web analytics
Kanadas Justizminister Arif Virani Bild: Wikipedia

Der kanadische Justizminister Arif Virani erklärte, der neue Online-Schadensgesetzentwurf werde einen Ausgleich schaffen. Inhalte, die „schrecklich, aber rechtmäßig“ seien, würden online bleiben dürfen.

Elektronisch überwachter Hausarrest für „Hass-Poster“

Justizminister Arif Virani hat eine neue Befugnis im Online-Schadensgesetz verteidigt, Hausarrest gegen jemanden zu verhängen, bei dem befürchtet werde, in Zukunft ein Hassverbrechen zu begehen. Freilich auch dann, wenn er dies noch gar nicht getan hat, wie theglobeandmail berichtete.

Diese Person könnte dazu gezwungen werden, eine elektronische „Erkennung“ zu tragen, wenn der Generalstaatsanwalt dies verlangen würde, oder von einem Richter angewiesen werden würde, zu Hause zu bleiben, heißt es im kanadischen Gesetzentwurf.

Virani, der sowohl Generalstaatsanwalt als auch Justizminister ist, erklärte, es sei wichtig, dass jede Friedensanleihe „sorgfältig kalibriert“ werde, und sagte, sie müsse eine hohe Schwelle erfüllen, um angewandt zu werden.

Er erklärte jedoch, die neue Befugnis, die sowohl die Zustimmung des Generalstaatsanwalts als auch die eines Richters erfordern würde, könnte sich als „sehr, sehr wichtig“ erweisen, um das Verhalten von Jemandem einzudämmen, der sich hasserfüllt verhalten hätte und bestimmte Personen oder Gruppen ins Visier genommen hätte.

„Amnestie“ nur unter Auflagen möglich

Eine mögliche „Amnestie“ könnte allerdings an Bedingungen geknüpft sein, die unter anderem beinhalten, dass man nicht in der Nähe einer Synagoge oder einer Moschee sein dürfe, erklärte Virani. Es könnte auch zu Einschränkungen in der Internetnutzung führen. „Das würde dazu beitragen, Menschen zu deradikalisieren, die Dinge online lernen und sich in der realen Welt gewalttätig,  manchmal auch tödlich verhalten.“

Virani erklärte jedoch, der Gesetzentwurf würde einen Ausgleich schaffen und bedeuten, dass Inhalte, die „schrecklich, aber rechtmäßig“ seien, online bleiben dürften.

„Da draußen gibt es eine Menge schlechtes Zeug. Aber hier geht es nicht um die schlechten Dinge. Das ist ein viel höheres Niveau“, fügte er hinzu.

Der Gesetzentwurf C-63 soll somit die Verbreitung von Hass im Internet eindämmen, führt aber auch eine neue Art von Hassverbrechensdelikt ein, das wiederum mit einer Höchststrafe von lebenslanger Haft bestraft wird.

Auch lebenslang für „Hassverbrechen“

Virani erklärte, der Straftatbestand des Hassverbrechens werde nur dann angewandt, wenn er mit einem anderen Verbrechen verbunden sei, und die lebenslange Haftstrafe würde nur in den schwersten Fällen gelten, nicht beispielsweise bei Beschädigung eines Garagentors. Nähere Angaben zu „schwersten Verbrechen“ gab er jedoch nicht.

„Was wirklich entscheidend ist, ist, dass es dem Richter eine wunderbare Bandbreite an Urteilen bieten würde. Dabei handle es sich nicht um eine zwingende Mindeststrafe einer lebenslangen Haftstrafe, es handle sich lediglich um einen größeren Bereich, einschließlich der Höchststrafe“, erklärte er.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Online-Plattformen Material über sexuellen Missbrauch von Kindern sowie sexuelle Inhalte, die ohne Zustimmung veröffentlicht werden, rasch entfernen müssten.

Die Regierung verzichtete jedoch darauf, Plattformen zu zwingen, Hassreden innerhalb von 24 Stunden zu entfernen, und führte andere Instrumente ein, um dagegen vorzugehen, unter anderem durch eine Beschwerde bei einer neuen Ombudsperson.

„Löschzwang“ auf Plattformen

Der Vorgänger dieses Gesetzentwurfs, Bill C-36, wurde noch vor der letzten Wahl obsolet, die anschließende Konsultation hätte Social-Media-Plattformen gezwungen, eine Vielzahl von als schädlich erachteten Inhalten innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

Virani erläuterte, der aktuelle Gesetzentwurf folge Studien über die Erfahrungen anderer Länder, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, die ähnliche Gesetze erlassen haben. Einige mussten nach Herausforderungen und Kritik ihren Kurs allerdings wieder umkehren.

Seit seiner Veröffentlichung am  26. Februar haben einige Anwälte und Verfassungsexperten Befürchtungen geäußert, dass der Gesetzentwurf C-63 die freie Meinungsäußerung beeinträchtigen könnte.

Der Gesetzentwurf würde es Menschen nämlich ermöglichen, bei der kanadischen Menschenrechtskommission Beschwerden über das einzureichen, was sie im Internet als Hass-Rede empfinden würden.  Darunter auch zum Beispiel unanständige Witze von Komikern. Personen, die wegen der Veröffentlichung von Hassreden für schuldig befunden werden, müssten den Opfern möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 20.000 US-Dollar  bezahlen.

„Abschreckende Wirkung“ auf Meinungsfreiheit

Aber Experten, darunter Internet-Rechtsprofessor Michael Geist, sagen, dass selbst die Androhung einer Zivilklage – mit einer geringeren Beweislast als bei einem Gericht – und einer Geldstrafe eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit haben könnte.

Minister Virani erklärte, er habe als Justizminister geschworen, die Verfassung zu wahren, zu der auch die Meinungsfreiheit gehöre.

„Natürlich mache ich mir Sorgen über die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Ich habe diese Bedenken weitgehend gehört“, erläuterte er.

Er sagte, der Gesetzentwurf enthalte verschiedene Schutzmaßnahmen, die es der Menschenrechtskommission ermöglichen, leichtfertige Beschwerden abzulehnen, einschließlich einer Art „Schnellentlassungsmechanismus“, wenn eine Beschwerde nicht die Schwelle von Hass erreicht oder wenn jemand eine Beschwerde in böser Absicht einreichen würde.

Virani erklärt weiter, dass er für die Kategorien von Online-Schäden, die nicht innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden müssten, eine „schnelle“ Reaktion der Regulierungsbehörde, des Ombudsmanns oder einer anderen Stelle, die eine Beschwerde prüft, erwarten würde. Es wurden Befürchtungen geäußert, dass es Monate oder sogar Jahre dauern könnte, bis über die Entfernung von Beiträgen entschieden werde..

„Zeit drängt und wir wissen, wie schreckliches Material sehr, sehr schnell viral gehen kann“, erklärte er. Er fügte hinzu, dass es aus diesem Grund von entscheidender Bedeutung sei, dass der Gesetzentwurf zügig durch das Parlament und in den Ausschuss gelangt, damit die Regierung Änderungen prüfen könne.


Bitte unterstützen Sie unseren Kampf für Freiheit und Bürgerrechte. Und auch gegen die Klima-Hysterie, die letztlich der Nährboden für Programme ist, die uns das Geld aus der Tasche ziehen sollen, wir wir bereits jetzt schon erfahren dürfen. Stichwort: Energiewende. Und das ist erst der Anfang! Die Umverteilung von unten nach oben hat gerade erst begonnen.

Für jede Spende (PayPal oder Banküberweisung) ab € 10.- erhalten Sie als Dankeschön auf Wunsch ein Dutzend Aufkleber „KLIMA-HYSTERIE? NEIN DANKE“ portofrei und gratis! Details hier.



Von ELA

8 Gedanken zu „Kanadas Justizminister für Hausarrest bei Befürchtung zukünftiger „Hassverbrechen““
  1. Die Obrigkeit des kanadischen Staatsapparates hasst die Kanadier, weil sie Angst vor einem Sklavenaufstand hat. Der Vorname (Arif=Wissender) deutet auf Sozialismus hin; das ist ein System, wo sich eine winzige Elite einbildet, die einzig wahre Wahrheit zu besitzen, mit der die unwissende Masse dressiert werden müsse, bis sie gleichsam von der Leine in die herrschaftsfreie Gesellschaft gelassen werden könne. Die Erfahrung zeigt, dass sich Menschen durch ein autonom oder göttlich schöpferisches Ich von Hunden unterscheiden und daher nicht dressierbar sind, weshalb die Dressurdiktatur es immer schlimmer treibt, bis die Bürger den Mut fassen, das sozialistische System zu stürzen. Mit Wahlen allein gelingt das oft nicht mehr. Ohnehin werden Parteien von Ausbeutern und Perverslingen benutzt, mittels Agitatoren unsinnige Ideologien in die Völker einzuschleusen. Einst galt Kanada als ein Land der Freiheit.

    10
  2. In dem Fall würde der kanadische Justizverbrecher lebenslang in seinem Haus bleiben müssen. Ansonsten, typisches Markenzeichen einer Diktatur, Gedankenverbrechen. Nicht mal die BRD hatte es sich getraut Horst Mahler einzusperren, weil er zukünftig wieder Dinge sagen könnte, die man hier nicht aussprechen darf, weil an den grundlegenden Lügen rütteln, auf welchen das Kolonialgebilde BRD steht, er mußte es erst aussprechen und dann wurde er zu summarisch 12 Jahren für Meinungstaten verurteilt.

  3. Monströs. Nicht nur daß damit auch Gedankenverbrechen nun justiziabel werden sondern daß man damit auch Freiheitsberaubung unterhalb der Straftatengrenze einführt.
    Und dieser Gesinnungsterror wird mal wieder fleißig unter dem Vorwand des Schutzes von Kindern beschönigt, da kann schließlich keiner was dagegen haben.

  4. Justin Castro und seine kriminelle Horde arabischer Herrenmenschen wollen unbedingt eine totalitäre Musterdiktatur in Keinerda errichten.
    Hoch sollen sie hängen…

    10
    1. Unterstützt durch Willy Brandt! Unsere Heimat gestohlen seit über einem Jahrhundert.
      Ausverkauf selbst bezahlt durch Anlagen, Aktienkäufe und nun ETF´s. Die lachen sich schlapp, am Ende zahlste denen noch 30% vom evtl. erwirtschafteten.

  5. Genau das gleiche Kleinkind wie der Trottel Haböck, die mutmaßlichen Pädoschweine können eben rein gar nichts:
    https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nach-stromalarm-habeck-wutausbruch-in-washington-87442526.bild.html

    Solche im wahrsten Wortsinne Kinder haben mit der Realität nichts zu tun.
    Wie war der Spruch: “Der erfolgreiche Staat wird vom Mann geführt, die erfolgreiche Familie von der Frau”? Oder so ähnlich…bitte auf die Wurzeln besinnen, dann fällt es jedem wie Schuppen von den Augen.
    Und so Kinder wie Haböck oder das Kanadakind aus dem Artikel wären dann in der Obhut der Familie und müssten nicht Staatsmännchen spielen.
    Muss man sich vor Augen führen: mutmaßliche körperlich erwachsene Pädos wie Haböck, Schulz oder Podesta: vom Kopf her Kleine Kinder, die stehen dann auch beim Sex auf Kleine Kinder.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert