil die Religionsfreiheit ebenso wie die anderen Grundrechte im Grundgesetz keineswegs schrankenlos und unbegrenzt gewährt wird. Sie ist vielmehr mit anderen Grundrechten bzw. Rechtsgütern (etwa dem der öffentlichen Sicherheit) in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen („praktische Konkordanz“). Die dabei zu entwickelnden Maßstäbe müssen die Eigenart der durch das Recht geschützten Güter berücksichtigen. So wäre etwa beim Umgang mit dem Bau von Moscheen von vornherein zu berücksichtigen, dass eine Moschee keineswegs ein Gotteshaus ist, das einer christlichen Kirche entspricht. Eine Moschee ist auch wirtschaftliches, gesellschaftliches und insbesondere politisches Zentrum einer Moscheegemeinde; die Moscheegemeinden selbst bzw. die sie tragenden muslimischen Gemeinden sind nicht lediglich religiöse Organisation, sondern in der Regel auch politische Organisationen und daher eher politischen Parteien vergleichbar (siehe weiter unten). Deshalb fällt der Moscheebau nur begrenzt unter die Religionsfreiheit und kann mit weitgehenden Aufl agen versehen werden. Ein Maßstab solcher Auflagen ergibt sich aus den kulturellen Grundlagen des Verfassungsstaates, also aus den tradierten Lebensweisen der Deutschen, aus unserer Leitkultur. Es ist eine wichtige Aufgabe der gegenwärtigen Politik, diese Lebensweisen, diese Leitkultur wieder zum Leitfaden deutscher Politik zu machen. Nur so wird sich die freiheitliche Ordnung auch für die Zukunft bewahren lassen. Hierzu ist auch auf die Zusammenarbeit mit solchen Muslimen zu setzen, die sich unzweideutig zur säkularen freiheitlichen Ordnung bekennen und die an einem mit dieser Ordnung konvergierenden Islamverständnis orientiert sind.
  • Entsprechend dem Verständnis vom säkularen Charakter des Rechts, auf dem der weltanschaulich neutrale Staat beruht, ist zu fordern, dass die Scharia in Deutschland keinen Raum bekommt. Insbesondere ist der Herausbildung einer islamischen Scharia-Paralleljustiz dezidiert entgegenzutreten.
  • Nährboden einer islamischen Paralleljustiz ist die Existenz von mehr oder weniger geschlossenen Parallelgesellschaften. Diese leben nicht zuletzt davon, dass die Verkehrssprache in ihnen nicht Deutsch, sondern z.B. Türkisch oder Arabisch ist. Es bleibt entscheidend, dass die Beherrschung der deutschen Sprache für alle, die dauerhaft in Deutschland leben wollen und dürfen, verpflichtend wird. Zur Erreichung dieses über Jahrzehnte vernachlässigten Ziels wäre es insbesondere auch bedeutsam, dass in den deutschen Moscheen deutsch gesprochen und gepredigt wird. Dies setzt voraus, dass die Moscheen von deutschsprachigem Personal geleitet werden. Es reicht mithin nicht aus, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel konstatiert: „Wir dürfen nicht wegsehen, wenn sich Milieus verfestigen, die Integration ablehnen oder wenn sich Parallelgesellschaften herausbilden“. <#2> Das Hinsehen ist nur der Anfang, entscheidend aber ist, dass jene Milieus und Parallelgesellschaften nicht geduldet werden. Diesbezüglich muss auch der Bau von Moscheen, die sich zu Zentren entsprechender Parallelgesellschaften entwickeln (können), skeptisch betrachtet werden.
  • Sodann ist im politischen Umgang mit dem Islam in Deutschland und Europa prinzipiell zu berücksichtigen, dass der Islam nicht allein als Religion behandelt werden kann. Der Islam ist – und zwar seinem Selbstverständnis als politischer Religion nach – immer auch eine politische, gesellschaftliche und juristische Weltanschauung, die namentlich in Gestalt von Islamverbänden einen öffentlichen Machtanspruch erhebt. Die Islamverbände sind keineswegs nur religiöse Vereinigungen und schon gar nicht Kirchen. Vielmehr handelt es sich immer auch um politische Interessengruppen, die zudem vielfache Verbindungen ins Ausland haben und vom Ausland aus gesteuert werten. Dies gilt zum Beispiel und in besonderem Maße für die DITIB, die Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religionen e.V., die ca. 900 Moscheevereine umfasst. Sie untersteht dem türkischen Ministerium für religiöse Angelegenheiten und ist insoweit ein verlängerter Arm der türkischen Regierung. Dementsprechend agiert sie in Deutschland, und zwar in einer Weise, die einer Assimilation von Türken in unsere gesellschaftlich-politische Ordnung vielfach im Wege steht. Anstatt solche Vereinigungen politisch zu hofieren, wie es in Deutschland geschieht, sollte ihr Einfluss zurückgedrängt werden, etwa um zu verhindern, dass politische Konflikte aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, insbesondere aber um die assimilationsfeindliche „Fernsteuerung“ der Muslime in Deutschland zu unterbinden. Daher verbietet sich eine Anerkennung der Verbände als öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Solche und weitere Maßnahmen werden letztlich nur dann erfolgreich in Angriff genommen werden, wenn aus der öffentlichen Diskussion ein politischer Wille resultiert, dem es mit der Bewahrung und Fortschreibung der freiheitlichen Gesellschafts- und Staatsordnung ernst ist. Das setzt nicht nur die Einsicht voraus, dass namentlich die Scharia und zentrale Anschauungen des Islam mit der freiheitlichen und pluralen Gesellschafts- und Verfassungsordnung nicht vereinbar sind. Vielmehr gilt es auch anzuerkennen, dass die Freiheitsordnung nicht mit Werterelativismus und Multikulturalismus vereinbar ist. Es sind gerade die Konzepte des Relativismus und des Multikulturalismus, die am Ende zur Gleichgültigkeit und Ignoranz führen, die nur oberfl ächlich mit dem Etikett der Toleranz kaschiert werden können. Gleichgültigkeit und Ignoranz aber werden zur Folge haben, dass sich diejenigen durchsetzen, denen die freiheitliche Ordnung nichts bedeutet oder die sie leichtfertig preisgeben oder aber diejenigen die diese Ordnung ohnehin ablehnen und gegen eine islamische zu ersetzen trachten. Dass der Islam für die freiheitliche Ordnung eine durchaus ernste Herausforderung ist, sollte diese Broschüre verdeutlichen. Dass aus der Herausforderung keine Bedrohung wird, muss Ziel der deutschen Politik wie auch der Gesellschaft sein.

Anmerkungen:

<#1> Günther Lachmann, Tödliche Toleranz. Die Muslime und unsere offene Gesellschaft, mit dem Text „Muslimische Frauen, fordert Eure Rechte ein!“ von Ayaan Hirsi Ali, München, Zürich 2005, 276.
<#2> Angela Merkel im September 2015, nach: http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingskrise-angela-merkel-warnt-vor-parallelgesellschaft-13793073.html vom 09.09.2015.

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