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Der Einfall der Kiewer Truppen im russischen Oblast Kursk öffnet ein neues Kapitel im Ukraine-Krieg. Es wird gesagt, dass Kiew jetzt erstmals russisches Territorium direkt angreift. Aber ist diese Betrachtung zutreffend?

Von PETER HAISENKO | Die UN-Charta, das Völkerrecht, erlaubt Volksabstimmungen bis hin zur Sezession. Unabhängig von einer Verfassung. Auch in Schottland wurde über eine Trennung von Großbritannien abgestimmt. Zum Glück für die westlichen Narrative ging das gegen die Sezession aus. Andernfalls wäre die westliche Position zur Krim unhaltbar geworden. Und nicht nur dort. Präsident Putin ist studierter Jurist. Er und seine Berater kennen sich im Völkerrecht aus und achten streng darauf, nicht dagegen zu verstoßen. Selbst die Sonderoperation in den vier neuen Volksrepubliken im Osten der ehemaligen Ukraine verstößt nicht gegen Völkerrecht und darf keineswegs als „Angriffskrieg“ bezeichnet werden. Doch um das zu verstehen, muss man genauer hinsehen.

2014 fand eine Volksabstimmung auf der Krim statt. Die Einwohner der Krim entschieden sich mit 95 Prozent für eine Sezession von der Kiewer Ukraine. Das war der erste Schritt. Dann gab es eine zweite Volksabstimmung. Die Krim-Bewohner stimmten wiederum zu 95 Prozent für einen Anschluss an die Russische Föderation. Der Antrag dafür wurde an den Kreml in Moskau gesandt. Die russische Staatsduma gab Präsident Putin die Erlaubnis, diesem Antrag zuzustimmen. Die Krim ist seither Teil der Russischen Föderation. Den Menschen auf der Krim geht es seither unvergleichlich besser und sie dürfen weiterhin die ukrainische und die russische Sprache benutzen. Das war ein sauberer Vorgang und auf der Krim ist kein einziger Schuss gefallen.

Annexion oder Sezession?

Der Westen hingegen spricht von einer Annexion, gar einer gewaltsamen und erkennt den neuen Status der Krim nicht an. Mehr tut er aber nicht. Kann er auch nicht, denn wenn der Vorgang auf der Krim völkerrechtswidrig wäre, wäre man schon längst nach Den Haag gegangen und hätte Russland verurteilen lassen. Weil diese Klage aber ausgeblieben ist, ist das der Beweis, dass der Westen genau weiß, dass nach Völkerrecht alles rechtmäßig abgelaufen ist. Die Krim ist Teil der Russischen Föderation. Das heißt aber auch, dass alle Angriffe auf die Krim, jeder Beschuss, Angriffe auf russisches Territorium sind. Kursk ist also nicht der erste Angriff auf russisches Territorium.

Gehen wir weiter zu den neuen Volksrepubliken im Osten der ehemaligen Ukraine. Zum Jahreswechsel 2021/22 wiederholte sich dort der Vorgang, der schon der Krim Unabhängigkeit von Kiew gebracht hat. Warum erst so spät? Wie gesagt, Russland hält sich an Verträge und Völkerrecht und es gab die Verträge von Minsk. Die sahen für diese Gebiete in der Ostukraine einen Autonomiestatus vor. Das hätte Frieden bringen können, so, wie auch in Südtirol Frieden einkehrte, nachdem von Rom der Autonomiestatus anerkannt worden ist. Als es aber nach acht Jahren in dieser Hinsicht im Donbas keinerlei Fortschritte gab, die Kiewer Soldaten die Zivilisten dort fortlaufend beschossen und ermordet hatten, bot sich als letzte Möglichkeit nur noch an, das Krim-Verfahren dort zu wiederholen: Volksabstimmung zur Sezession und Antrag auf Aufnahme in die Russische Föderation.

Weil diese Abstimmungen mit ähnlicher Zustimmungsrate wie auf der Krim ausgingen, hat Moskau zugestimmt. Die vier neuen Volksrepubliken Lugansk, Donezk, Saporischschja und Cherson sind jetzt Teile der Russischen Föderation. Wiederum gilt: Auch nach mehr als zwei Jahren hat kein westlicher Staat Den Haag angerufen, um die Unrechtmäßigkeit dieser Vorgänge feststellen zu lassen. Zudem gibt es auch die Offenbarung von Merkel, Hollande und Poroschenko, dass sie niemals vorhatten, die Minsker Verträge mit Leben zu erfüllen. Acht Jahre lang hat Merkel niemals Kiew ermahnt, sich vertragsgetreu zu verhalten. Das wäre auch ein Fall für Den Haag, aber Russland weiß ganz genau, dass Den Haag russische Anklagen nicht korrekt behandeln wird. Man kann es einfach lassen.

Russische Truppen kämpfen auf russischem Territorium

Abgesehen von dem Ablenkungsmanöver zu Beginn der Sonderoperation nördlich von Kiew befinden sich folglich keine russischen Truppen auf ukrainischem Territorium. Russland beschränkt den Einsatz seiner Bodentruppen auf die vier neuen Volksrepubliken, also auf eigenes Territorium. Stück für Stück werden die Kiewer Truppen verdrängt und der Beschuss der Zivilisten vor allem in Donezk konnte deutlich vermindert werden. Damit bin ich bei einem Hauptpunkt angelangt. Obwohl die Truppen Kiews unter Munitionsmangel leiden, verwenden sie nach wie vor diesen Mangelartikel, um Zivilisten zu ermorden, ohne jeden militärischen Nutzen. Das sind reine Terroraktionen. Unter diesem Aspekt darf man auch den Einfall in den Oblast Kursk einordnen. Es wird zwar behauptet, man wollte Russland zwingen, Truppen von anderen Fronten abzuziehen, aber die Wahrheit ist, dass Kiew selbst Truppen von seinen Fronten abgezogen hat, für diesen Angriff. Klar ist, dass dieser Angriff scheitert und Kiew schwere Verluste an Menschen und Material erleidet. Klar ist aber auch, dass Kiews Truppen im Oblast Kursk vor allem Zivilisten terrorisieren und ermorden.

Ich denke, ich habe jetzt ausreichend dargelegt, wer sich an Völkerrecht hält und wer nicht. Allerdings sollte dazu noch ein Blick auf die BRD geworfen werden, die sich gegenüber Russland so dumm-arrogant benimmt. Ist die „Wiedervereinigung“ völkerrechtskonform abgelaufen? Da stelle ich ein klares „Nein“ voran. Es gab keine Volksabstimmung darüber. Nun wird zwar behauptet, alles wäre in Ordnung gewesen, weil ein paar Hanseln in den Regierungen das beschlossen haben. Dieser Ablauf ist aber im Völkerrecht nicht vorgesehen. Um zu verstehen, warum es so ablief und nicht völkerrechtskonform, muss der Status der BRD betrachtet werden. Wie gesagt, bedarf ein solcher Akt der Vereinigung zweier Staaten einer Volksabstimmung. Und da liegt das Problem.

Eine Verfassung muss durch eine Volksabstimmung genehmigt werden

Die USA haben der jungen BRD von Anfang an verboten, Volksabstimmungen auf Bundesebene abzuhalten. Das gilt bis heute. Aus Sicht der USA ist das logisch, geradezu unverzichtbar. Man stelle sich vor, es gäbe eine bundesweite Volksabstimmung über den Verbleib amerikanischer Truppen in Deutschland oder die Stationierung von US-Atomwaffen. Stimmte das deutsche Volk für den Abzug von Soldaten und Atomwaffen, wären die USA in arger Bedrängnis. Sie könnten es sich nicht leisten, unter Beobachtung der ganzen Welt, diese Abstimmungen zu ignorieren. Zögen sie aber ab, würde der wichtigste Teil ihrer Weltbeherrschungsstrategie entfallen. Folglich dürfen bundesweite Volksabstimmungen in der BRD nicht stattfinden. Folglich war es auch nicht möglich, eine Volksabstimmung zur Wiedervereinigung abzuhalten. Und es geht weiter.

1990 wurde uns eine Verfassung versprochen, die das Provisorium Grundgesetz ablösen und die BRD zu einem richtigen Staat machen sollte. Mal abgesehen davon, dass diese Verfassung Inhalte haben könnte, die den USA gar nicht passen, stehen wir vor demselben Problem, wie mit der Wiedervereinigung. Eine bundesweite Volksabstimmung über die Verfassung ist notwendig, wenn sie völkerrechtskonform sein soll. Die ist der BRD aber verboten. Nach wie vor. Ja, auf Länderebene sind Volksabstimmungen gestattet, aber da kann man auch nicht wirklich etwas anrichten, was den Amis nicht gefällt. Wir sehen auch daran, dass es mit einem souveränen Deutschland nicht weit her ist. Mit der Wiedervereinigung ist nichts völkerrechtskonform abgelaufen. Der Status der BRD bei den UN spricht das Seine dazu.

Wird der Angriff auf Kursk die Strategie Russlands ändern?

Restdeutschland, die BRD, ist ein besetztes Land ohne Verfassung. Ein Grundgesetz ist ein Mittel, ein besetztes Land verwalten zu können. Mehr nicht. Und jetzt vergleichen wir das mit dem, was in der Ostukraine und auf der Krim abgelaufen ist. Ich weiß gar nicht, welches Attribut für diejenigen passend wäre, die sich als BRD-Bürger erfrechen, die Volksabstimmungen dort als ungültig oder unrechtmäßig zu bezeichnen. Das gilt für den gesamten „Wertewesten“. Oder liegt das Problem noch tiefer? Können die völkerrechtsmäßigen Sezessionen nicht anerkannt werden, weil sonst die Menschen in der BRD auf dumme Gedanken kommen könnten? In der Art: Hoppla, das müssten wir auch können! Dazu kommt, dass die Ukraine-Unterstützer immer noch Restskrupel haben, Kiew Angriffe auf russisches Territorium mit westlichen Waffen zu gestatten. Dieses Problem hat man nicht, wenn man nicht anerkennt, dass es sich bei der Krim und den vier neuen Volksrepubliken um Mitglieder der Russischen Föderation handelt.

Allerdings ist das Imperium der Lügen mittlerweile so weit, dass es den Angriff auf den Kursker Oblast mit westlichem Gerät auch schon so zurechtgebogen hat, dass nicht einmal ein Tadel ausgesprochen wird. Und dann die Ankündigung, neue US-Raketen in der BRD zu zu stationieren. Wie Umfragen ergeben haben – wie ehrlich die auch immer sein mögen – würde das mit einer Volksabstimmung abgelehnt werden. So komme ich zu dem Schluss, dass sich die Russische Föderation an Verträge und das Völkerrecht hält, der Wertewesten aber dieselben nach Belieben bricht und nur benutzt, um Feindstaaten anzuklagen. Eben zu oft in Missachtung etablierten Rechts. Wir sind ja die Guten, in Libyen, dem Irak, Syrien, Afghanistan oder Israel. Vergessen wir nicht: Russland hätte schon längst, auch nach Belieben, das Kriegsministerium in Kiew in Schutt und Asche legen können. Tut es aber nicht, weil die Sonderoperation nur innerhalb der neuen Mitglieder der Russischen Föderation durchgeführt wird und Russland eben nicht schießt, wenn zu viele zivile Opfer zu befürchten sind. Ob sich Russlands Haltung jetzt mit dem Angriff auf den Kursker Oblast ändern wird?

Zum Autor: Der ehemalige Lufthans-Pilot Peter Haisenko ist Schriftsteller, Inhaber des Anderwelt-Verlages und Herausgeber von AnderweltOnline.com

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Das Verhalten von Kanzlerin Merkel bezüglich der Minsk-Verträge war nicht nur destruktiv, sondern direkt vertragsbrüchig. Erinnern wir uns auch, wie sie die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen selbstherrlich annullieren ließ. Auch ihr Verhalten in der Griechenland-Krise ist eher als diktatorisch zu bezeichnen. Kann Merkel also als Demokratin bezeichnet werden, als Hüterin von Recht und Ordnung? Auch im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen, die dem Grundgesetz Hohn sprachen? Ja, es gibt schon (zu) viele Merkel-Biographien. Die erste ehrliche ist jetzt im AnderweltVerlag erschienen. Lesen Sie darin, wie das „System Merkel“ aufgebaut ist und warum es immer noch funktioniert. Bestellen Sie Ihr Exemplar „Die Kanzlerin, die aus der Kälte kam“ direkt beim Verlag hier oder erwerben Sie es in Ihrem Buchhandel.



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Von Redaktion

4 Gedanken zu „Kursk, Donezk und andere Völkerrechtsverletzungen“
  1. Die BRD ist eine von den Alliierten geschaffene Staatssimulation und wird von selbigen kontrolliert und angeleitet;
    steht alles im sogen. Bundesanzeiger als Bundesrechtsbereinigungsgesetze:
    Es herrscht Stillstand der Rechtspflege + Besatzungsrecht!
    Sapere aude vs.morbus ignorantia!

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