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Mit Ende April hatte der EuGH „ohne Zögern“ den massenhaften und automatisierten Zugriff auf jegliche IP-Adressen genehmigt.

Mit seinem Urteil räumt das Gericht ein, dass es seine Rechtsprechung ändern werde, sollten seine Urteile nicht umgesetzt werden.

Vorratsdaten-Speicherung massiv ausgeweitet

Die französischen Digital-Rights-Organisation La Quadrature du Net hatte dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das nunmehr die Vorratsdatenspeicherung massiv ausweitet, kommentiert, wie auch netzpolitik.org berichtet hatte.

In seinem Urteil vom 30. April 2024 teilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit des massiven Überwachungssystems von Hadopi. Der EuGH hatte seine bisherige Rechtsprechung erheblich verwässert, was sich nicht nur auf den Fall der französischen Behörde Hadopi ausgewirkt hatte.

Mit eben diesem Urteil wird der Zugriff auf IP-Adressen erschreckender Weise nicht mehr standardmäßig als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte angesehen. Dem zu Folge lässt der Gerichtshof die Möglichkeit einer Massenüberwachung des Internets zweifelsfrei zu.

„Massenüberwachung“ damit genehmigt

Der EuGH hat somit den massenhaften automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt, die mit der bürgerlichen Identität und dem Inhalt der Kommunikation verbunden sind. Dieser Zugriff kann somit jederzeit zu Bagatellzwecken und ohne vorherige Überprüfung durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde erfolgen.

Das Urteil vom 30. April stellt somit eine wichtige Wende in der EU-Rechtsprechung dar. Nach einem Jahrzehnt des juristischen Kampfes, in dem sich die europäischen Regierungen bewusst dafür entschieden hatten, die vielen früheren EuGH-Urteile zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu respektieren und umzusetzen, wurde der Kampf der „Exekutiv-Überwacher“ in ganz Europa also klar gewonnen.

Mit dem Urteil räumt der EuGH allerdings ein, dass er seine Rechtsprechung irgendwann ändern werde, sollten seine Urteile nicht umgesetzt werden. Dies stellt allerdings zweifelsfrei eine beunruhigende Schwächung der Autorität des Gerichtshofs angesichts des Drucks der Mitgliedstaaten, öffentlich zur Schau.

Grundrechtsverletzungen „entthematisiert“

Während der EuGH noch im Jahr 2020 die Auffassung vertrat, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellte und der Zugriff auf die IP-Adressen zusammen mit der zivilen Identität des Internetnutzers nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten oder zum Schutz der nationalen Sicherheit erfolgen durfte, trifft dies nun nicht mehr zu. Offenbar war auch hier die „Pandemie-Politik“ richtungsweisend.

Der EuGH hatte seine Argumentation nun also einfach umgekehrt. Er ist nun der Ansicht, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen standardmäßig keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte mehr darstelle, dass ein solcher Zugriff nur in bestimmten Fällen einen schwerwiegenden Eingriff darstellen würde, der durch geeignete Schutzmaßnahmen abgesichert werden müsse.

Der EuGH ist also der Ansicht, dass in bestimmten „atypischen“ Situationen der Zugriff auf die IP-Adresse und die bürgerliche Identität im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Privatsphäre darstellen könne (zum Beispiel wenn das Material Rückschlüsse auf politische Meinungen, die sexuelle Orientierung usw. zulasse). Weiters vertritt er jedoch die Ansicht, dass ein solcher Zugriff im „Wiederholungsfall“ einen schwerwiegenden Eingriff darstellt, und verlangt daher, dass der Zugriff auf die IP-Adressen nicht „vollständig automatisiert“ sein dürfe.

Ende der Online-Anonymität bestätigt

Ganz allgemein hat diese Entscheidung des EuGH vor allem das Ende der Online-Anonymität klar bestätigt. Während der Gerichtshof im Jahr 2020 festgestellt hatte, dass ein, in der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verankertes Recht auf Online-Anonymität existiert, gibt er dieses nun „widerstandslos“ auf. Somit setzt er der Online-Anonymität unmissverständlich ein faktisches Ende, indem er der „Exekutive“ einen umfassenden Zugang zur zivilen Identität, die mit einer IP-Adresse verbunden ist, und zum Inhalt einer Kommunikation gewährt.



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Von ELA

13 Gedanken zu „Auch EuGH entscheidet für „Großraumüberwachung“ des Internets“
  1. Na dann muss ich wohl mehr den „TOR“ browser benutzen.
    „Das Tor Project, Inc. wurde 2006 zu einer gemeinnützigen Organisation 501(c)(3), doch die Idee des „Onion-Routings“ begann bereits Mitte der 1990er Jahre.
    Wie die Tor-Nutzer sind auch die Entwickler, Forscher und Geldgeber, die Tor möglich gemacht haben, eine heterogene Gruppe von Menschen. Alle an Tor beteiligten Personen eint jedoch eine gemeinsame Überzeugung: Internetnutzer sollten Zugang zu einem unzensierten Web haben, mit der Gewissheit, dass ihre Privatsphäre und ihre persönlichen Daten geschützt sind.
    In den 1990er Jahren wurde deutlich, dass es dem Internet an Sicherheit mangelte und dass es dazu benutzt werden konnte, die Nutzer aufzuspüren und zu überwachen. 1995 fragten sich David Goldschalg, Mike Reed und Paul Syverson vom US Naval Research Laboratory (NRL), ob es eine Möglichkeit gäbe, Internetverbindungen zu schaffen, die die Identität von Personen beim Datenaustausch nicht preisgeben würden, auch nicht gegenüber jemandem, der das Netzwerk überwacht. Ihre Antwort war, dass sie die ersten Forschungsmodelle und Prototypen des Onion-Routings entwickelten und einsetzten.
    Das Ziel des Onion-Routings war es, einen Weg zu finden, das Internet so vertraulich wie möglich zu nutzen, und die Idee war, den Datenverkehr über mehrere Server zu leiten und ihn bei jedem Schritt zu verschlüsseln. Dies ist immer noch eine einfache Erklärung für die heutige Funktionsweise von Tor.
    Anfang der 2000er Jahre begann Roger Dingledine, ein junger Absolvent des Massachusetts Institute of Technology (MIT) (Seite in englischer Sprache), zusammen mit Paul Syverson an einem Onion-Routing-Projekt für das Naval Research Laboratory (NRL) zu arbeiten. Um diese anfängliche Arbeit am NRL von anderen Onion-Routing-Initiativen, die gerade aufkamen, zu unterscheiden, nannte Roger das Projekt Tor, was für „The Onion Routing“ (Das Zwiebel-Routing) stand. Nick Mathewson, ein Kommilitone Rogers am MIT, schloss sich dem Projekt kurz darauf an.
    Seit seiner Entstehung in den 1990er Jahren war das Onion (Zwiebel) Routing so konzipiert, dass es auf einem dezentralisierten Netzwerk basieren sollte. Das Netzwerk sollte von Entitäten mit unterschiedlichen Interessen und vertrauenswürdigen Annahmen betrieben werden, und die Software sollte frei und offen sein, um Transparenz und Dezentralisierung zu maximieren. Aus diesem Grund wurde im Oktober 2002, als das Tor-Netzwerk erstmals eingesetzt wurde, sein Code unter einer freien und offenen Softwarelizenz verteilt. Ende 2003 umfasste das Netzwerk bereits ein Dutzend Knotenpunkte, die von Freiwilligen betrieben wurden, hauptsächlich in den USA, sowie einen in Deutschland.
    Da die Electronic Frontier Foundation (EFF) die Vorteile von Tor für digitale Rechte erkannte, begann sie 2004, die Arbeit von Roger und Nick an Tor zu finanzieren. Im Jahr 2006 wurde das Tor Project, Inc, eine 501(c)(3) Non-Profit-Organisation, gegründet, um die Entwicklung von Tor aufrechtzuerhalten.
    Im Jahr 2007 begann die Organisation mit der Entwicklung von Brücken zum Tor-Netzwerk, um auf Zensur zu reagieren, wie z. B. die Notwendigkeit, Firewalls der Regierung zu umgehen, damit ihre Nutzer auf das offene Web zugreifen können.
    Tor begann, bei Aktivisten und technikaffinen Nutzern, die sich für den Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten interessierten, an Popularität zu gewinnen. Für weniger technikaffine Menschen war Tor jedoch immer noch schwer zu nutzen, und ab 2005 begann die Entwicklung von Tools, die über den einfachen Tor-Proxy hinausgingen. Die Entwicklung des Tor-Browsers begann 2008 (Seite auf Englisch).
    Da der Tor-Browser alltäglichen Internetnutzern und Aktivisten den Zugang zu Tor erleichterte, trug Tor zum Arabischen Frühling bei, der Ende 2010 begann. Er schützte nicht nur die Identität der Menschen im Internet, sondern ermöglichte ihnen auch den Zugang zu wichtigen Ressourcen, sozialen Medien und Webseiten, die blockiert waren.
    Dank der Snowden-Enthüllungen im Jahr 2013 (Seite auf Englisch) wurde der Bedarf an Werkzeugen, die vor Massenüberwachung schützen, zu einem populären Anliegen. Tor trug nicht nur zu Snowdens Whistleblowern bei, sondern der Inhalt der Dokumente bestätigte auch, dass Tor damals bombensicher war (Seite auf Englisch).
    Das Bewusstsein der Menschen für Tracking, Überwachung und Zensur mag gestiegen sein, aber das galt auch für die Hindernisse, die der Freiheit im Internet im Wege stehen. Heutzutage besteht das Netzwerk aus Tausenden von ehrenamtlich betriebenen Relays (englischsprachige Website) und Millionen von Nutzern auf der ganzen Welt. Diese Vielfalt gewährleistet die Sicherheit der Tor-Nutzer.
    Wir vom Tor-Projekt kämpfen jeden Tag dafür, dass alle Menschen einen unzensierten Zugang zum Internet haben, der die Privatsphäre und persönliche Daten schützt. Tor ist zum weltweit mächtigsten Werkzeug für Privatsphäre und Freiheit im Internet geworden.
    Aber Tor ist viel mehr als nur Software. Tor wird mit Liebe von einer internationalen Gemeinschaft von Menschen produziert, die sich den Bürgerrechten verschrieben haben. Das Tor-Projekt setzt sich stark (Seite auf Englisch) für Transparenz sowie für die Sicherheit seiner Nutzer ein.
    https://www.torproject.org/about/history/
    Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
    Der Zugang auf Internetseiten durch TOR ist verlangsamt, aber alle Internetseiten bleiben zugänglich!

    An die Redaktion: „Bitte nicht sperren.“
    UME wird irgendwann vielleicht auch nur noch mit „TOR“ erreichbar sein.
    MfG

  2. @KW
    Es wird noch besser ! Hat man gerade erst die neue Grundsteuer-Abzocke auf die Bürger losgelassen, wird schon die nächste Sau durchs Dorf getrieben : Das Vermögensverschleierungsbekämpfungs-Gesetz (VVBG) ! Angeblich will Lindner damit kriminelle Finanzmachenschaften bekämpfen, aber das Gesetz ist so schwammig und unklar formuliert, daß praktisch jeder unter Generalverdacht gestellt werden kann, der mehr als 100.000,–Euro besitzt, sei es in Form von Immobilien, Aktien, Bargeld etc. . Auch die Rechte oder Anteile an Vermögenswerten über 100.000,– Euro können unter Verdacht gestellt werden. Mittlerweile braucht dieser übergriffige Staat kaum noch richterliche Beschlüsse oder Urteile, um gegen seine Bürger vorzugehen, die Häuser u. Wohnungen zu durchsuchen oder Vermögen zu beschlagnahmen. Dieses perfide Gesetz ,oder wie auch immer man es nennen will, muß noch durch den Bundestag gepeitscht werden. Das dürfte aber nur eine Formsache sein. Vermutlich wird nur die AfD dagegen stimmen. Ich frage mich, ob man nachträglich auch Scholz, von der Leyen und Konsorten für ihre kriminellen Finanz-Machenschaften und Vetternwirtschaften belangen kann.

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  3. Schon 2010 erklärte mir eine schwarze Einreisebeamtin in US, sie lese meine privaten emails, also da schon IP-Überwachung. Ich war verwundert, wieso ich aussortiert wurde bei der Einreise in einen separaten Raum mit ein paar anderen. In Dallas nahmen sie meine Fingerprints (sonst keine Einreise) und in Australien 2016 wurde mein Gesicht biometrisch aufgenommen/ vermessen. Man existiert schon lange weltweit mit allen Daten, (digital ID) wer gereist ist. Vermeidet die Durchgangschecks/Scans vor den Gates, sie sind sehr ungesund. Der Phantasie den Menschen zu schaden sind keine Grenzen mehr gesetzt ! Die Pharma ist da wo sie heute ist wegen des Leichtsinns und der Gutgläubigkeit der Schafe. Wenn man sagt, man will es nicht, tasten sie einen nur ab und gut is, ansonsten wäre es Körperverletzung, sie können nicht darauf bestehen !

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  4. Das Internet ist eine Erfindung des US-amerikanischen Militärs und daher für freien Austausch im Prinzip ungeeignet. Es kann von US-Big-Brother jederzeit ganz oder teilweise überwacht, manipuliert oder abgeschaltet werden. Für die Freiheit ist es erforderlich, unabhängige Netze zu verwenden oder einzurichten. Früher gab es mal Amateurfunk mit Kurzwellen, die rund um den Globus liefen und nicht so leicht aufzuhalten waren.

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  5. Also wenn ich nicht irre, haben Entscheidungen des EuGH keine Relevanz und das wird wohl immer so gehandhabt, wenn es um könservative vernünftige Entscheidungen geht. Aber hier scheint das offenbar nicht mehr zu gelten.
    Meiner Ansicht nach.

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  6. so wie der Verfassungsschutz in der BRD die Regierung bei ihren Verbrechen gegen die eigenen Bürger schützt und unterstützt, so ist auch der EuGH dafür geschaffen worden, die Kommision bei ihren Verbrechen zu schützen und zu unterstützen. Dieser GH hat mit einer Rechtsprechung im Sinne eines Rechtstaates nichts zu tun, da die EU ja auch kein Staat ist. Er ist geschaffen worden um die (kriminellen) Vorgaben der EU durchzusetzen.

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    1. Nicht nur das : Die BRD -Verbrecherorganisation ist KEIN STAAT ,sowie die EU nicht staatlich ist !!!
      Es gibt in den Verbrecherorganisationen Null Beamte ,alle sind Amtsanmaßend und täuschen das aber vor.
      Mindestens BRD und EU-Justiz ist eine Schein-Justiz da sie eben nicht staatlich sind und alle die das nicht sind haben keine rechtskräftige Justiz.
      Keiner brauch dem zu folgen : Jede Vorladung von Scheinjustizen ist eine Bitte (was so natürlich vorgetäuscht wird ,als wäre es Rechtskräftig) zu erscheinen ,aber keine Pflicht .Ich weiß schon wie ich reagieren werde (von meiner Seite aus ,Rechtskräftig ),wenn der Fall der Fälle kommen sollte.
      Das folgende habe ich abfotografiert und deswegen keinen Link: „Urteilsaufhebung mangels Unterschrift —
      Erneut bestätigt unsere Argumentation der Bundesgerichtshof !–Nicht nur Urteile ,sondern auch Beschlüsse ,Anordnungen, Verfügungen, etc. stellen lediglich unverbindliche Entwürfe dar, solange der Erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat.–Beweis : BVG NJW 1985, BGH WM 1986, 331,332, BGHZ 137,49 ;OLG Köln NJW 1988 2805f ; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198. — Alle postalischen versandten Schriftstücke sind ohne gültige Unterschrift rechtsunwirksam . Texte wie „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig!“ erfüllen den Tatbestand der Rechtstäuschung .– Beweis: §126BGB,§315 ZPO, §275 StPO ,§117 VwGO, §37 VwVfG ,§110cOWiG ,§134 SGG, §119 AO usw. – Der Zusatz „i.A.“ ist nach höchstrichterlicher Feststellung als form- und damit rechtsunwirksam anzusehen. — Beweis: BGH-Urteil vom 19.6.2007 – Vl ZB 81/05; BGH-Urteil vom 31.3.2002 – ll ZR 192/02 ; BGH-Urteil vom 5.11.1987 – VZR 139/87 Eberhard.—–
      Und die unterschreiben deshalb kein Urteil ,weil die BRD kein Staat ist und sie (die Richter/alle Scheinbeamten) alle persönlich für die Unterschrift haften würden (vertraglich, BRD die Nullnummer ,im Link zu kontrollieren – Bundesjustizministerium -Wie wir noch die BRD + DDR hatten ,hatten wir auch einen Schlüssel ,jeder für sich ,sowie alle anderen Länder eine haben).

      http://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/ZentraleRegister/ZStV/Laenderkennzahlen_Staatsangehoerigkeitsschluessel.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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    1. Es ist noch schlimmer als in China.
      In China geht es sicherlich um Machterhalt und Kontrolle, aber im Westen geht es wohl eher um Korruption und Ausbeutung!

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  7. Um zu verstehen, wer an der Spitze der Welt steht, muß man nur der spur des Geldes folgen. Geld macht Politik. Das Geld hat die EU so gestaltet wie sie ist, ein Abklatsch der UdSSR. Undemokratisch, zentralistisch, bürokratisch und gewalttätig. Wie man Systemgegner aufspürt, haben vergangene Regime gezeigt, wie man mit ihnen verfahren hat, ebenfalls.
    Warten wir mal ab, wenn es die ersten Arbeitslager und Erschießungen gibt. Die Spritze hat gezeigt, daß sie auch vor Masssenbmord nicht zurückschrecken. Auf eine Aufarbeitung warten wir, das grinsende Weib in der EU läuft immer noch frei rum, und wie beschrieben, verwalten 2 Betrügerinnen das Geld.

    https://www.pi-news.net/2024/05/europawahl-soll-die-eu-mit-diesem-personal-superstaat-werden/

    Dr. Eberhard Hamer wie immer sehr brilliant.

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    1. Warum die so entscheiden? Sie tun seit 1945 nichts anderes als uns abzulenken, damit wir von ihren Verbrechen der letzten 100 Jahre nichts aufdecken. Wenn Ablenkung nicht mehr reicht, versuchen sie es mit Gewalt. Wie viele Aufklärer haben sie schon umgebracht?
      Zensur ist Angstmache gepaart mit Drohung. Psychische Kriegsführung hat die Stasi betrieben. Sie haben nicht nur illegal Wohnungen durchsucht, sie haben absichtlich Gegenstände umgestellt, um die Leute in den Wahnsinn zu treiben. Beraten werden sie in ihren graussamen Methoden von der kleinen Clique im Hintergrund. Schlimm ist nur, daß ihre Handlanger Leute von uns sind, die gegen ihre Landsleute vorgehen, ich meine die Schnüffler im Netz, die Melder. Hätten sie kein Werkzeug, wären sie mahtlos.

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