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Ungarische Lesben-Vereinigung klagt Zeitung

Die Lesben-Vereinigung „Labrisz“ hatte die ungarische Tageszeitung „Magyar Nemzet“ (unser Partner der Europäischen Medienkooperation) im Zusammenhang mit dem LGBTW-Propaganda-Kinderbuch „Märchenland für alle“ verklagt.

“Märchenland für alle”: LGBTQ-Propaganda

A mesék főszereplői különböző kisebbségek, hátrányos helyzetű csoportok tagjai. Vegye Le Kinalatabol Az Lmbtq Propaganda Mesekonyvet A Pagony Gyerekkonyvesbolt Es A Tobbi Arusitohely Citizengo

Gay-Cinderela – transgender-isierter Caenis (aus Ovid’s: “Metamorphosen” – schwule Märchenhochzeit

 

“Magyar nemzet”: “Verherrlichung von Pädophilie”

„MN“ war der Ansicht: Die in dem Buch vorkommenden homosexuellen Geschichten für Kinder würden auf eine Verherrlichung der Pädophilie hinauslaufen, und der Verlag selbst würde Kindesmissbrauch propagieren.

Ungarisches Verfassungsgericht: Journalistische Meinungsfreiheit vorrangig

Am 26. September hat nun das ungarische Verfassungsgericht entschieden: Das journalistische Recht auf freie Meinungsäußerung wiegt schwerer als das Recht des Verlags, seinen guten Namen zu schützen.

Der Antrag des “Labrisz”-Klägers wurde abgewiesen, weil der Zeitungsartikel ein Werturteil darstellt. Die inkriminierten Meinungen wären ein relevantes gesellschaftliches Thema, das zu einer erheblichen gesellschaftlichen Kontroverse geführt habe. Und trotz des von „MN“ verwendeten provokativen Stils und Übertreibungen enthält der Artikel also wichtige Elemente des öffentlichen Diskurses.

Lesben-Vereinigung: “Kläger hat Pädophilie nie gebilligt”

Der Kläger, also die Verleger des LGBTQ-Kinderbuchs, waren der Meinung gewesen: Die Ablehnung ihrer Klage in den ersten beiden gerichtlichen Instanzen hätten die Tatsache außer Acht gelassen,  dass der Kläger Pädophilie in keiner Weise gebilligt oder unterstützt habe.

Dadurch aber wären die Grenzen der verfassungsgemäß geschützten Meinungsäußerung überschritten worden, indem die Aktivitäten des Verlages mit Pädophilie in Verbindung gebracht worden wären, was ein Gegenstand sozialer Ächtung wäre.

Übliches linkes Stereotyp “Hass-Rede”

Der Verleger des LGBTQ-Märchenbuches war außerdem der Ansicht: Der „MN“-Autor hätte Hass und Stigmatisierung geschürt, was gegen die verfassungsrechtlich geschützten Rechte verstößt.

Ungarisches Verfassungsgericht: “Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit”

Der „MN“-Verfasser  hätte gar nicht behauptet, der Kläger fördere die Pädophilie, sondern: dass die Veröffentlichung eines Buches über Homosexualität für Kinder mit Pädophilie gleichgesetzt werden sollte. Weiter wäre die LGBTQ-Sensibilisierung für die betroffene Altersgruppe ebenso unerwünscht und gefährlich wie die von der Gesellschaft verurteilte Pädophilie.

Laut Ansicht des ungarischen Verfassungsgerichtshofs unterliegen also Fragen des öffentlichen Diskurses einer besonderen Beurteilung. Und deswegen kann die Meinungsfreiheit nur in einem engeren Rahmen eingeschränkt werden.

Gegen linke, westlichen Meinungs-Totalitarismus-Zensur

Das Verfassungsgericht hatte außerdem zu prüfen, ob „MN“-Meinung eine Verletzung der Menschenwürde darstellt, die dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre. Laut VGH ist aber zwischen der Kritik an Ideen und geistigen Produkten und einer Kritik an Personen zu unterscheiden. Somit können also alle Ideen (ob sie dem Zeitgeist entsprechen oder nicht) kritisiert werden. Dabei steht es jedem frei, seine Meinung zu wissenschaftlichen, öffentlichen oder sonstigen Schriften oder Mitteilungen zu äußern, auch wenn sie sehr kritisch ist.

Das Urteil des VGHs lässt aufhorchen und ist als Signal für die Verteidigung des freien Wortes zu achten:

Fördern doch – laut VFG – gerade diese kritischen Debatten den gesellschaftlichen Pluralismus, und sind sie für das Überleben der Demokratie notwendig. Somit aber widerspricht es dem demokratischen Diskurs, wenn die Gesetzgebung und die Rechtsanwendung den freien Austausch von Meinungen und Überzeugungen nicht zulassen. Das ist auch im Bereich der Homosexualität nicht anders.

Der demokratische Diskurs erfordert also:

Der Staat hat Raum für unterschiedliche, gegensätzliche Meinungen zuzulassen und darf sie nicht durch Gesetzgebung und Gesetzesanwendung behindern. Diese Debatten sollten nur in den extremsten Fällen eingeschränkt werden: Weder Bücher noch Ideen haben eine Menschenwürde, gegen die die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden sollte.

Schutz der Meinungsfreiheit unabhängig vor Mehrheitsmeinung

Zum Vorwurf, „MN“-Autor hat das LGBTQ-Märchenbuch mit pädophilem Inhalt verglichen, ist der VGG folgender Meinung: Der Inhalt des „MN“-Artikels genießt – unabhängig vom Wert und Stil der Mitteilung, sowie unabhängig davon, ob diese Position mit der Mehrheitsmeinung übereinstimmt, den Schutz der Meinungsfreiheit. Der Artikel VI des ungarischen Grundgesetzes verleiht zudem kein Recht, den Inhalt eines Buches oder einer Ideologie nicht zu kritisieren, da geistige Produkte keine Persönlichkeitsrechte besitzen.

Präzedenzfall: Schutz der Presse vor linkem Totalitarismus, Einschüchterung und  Zensur

Schützt das nunmehrige VFG-Urteil doch der Pressevertreter vor Einschüchterung und  Einschüchterungs-Prozessen durch gut finanzierte LGBTQ-Gruppen, was besonders in westeuropäischen Ländern häufig der Fall ist. Das Urteil wird von vielen als ein Sieg der Meinungsfreiheit über die radikale linke Ideologie angesehen, die sich zunehmend das Recht vorbehält, abweichende Meinungen und jegliche Kritik an ihren grundlegenden Lehren zum Schweigen zu bringen.

Es darf mit Spannung auf die nun einsetzende Orwell’sche linke Verleumdungskampagne gegen ein unabhängiges ungarischen Gericht gewartet werden.

Lesben-Vereinigung „Labrisz“ von Soros-Institutionen und EU protegiert

Dazu gehören etwa die Soros-„Central European University“, ebenso wie die finanziellen Förderer die „Norwegian Civic Funds“ oder die ungarische „Magnet Bank“, welche vorgibt sich auf ethisches Bankwesen zu berufen. (UngarnHeute)

“Labrisz” und Team des LGBTQ-Propaganda-Märchenbuches im EU-Parlament

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Ein Gedanke zu „Ungarisches Verfassungsgericht: Absage gegen LGBTQ-“Pädophilie”-Meinungsdiktatur (Video)“
  1. Raus mit den grün*innen Kinder*D*Schänder*innen aus Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen und Bildungsministerien! Kinder haben das Recht auf natürliche Begleitung und gesunde Förderung.

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