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Norbert Hofer (Foto: www.fpoe.at)

Pflegefreistellung muss unabhängig vom Wohnort möglich sein

Die Forderungen des Pensionistenverbandes, endlich einen Rechtsanspruch für pflegende Angehörige zu schaffen, um in Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz zu gehen, ist absolut richtig, betont der freiheitliche Pflegesprecher und Bundespräsidentschaftskandidat Ing. Norbert Hofer.

“Seit Jahren weise ich darauf hin, dass es ein ‘Goodwill’ des Arbeitgebers ist, ob ein Angehöriger von der Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz Gebrauch machen kann oder nicht. Damit werden Angehörige in einer ohnehin belastenden Situation noch weiter unter Druck gesetzt”, so Hofer und weiter: „Die Zahlen sprechen hier eine eindeutige Sprache. Daher braucht es, wenn die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit wirklich zu einem sozialpolitischen Meilenstein werden sollen, auch einen Rechtsanspruch und eine Entschädigung für die Betriebe. Denn das ist für die öffentliche Hand allemal günstiger als eine stationäre Pflege.“

„Bei der Pflegefreistellung habe ich schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Voraussetzung – der gemeinsame Haushalt mit der zu pflegenden Person – vor allem dann zu Schwierigkeiten führt, wenn die pflegebedürftige Person eben nicht unter dem gemeinsamen Dach wohnt. Erkranken beispielsweise betagte Eltern und bedürfen plötzlich der Unterstützung, ist es für nahe Angehörige nicht möglich, eine Pflegefreistellung zu erwirken, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Hier braucht es dringend eine gesetzliche Änderung“, bekräftigt Hofer.

Vor allem aber brauche es eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes, denn viele Menschen könnten sich aufgrund des realen Wertverlustes des Pflegegeldes von inzwischen rund einem Drittel eine adäquate Pflege zu Hause kaum mehr leisten, so Hofer.

Quelle: Freiheitlicher Parlamentsklub – Presseaussendung vom 02.10.2016

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