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In Bayern scheiterte jüngst ein Kläger vor Gericht damit, den Rundfunkbeitrag wegen fehlender Programmvielfalt in Frage gestellt zu haben.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte jedoch das prüfen zu wollen. Die Konsequenzen könnten daher nicht unerheblich sein.

Zulassung der Revision

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk große Konsequenzen haben könnte, wie auch die FAZ berichtet hatte. Das Gericht hatte die Nichtzulassung einer Revision des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen sein Urteil über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags aufgehoben.

Der Kläger hatte in dem Verfahren ausgeführt, dass es sei nicht zulässig sei, den Rundfunkbeitrag zu fordern, wenn die Sender ihren Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt verfehlen würden. Den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überzeugte dies offenbar nicht, wohl aber das Bundesverwaltungsgericht.

„Grundsätzliche Bedeutung“ für das Gericht

Diese Rechtssache habe „grundsätzliche Bedeutung“, schrieb dazu das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision könnte „Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden könne, In diesem Fall, ob der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, strukturell verfehlt werde, so dass es an einem individuellen Vorteil fehlen würde“.

Das Bundesverwaltungsgericht hält es also für denkbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag verfehle. Der Beschwerdeführer hat bis Ende Juni Zeit, die Revision zu begründen.

„Interessant“ für Gebührenzahler

Der frühere Bundesinnenminister und WDR-Rundfunkrat Gerhart Baum hatte offenbar verstanden, was die „aufsehenerregende“ Entscheidung bedeute. Schon die Vorinstanz habe „Zweifel erkennen lassen, ob die Aufsicht über den öffentlichen Rundfunk, wie sie heute mit Aufsichtsgremien organisiert ist, ausreicht“. Diese Zweifel seien „durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht deutlich gewachsen“. Die Richter „hätten die Revision nicht zugelassen, wenn sie sich nicht mit der Sache befassen wollten“.

Am Ende könnte „eine Entscheidung stehen, die den Gebührenzahlern das Recht einräumt, feststellen zu lassen, ob der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in diesem Fall, die Vielfalt, erfüllt wird. Es könnte durchaus sein, dass eine Vorbedingung wegfällt, nämlich die Erschöpfung des Kontrollauftrages durch die Gremien. Der Klageweg durch Einzelne würde neben die Aufsicht der Gremien treten.“

Das Bundesverwaltungsgericht könnte somit jeden einzelnen Beitragszahler mit dem Anspruch versehen, das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor Gericht in Frage zu stellen.



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Von ELA

29 Gedanken zu „Könnte „eng werden“ für ARD und ZDF“
  1. Also ich habe dem Luegenregime keinen Auftrag erteilt mir zwangskostenplichtig gruenlinke Dauerpropaganda ins Haus zu senden. Sollen sie die Staatsfunk-Kanäle doch codieren und nur freischalten für die Deppen die sie sehen/hoeren wollen und bereit sind dafür Geld zu bezahlen. Machen sie natürlich auch nicht, der Propagandavolksfunk ARD&ZDF soll alle Kartoffeln beschallen, „ein Funk sie zu binden“ quasi, und als Goldesel für Regime und Staatsfunkschmarotzer bestehen bleiben. Bei der „Prüfung“ vor dem Gericht auf „Programmvielfalt“ wird also nix bei rauskommen.

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    1. Ich habe jenen auch keinen Auftrag erteilt. Aber soweit mein Wissen reicht ist jeder Haushalt dazu verpflichtet. Wer sich drückt hat bald die Häscher im Haus in Form eines Zahlunfsbefehls rsp. resp. droht ihm auch Gefängnisstrafe. Liege ich diesbezüglich falsch?. Man kann sich nur den Zahlungsrhytmus aussuchen vietl -od. jährlich.

  2. Al Gore und Papst Franziskus wollen „größeren Einfluß auf die öffentliche Meinung“ ausüben – zugunsten der Klima-Religion
    Der Öko-Gleichschritt oder: Was Santa Marta wichtig ist
    Al Gore wurde von Papst Franziskus in Audienz empfangen. Man lobte sich gegenseitig und erörterte Möglichkeiten, größeren Einfluß auf die öffentliche Meinung auszuüben, um die Öko-Religion durchzusetzen.
    https://katholisches.info/2024/06/29/al-gore-und-papst-franziskus-wollen-groesseren-einfluss-auf-die-oeffentliche-meinung-ausueben-zugunsten-der-klima-religion/

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  3. Diese angegebene Begründung ist schon falsch. Das Problem ist nicht die fehlende Vielfalt, das Problem ist, dass es eine ZWANGS-GEBÜHR ist und ich bezahlen muss für etwas, das ich gar nicht bestellt habe und gar nicht in Anspruch nehme. Ich habe keinen Fernseher mehr, gucke auch im Internet kein Fernsehen und muss trotzdem diese Zwangsgebühr bezahlen wie viele andere auch.
    Meiner Ansicht nach.

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    1. Die Wohnsitzsteuer aka Schundfunkschutzgeld aka „Beitrag“ wurde vor einigen Jahren höchstrichterlich abgesegnet. Daher ist dieser Weg gegen den öffentlich-schlechtlichen Zwangszahlungs-Schundfunk anzukämpfen zumindest juristisch derzeit ausgefochten, da kann man nur noch entweder durch eine grundsätzliche politische Wende (ungewiss wann und ob überhaupt die kommt) oder durch eigene Zahlungsverweigerung (möglich, wenn man es konsequent durchzieht und nicht nur das Mahnverfahren daueroffen hält – was auch schon gut wäre – darf man sich über kurz oder lang dann mit dem Gerichtsvollzieher vergnügen, auf mögliche Konten- oder Lohnpfändung und/oder Eintrag ins Schuldnerverzeichnis / SCHUFA sollte man dabei gewappnet sein) dagegen vorgehen.

      Daher ist das Vorgehen auf der Grundlage daß der Rundfunkstaatsvertrag zwar rechtens ist aber nicht erfüllt wird aktuell juristisch das sinnvollste Vorgehen.
      Langfristig kann das aber nur ein Zwischenschritt sein, der Zwangsfunk (auch wenn er zukünftig Teurfinanziert sein sollte) muß weg!

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    2. völlig richtig.! demgemäß“ Man muß die Lügen nur lange genug verbreiten und wenns nur 10 % sind die sie glauben sind 10% mehr Wählerstimmen. Man lässt sich fürs lügen halt bezahlen, nicht nur schlechte Arbeit. .

  4. Und es wird gar nichts dabei herumkommen! Nichts! Denn ohne diese Propagandamaschinerie kann man das rot-grün-schwarz-gelbe-Narrativ nicht aufrecht erhalten. Eine Zwangsgebühr anfechten zu können wäre traumhaft und ganz sicher das Ende des Irrsinns! Übrigens: Ohne Zwangsgebühren-Posaunen kann man keinen Krieg führen. Schon dies ist Grund genug, diese widerlichen Einheitströten am Leben zu halten. Und wenn es das letzte sein würde, das sich nach der Atomvernichtung noch regt!

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  5. Die Führerin des BR Beitrags-Räubers alias Bayerischer Rundfunk, der keine bayerische Volksmusik mehr ausstrahlt, ist erfahrungsgemäß zu faul oder zu dumm, einen Brief zu beantworten. Und das für rund 350.000 Euro Jahresgehalt. Früher gab es mal einen Führer, der nur von Rundfunkgerätebesitzern Gebühren verlangen ließ.

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  6. Ob die damals (Olympiade 1936 in Berlin) damit gerechnet haben was aus dieser Erfindung des Fernsehen (PAL) je entstehen würde, nämlich eine GELDDRUCKMASCHINE, ich glaube nicht…………………………………..

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    1. „Sonst sieht man aus wie ein Totengräber“ – also m. A. n. ist sie nebst dieser gesamten m. A. n. sat-AN-ischen Klientel eine Totengräberin, die nebst ihren Gleichgesinnten allein all die von ill.galen müsselimischen Öllahüökbärs Ermördeten schon immer hier Lebenden (f. n. M.) zu verantworten und deren Blüt an den Händen hat. Als Totengräberin würde sie auf dem Friedhof wenigstens noch sinnvolle Arbeit leisten.
      Meiner Ansicht nach.

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        1. Die wohl eher nicht….
          Aber haben Sie sich schon mal gewundert wieso aus der Bio-Tonne (nicht DEM Bio-Toni!) die Maden flüchten?
          Der Abfall wurde in Zeitungspapier eingewickelt…

  7. Die „Anstalt“ kassiert auch noch Säumniszuschläge, was nur eine Behörde darf, aber keine Anstalt, die auf privatrechtlichen Verträgen beruht. Meine Rechtsmittel dagegen wurden alle abgeschmettert. Außerdem sind die GEZ Gebühren inzwischen längst zur Steuer mutiert und dürften nur vom Bundestag unter Zustimmung des Bundesrates per Gesetz erlassen werden. Interessiert die Richter einen Dreck. Die Gerichte sind nicht unabhängig, sondern befolgen Anweisungen. Die Richter bekommen regelmäßig „Gespräche“ mit den Ministerien, wo sie auf Kurs gebracht werden. Der Rechtsstaat ist schon lange tot.

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    1. Richter sind meist Pädophile der aller aller aller übelsten Sorte, siehe Kinderbordell Jasmin im Sachsensumpf (wo bis heute nahezu alle Pädos frei herumlaufen), Herr de Maisiere erinnert sich sicher gut an die Kleinkinder

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    2. Hat der Rechtsstaat nach 1945 je existiert? Warum bekamen die enteigneten Fürstenhäuser nach 1990 nur das bewegliche Inventar zurück? Ich gehe davon aus, daß wir immer noch von den 4 Besatzern beherrscht werden und daß uns gar kein Territorium gehört. Gerade lese ich in der Biographie von Victoria Luise, der Tochter desKaisers, daß bei der Demontage ganzer Betriebe nach 1945 Teile nach Griechenland vergeben wurden. Seltsam…
      Internationales Recht scheint es auch nicht zu geben, wenn besiegte Völker nach 79 Jahren noch nicht frei sein dürfen.

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    3. Wenn Du nicht r.chtzeitig bezahlst, bekommst Du sofort einen Feststellungsbescheid mit 8,00 Euro Säumnisgebühr. Selbst die Behörden verschicken erstmal eine Zahlungserinnerung. Das hier ist alles de facto m. A. n. bereits Dämonkratur.
      Meiner Ansicht nach.

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    4. Die „Anstalt“ beruht nicht auf privatem, sondern auf öffentlichem Recht. Darum heißt es ja auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Kein Wunder also und völlig logisch, dass Ihre Rechtsmittel abgeschmettert wurden.

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      1. Stimmt so nicht. Die Bundesstaaten haben im Rahmen des privaten Rechts einen Vertrag abgeschlossen, ähnlich wie die Stadtwerke GmbHs gegründet haben. Die kassieren übrigens auch Säumniszuschläge, obwohl sie nur GmbHs sind.

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  8. ARD und ZDF Mitarbeiter werden rennen. Glaubt es mir. Es ist jetzt schon bekannt wo dieser Dreck lebt, sich aufhält, in den Urlaub fährt. Der Stopp der GEZ-Zwangsgelder wird dagegen wie Kinderfasching ausschauen.

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