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Ein rascheres, wenn überhaupt, juristisches Vorgehen gegen die Klimakleber ist vorerst (erwartungsgemäß) gescheitert.

In vielen Fällen sei es beispielsweise schwierig festzustellen, dass durch ihrerseits provozierte Straßenblockaden eine Staumenge entstanden sei, berichtet dazu die Welt am Sonntag.

Wenig erstaunliches Scheitern der Berliner Justiz

Der Versuch der Berliner Justiz, Klima-Aktivisten der „Letzten Generation” in Schnellverfahren zu verurteilen, ist einem Bericht zu Folge weitgehend gescheitert. Seit Juni 2023 seien „ganze“ elf Urteile gefällt worden.

Gegen die „Klima-Kleber“ sind alleine in Berlin bisher rund 3.428 Anzeigen eingegangen, in keiner anderen Stadt waren es mehr. Die Hauptverhandlung dazu muss dann innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags bei Gericht stattfinden. Die dafür eingerichteten fünf Abteilungen am Amtsgericht Tiergarten seien nun nach gut einem halben Jahr wieder aufgelöst worden, berichtete die Welt am Sonntag (WamS) unter Berufung auf Angaben der zuständigen Gerichte.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft sind von 149 dieser Schnellverfahren 137 weiterhin offen. Seit Juni wurden demnach elf Urteile gefällt, sieben Geldstrafen verhängt und vier Freisprüche erfolgt. Dabei sind ausschließlich die Freisprüche bislang rechtskräftig geworden. Weitere 48 Anträge der Staatsanwaltschaft auf beschleunigte Verfahren seien abgelehnt worden.

Keine beschleunigten Verfahren möglich

In der WamS wird eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte dazu zitiert.

„In vielen Fällen hatte sich im Verlauf der Bearbeitung gezeigt, dass sich die Verfahren zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht eignen, beispielsweise, weil die Beweislage nicht klar war oder Nachermittlungen erforderlich waren.”

Was genau die Beweisführung so schwierig mache, erklärte dazu die WamS anhand einiger Verhandlungsfälle. Eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sei in der Regel vergleichsweise einfach, weil die Klimakleber der Aufforderung der Polizisten, die Fahrbahn zu verlassen, nicht nachkommen.

Komplizierter werde es beim Vorwurf der Nötigung. Das Berliner Kammergericht, die höchste Instanz der Hauptstadt, habe allerdings entschieden, dass bei Straßenblockaden nicht von Nötigung ausgegangen werden kann, nur weil Autofahrer nicht weiterfahren können. Hierfür brauche es vielmehr eine detaillierte Beweisaufnahme über die Ankündigung der geplanten Blockade, ihre Dauer, ihre Art und ihr Ausmaß sowie Informationen über die Länge des Staus und etwaige Ausweichmöglichkeiten für Autofahrer.

Gericht entscheidet – „Stauverursachen“ ist keine Nötigung

“Dies macht den Richtern die Beweisführung schwer. Im August etwa wurde ein Verfahren gegen eine 22-jährige Klima-Kleberin nach fünfstündiger Verhandlung abgebrochen, weil kein Geständnis erfolgte und die Beweislage trotz Befragung von drei Zeugen und der Auswertung eines Polizeivideos unklar war. So sei etwa die „Staumenge nicht sicher festzustellen gewesen'”, erklärte dazu der Richter.

In den Wochen zuvor hatte jedoch der frisch gewählte Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wiederholt eine härtere Gangart gegenüber Klimaklebern angekündigt und schnellere Verurteilungen in Aussicht gestellt. Dass dieses Vorhaben nun gescheitert sei, bedauere er, respektiere jedoch „selbstverständlich” die Entscheidungen der Richter. „Ich wünsche mir aber, dass beschleunigte Verfahren gerade in solchen Fällen häufiger angewendet werden”, sagte er dennoch gegenüber der WamS.

Der Deutsche Anwalt-Verein hingegen kritisierte erwartungsgemäß den Ruf nach einer „Sonderbehandlung für einzelne Deliktsphänomene” als „politische, von populistischem Aktionismus getriebene Forderungen”. Die Berliner Richter hätten dagegen klargestellt, „dass sie nicht bereit sind, rechtsstaatliche Garantien tagespolitischen Versuchen einer Einflussnahme zu opfern”.


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Von ELA

20 Gedanken zu „Berliner Justiz kapituliert erwartungsgemäß vor Klima-Klebern“
  1. Ich habe gestern in irgendeinem Morgenprogramm von einer “Rechtsexpertin” gehört, wieso z.B. Vergewaltiger mit derart geringen Strafen verurteilt werden. Es ist zum Haareraufen : angeblich orientieren sich die Richter an alten Urteilen und neue, junge Juristen werden von den “Alten” geschult und angeleitet. Was bitte ist das denn für eine Gerichtsbarkeit. Weil vor 100 Jahren andere Urteile gefällt wurden, ist das heute die Orientierung ???

      1. Dann ber auch ganz wirklich.
        Vorher nicht, erst wenn, dann…
        Dann aber rrrrrichtog und mit deutscherster Gruendlichkeit.. Aber so was von.

  2. Im Tiroler Ort Ischgl haben Klimaterroristen wieder einmal die Straße blockiert. Als es zu Regnen begann, hat die Polizei fürsorglich jedem einzelnen der am Boden Klebenden einen Regenschutz übergebreitet. Friedlich demonstrierende Impfgegner wurden hingegen von der Polizei mit kalten Wasserwerfern von der Straße gewischt! Diese Dreckspolitik gehört endlich beseitigt!

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    1. Ergänzung:
      Die Demos der Impfpflichtgegner waren immer angemeldet, die der Kleber aber nie!!

      Quellenangabe: andreas-unterberger.at (aus seinem Tagebuchbeitrag vom 7. Januar)

    2. Wenn ich die Ehefrau eines solchen Polizisten wäre, würde er fliegen!
      Wie kann solche ein Idiot ohne Charakter seine Kinder erziehen? Gar nicht, denn es würden genau solche Vollidioten werden, welche für 30 Silberlinge selbst ihre Mutter verkaufen würden!

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  3. Wo schwarze Roben eher auf der Seite von Vergewaltigern und Terroristen stehen, als diese von solchen Verbrechen abzuschrecken, und wo amtliche Kinderschändung als Demokratie auftreten kann, da wird auch gefährlichen Behinderern von Rettungswagen Beifall gespendet.

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  4. Die heutige Justiz hat ihre Gesinnung der letzten 100 Jahre nicht geändert.
    Sie halten, wie schon immer das derzeitige Regime am Überleben! Es ist ihnen völlig egal, was für ein rechtsstaatlicher Blödsinn gemacht wird, denn ihre Posten und Pensionen sind ihnen wichtiger als das Volk. Von dem sie natürlich bezahlt werden wollen!

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    1. Was denen m.M.n. noch wichtiger ist: Dass den Logenbrüdern nichts passiert und dass alle nach und um deren “Pfeife” tanzen. Eine vergleichbare Einstellung haben m.M.n. auch Psychopathen/Soziopathen…

      1. Und das ihnen nichts passiert ist der große Unterschied zu den NAZI Richtern. Denn diese wurden erschossen, falls sie nicht spuren!

    2. “Nötigung nicht feststellbar”…
      Ich wünsche mir, daß genau dieser Richter im Rettungswagen auf dem Weg in die Notaufnahme von Klimaterroristen blockiert wird.
      Und es leider nicht mehr schafft lebendig rauszukommen.
      Erbärmilcher geht es nicht.

    1. Und nach der verfixx und vergurkten Wende wurde der SED und STASI Saustall nicht ausgeräumt. Das der Michel dann noch die SED Merkel gewählt hat, war einfach idiotisch und die Ergebnisse sehen wir heute überall. Nur die STASI Methoden sind heute noch verfeinertt worden!

      1. asisi1
        Warum die Mauermörder-Partei nach der Wiedervereinigung nicht verboten wurde erschließ sich mir nicht, und sie durfte sogar in den
        Bundestag gewählt werden.
        Ein richtiger Staat hatte nicht nur die NSDAP verboten, sondern diese sich umnennenden Kommunisten auch ………………………………….

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