Um angeblich die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, hatte die Ampel 2023 das Bundeswahlrecht reformiert.
Die Neuregelung ist allerdings nun, laut Urteil der Karlsruher Richter in Teilen verfassungswidrig und muss somit nachgebessert werden.
Wahlrechtsreform teils verfassungswidrig
Die, von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes, ist also in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wie auch ntv berichtet hatte.
Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine entsprechende Neuregelung verabschiedet hat. Ein Kernstück der Ampel-Reform, die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete wie auch der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate, bleibt hingegen bestehen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt nunmehr, dass die Fünf-Prozent-Hürde in ihrer geltenden Form, also etwa ohne Grundmandatsklausel, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie beeinträchtige den Grundsatz der Wahlgleichheit. Sie sei unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang nötig, um die Funktionsfähigkeit des Bundestags zu sichern, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts, Doris König, in Karlsruhe. Der Gesetzgeber müsse daher ein milderes Mittel wählen.
Neugestaltung der Sperrklausel erforderlich
Es sei möglich, dass die CSU bei der nächsten Wahl bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werde, sollte sie die Fünf-Prozent-Hürde bundesweit nicht überschreiten, so König. Dabei würden die CSU-Abgeordneten im Fall einer Berücksichtigung “hinreichend sicher” eine Fraktion mit der CDU bilden. “In diesem Fall wird das Ziel der Sperrklausel in gleicher Weise erreicht, wenn die Zweitstimmenergebnisse von Parteien, die in dieser Form kooperieren, gemeinsam berücksichtigt werden”, nannte sie eine mögliche Lösung.
Der Gesetzgeber müsse die Sperrklausel so gestalten, dass sie nicht über das hinausgehe, was für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundestags erforderlich ist. Dabei müsse er nicht unbedingt die vorgeschlagene gemeinsame Berücksichtigung zweier kooperierender Parteien, wie CDU und CSU, einführen. Er könne die Sperrklausel auch anders modifizieren.
In Karlsruhe waren gegen das Gesetz explizit, die bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die Linke im Bundestag sowie die Parteien CSU und Linke vorgegangen. Überdies hatten mehr als 4000 Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Antragssteller und Beschwerdeführer sahen vor allem zwei Grundrechte verletzt, die Wahlrechtsgleichheit nach Artikel 38 und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien nach Artikel 21 im Grundgesetz.
„Benachteiligung“ von CSU und Linke wäre gegeben
Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel stand insbesondere für CSU und Linke einiges auf dem Spiel. Bei der Wahl 2021 war die CSU, die nur in Bayern antritt, bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen. Würde sie bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, wäre sie nach dem neuen Wahlrecht aus dem Bundestag geflogen, auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen sollte.
König machte also deutlich, dass schon heute nicht jeder Wahlkreis mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten sein muss, etwa beim Nachrücken für ausscheidende Parlamentarier. Auch müsse das Wahlrecht nicht so gestaltet werden, dass aus jedem Bundesland entsprechend dem Bevölkerungsanteil Wahlkreisbewerber in den Bundestag einziehen. “Es wäre ohnehin verfehlt, Wahlkreisabgeordnete als Delegierte ihres Wahlkreises anzusehen”, sagte die Vizegerichtspräsidentin. Sie seien gemäß Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes.
Die Linke zog wiederum bei der letzten Bundestagswahl nur über die Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke in den Bundestag ein. Die Partei scheiterte 2021 an der Fünf-Prozent-Hürde, gewann aber drei Direktmandate. Nach der Abspaltung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) steckt die Linke wieder tief in der Krise. Bei der Europawahl Anfang Juni erzielte sie nur noch 2,7 Prozent.
„Zweitstimmendeckung“ mit Grundgesetz vereinbar
Die sogenannte Zweitstimmendeckung sei mit dem Grundgesetz jedoch vereinbar, erklärte König weiter. Die, von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP durchgesetzte Neuregelung des Gesetzes, ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewandt werden. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden, verglichen mit dem aktuellen Stand um mehr als 100 auf eine feste Größe von 630 Parlamentariern.
Um das zu erreichen, hat die Koalition auch Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie dann behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.
Für die Zahl ihrer Sitze im Parlament ist künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend selbst dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus. Das träfe vor allem die Unionsparteien.
Dass die Ampel die Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen hat, ist aus Sicht der Karlsruher Richterinnen und Richter verfassungskonform. Der Gesetzgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum, betonte König mehrfach.
Die Ampel-Fraktionen sehen die Entscheidung freilich nicht als Niederlage, im Gegenteil. „Das Wichtigste steht nach diesem Urteil fest. Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß”, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese. „In der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestags bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz”, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle.
Krah Rede offenbart was passiert wenn Altparteien weiter regieren!
https://www.youtube.com/watch?v=41eLfuZ8z-w
Ich würde die gesamte Semaphore in einen Steinbruch bringen und sie müssten dort 16 am Tag, 7 Tage die Woche arbeiten.
Die Grünen 560 Tage im Jahr…
Der Zionist Dr. Jeffrey Peck, Anfang der 90iger Jahre:
“Ich hoffe, dass sich mit der Zeit der deutsche Staatskörper von rein weiß und christlich zu braun, gelb und schwarz, mohammedanisch und jüdisch ändern wird. Kurz gesagt, der Begriff der deutschen Identität muß geändert werden”
Es gibt vielleicht kein Land, dass so selbstständig und frei zu sein verdient wie Deutschland, weil keins seine Freiheit so rein und einzig zu innerer, jedem wohltätiger Anstrengung zu benutzen geneigt ist.
Der Deutsche hat unter aller Nationen am Wenigsten eine zerstörende und am Meisten eine immer in sich zurückwirkende Kraft, und wenn der Besitz der Freiheit gerettet ist, wird Deutschland sicher bald in jeder Art der Bildung und der Gesinnung hervorragen.
Darum ist es so dankbar, gerade für dieses Vaterland zu arbeiten.
Wilhelm von Humboldt
(Brief an seine Gattin vom 8. November 1833)
Aber durch jeden Weltkrieg wurde Deutschland mit Fremden durchsetzt!
Bestes Beispiel ist der Großvater von Angela Merkel, den Mauerfall nicht zu vergessen, jede Menge Juden aus der ehemaligen Sowjetunion!
BLAUEN-Verbot an Mädien durchgestochen – also “durchgestochen” ist ja auch so ein neuteitschener Begriff aus der m. A. n. rötgrönen Ecke. Früher hat man gesagt “durchgegeben”, “durchgesickert”, den Mädien “mitgeteilt” – tja – es soll offenbar überall auf “gestöchen” werden:
https://www.youtube.com/watch?v=9cZH6wlRS7E
Meiner Ansicht nach.
Die Angst vor dem Machtverlust ist groß!
“Staat heisst das kälteste aller kalten Ungeheuer.
Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem. Munde: „Ich, der Staat, bin das Volk.“
Nietzsche, Friedrich
“durchgestochen”, beduetet wohl soviel wie “maximalgebuhstert”
“Transparenz ist nicht gut für Teitschene” – wer hat’s gesagt?
https://www.youtube.com/watch?v=z-sLQlBkpZA
Teitschäne St.atsangehörigkeit aberkennen, aus dem Posten werfen und ab zurück in ihr Küffenückenherkunftsland, egal, ob hier geboren, aufgewachsen oder nicht – hier fehlt die Achtung vor dem teitschänen V.lke.
Meiner Ansicht nach.
“Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren, werden dadurch bestraft werden, daß sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst”
Platon (427-347 vor Christi)
“Demokratie” ist die Diktatur der Dummen!
Merkels sozialistische Rotrobenbrigade bei der Arbeit.
Am Ende kann nur eine totalitäre bolschewistische Diktatur rauskommen.
Näncy und ihre bewaffneten Sturmtruppen üben das schon mal im Voraus…..
Meine Hoffnung liegt an den Retour Waffen aus der Ukraine!
So ein korruptes Regime hat doch mindestens 50% der “Kostenlos” gelieferten Waffen längst nach West Europa weiter verkauft! Wer da was anderes glaubt, glaubt auch an die volksverräter Parteien!
Nur: die Käufer sind auch nicht unsere Freunde…