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The East offering its riches to Britannia - allegorical ceiling piece commissioned by the East India Company in 1777 for the Revenue Committee Room in East India House| Quelle: Spyridon Romas, CC0, via Wikimedia Commons

Angriffe zur Marginalisierung von Nationalstaaten häufen sich

 

Die Welt steht vor einer Zeitenwende und eine neue globale Ordnung ist im Entstehen. Das koloniale und neokoloniale Zeitalter der letzten 500 Jahre liegt in den letzten Zügen. Die Kolonialherren und monopolaren Nutznießer jener Epoche (1500 – 2000) stemmen sich diesen objektiven und historischen Entwicklungsprozessen mit letzter Kraft entgegen.

Transnationale Kreise und die ihnen nachgeschalteten Landeseliten – teilweise in Kooperation und teilweise auch in Konfrontation – versuchen mit den Konzepten aus der Vergangenheit das Ende ihrer Hegemonie so weit wie möglich nach hinten bzw. in die Zukunft zu schieben:

  • Eine ihrer Methoden geht in die Richtung «Krieg», um im Zuge des militärischen Chaos und einer Notstandsgesetzgebung Mehrheiten wegzusperren zu lassen, um auf  den Trümmern der vielen Konflikte die erträumte Eine-Welt-Ordnung wiederzubeleben. Als Beispiele dafür kann man den Krieg in der Ukraine und auch das atlantische Säbelrasseln im Südchinesischen Meer ansehen.
    Eine Notstandsgesetzgebung parallel dazu lässt sich über ideologische Kampfbegriffe, wie vor allem über die Schlagwörter wie «Klimawandel», «Energiewende» oder «Pandemieabwehr» sehr gut verpacken und die irdische Heilslehre, namens «Great Re-Set», unter dem Zepter von Globalisten gleich einer Krypto-Religion darüber entstehen.
  • Die andere Methode zielt darauf supranationale oder internationale Institutionen für unipolare Zwecke zu instrumentalisieren und den Nationalstaaten von oben her über ein überstaatliches Gesetzesregime die Souveränität zu reduzieren und möglichst vollständig zu entziehen. Maßnahmen zur Marginalisierung der Nationalstaaten haben mit dem Fall des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 eine neue und höchste Priorität erhalten.

Aktuelle Anschläge auf Verfassung und Gesetze der Nationalstaaten, um diese von oben her entweder über Hegemonialansprüche atlantischer Mächte oder zwischenstaatliche Organisationen auszuhebeln, lassen sich folgend beschreiben:

  • Foreign Intelligence Surveillance Act [FISA], Section 702 der USA zum Ausschnüffeln von Nicht-US-Bürgern inklusive dem massenhaften Abgreifen von elektronischen Kommunikationsdaten außerhalb der USA, unabhängig davon, ob gegen die betroffenen ausländischen Staaten oder ihre Bürger Delikte vorlägen. Es geht einzig um die Durchsetzung der nationalen Interessen der USA, wenn immer nötig auch unter Bruch der Gesetze der ausländischen Staaten.
  • Gemäß anglikanischem Recht wurden die Eingriffsmöglichkeiten von FISA durch den USA Patriot Act [2001], den USA Freedom Act [2015] sowie den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act [CLOUD Act; 2918] stark ausgeweitet. Verschärfend wirken die Sektion 215 des Patriot Acts sowie Sektion 101 des Freedom Acts. Auf die dadurch geänderten Sektionen 501 und 502 von FISA stützt sich die U.S. National Security Agency [NSA], um ihren Anordnungen an Telefongesellschaften auf Herausgabe von Telekommunikationsdaten Nachdruck zu verschaffen.
    Dazu bestehen weitere Ermächtigungsbefugnisse unter FISA und der berüchtigten Sektion 702, welcher die Bespitzelung von Nicht-US-Bürgern ausserhalb des US Staatsgebietes, z.B. an die NSA freigibt. Um von FISA bespitzelt zu werde Bedarf es keines Vergehens der ausländischen Zielpersonen: Es genügt den US- Behörden ein sogenannter «significant purpose» [signifikanten Grund], um einer «foreign intelligence information» [ausländische Nachrichten-Info] nachzugehen.
    Der CLOUD Act ist ein Änderungsgesetz und bezieht sich auf Sektion 2703 des «Electronic Communications Privacy Act [ECPA; 1986]»: Darauf gestützt basieren strafverfahrensrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse der US-Behörden zur Herausgabe von Beweismitteln, selbst wenn diese ausserhalb des US-Territoriums liegen bzw. gespeichert wären.Dank Sektion 215 des Patriot Acts und der Sektionen 501, 502 von FISA kann die Herausgabe jeglicher Unterlagen, inklusive Serverdaten verlangt werden. Formell sind dazu nur Beschlüsse des hierfür zuständigen «Foreign Intelligence Surveillance Courts» [FISC oder FISA-Gericht] nötig, die jedoch routinemässig und grosszügig erteilt werden.
    Die US-Administration hat angekündigt die Verlängerung der FISA Überwachung der Kommunikation von US-Bürgern mit ausländischen Kontakten durchzusetzen.
  • Plan der WHO sich im Eilverfahren zum Eine-Welt-Gesundheits-Hegemon mit Exekutivgewalt über die dann kaltgestellte Nationalstaaten ausrufen zu lassen.
    Nach dem «erfolgreichen» Testlauf mit dem Smart-CoV-Virus verfolgt die WHO den Plan, gestützt auf den medizinisch-bio-chemisch-industriellen Komplex, nun zum entscheidenden letzten Schlag auszuholen: Das WHO-Komplott sieht vor, als dann Weltgesundheits-Überregierung nicht nur überstaatliche Exekutivgewalt über die «Internationale Gesundheitsvorschriften» [IHR], Pandemievorsorge [Pandemie Vertrag] und Zwangsbehandlungen auszuüben, sondern auch Vollmachten zur Zensur und Verfolgung missliebiger Kritiker auf sich zu vereinen.
  • Plan der Vereinten Nationen [UN] unter dem Vorwand, dass die Nachhaltigen Entwicklungsziele [Sustainable Development Goals /SDGs] in Gefahr wären, Zensur- und Knebelparagraphen über ihre Mitgliedstaaten von oben her gegen Recht und Verfassungen der noch Nationalstaaten künftig verhängen zu lassen.
    Auf der Webseite der UN sind die Ausreden nachzulesen, um die geplante Zensur ungestraft zusammen mit den UN-Träumen von ihrer «digitalen Armee» global über die Welt verhängen zu können:
Eine digitale Armee im Aufbau: UN Friedenskräfte kämpfen gegen tödliche Desinformationen | Quelle: https://news.un.org/en/story/2023/08/1139682

Die UN Webseite lässt dazu verkünden:

«Mit Smartphones, Bearbeitungs-Apps und innovativen Ansätzen bauen einige UN-Friedenseinsätze in der ganzen Welt eine “digitale Armee” auf, die gegen Falsch- und Desinformationen in sozialen Netzwerken und darüber hinaus vorgehen soll.

 Die Vereinten Nationen haben Wege entwickelt, um gegen Unwahrheiten, die Spannungen, Gewalt oder sogar Tod auslösen können, vorzugehen. Sie haben beobachtet, wie Fehlinformationen, Desinformation und Hassreden Gesundheit, Sicherheit und Stabilität sowie Fortschritte bei der Erreichung der «Nachhaltige Entwicklungsziele» (SDGs) beeinträchtigen können.

Es ist klar geworden, dass “business as usual” keine Option sei, sagte UN-Generalsekretär António Guterres in einem im Juni veröffentlichten Strategiepapier zur Informationsintegrität auf digitalen Plattformen.

“Die Fähigkeit, Desinformationen im großen Stil zu verbreiten, um wissenschaftlich gesicherte Fakten zu untergraben, stellt ein existenzielles Risiko für die Menschheit dar und gefährdet demokratische Institutionen und grundlegende Menschenrechte”, schrieb er in dem Brief.»

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen setzt sich darüber hinweg, was in den Verfassungen bzw. Grundgesetzen seiner Mitgliedsstaaten zum Thema Informations- und Meinungsfreiheit, wie beispielsweise in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder in den Verfassungen der Mitgliedstaaten verfassungsrechtlich verankert ist und leicht nachzulesen ist. So finden sich beispielsweise:

Zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäss Artikel 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit:

«Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.»

Zum Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland:

«GG – Art. 5 (1) gewährleistet mit der Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit insgesamt fünf Grundrechte:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.»

Gesetze für den Kampf gegen bandenmässig wie auch transnational organisierte Kriminalität [Racketeering – Gesetzgebung] sind mittlerweile überfällig

Selbstermächtigte Vertreter des Eine-Welt-Herrschaftsmodell unternehmen Versuche von oben und ihrem rechtsfreiem Raum kommend – z.B. über das Vehikel zwischenstaatlicher Institutionen – über die Nationalstaaten und multipolare Weltordnung gegen den Willen der großen Mehrheiten unter Verstoß gegen Verfassungen und Gesetze der betroffenen Nationalstaaten hinwegzuregieren.

Diese Attacken gegen die Fundamente der Nationalstaaten und des nationalen Rechts und der Gesetze werden es künftig erforderlich machen auf effektivere Gegenmaßnahmen zurückzugreifen, die über die bisher gescheiterten Abwehrmethoden hinausgehen, wie die Geschichte oft genug zeigte:

Es gilt mit juristischen Mitteln des Nationalstaates gegen Staats- und Verfassungsfeinde von außen und innen mit schlagkräftigeren Gesetzen wirksamer vorzugehen:

Zumal die Angriffe auf nationalstaatliche Souveränität in fast allen Fällen über Organisationen und Institutionen, doch nicht über Einzelpersonen erfolgen, erfordern dieser Umstand eine Gesetzgebung, wie sie in den USA erst einen erfolgreichen Kampf gegen bandenmässige Kriminalität [Mafia] ermöglicht hat. Es wäre die sogenannte «Anti-Racketeering» Gesetzgebung [gegen bandenmässige Kriminalität], die Nationalstaaten erst in die Lage versetzte, auch gegen Angriffe transnational beeinflusster Institutionen und ihrer Paten auf Basis einer erweiterten Anti-Banden-Gesetzgebung vorzugehen:

So wie sich die USA im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und US-Mafia-Familien seit 1970 erst nach dem RICO Act [Gesetz: Racketeer Influenced Corrupt Organizations Act] des Kapitels IX unter dem Organized Crime Control Act [OCCA; Kontrollgesetz gegen organisierte Kriminalität] erst durchsetzen konnte, wird auch im Kampf gegen Staatsfeinde transnationaler Natur – ganz gleich in welchem Gewande oder institutioneller Verkleidung verpackt – eine ähnliche geartete Anti-Racketeering-Gesetzgebung in Anschlag zu bringen sein.

Erst eine Racketeering Gesetzgebung oder Anti-Banden-Gesetzgebung, die in vielen europäischen Staaten heute extrem schwach ausgeprägt vorhanden nur ist, wird es ermöglichen auch gegen die Ober-Bosse als die «nur» Auftraggeber [und nicht nur gegen die «kleinen» Ausführenden unten, wie es bis heute nur üblich ist], doch entscheidenden Drahtzieher im bandenmässigen Verbund effektiv vorzugehen. Unter solchem Vorzeichen könnte z.B. der Täterkomplex des Falles CoV von «Medien-Politik-medizinisch biochemischer Komplex» im Fall bewiesener Tatbestände en bloc über ein Anti-Racketeering-Verfahren gemäß RICO ausgehoben werden.

Stark zunehmende staatliche Kriminalität über die letzten Jahre, wird einen maßgeschneiderten Anti-Racketeering-Gesetzesapparat wie schon gegen Mafia-Familien-Strukturen, doch künftig auch gegen internationale sowie auch zwischen- und überstaatliche Organisationen und Institutionen gesetzlich erforderlich machen, um gegen Anschläge auf Staat und Verfassung von außen und innen künftig adäquater gerüstet und besser vorbereitet zu sein:

Im Falle künftiger Angriffe und Verstöße auf staatliche Souveränität und Rechtsstaat könnten dann von den betroffenen Staaten Verfahren gegen bandenmässige Kriminalität der überstaatlichen und zwischenstaatlichen Institutionen und ihren ausführenden Handlangern eingeleitet werden.

Unter solch geänderten Umständen dürften sich künftig die Frontmänner der transnationalen Drahtzieher an oberer Stelle ihr Verhalten nach altem Muster, dass ihnen vormals noch absolute Straffreiheit versprach, zweimal überlegen!

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Ein Beitrag von UNSER-MITTELEUROPA Global-Research

 


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10 Gedanken zu „Anwendung von Racketeering Gesetzen gegen transnationale Anschläge auf die Nationalstaaten“
  1. Ein Staatsoberhaupt,
    welches sein Volk nicht liebt,
    für selbiges nicht kämpfen
    und sein Wohl nicht im Sinn hat,
    ist weniger wert als ein Pferdeapfel.
    Friedrich der Große

    Was wir denen wert sind, wird immer deutlicher, überall. Vielleicht war die Monarchie doch nicht so schlecht? Oder kleine Gebilde mit homogenen Völkern, die sich selbst verwalten? Wie bei den Germanen?
    Wem nützen Völkermischungen? Kriminellen, die ihre Betrügereien lange verstecken wollen.
    Wie kann man das heutige Chaos wieder in Ordnung bringen?

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  2. Dr. A. Stuckelberger: Die WHO schafft eine “Pandemie” – gehen nicht wir in der Falle !
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    b.i.t.c.h.u.t.e
    video
    hbDrVPqcSsU6

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  3. Es heißt Grundgesetz für (sic!) die BRD! Warum wohl?
    Und warum wurde Artikel 23 a. F. gestrichen?
    Sapere aude vs. morbus ignorantia!

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  4. Das Internet wurde vom US-Militär erfunden. Die Netzadressen werden in den USA verwaltet.
    Das Internet bietet mehrseitige Kommunikation, die im Wesen anders ist als klassische Funkmedien mit einseitigem und daher plump diktatorischem Datenfluss. Andererseits ist es überwachbar, manipulierbar und abschaltbar. Es sollte mehrere Internets geben. Werden die BRICS ein solches aufbauen, wie sie eine eigene Währung planen, die aber als digitalisierte auch anfällig für Überwachung und obrigkeitliche Lenkung ist.

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    1. Der ganze Zentralismus ist genauso menschenfeindlich wie die Monopole. Ersteres ist der Überwachung dienlich, zweiteres ist schlecht für uns, weil wir keine Auswahlmöglichkeiten mehr haben. Und so sprechen Sie mir in Bezug auf das 1 Internet aus der Seele. Die bestimmen doch schon, was wir über den Rechner noch ablesen können, die Zeitumstellung oder die Temperatur, die ich gar nicht wissen will. Auch, wenn mir mein alter Rechner verkündet, daß er nicht mehr betriebsfähig ist und ich mich mit einem neuen System abplagen muß. Wo bleibt da die Selbstbestimmung? die digitale Währung der BRICS können die sich an den Hut stecken. Da sieht man die Natter, die aus demselben Nest gekrochen kommt. Ob wir alle mal wieder frei und selbstbestimmt werden können ohne diesen ätzenden und ekelhaften Staat?
      Schon der Völkerbund war eine Vorstufe zur Entmündigung der Nationalstaaten. 1973 wurden die beiden amputierten Hälften Deutschlands gnädig in die uNO gelassen. Seitdem dürfen wir den supranationalen Dreck bezahlen. Weg mit all den globalen Buchstabenkonstruktionen!

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  5. Wir befinden uns in einem Stadium in dem die westlichen Demokratien scheibchenweise in Diktaturen umgewandelt werden.
    Es wird zwar kein Diktator als Person sichtbar werden, die maßgeblichen Kreise schieben Institutionen wie WHO oder EU vor.
    Bereits jetzt ist erkennbar, dass Missstände, die in der Covid-Zeit auftragen, nicht aufgearbeitet werden können (dürfen).

    Vermutlich wird erst ein völliger Kollaps der westliche Wirtschaft bewirken, dass entsprechende Gesetze installiert werden könne, die den aktuellen Funktionseliten das Handwerk legen werden. In den USA wäre ein Umsturz (was auch diesem hervorragendem Artikel hier zu entnehmen ist) wohl eher möglich, da dort keine Kräfte von außen wie in Europa die Fäden ziehen. Warten wir ab.

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  6. Ein Rico Act oder Anti-Banden-Gesetzgebung wäre nutzlos gegen die eigentliche Racketeers, die nur aus ausgewählten minderwertigen Subjekten in Mafia-ähnliche-Familien-Strukturen gruppiert sind, die wir als Regierungen (gesetzliche Schutzgelderpresser) kennen. Diese Clans sind selbst nur Ausführenden und keine „Ober-Bosse“. Sie dienen dazu Gesetze zu erlassen, die die Wünsche der echten Auftraggeber entsprechen.

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