Im Auftrag der Frauenrechtsorganisation „Lasst Frauen Sprechen“ (LFS) Fand eine Erhebung in einzelnen Bundesländern statt, die den Anteil von männlichen Insassen in Frauengefängnissen erfassen sollte.
Erstaunliches trat dabei zu Tage.
Einige Bundesländer nicht kooperativ
Während einige Bundesländer sich kooperativ zeigten, entpuppten sich andere Ministerien als wenig hilfsbereit.
Ein Glanzbeispiel fehlender Kooperation war etwa Sachsen, „hier verlangte man 1100 Euro für eine Auskunft, sodass hier eben keine Antwort vorliegt. Weshalb eine Auskunft für das unter grüner Führung stehende sächsische Justizministerium so kostenintensiv sein solle, während die anderen Bundesländer kostenlos Auskunft gaben, wurde freilich nicht mitgeteilt“, schrieb LFS, die dieser Zahlung eben nicht nachkommen wollten. Die Frauenrechtlerinnen riefen finanziell stärkere Organisationen oder Politikerinnen und Politiker dazu auf, selbst eine Anfrage zu stellen, wie NIUS berichtete und auch umsetzte.
NIUS fragte also bei sämtlichen Bundesländern an, wie viele Männer in Frauengefängnissen einsaßen und für welche Straftat. Nachstehende Grafik zeigt die Anzahl von Transfrauen in deutschen Frauengefängnissen.
Auskünfte der Justizministerien
Folgende Auskünfte erteilten die Justizministerien der Bundesländer auf die NIUS– und LFS-Anfrage.
In der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin waren seit 2023 15 Personen inhaftiert, die bei der Geburt als männlich registriert wurden. Wofür die Männer im Frauenknast einsaßen, wollte das Ministerium nicht offenlegen und verwies auf mögliche Benachteiligungen der Insassen. „Aufgrund der geringen Anzahl von trans*Personen im Berliner Justizvollzug birgt die Mitteilung der Straftatbestände jedoch die mögliche Gefahr der Bestimmbarkeit dieser Personen und muss daher aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und zur Vermeidung von Stigmatisierung unterbleiben“, heißt es seitens Justizministeriums.
Weiter teilte der Justiz-Senat Berlin mit, dass die 15 Transfrauen in den vier Teilanstalten des Frauengefängnisses der Hauptstadt einsitzen. „Die Unterbringung von Trans-, Inter- und nicht-binären Personen im Berliner Justizvollzug erfolgt grundsätzlich nicht von anderen Gefangenen isoliert, sondern gemeinsam auf einer Station“, so ein Sprecher. Es würden jedoch Anhaltspunkte berücksichtigt, bezüglich der Gefährdung von weiblichen Häftlingen. „Bestehen Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung der inhaftierten Frauen durch eine Trans-, Inter- oder nicht-binäre Person mit männlichem Geschlechtseintrag schließen lassen, käme bereits im Rahmen der Einweisungsentscheidung deren Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt für Frauen nicht in Betracht.“
- 11 Berliner Strafvollzugsgesetz regelt, dass Männer und Frauen im Gefängnis normalerweise getrennt untergebracht werden, so ein Sprecher. Aber es gäbe Ausnahmen. Wenn ein Mensch sich nicht mit dem Geschlecht identifiziert, das in seinen offiziellen Papieren steht, oder wenn jemand sich weder als Mann noch als Frau fühlt, könne das Gefängnis entscheiden, dass diese Person anders untergebracht werde. Dabei werde darauf geachtet, was für die betroffene Person am besten sei, aber auch darauf, dass die Sicherheit im Gefängnis und das Wohl der anderen Insassen gewährleistet bleibe.
„Zur Frage der Unterbringung ist also nicht mehr allein der Geschlechtseintrag ausschlaggebend“, hieß es weiter. Berlin hat, wenig erstaunlich somit nicht nur die meisten Unisex-Toiletten, sondern auch nachweisbar die meisten Männer im Frauengefängnis.
Brandenburg
Das eigentliche Geschlecht der Insassen wird hier nicht notiert. Die Statistiken basieren einzig und allein auf dem „Personenstandseintrag zum Zeitpunkt des Zugangs“. „Daher ist eine Angabe zu der Anzahl von Personen, bei denen bei der Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, und die seit dem Jahr 2023 in Frauengefängnissen in Brandenburg bzw. im Frauentrakt eines Gefängnisses in Brandenburg inhaftiert sind, nicht möglich“, so das Ministerium.
Schleswig-Holstein und Hamburg
Ähnlich sieht es in den nördlichsten Bundesländern der Bundesrepublik aus. „In Schleswig-Holstein wird bei der Aufnahme von Gefangenen der aktuelle Geschlechtereintrag erfasst. Für die Zeit vor der Inhaftierung, insbesondere, welches Geschlecht bei den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Geburt in das Personenstandsregister eingetragen wurde, können daher keine Angaben gemacht werden“, schreibt das Amt. Auch Hamburg erfasst eben die gewünschten Daten nicht.
Sachsen
Die Antworten des Justizministeriums Sachsen offenbarten eine düstere Wahrheit über die, im Frauenknast einsitzenden Männer.
„In den Jahren 2023 und 2024 waren insgesamt drei Personen, die bei der Geburt männlichen Geschlechts waren, in der JVA Chemnitz als für den Freiheitsentzug an Frauen zuständige Justizvollzugsanstalt untergebracht. Eine dieser Person war in dieser Zeit zweimal inhaftiert.“
Diese Personen wurden wegen nachstehend aufgeführten Straftaten verurteilt.
Diebstahl – 18,75 Prozent
Körperverletzung – 12,5 Prozent
Beleidigung – 12,5 Prozent
Erschleichen von Leistungen – 12,5 Prozent
Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel – 6,25 Prozent
sexueller Übergriffe – 6,25 Prozent
sexueller Nötigung – 6,25 Prozent
Vergewaltigung – 6,25 Prozent
tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte – 6,25 Prozent
Betrugs – 6,25 Prozent
Unterschlagung – 6,25 Prozent
Trotz der Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung saßen die Männer jedoch gemeinsam mit Frauen ein.
Bereits im Januar hatte die Freie Presse über einen männlichen Häftling berichtet, der in der JVA Chemnitz weibliche Mithäftlinge terrorisierte und im Flur der Anstalt onaniert hatte. „Die Frauen lassen sich von ihm zu den verschiedensten Dingen überreden, von der Beobachtung seiner Selbstbefriedigung über Oralsex bis hin inzwischen auch zu Geschlechtsverkehr mit Penetration“, hieß es in einem Brief einer Einsitzenden, der der Freien Presse vorlag. Der Gefangene wurde laut Bild mittlerweile in einen Männer-Knast verlegt.
Hessen
Das Justizministerium Hessen hatte angegeben, von vier Personen zu wissen, die als geborener Mann unter Frauen einsaßen. „Eine Person wurde wegen Betruges und eine wegen Diebstahls verurteilt. Die anderen beiden Personen befanden sich kurzzeitig in Untersuchungshaft“, so ein Sprecher gegenüber NIUS. Nach Angaben des Ministeriums gab es auch einen Fall, in dem eine Frau aufgrund ihres Personenstandeintrages als „Mann“ inhaftiert wurde.
Bayern
Laut bayerischem Justizministerium wird in den Justizvollzugsanstalten Bayerns großer Wert darauf gelegt, transsexuelle und intersexuelle Gefangene in einer individuell angepassten und geschützten Umgebung unterzubringen. Dabei sollen verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, darunter eine mögliche oder bereits erfolgte Personenstandsänderung, das persönliche Empfinden der geschlechtlichen Zugehörigkeit und durchgeführte geschlechtsangleichende Maßnahmen. Auf Anfrage von LFS hieß seitens des Ministeriums: „Im Hinblick auf die Anzahl der Fälle von transsexuellen Gefangenen kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich soweit bekannt nur um wenige Personen handelt. Einer Sonderabfrage zu Folge waren dies zum 1. Juli 2019 insgesamt sechs von insgesamt über 11.000 inhaftierten Personen in Bayern.“
Saarland und Thüringen
Die beiden ungleichen Bundesländer haben keine Frauengefängnisse und somit auch keine Männer, die in diesen einsitzen könnten. Zum Thema Frauen im Männerknast schreibt das Thüringer Justizministerium, „Im Thüringer Justizvollzug gab es bislang keine Anträge von Transfrauen oder Transmännern auf Unterbringung gemäß ihrer Selbstidentifikation.“
Bremen und Mecklenburg-Vorpommern
In Bremen und Mecklenburg-Vorpommern soll es laut amtlicher Auskunft nur jeweils eine Transfrau im Frauengefängnis geben. Zu deren Vergehen liefern die Ministerien keine Daten.
Baden-Württemberg
Das südliche Bundesland gab an, keine statistische Erhebung zu vollziehen, konnte aber dennoch Daten liefern. „Für den Zeitraum 2023 bis heute ist allerdings ein Fall bekannt, in dem ein personenstandsrechtlicher Mann in einem Frauengefängnis in Baden-Württemberg inhaftiert ist“, so das Justizministerium. „Die Person wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt“, fügte das Amt hinzu.
Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Justizministerium gab an, „zu keinem Zeitpunkt“ das angeborene Geschlecht der Häftlinge zu notieren, teilte jedoch mit, dass dem Amt kein Fall bekannt sei, bei dem ein geborener Mann im Frauengefängnis einsitzen würde.
Niedersachsen
Das Landesjustizministerium gab bekannt, „Nach der aktuellen Rechtslage wird bei der Aufnahme von Gefangenen nur das aktuelle Geschlecht erhoben. Ob im Hinblick auf die Änderungen durch das Selbstbestimmungsgesetz Ergänzungen der landesrechtlichen Regelungen zum Justizvollzug erforderlich sind, werden wir prüfen. Die Gesetzesmaterialien zum Selbstbestimmungsgesetz lassen solche landesrechtlichen Regelungen ausdrücklich zu.“
Nordrhein-Westfalen
Das Justizministerium NRW gibt an, dass eine „systematische Erfassung des bei Geburt eingetragenen Geschlechts der Gefangenen“ nicht stattfindet. „Es liegen aber Daten vor, die im Rahmen von zwei durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführten Abfragen bei allen Justizvollzugsanstalten des Landes erhoben wurden. Diese haben ergeben, dass im nordrhein-westfälischen Justizvollzug im Juli 2024 insgesamt acht (davon drei im Frauenvollzug und fünf im Männervollzug) bzw. im August 2023 insgesamt zwölf (davon acht im Frauenvollzug und vier im Männervollzug) transgeschlechtliche Menschen untergebracht waren“, so ein Sprecher.
Sachsen-Anhalt
Das Justizministerium teilte mit, dass es kein Frauengefängnis in Sachsen-Anhalt gibt. „Das Land Sachsen-Anhalt nutzt hierfür im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung grundsätzlich Haftkapazitäten in der JVA Luckau-Duben (Frauengefängnis) im Bundesland Brandenburg“, so ein Sprecher.
Ein Land das so krank ist wie das beste Deutschland, hat sich den Untergang redlich verdient. Möge es bald geschehen, es ist nicht mehr zu ertragen.
„MIGRATIONSEXPERTIN“ zerstört mit peinlichem Auftritt ihre KARRIERE! ⚡️| Caren Miosga
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