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Bild. sreenshots aus der Sendung "Logo" im Kinderkanal KiKA von ZDF und ARD

Nachdem bekanntlich ein beispiellose Kriegstreiberei in den Mainstreammedien stattfindet, dürfen wir uns nicht wundern, dass man auch bei Kindern davor nicht Halt macht, wenn es darum geht, Verständnis und Begeisterung für die nächste Eskalationsstufe im Ukraine-Krieg zu schüren.

Im Zuge der Umerziehung vom friedlichen Lämmlchen hin zum wehrkraftertüchtigten Rambo müsste lediglich die Umwelthysterie, mit der man die Kleinen in den letzten Jahren zudröhnte, aus deren Köpfen wieder verschwinden, da so ein Krieg alles andere als umweltfreundlich ist. Die „Oma als Umweltsau“ (siehe Video unten) war gestern, heute will man das nachholen, was Opa vor 80 Jahren nicht gelang: den RRRussen niederwerrrfen!

Hier das „lustige“ Video im Kinderkanal KiKA von ZDF und ARD wo man mit Scholz hart ins Gericht geht, weil er keine Taurus-Marschflugkörper den Ukra-Nazis überantworten will.

Hier zum Vergleich die Gehirnwäsche von vorgestern:


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Von Redaktion

19 Gedanken zu „Kriegstreiberei im ZDF für Kinder (Video): „lustige“ Marschflugkörper für Ukraine-Einsatz“
  1. Wer bringt das ZDF vor Gericht?
    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
    7. Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 – 145d)
    § 130
    Volksverhetzung
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
    a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
    2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
    (5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
    (6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
    (7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.
    (8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.

  2. Hach, die süßen lustigen Raketchen, wenn die Bumm Bumm Bummmmmm machen, wird das den süßen Kindleins auch richtig gut underen Eltern, wie Silvester, die nichts dagegen unternehmen, gefallen. Vielleicht sollten diese lieben Kindlein, bevor diese lustigen Raketen auf Moskau, Sankt Petersburg usw. asbgeschossen werden, noch selbern mit lustigen Gesichtern bemalt werden, wäre das nicht lustig, Herr Kiesewetter, Frau Kriegsfurie Doppelname, ihr ganzes Grünes und Rotes Geschmeiß … und natürlich, der Blackrocker, klingt doch gut, nach Motorrad Gang, Merz usw. ihr Scheusale …

    1. Ach ja, hatte ich noch vergessen zu schreiben, ob denn dann die deutschen oder eher ausländischen Kindlein auch noch lachem, wenn ihre buntbemalten, mit lustigen Gesichtern bemalten Raketchen ihre Altersgenossen in Rußland zerfetzen ??? Alles nur Spaß oder … Ihr grünen Lumpen !!!

  3. Vor 20 Jahren forderte der Scholzkopf “Lufthoheit über deutsche Kinderbetten”
    Heute zeigt uns der tiefrotzgrüne ÖR-Schutzgeldgesinnungsschundfunk wie das praktisch aussieht.

  4. Und Malte-Geronimo und Annalena-Mauerblümchen sollen dann den Speznas erklären, dass sie die Namen im Schützengraben tanzen können?

  5. Ist doch genauson wie die Nawalny Beerdiging.
    “Tausende nehmen an der Beerdiging Teil;”
    Bei ungefähr 140 Millionen Bürgern der Russischen Federation liegt die Telnahme wohl unter dem promille Bereich.
    Also wer hätte Nawalny, als “prominentesten westlich gepuschten Gegner Putins”, gewählt?
    Wohl, nachgerechnet, weniger als 0,1% der Bevölkerung.

  6. Unfassbar – die haben null Anstand, null Schamgefühl mehr – die gehören verboten. Das ist auch eine Art von Kindesmissbrauch.
    Meiner Ansicht nach.

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