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Bildquelle: Twitter / www.mmnews.de

Auf Twitter schwirrt derzeit ein Bild herum, auf dem zu sehen ist, wie eine Gruppe Männer mit der „IS-Flagge“ vor dem Brandenburger Tor posieren.

Eine Userin fragt daraufhin das Bundesinnenministerium, ob es denn in Deutschland erlaubt ist, vor Mahnmalen (oder generell) mit einer IS Flagge zu posieren?

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Das BMI antwortet:

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Das Bundesinnenministerium kann also nicht bestätigen, dass es sich bei der Flagge um eine „IS-Flagge“ handelt? *)

Na… dann schauen Sie doch mal hier, hier und hier oder geben Sie bei Google in der Suche „Salafisten Solingen“ ein!

Weiter schreibt das BMI:

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Ah… ok… das Bundesinnenministerium ist also für Salafisten, die nachweislich für den Islamischen Staat werben, nicht zuständig, obwohl der UN-Weltsicherheitsrat, die USA, Großbritannien und Deutschland die dschihadistisch-salafistische Gruppe als terroristische Vereinigung eingestuft hat?

In einem weiteren Tweet verweist das Bundesinnenministerium dann darauf hin, dass die Polizei für solche Dinge zuständig ist…

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Das Bundesinnenministerium, das sich „die öffentliche Sicherheit“ auf ihre Fahnen schreibt, fühlt sich also für eine solche Aktion nicht verantwortlich und schiebt den „schwarzen Peter“ der Polizei zu?

Eine Weile später schaltet sich die Bundespolizei ein und schreibt:

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Man soll also solche Bilder nicht über soziale Netzwerke teilen, sondern der Polizei melden?

Doch was passiert dann? Nimmt die Polizei denn überhaupt Ermittlungen auf oder landet das Bild womöglich in der Ablage „P“, weil die Personen auf dem Bild nicht zu ermitteln sind?

Als vor einiger Zeit die „Identitäre Bewegung“ das Brandenburger Tor besetzte, war ganz Berlin und die Medien in hellem Aufruhr.

Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/politik/85096-isis-flagge-am-brandenburger-tor-polizei-schreitet-nicht-ein

*) Anmerkung der Redaktion von “Unser Mitteleuropa”: genauer gesagt handelt es sich bei der Flagge um das sog. Schwarze Banner, das auf die Kriegsfahne des Propheten Mohammed ( الراية al-rāya, “das Banner”) zurückgeht, die jedoch ganz in schwarz gehalten war. Nach anderen Quellen geht die schwarze Flagge mit weißem Glaubensbekenntnis (Schahāda) auf eine paschtunische Tradition zurück, wonach sie in Afghanistan seit dem 18. Jahrhunderts als militärisches Feldzeichen verwendet und später von den Taliban, danach von al-Kaida und schließlich vom sog. “Islamischen Staat” übernommen wurde. Die schwarze Flagge tritt heute im wesentlichen in zwei Varianten auf: in ornamentaler Naskhi-Schrift (1) und in einfacher traditioneller Schrift (2) mit dem sog. “Siegel Mohammeds” (im Oval der Text: “Allah rasul Mohammed” = “Allahs Gesandter ist Mohammed”).

(1)
flag_of_jihad-svg
(2)
aqmi_flag_asymmetric-svg

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