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Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes Hans Georg Maaßen hat nun gegen eben diese Bundesbehörde, der er einst vorstand, Klage eingereicht.

Im Grunde geht es darum, ob die Behörde ihn nunmehr zu Recht überwachen lässt.

Akte wie auch Überwachung rechtens?

Überwacht also der Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen zu Recht? Das will der ehemalige Präsident ebendieser Bundesbehörde jetzt gerichtlich klären lassen. Das Bundesamt hatte ja bekanntlich eine umfangreiche Akte über ihn angelegt, in der ihm aber vor allem Handlungen Anderer zur Last gelegt wurden, wie auch RT berichtet hatte.

Presseberichten zu Folge hatte der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Klage gegen seine ehemalige Behörde eingereicht. Die Klageschrift soll 40 Seiten mit 165 Seiten Anlagen umfassen.

Der Grund für seine Klage ist die Tatsache, dass Maaßen selbst inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst vor wenigen Wochen hatte er die Akte, die über ihn geführt wird, eingefordert und in der Folge auch öffentlich gemacht. Die Vorwürfe, die darin gegen ihn erhoben werden, sind ebenso wenig gehaltvoll wie die meisten Vorwürfe in aktuellen Presseartikeln. Maaßen wird beispielsweise zum Vorwurf gemacht, wer Videos von ihm in sozialen Netzen geteilt hatte.

„Abserviert“ auf Grund von Falschbehauptung

Maaßen war noch unter der Regierung Merkel 2018 in den Ruhestand versetzt worden, als er die, von der damaligen Bundeskanzlerin behauptete „Hetzjagd auf Ausländer“ in Chemnitz bestritten hatte. Inzwischen ist jedoch klar, dass es einen derartigen Vorfall nie gegeben hatte. Maaßen verließ in der Folge die CDU und gründete nun mittlerweile die eine eigene Partei.

Der Jurist wirft der Bundesbehörde nun in seiner Klage rechts- und verfassungswidrige Handlungen vor. Dabei sieht er insbesondere Innenministerin Nancy Faeser in der Verantwortung.

In einer Stellungnahme dazu erklärte er,

„Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde. Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie.“

Die Klage ist unter anderem deshalb besonders brisant, weil gerade, erneut unter der Obhut von Ministerin Faeser, das Beamtendisziplinarrecht verschärft werden soll, um „extremistische“ Beamte leichter entlassen bzw. ihnen auch noch die Altersbezüge kürzen oder streichen zu können.

Maaßens Klage befasst eben auch genau die Frage, wann und warum eine derartige Einstufung zulässig ist.



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Von ELA

19 Gedanken zu „Klage Maaßens gegen „eigene ehemalige Behörde““
  1. Der Typ ist nach seiner direkten Kehrtwende auf diesem Schiff bei mir unten durch. Glaubhaftigkeit = null.
    Meiner Ansicht nach.

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  2. Frau Faeser ist eine große Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
    Viel Erfolg wünsche ich Herrn Maaßen.

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  3. Hans-Georg Maaßen bleibt eine schillernde Figur. Als Geheimdienstchef diente der den Westmächten, sein Rauswurf durch Merkel erregte Mitleid und Sympathie für sein politisches Wirken danach; seine Abwendung von der CDU und die Gründung der Werteunion schienen glaubwürdig, allerdings nur bis zur Rückwendung zur grenzenlos extremistischen Kriegspartei CDU als „Premiumpartner“, wohingegen eine Hinwendung zur AfD für Völkerverständnis und Völkerverständigung gestanden hätte. Wenn er es mit der CDU hält, ist er wie diese ein tätiger Gegner des im westalliiert orchestrierten Grundgesetz formulierten Verbotes des Angriffskrieges, womit die jetzige Klage zu einer privaten Angelegenheit zusammenschrumpft.

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      1. @Teresa
        Nun lassen Sie mal die Kirche im Dorf.
        Herr Maaßen ist und war kein Saulus, sondern Regierungsbeamter der alten Garde. Er führte den Verfassungsschutz noch konservativ und widersetzte sich vereinzelt gegen Weisungen des Merkel’schen Kanzleramts. Er sprach sich auch gegen die Grenzöffnung 2015 aus. Dadurch fiel er in Ungnade und wurde im Rahmen der Vorgänge in Chemnitz entlassen.
        Diese Vorgänge wurden unter Mithilfe des Thüringischen VS und der Amadeu-Antonio-Stiftung (Hausstiftung der Partei ‚Die Linken‘, in der der Thüringische VS-Präsident St. Kramer auch Stiftungsbeirat ist) zur Diffamierung der AfD orchestriert.

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    1. Die üblichen Spielchen der von Bankstern gesteuerten und finanzierten Schauspieler.
      So kann man ca. 20% fernhalten von den Blauen, damit die Systemer es sich anschließend wieder gemütlich machen können in ihrem feudalistischen Parlament, das von Brüssel (dem Club der 3 mal 100) gesteuert wird. Niemand erwähnt je von all diesen „Gegnern“ die Hintergründe der uns präsentierten „demokratischen Regierung“.

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    1. Das mag man ihm wünschen, besser wäre es gewesen, er hätte wirklich eine echte Kehrtwende hingelegt, statt dieses Possenspiel auf dem Schiff hinzulegen. Ob seine Alleingangkl.ge dazu führen wird, dass die Angekl.gten von der pölitischen Bildfläche verschwinden, wird sich zeigen.
      Meiner Ansicht nach.

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  4. Was ein kleinkariertes Inzuchtsystem voller Maximal-Erpressbarer (Maaßen dürfte keine Ausnahme sein, denke das ist sicher), eine kleinere Welt als das was da in und von Bunt Berlin (Politik, Medien, Justiz, Behörden) angeboten wird scheint es nicht zu geben.

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    1. was glaubst du wohl
      wer diese mittelisrael äh..
      natürlich mitteleuropa;
      kurz „UME“ finanziert;)

      grüsse aus chiangrai

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      1. Wir haben Ihnen schon unlängst den guten Rat gegeben, selber eine Webseite zu machen. Dann bräuchten Sie sich nicht mit Fake-Mail-Adressen und ständigem Wechsel der Nicknamen hinter uns verstecken, damit Sie Ihre antisemitischen Tiraden, die man nahezu in jedem 2. Kommentar von Ihnen findet, anonym auskotzen können.
        Passen Sie lieber auf, Sie durchgeknallter Eidgenosse, dass nicht plötzlich die Behörden vor Ihrer Tür in Goldach, Sankt Gallen, stehen.
        PS.: Ihren neuersten Nickname „Weltbürger“ sollten Sie lieber durch „Füdlibürger“, wie man bei Ihnen zu linken Spießern wie Sie sagt, ersetzen.

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  5. „Die Überprüfung der AfD durch den Verfassungsschutz hatte ich selbst im Frühjahr 2018 veranlaßt. Allerdings hatte ich aus juristischen Gründen davon abgesehen, das öffentlich zu kommunizieren.“ — sagte Maaßen im Mai 2019 im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung

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    1. @Lorena
      Das musste er tun, denn jeder Nachrichtendienst ist weisungsgebunden! Wissen Sie auch noch, wie das Überprüfungsergebnis ausfiel?

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