Wie bei vielen vergangenen Wahlen konnten wir auch zur Bundestagswahl am 26. September 2021 einige Wahlbeobachter entsenden, nicht viele zwar, aber immerhin – sie haben übrigens die Wahlbeobachter der AfD sehr vermißt. Was ihnen auffiel, wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, und sie finden darum im Folgenden aus den Berichten unserer Beobachter eine kleine Auswahl.
Der brisanteste Punkt der Wahl war natürlich derselbe wie einige Monate vorher bei den baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Landtagswahlen, nämlich:
»Die Briefwahl – Türöffner zur Wahlfälschung«[1].
Der Anteil der Briefwähler bei dieser Bundestagswahl, schon bei der vorangegangenen im Jahr 2017 auf einen Rekordwert von 28,6 % (!) hochgetrieben, war diesmal unter dem Corona-Vorwand auf die schwindelerregende Marke von 47,3 % weiter gesteigert worden – fast jede zweite Stimme also war nicht mehr vom Wähler persönlich in die – verschlossene, ununterbrochen öffentlich beobachtbare und anschließend ebenfalls unter den Augen der Öffentlichkeit ausgezählte – Urne geworfen worden, sondern entstammte Wahlbriefen, die tage- oder wochenlang in für mißtrauische Bürger unzugänglichen Behördenkellern gelagert und erst am Wahltag von Regierungsbeamten in das wieder im Licht der Öffentlichkeit fungierende Wahllokal gebracht worden waren. Besonders die »Linke« und die »Grünen«, d.h. die Einpeitschungs-Avantgarde des Parteienkartells, hatten (vielerorts auf jedem Wahlplakat!) massiv zur Briefwahl aufgerufen, der Rest ähnlich, und einzig die AfD hatte im Wahlkampf ihre warnende Stimme gegen die Briefwahl erhoben – leider nur ähnlich lau wie anschließend bei der doch so dringend nötigen Wahlbeobachtung. Schon dem ersten Eindruck nach also ließ die gefälschte US-Wahl[2] mit alledem auch hierzulande grüßen, denn schon die Römer wußten: Ut dominus, ita servus.
Spätestens jetzt wird bei vielen die psychische Abwehr in Einsatz kommen, ganz wie bei Gläubigen, wenn ein Argument ihren Gott, Seine Jungfrauengeburt oder Seine tiefe Güte gegenüber Seinen wehrlosen Untertanen unwahrscheinlich erscheinen läßt. Auch die Sprache kann wirr werden – einfache Dinge seien schrecklich kompliziiiert, Offensichtliches nicht zu sehen usw. Als Vorschlag zur Güte sei darum unseren wertvollen Augenzeugenberichten ein kleiner Exkurs zum geltenden Wahlrecht vorgeschaltet, der etwas trocken sein mag, aber dafür den Vorteil einer nüchternen Wahlchronik und Vorschriftenschau bietet, und wer mit der Materie bereits genügend vertraut ist, um zu einem klaren Urteil zu kommen, kann ihn ja einfach überspringen und direkt zu unseren Wahlbeobachter-Berichten übergehen, die ihn über das jüngste Wahlgeschehen aus erster Hand unterrichten.
Exkurs: Briefwahl in der BRD – wie entstand sie, was ist aus ihr geworden?
Als ein striktes Verhältniswahlrecht wäre das deutsche Wahlsystem, gäbe es nicht den üblen Trick der 5 %-Klausel (mit dem in diesem Heft von Ariane Joos vorgeführten Zusatztrick der »Direktmandate«), an sich gar nicht schlecht, aber hier soll es nicht um seinen sachlichen Gehalt (im Gegensatz zu dem des noch unendlich übleren Mehrheitswahlrechts z.B. in Frankreich oder gar England) gehen, sondern allein um das Wahlverfahren, und zwar unter dem Aspekt der Wahlsicherheit.[3]
Die einfachste und zugleich sicherste Form der Wahl, die das ursprüngliche Wahlgesetz der BRD von 1953 darum auch als einzige zuließ, ist die Urnenwahl. Denn sie vollzieht sich ununterbrochen öffentlich und gewährleistet verläßlich das Wahlgeheimnis: Der Wähler muß mit seiner Wahlbenachrichtigung persönlich im Wahllokal erscheinen, seine Wahlberechtigung wird durch Abgleich mit dem Wählerverzeichnis überprüft, seine Stimmabgabe wird in diesem Verzeichnis vermerkt, er gibt seine Stimme unbeobachtet in der Kabine ab, und er wirft sodann seinen Stimmzettel im geschlossenen Umschlag (heute bezeichnenderweise nur noch zusammengefaltet!) persönlich in die verschlossene Urne, die und deren Inhalt, wie gesagt, bis zum Schluß der Wahldurchführung und -auszählung lückenlos durch die Öffentlichkeit beobachtet werden kann. Der einzige Mangel dieses Verfahrens bestand in der BRD schon seit den 1950er Jahren darin, daß der Wähler nach dem Gesetz nicht stets auch seinen Personalausweis vorzeigen muß, sondern nur dann, wenn die Wahlbediensteten diesen auch sehen wollen; gleichwohl war die Sicherheit der Stimmabgabe nur durch Wahlberechtigte, und auch deren nur einmalige Stimmabgabe, in sehr hohem Maße gewährleistet.
Das Bundeswahlgesetz von 1957, das das alte von 1953 ersetzte, führte nun eine Ausnahme von dieser Urnenwahl ein, die damit zur bloßen »Regel« abgeschwächt wurde: die Briefwahl. Sie war nur für Wähler vorgesehen, die aus einem wichtigen Grund daran gehindert waren, am Wahltag im Wahllokal zu erscheinen und dort ihre Stimme abzugeben, namentlich weil sie sich aus einem ernsten Grund am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhielten oder weil sie wegen Krankheit, hohen Alters oder Gebrechlichkeit nicht oder nur schwer das Wahllokal aufsuchen konnten (1965 kamen noch wichtige »berufliche Gründe« hinzu). Dieser Hinderungsgrund war schriftlich oder mündlich glaubhaft zu machen, ein Formular für den entsprechenden Antrag gab es nicht, und wessen Antrag angenommen wurde, der erhielt einen sog. Wahlschein, mit dem er dann entweder – wenn er etwa nur abwesend, aber »gut zu Fuß« war – in einem anderen Wahlbezirk seines Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen oder eben – wie besonders Kranke oder Gebrechliche – Briefwahlunterlagen nutzen und diese zusammen mit dem Wahlschein an die Wahlbehörde zurücksenden konnte. Diese Briefwahlunterlagen bestanden und bestehen aus dem Stimmzettel und einem Stimmzettelumschlag, welcher verschlossen zusammen mit dem vom Briefwähler unterzeichneten Wahlschein in einen zweiten Umschlag, den Wahlbrief, einzulegen und dann in der Regel per Post an die Wahlbehörde zurückzuschicken war.
Der Ausnahmecharakter der Briefwahl, die nur am Erscheinen im Wahllokal wirklich verhinderten Wahlberechtigten zugutekommen sollte, spiegelte sich während der ersten fünf Bundestagswahlen (1957–1972) in einer konstant geringen Briefwahlquote (ungefähr zwischen 5 und 7 Prozent) wider. Als die Einführung der Briefwahl zehn Jahre nach ihrer Einführung, 1967, erstmals vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) gerügt wurde, räumte das Bundesinnenministerium in seiner Stellungnahme interessanterweise zumindest noch ein, daß die Briefwahl »weniger gegen Verletzungen des Wahlgeheimnisses, gegen Wahlbeeinflussungen und Wahlfälschungen gesichert« ist als die Urnenwahl, aber das Gericht verwarf die Rüge gleichwohl mit den aus heutiger Sicht auch nicht uninteressanten Worten, der Gesetzgeber sei sich »der besonderen Gefahren, die sich daraus ergeben, bewußt gewesen. Er hat die Briefwahl nicht unbeschränkt und unbedingt zugelassen, sondern nur in den Fällen gestattet, in denen der Stimmberechtigte glaubhaft macht, daß er sein Wahlrecht nicht durch persönliche Stimmabgabe ausüben kann. (…) Diese Beschränkungen sind auch wirksam gewesen und haben zur Folge gehabt, daß bei der Bundestagswahl 1957 nur 5,4 % der Wähler, bei der Bundestagswahl 1961 nur 5,9 % und bei der Bundestagswahl 1965 nur 7,1 % aller Wahlberechtigten mit Hilfe eines Wahlscheines gewählt haben.«[4] Zumal die von den Briefwählern »glaubhaft gemachten« Hinderungsgründe durch die Behörden niemals ernsthaft überprüft wurden, lassen diese Zahlen den Schluß zu, daß der Anteil der Wahlberechtigten, die tatsächlich das Wahllokal nicht oder nur schwer aufsuchen können, also wirklich an der Urnenwahl verhindert sind, tatsächlich nur bei etwa 5 Prozent, höchstens aber 7 Prozent liegt, während alle anderen Briefwähler den Weg zur Urne allein aus Bequemlichkeit mieden und meiden.
Trägheit des Wahlvolkes aber konnte den drei westdeutschen Kartellparteien, die mit dem KPD-Verbot 1956 die einzige ernsthafte parlamentarische Opposition ausgeschaltet hatten, nur gefallen. Darum ist es vielleicht kein Zufall, daß nur wenige Monate nach dem ersten schweren und offenen Verfassungsbruch in der Geschichte der BRD – der verheerenden Einführung der politischen Berufsverbote durch SPD-Kanzler Willy Brandt am 28. Januar 1972 – ebenjenes Parteienkartell, in späteren Jahren nahtlos ergänzt um »Grüne« und »Linke«, eine jahrzehntelange Serie endloser Gesetzes- und Verordnungsänderungen einleitete, die allmählich einen völligen Funktionswandel der Briefwahl herbeiführten, und zwar durch zwei verschiedene, aber fatal ineinandergreifende Arten von Maßnahmen: Auf der einen Seite wurde das Begründungserfordernis für die Briefwahl (also die nötige Glaubhaftmachung, daß das Wahllokal vom Wähler aus einem wichtigen Grund nicht aufgesucht werden konnte) immer weiter ausgehöhlt, um es schließlich, 2008, mit dem höhnischen Hinweis, inzwischen sei es ja nichts mehr wert, ganz abzuschaffen; in anderen Worten, die Briefwahl wurde auf der einen Seite immer mehr ausgeweitet. Auf der anderen Seite wurden gleichzeitig nach und nach alle Sicherungsvorkehrungen abgebaut, die das (im Vergleich zur Urnenwahl ja unvermeidlich immer) höhere Manipulationsrisiko der Briefwahl durch Vorschriften über die Gestaltung und Behandlung der Briefwahlunterlagen zumindest eingrenzen sollten. Das Ergebnis war ebenjener Funktionswandel der Briefwahl, nämlich von einer Ausnahme, für die es wenigstens eine sachliche Begründung gab, zu einem millionenfach eingesetzten Instrument der Wahlfälschbarkeit. Wäre etwas anderes jemals das Ziel gewesen, hätten die Kartellparteien zugleich mit ihrer sukzessiven Ausweitung der Briefwahl deren Sicherheitsvorkehrungen sukzessiv erhöht statt abgebaut.
Dieser Funktionswandel der Briefwahl war in der BRD, wie wir gleich noch sehen werden, schon vor gut zehn Jahren im wesentlichen abgeschlossen. Aber das jüngst installierte, von New York aus gesteuerte Corona-Regime, das sich ungeachtet aller sonstigen, noch so flächendeckenden Wirkungen der Entrechtung und Verarmung in seiner innersten und schärfsten Stoßrichtung gegen die freien Wahlen in den USA richtete (denn vor allem anderen ging es darum, Trumps bei deren Fortbestand sichere zweite Amtszeit zu verhindern), führte auch hierzulande, sozusagen in eingefleischtem Nachahmertum oder direktem Gehorsam gegenüber den überseeischen Herren und Wahlfälschern, nun noch zwei weitere wuchtige Schläge gegen saubere und verfassungsgemäße Landtags- und Bundestagswahlen: Mit seiner sanitärpolizeilichen Drangsalierung und Hysteriepropaganda ließ es die Briefwahlquote auf fast die Hälfte der ausgezählten Stimmen explodieren, und außerdem legte es die Axt an die Wahlbeobachtung, also die Öffentlichkeit auch nur der Stimmenauszählung. Betrachten wir nun diese Entwicklung seit dem Startschuß Berufsverbote-Willys in einzelnen Etappen.
Eröffnet wurde die Ausweitung der Briefwahl durch eine »winzige« Änderung der Bundeswahlordnung im Juli 1972: jeder versandten Wahlbenachrichtigung war fortan ein Formular für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (mit dem zusammen der Wahlberechtigte dann die Briefwahlunterlagen erhielt) durch die Wahlbehörde automatisch beizulegen. Dies war nur scheinbar eine Bagatelle: Denn hatte man vorher seinen Antrag selbst formulieren und begründen müssen, wurde einem nun ein Formblatt dafür unaufgefordert frei Haus geliefert, auf dem man nun nur noch »Krankheit«, »hohes Alter«, »berufliche Gründe«, oder »Verlegung des Wohnsitzes« ankreuzen mußte. Lediglich bei »Abwesenheit aus wichtigem Grund« mußte dieser Grund noch vom Wähler selbst benannt werden; ab 1975 genügte dann auch in diesem Fall nur noch ein Kreuzchen (beim Kästchen »Abwesenheit aus wichtigen Gründen«). Psychologisch war die Hürde für die Nutzung der Briefwahl damit beträchtlich herabgesetzt: Kästchen und vorgedruckte »wichtige Gründe«, ebenso die flächendeckende Aussendung von Wahlscheinanträgen, die doch nur für 5 Prozent der Empfänger von Interesse hätten sein dürfen, signalisierten unübersehbar, daß man es mit der »Ausnahme« der Briefwahl künftig nicht mehr so genau nehmen würde.
Schon diese „kleine“, aber massenpsychologisch bedeutsame Abschwächung des Begründungserfordernisses genügte dann auch, um die Bundestagswahl im Oktober 1980 zu der ersten in der Geschichte der BRD zu machen, in der mittels der Briefwahl – laut SPIEGEL vom 14. Dezember 1980 – „massiver Mißbrauch bis hin zum Wahlbetrug“ praktiziert wurde. In jener Ausgabe prangerte der SPIEGEL, der damals über im Vergleich zu den von ihm gedeckten Berufsverboten geringe staatliche Rechtsbrüche manchmal sogar gern berichtete, treffend an, »daß die bequeme Fernabstimmung – eingeführt, um Alten und Gebrechlichen den Urnengang zu ersparen – zur bevorzugten Wahlform für Millionen geworden ist (1957: 4,9 Prozent, 1980: 13 Prozent Briefwähler) und allenthalben zu Schwindel, Fälschung und Wahlbetrug verführt. (…) Die Methode scheint immer die gleiche: Übereifrige Parteimitglieder offerieren gleichgültigen, bequemen oder verbitterten Mitbürgern ebenso wie alten und kranken Wahlberechtigten ihre Dienste. Die Wahlhelfer gehen von Haus zu Haus, lassen sich Vollmachten ausstellen, bringen wenig später die Briefwahl-Unterlagen ins Haus, füllen sie teils selber aus und stecken sie häufig auch noch in den Briefkasten«. Wie der SPIEGEL weiter berichtete, forderte SPD-»Innen-Experte« Wernitz damals markig die »Abschaffung der Briefwahl« als die »sauberste und beste Lösung«, der rheinland-pfälzische CDU-Innenminister Böckmann kündigte nicht minder tatenfreudig »eine intensivere Überprüfung der Glaubhaftmachung« (des Hindernisses, das Wahllokal aufzusuchen) an, aber das BVG, vor das der ganze Skandal schließlich auch gelangte, segnete diesen erwartungs- und funktionsgemäß mit den salbungsvollen Worten ab, »die Einführung der Briefwahl in ihrer gegenwärtigen Gestalt« erwecke nicht »grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken«, und empfahl beschwichtigend »eine verstärkte Bildung von Sonderwahlbezirken für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Erholungsheime und gleichartige Einrichtungen«[5]. Letzteres übrigens wäre, wenn es ernstgemeint gewesen wäre, ein vorzüglicher Vorschlag gewesen, denn wenn der Bürger nicht zum Wahllokal kommen kann, warum soll dann das Wahllokal (mit Personal und Urne) nicht zum Bürger kommen, also warum nicht zusätzliche Wahlräume in Krankenhäusern und Altersheimen eingerichtet werden? Aber natürlich war der Vorschlag nicht ernstgemeint gewesen, denn dann hätte ihn das BVG dem Gesetzgeber, wie es das sonst alle Nase lang tut, zur verbindlichen Auflage gemacht. Leere Worte des tückischen Karlsruher Orakels also, die die Kartellparteien auch genauso verstanden und damit quittierten, daß sie ebenjene »Sonderwahlbezirke«, also die dringend nötigen Wahlräume in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altersheimen, von 104 bei der Bundestagswahl 1980 auf 22 bei der Bundestagswahl 2009 zusammenstrichen. Stattdessen ging es in den 1980er Jahren weiter mit der Abschaffung der Sicherheitsvorkehrungen für die durch das aufgedrängte Formular bereits ausgeweitete Briefwahl:
1985 wurde die Siegelmarke abgeschafft, die der Briefwähler bis dahin noch auf die Rückseite des Stimmzettelumschlags hatte kleben müssen; eine verletzte oder fehlende Siegelmarke war zwar nie ein Zurückweisungsgrund für den Stimmzettelumschlag gewesen, aber zumindest ein Indiz für den Wahlvorstand, den Wahlschein genauer zu prüfen.
1989, also kurz vor der Annexion der DDR – man war sich anscheinend nicht sicher, ob deren Bürger sich so brav an die Kartellparteien halten würden –, folgte dann der entscheidende Schlag gegen die Sicherheit der Briefwahl, nämlich die Abschaffung des Abgleichs des Wahlscheins mit dem Wahlscheinverzeichnis, also dem Verzeichnis aller Wahlberechtigten, die einen Wahlschein erhalten hatten.[6] Betrachten wir diesen Punkt, der auch in den nachfolgenden Augenzeugenberichten zu Recht immer wieder auftaucht, etwas näher. Seit Einführung der Briefwahl im Jahr 1957, also mehr als dreißig Jahre lang, hatte es für die Öffnung der Wahlbriefe im Wahllokal folgende Regelung gegeben: Ein »Mitglied des Wahlbriefvorstands öffnet die Wahlbriefe nacheinander und entnimmt ihnen den Wahlschein und den Wahlumschlag [= Stimmzettelumschlag]. Wenn der Schriftführer den Namen des Wählers im Wahlscheinverzeichnis gefunden hat und keine Bedenken erhoben werden, wird der Wahlumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt, nachdem der Schriftführer die Stimmabgabe im Wahlscheinverzeichnis durch Unterstreichen des Namens des Wählers vermerkt hat«. Der kursiv gesetzte Text bezeichnete bis 1989 den entscheidenden Teil der Überprüfung der eingesandten Briefwahlunterlagen: Wer eine Briefwahl vornehmen wollte, mußte (und muß bis heute) ja – seit 1972, wie gesagt, nur noch per Kreuzchen auf einem unaufgefordert übersandten Formular – einen Wahlschein beantragen, der ihm auf seinen Namen ausgestellt und zusammen mit den Briefwahlunterlagen, d.h. dem Stimmzettel und Stimmzettelumschlag sowie dem Wahlbriefumschlag, zugesandt wurde. Auf dem Wahlschein versicherte er dann durch seine Unterschrift an Eides Statt, daß er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hatte, und sandte ihn zusammen mit dem Stimmzettel im verschlossenen, bis 1985 zusätzlich mit der Siegelmarke zugeklebten Stimmzettelumschlag, alles eingetütet in den äußeren Wahlbriefumschlag, an die Wahlbehörde zurück. Der nach der Öffnung des Wahlbriefs bis 1989 vorgeschriebene Abgleich des Namens auf dem Wahlschein mit dem Wahlscheinverzeichnis und, wenn dort gefunden, die Unterstreichung des Namens in diesem Verzeichnis verhinderten also zum einen, daß per Briefwahl Stimmzettel im Namen von Personen in die Wahl eingebracht werden konnten, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen waren (oder die es gar nicht gab), und zum anderen, daß im Namen einer in das Wählerverzeichnis eingetragenen Person mehr als ein Stimmzettel eingesandt werden konnte. Dieser Prüfvorgang entsprach also bei der Briefwahl dem bei der Urnenwahl stattfindenden Abgleich des Namens eines Wählers, der auf dessen Wahlbenachrichtigung stand, mit dem Wählerverzeichnis. Zwar wurde dieser Prüfvorgang bei der Briefwahl nicht ersatzlos gestrichen, sondern formal trat an seine Stelle seither ein Abgleich des Wahlscheins mit einem »Verzeichnis für ungültig erklärter Wahlscheine«. Da dieses aber nur seltene Sonderfälle – wie die nachträgliche Streichung eines Wählers, dem bereits ein Wahlschein erteilt wurde, aus dem Wählerverzeichnis, oder versehentlich falsch oder doppelt ausgesandte Wahlscheine – aufführt, handelte es sich dabei nur um Augenwischerei.
In anderen Worten, seit 1989 ist für den Briefwahlvorstand gar nicht mehr feststellbar, ob die eingesandten Briefwahlunterlagen einen Phantasienamen oder den Namen einer realen, aber nicht wahlberechtigten Person tragen.
Gleichzeitig, also ebenfalls 1989, wurde abgeschafft, daß auf den Wahlschein das Dienstsiegel der Wahlbehörde aufgestempelt sein mußte; seither kann es einfach aufgedruckt werden. 2002 folgte die Abschaffung der Verpflichtung, den Wahlschein wenigstens durch den zuständigen Bediensteten unterschreiben zu lassen; auch dessen Name kann seither einfach aufgedruckt werden. Da auch keine neuen Sicherheitsmerkmale für den Wahlschein eingeführt wurden – obwohl es inzwischen technisch viel verfeinertere, z.B. QR-Codes, gibt –, ist es seither recht einfach, perfekt aussehende Wahlscheine nachzumachen, für die nun nicht einmal mehr zusätzlich ein Dienststempel und eine Bediensteten-Unterschrift gefälscht werden müssen. So demonstrierte der IT-Sicherheitsexperte Arnim Rupp auf einer Computermesse in Köln im Juli 2013, wie er mit Scanner, Computer und Drucker binnen weniger Stunden Briefwahlunterlagen täuschend echt fälschen konnte.
Den vorläufigen Schlußpunkt bildete dann, wie bereits erwähnt, die völlige Abschaffung des Begründungserfordernisses im Jahr 2008. In der amtlichen Begründung für diese Änderung des Bundeswahlgesetzes hieß es nun zynisch: »Mangels der Möglichkeit einer Nachprüfung handelt es sich bei der Angabe und Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen um ein bürokratisches Erfordernis ohne tatsächlichen Nutzen. Bei der Bundestagswahl 2005 gaben fast 9 Millionen Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab, was einem Anteil von rund 18,7 Prozent [!] entspricht. (…) Ein Anstieg der Briefwahlbeteiligung durch den Wegfall der Glaubhaftmachung der Antragsgründe ist nicht zu erwarten. (…) Ein Verzicht auf eine Reise oder auch nur auf einen Tagesausflug, um an einer Wahl durch Urnengang teilnehmen zu können, wird in der Regel kaum noch in Erwägung gezogen werden.«[7] Obwohl angeblich »ohne tatsächlichen Nutzen«, fiel selbst mit dem ausgehöhlten Begründungserfordernis ja auch das wichtige Verbot jeder Werbung für die Briefwahl, wie sie inzwischen aggressiv, und nicht nur auf den Wahlplakaten der Grünen, zu jedem Wahlkampf gehört. Und obwohl angeblich »nicht zu erwarten«, stieg, nicht zuletzt durch diese seither erlaubte Briefwahlwerbung, die Briefwahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen im Jahr 2009 auf 21,4 %, 2013 auf 24,3 %, 2017 auf 28,6 %.
Fassen wir zusammen: Durch etliche Änderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung im Verlauf von fast fünfzig Jahren wurde einerseits die Briefwahl immens ausgeweitet, andererseits die für sie geltenden Sicherheitsvorkehrungen systematisch abgebaut. Das Gesamtergebnis lautet:
Leichte und massive Fälschbarkeit der Wahlen mittels Briefwahl.
Betrachten wir insoweit, obwohl die Briefwahl inzwischen sogar für Außenstehende leicht fälschbar ist, die viel gefährlicheren »Innentäter«, also Fälscher innerhalb des Behördenapparats, zu dem im weiteren Sinne auch die Post, private Briefbeförderungsdienste und behördlich beauftragte Firmen und Subunternehmer zu rechnen sind: Ein Wahlbrief wird unentgeltlich befördert und trägt darum nicht einmal einen Poststempel. Eine Registrierung der bei der Wahlbehörde eingegangenen Wahlbriefe gibt es nicht. In den Wochen vor der Wahl – in die die Wahlhandlung, vom Wahltag weg, inzwischen per Briefwahl mehr und mehr vorverlagert worden ist – werden die Wahlbriefe bei den Gemeinden in Büroräumen gelagert und erst kurz vor oder an dem Wahltag auf die einzelnen Briefwahlvorstände verteilt, welche sie in der Regel noch während der Wahlzeit (!), meist schon nachmittags, im Wahllokal öffnen, die Wahlscheine »überprüfen« und die Stimmzettelumschläge in eine Urne werfen, alles dies nur noch pro forma in »öffentlicher« Weise, denn hiervon weiß in der Regel kein Mensch, und es ist unserer Erfahrung nach für Normalbürger auch fast nicht herauszukriegen. Nur die Öffnung der inneren Stimmzettelumschläge und die Auszählung der darin liegenden Stimmzettel der Briefwähler erfolgen noch in ordentlicher Weise öffentlich am Wahlabend nach Ende der Wahlzeit – oder erfolgten öffentlich, denn das Corona-Regime hat, wie unten noch angesprochen, jetzt auch die Wahlbeobachtung garottiert. Liegen nun vor dem Wahltag die inzwischen riesigen Massen von Wahlbriefen wochen- oder tagelang bei den Gemeinden »unter Verschluß«, so heißt das in Wirklichkeit: zwar unter striktem Ausschluß der Öffentlichkeit, aber mit unkontrollierbar möglichem Zugang für etliche Gemeindebedienstete von den Hausmeistern und Reinigungskräften an aufwärts, genauso wie vorher, während der Briefbeförderung, für zahllose Bedienstete der Post oder privater Briefbeförderungsfirmen. In der Gemeindeverwaltung liegen natürlich ebenso beliebig große Vorräte unbenutzter Wahlscheine und Briefwahlunterlagen, also Wahlbriefumschläge, Stimmzettel und Stimmzettelumschläge, oft bestellt beim Deutschen Gemeindeverlag in Stuttgart (wo sie übrigens – jedenfalls noch vor wenigen Jahren und wahrscheinlich genauso heute noch – auch jede Privatperson in beliebiger Zahl per Internet ordern kann). Es ist also für Behördenvertreter äußerst einfach, in dieser Zeit unentdeckbar ganze Stapel von Wahlbriefen zu vernichten, oder ganze Stapel zu manipulieren – indem man die Wahlbriefe und die inliegenden Stimmzettelumschläge öffnet, die darin befindlichen Stimmzettel austauscht und alles wieder in neue innere und äußere Umschläge verpackt, womit man den echten Wahlschein nicht zu fälschen braucht –, oder aber ganze Stapel komplett gegen vorher vorbereitete andere Wahlbriefe mit bereits inliegenden gefälschten Wahlscheinen und Stimmzetteln in verschlossenen Stimmzettelumschlägen auszutauschen. Für alles dies braucht man in der Regel nicht einmal mehr einen Dienststempel oder eine Bediensteten-Unterschrift zu fälschen, denn beides ist meistens in die bereitliegenden Blanko-Wahlscheine schon »eingedruckt«. In diese brauchen nur ein erfundener (vorzugsweise sehr häufiger) Vorname und Name des Wählers, ein zufälliges Geburtsdatum, eine möglichst echte (und möglichst unübersichtlich viele Haushalte umfassende) Adresse sowie eine beliebige Wahlschein- und Wählerverzeichnisnummer eingetragen werden, und dann fehlen nur noch Datum und Schriftzug der Wählerunterschrift (Unterschriftsmuster findet man per Google-Bildersuche). Natürlich kann man auch den ganzen Wahlschein selbst nachahmen und ausdrucken, denn er enthält, wie gesagt, keinerlei Sicherheitsmerkmale.
Für die Mitglieder der Briefwahlvorstände, denen diese inzwischen Millionen von Wahlbriefen am Wahltag auf den Tisch gehäuft werden, bleibt alles dies unentdeckbar: Sie können nicht feststellen, ob Wahlbriefe abhanden gekommen sind, sie können nicht feststellen, ob der Briefwähler im Wahlscheinverzeichnis (d.h. letztlich im Wählerverzeichnis) überhaupt vermerkt ist oder er auch nur eine reale Person ist, es gibt keine Originalprobe der Wählerunterschrift zum Abgleich (wie z.B. bei jeder Banktransaktion), die Briefwahlvorstände können weder einen echten Wahlschein von einem durch Fälscher nachgedruckten oder (auf einem echten Blanko) ausgefüllten unterscheiden noch überprüfen, ob der äußere und innere Umschlag sowie der Stimmzettel ausgetauscht wurden. Letztlich kann der Briefwahlvorstand am Wahltag also gar keine wirksame Überprüfung der Echtheit der Wahlbriefe mehr vornehmen, genausowenig wie eine Überprüfung ihrer Vollständigkeit.
Das bedeutet natürlich auch, daß ebenso alle Sicherheitsvorkehrungen bei der Urnenwahl ins Leere laufen, weil inzwischen fast die Hälfte aller gezählten Stimmen ohnehin aus der Briefwahl stammen, die sogar für Fälschungsaktionen im Großmaßstab ein ideales Terrain bietet (meist aber genügen gezielte kleinere Fälschungen – vergessen wir nicht, daß die gefälschte US-Wahl mit etwa 155 Millionen abgegebenen Stimmen durch weniger als 120 000 Stimmen »entschieden« wurde, nämlich der Summe der angeblichen Stimmendifferenzen zwischen Trump und Biden in Pennsylvania, Georgia und Wisconsin, mit deren Wahlmännern Trump die Mehrheit im Electoral College errungen hätte). Zwar kann Fälschung im Großmaßstab eine verdächtige Abweichung des Briefwahlergebnisses vom Urnenwahlergebnis bewirken, aber die unbeschränkte Freigabe der Briefwahl hatte eben auch die schon erwähnte, perfide Folge, daß die konkurrierenden Parteien heute für unterschiedliche Formen der Stimmabgabe werben dürfen – die mit Staatsapparat und Unisono-Medien verbandelten natürlich für die fälscherfreundliche Briefwahl, die echten Oppositionsparteien für die fälschungssichere Urnenwahl –, womit man selbst stark divergierende Ergebnisse von Brief- und Urnenwahl leichter als, je nach politischer Couleur, »unterschiedliches Wählerverhalten« wegschwatzen kann.
Die einzige »Garantie«, die damit gegen staatliche Wahlfälschung noch bleibt, ist der feste Glaube, daß es »so was bei uns nicht gibt« (zeitgemäßer: daß »das alles Verschwörungstheorie ist«). Wieviel solche Bannformeln freilich wert sind in einem Staat, in dem seit dem Dammbruch der Brandtschen Berufsverbote eine schlammflutartige Diabolisierung jeder echten Opposition – meist als »rechtsradikal«, »faschistisch« oder »Nazis« – Platz gegriffen und so fest in Schülerhirne wie fernsehguckende Köpfe eingetrichtert worden ist, daß viele von diesen eine Unterschlagung von AfD-Stimmen oder heimliche Mehrung »demokratischer« Stimmen geradezu als gute Tat empfinden werden – das mag jeder selbst entscheiden.
Das Corona-Regime hat es der Briefwahl, schon 2017 bei fast 30 % aller ausgezählten Stimmen angelangt, nicht nur ermöglicht, quantitativ mit der Urnenwahl fast gleichzuziehen, sondern sogar das Recht auf öffentliche Stimmenauszählung faktisch abgeschafft: Vielerorts wurden unter dem Corona-Vorwand die zugelassenen Wahlbeobachter auf drei Personen pro Wahlraum reduziert, diese – ganz im Gegensatz zu den Briefwählern! – einer scharfen Ausweiskontrolle unterworfen und obendrein ihr Anwesenheitsrecht auf eine Viertelstunde begrenzt, in der man gar nichts beobachten kann. Alles darüber Hinausgehende ist nur noch Gnade – die nachfolgenden Wahlbeobachter-Berichte legen davon bedrückendes Zeugnis ab.
Als letztes bleibt noch anzumerken, daß zwar die Bundeswahlordnung nach wie vor am Ende des Wahlabends die Versiegelung der ausgezählten Wahlunterlagen vorschreibt, aber vielerorts die Siegel einfach weggelassen oder durch selbstklebende Etikette, die problemlos mehrfach entfernt und wieder angebracht werden können, ersetzt wurden. Damit ist auch eine nachträgliche Wahlprüfung, die diesen Namen verdiente, nicht mehr möglich, denn sämtliche Wahlunterlagen bleiben so in den Wochen nach der Wahl, falls eine Wahlprüfung »droht«, für behördeninterne Manipulationen genauso leicht zugänglich wie die Briefwahlunterlagen in den Wochen davor. – Nun aber endlich zum Geschehen am Wahltag:
„Komischkeiten“ und Beobachtungen am Tag der Bundestagswahl
Wie schon bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im März 2021 traten auch bei der jetzigen Bundestagswahl im September etliche, in früheren Jahren undenkbare und nur aus »Bananenrepubliken« bekannte »Komischkeiten« auf, an die man sich offenbar seit der gefälschten US-Wahl gewöhnen soll. Anscheinend verläßt »man« sich nicht mehr »nur« auf Propaganda, Hetze und gezielte Überfälle auf Abgeordnete oder bekannte Vertreter der Opposition – in Deutschland vor allem der AfD – (wie den Bremer AfD-Abgeordneten Franz Magnitz oder den Gewerkschaftler Andreas Ziegler), die wie die Zerstörung von deren Wahlplakaten normalerweise straflos bleiben.
So schlossen beispielsweise einige Wahllokale in Berlin nicht wie üblich um 18.00 Uhr, sondern blieben darüber hinaus geöffnet. Es hatte so lange Schlangen mit Wartezeiten bis zu 2 Stunden vor den Wahllokalen gegeben, daß viele der Wartenden frustriert aufgaben, d.h. gezielte Wahlbehinderung stattfand. Aber nicht nur das: Es fehlten etliche Stimmzettel. »Auf dem Hof des Rathauses in Berlin-Pankow machte eine Bild-Reporterin eine schockierende Entdeckung: In einer Tonne entdeckt sie Blanko-Stimmzettel für die Zweitstimme zur Abgeordnetenhauswahl – einmal in der Mitte durchgerissen. Die Stimmzettel fehlten also nicht einfach – da wurde offenbar Hand angelegt« (Rundmail der Redaktion des Compact-Magazins). Wegen vertauschter Wahlzettel kam es in einigen Berliner Wahllokalen zu Verzögerungen und ungültigen Stimmabgaben (Friedrichshein/Kreuzberg, Charlottenburg/Wilmersdorf). »In den Wahllokalen 404, 407 und 408 in der Spartacus-Grundschule in Friedrichshain lagen nach Angaben aus dem Wahllokal für die Abgeordnetenhauswahl nur Stimmzettel aus Charlottenburg/Wilmersdorf vor. Bis die richtigen Stimmzettel nachgeliefert wurden, mußten die Wahllokale zeitweise geschlossen werden. Zudem wurden einige Stimmabgaben auf falschen Stimmzetteln für ungültig erklärt« (Kölner Stadt-Anzeiger online, 26.9.2021).
Ein Einzelfall, kleine Panne? Kommen wir zu einigen Beispielen unserer eigenen Beobachtungen:
- Karlsruhe: Man versuchte, mich von der Wahlbeobachtung abzuhalten, indem behauptet wurde, »so etwas gibt es hier nicht«. Außerdem dürfe ich nur max. 15 Minuten dabeibleiben. Ich mußte mich ausweisen.
- Stuttgart: Zunächst war es schwierig, den Ort der Briefwahlauszählung überhaupt zu finden. Dann wurde so getan, als ob die Wahlbeobachtung etwas völlig Außergewöhnliches sei, und ich wurde gehörig ausgehorcht, weshalb ich überhaupt käme. Ich wurde offensichtlich als Störenfried empfunden. Später wurde ich sogar nach meiner Parteimitgliedschaft gefragt! Sodann wurde behauptet, ich dürfe nur 15 Minuten dabeisein, nach Protest aber »erlaubt«, nach 15 Minuten an einen anderen Tisch zu gehen. Impfpaß und Personalien wurden verlangt. Die Wahlhelfer waren mit den Schulungsunterlagen unzufrieden und verstanden die Vorgehensweise offenbar nicht. Aber vor allem: Es gab keine Liste aller Briefwahl-Antragsteller, mit denen die Wahlbriefe hätten abgeglichen werden können! Ob die Wahlurne versiegelt wurde oder nicht, war nicht eruierbar.
- Freiburg: Als wir uns als Wahlbeobachter vorstellten, hieß es »Das haben wir hier noch nie gehabt«, und: »Ich weiß gar nicht, ob das erlaubt ist«! Der Wahlleiter teilte uns dann in jovialem Ton mit, daß, wenn wir uns an die Corona-Regeln hielten, »das« für ihn »kein Thema« sei, d.h., wir dürften gnädigerweise die Auszählung beobachten. Der Wählerlistenabgleich, so hieß es, habe bereits vorher stattgefunden. Die Wahlzettel wurden nicht mehr versiegelt.
- Freiburg: 7 Pakete mit 2200 Briefwahlunterlagen sind einfach verschwunden, von denen 5 nach der Wahl wieder auftauchten. Einige Briefwähler haben ihre Unterlagen erst nach der Wahl erhalten (Badische Zeitung, 28.9.2021). Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden bei der Landtags- und Bundestagswahl 370 Briefe nicht gewertet, weil diese nicht im Briefwahllokal angekommen sind. Zwei Kisten mit Stimmzetteln seien im Verteilzentrum Hamburg-Altona liegengeblieben.
- Bruchsal: Dort verschwanden ca. 800 Briefwahlunterlagen (SWR-aktuell, 22.9.2021), mehrere hundert verschwanden auch in Ettlingen und Pforzheim.
- Weimar: Es fehlte eine Liste mit dem Wählerverzeichnis, mit der wir die eingegangenen Wahlbriefe doch eigentlich hätten abgleichen sollen. Der Wahlvorsteher war sehr jung und offensichtlich völlig überfordert. Sein Vertreter war noch jünger, hatte sich nicht selbst gemeldet, sondern wurde von der Stadt zugeteilt. Auch dieser hatte keinerlei Erfahrung. Es wurden planlos und übereifrig Stimmzettel und Wahlscheine getrennt, so daß nun keinerlei Kontrolle darüber mehr möglich war, ob die Stimmzettel berechtigt waren oder nicht. Dem Wahlkoffer wurden mehrere Siegel beigefügt, so daß die Urne jederzeit zu öffnen war. Nachfragen unsererseits stießen generell auf deutlichen Unwillen.
- Leipzig: Keiner der vielen, überwiegend jungen Wahlhelfer bei der Briefwahlauszählung hatte irgendwelche Bedenken ob der Tatsache, daß es keine Überprüfung und Ausstreichung im Wahlregister gab. Meine Nachfragen diesbezüglich wurden mit Schulterzucken beantwortet. Ich war der einzige Wahlhelfer, der ein Merkblatt bezüglich der Durchführung der Wahl bekommen hatte. Auffällig war, daß die AfD zehnmal weniger Stimmen erhalten hatte als im Stadtdurchschnitt, wo sie in der Mehrheit der Bezirke auf weit über 10 % bei Erst- und Zweitstimme kam. Ab dem Tag nach der Wahl war praktisch nichts mehr über die Briefwahl zu hören, die einem vorher jeden Tag um die Ohren gehauen wurde. Die Briefwahlanteile und -ergebnisse waren trotz zweimaliger Suche anfangs nicht herauszukriegen. Erst durch Einsicht in die Excel-Tabellen auf der Stadt-Website konnte man die Briefwahlanteile erschließen, aber eine genaue Analyse der jeweiligen Ergebnisse von Brief- und Urnenwahl ist mir nicht gelungen. Darüber hinaus wurde die Wahlbeteiligung mit unwahrscheinlichen 79 % angegeben.
- Dresden: Ich war als Beisitzer eingeteilt. Vor dem Öffnen der Wahlbriefe fand kein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis statt. Auf meine Frage an den Wahlvorstand, ob, wann und wo dies geschehen sei, konnte er mir keine Antwort geben. Nach der Auszählung der Stimmzettel wurde die Urne mit einfachen Papieraufklebern »versiegelt«, die sich auch noch schlecht ankleben ließen.
- Dresden: Im Wahlkreis Dresden II/Bautzen ging das Erstmandat an den CDU-Kandidaten Lars Rohwer (35 014 Stimmen) mit einem denkbar knappen Vorsprung von zuerst gezählten 39 Stimmen vor dem AfD-Kandidaten Andreas Harlaß (34 979 Stimmen). Bei einer ersten Überprüfung in nur 8 von insgesamt 365 Wahlbezirken verringerte sich der Abstand schon um 4 Stimmen auf 35 Stimmen. Harlaß beantragte daraufhin eine Nachzählung in allen Wahllokalen, was vom Wahlkreisausschuß abgelehnt wurde. Die AfD will nun juristisch gegen diese Ablehnung der Nachzählung vorgehen, har, har!
Im selben Wahlkreis fiel eine massive reziproke Differenz von Urnen- und Briefwählern bei AfD und Grünen auf:
Man beachte die ziemlich bis extrem geringe Differenz fast aller Parteien hinsichtlich Urnen- und Briefwahl, obwohl alle (Kartell-)Parteien mit Ausnahme der AfD massiv für die Briefwahl mobilisiert hatten. Die AfD erreichte an der Urne 24,6 %, bei den Briefwählern nur 9,6 %; demgegenüber erreichten die Grünen an der Urne nur 9,8 %, per Briefwahl mit sogar 19,4 % das beste Briefwahlergebnis überhaupt. Zum Vergleich: CDU 18,6 % vs. 18,7 %, FDP 10,9 % vs. 11,2 %.
- Dresden: Ich meldete mich als Wahlhelfer für die Briefwahlauszählung. Schon aus der Lektüre des »Praxisleitfadens für den Wahlvorstand – Briefwahl« ergab sich, daß es nicht vorgesehen war, die abgegebenen Briefe zur Briefwahl mit dem Wählerverzeichnis abzugleichen. Bei der Nachfrage an den Wahlvorstand erhielt ich nur zur Antwort: »Keine Ahnung, wir öffnen hier nur die Umschläge und zählen dann aus, wahrscheinlich ist das schon gemacht worden.«
Die Urne war wiederklebend (!) seitlich versiegelt, aber der Einwurfschlitz nach oben blieb offen. Hier hätte man leicht während des Transports Wahlbriefe hinzufügen oder entnehmen können.
Es gab zwei verschiedene Größen von Wahlbriefen. Bis 18 Uhr kamen weitere Päckchen hinzu, da die Briefwahl erstmals bis 18 Uhr möglich war und »die Post den Ansturm nicht bewältigen« könne (die US-Wahl läßt grüßen). Die Unterschiede der Wahlbriefgrößen erklärte uns der Wahlleiter damit, daß das Material wegen des Ansturms auf die Briefwahl ausgegangen wäre. Außerdem sei an einem Vormittag vergessen worden, die Wahlscheinnummern auf die Umschläge zu drucken, diese seien dann aber von Hand draufgeschrieben worden, manche seien vielleicht aber auch nicht erwischt worden, diese seien aber dennoch gültig.
Meine Aufgabe war das Öffnen der roten Wahlbriefe und das Abgleichen der Wahlscheinnummer mit der Nummer auf der Eidesstattlichen Erklärung. Bei den kürzeren, höheren Umschlägen fiel mir auf, daß das Datum sehr oft gleich geschrieben war: mit einem dünn schreibenden blauen Kuli, und zwar vor allem 21.09.2021, auch der 17.09.2021 kam vor, aber immer die gleiche Schreibweise. Bei den länglichen Umschlägen war diese deutlich variantenreicher (16.9.21, 16. September 2021, 16/9/21 etc.).
Bei der Auszählung lag die AfD lediglich bei 5 % (ca. 35 von 700 Stimmzettel), und das in einem Bundesland, in dem sie bei ca. 25 % liegt. Dafür war der Grünen-Anteil bei über 30 %, und das in einem eher konservativen Gebiet, nicht etwa wie Leipzig-Connewitz oder Dresden-Neustadt.
Die Wahlurnen wurden am Ende mit wiederklebenden Klebern »versiegelt«, von denen auch noch welche übrigblieben, so daß diese bei unerlaubtem Öffnen hätten verwendet werden können.
- Dresden: Sowohl der Wahlleiter als auch die Wahlhelfer reagierten recht abweisend auf die Ankunft der Wahlbeobachter. Diese wurden als »Rechte« eingestuft, die ungehorsamerweise dem Ablauf der Wahl mißtrauten. Immer wieder gab es abfällige Kommentare zu den vielen AfD-Stimmen. Die großen Stapel mit deren Stimmen wurden erst zum Schluß und nur widerwillig ausgezählt. Alle Notizzettel wurden am Schluß eingesammelt, auch solche mit privaten Notizen, da angeblich alle mit der Wahl zusammenhängenden Unterlagen nur im versiegelten Wahlkoffer den Wahlraum verlassen dürften. Diese Siegel bestanden aus einfachen Klebern, die nur schlecht auf dem Koffer klebten und sich nach wenigen Minuten lösten. Der Fahrer zur Abholung des Koffers kam zu früh, so daß der Wahlleiter selber den Koffer abtransportierte.
Dies sind notgedrungen nur wenige Beispiele von wenigen Beobachtern. Wie groß hier die Dunkelziffer ist, kann man sich aber denken. Es scheint auch an verschiedenen Orten etwas unterschiedlich gewesen zu sein, vermutlich, damit nicht jedem gleich auffällt, daß hier etwas nicht stimmt, oder aus noch mangelnder Übung.
Claudia Michelitz und Max Roth
Aus Ketzerbriefe 230 – Flaschenpost für unangepaßte Gedanken, 96 S., € 5.-,
ISSN 0930-0503 / ISBN 978-3-89484-294-9
Im Abonnement (6 Hefte) € 33,30 inkl. Versandkosten
[1]So der treffende Titel des Artikels von Peter Priskil über die beiden genannten Landtagswahlen in KB 227.
[2]Vgl. dazu unsere ausführliche Dokumentation in KB 224 und auf unserer Website.
[3]Die folgende Darstellung verdankt den größten Teil der verwerteten Informationen der umfassenden Dokumentation zum Thema, die der Computerexperte Arnim Rupp verdienstvollerweise auf seiner Internetseite http://rupp.de/briefwahl_einspruch/ verfügbar gemacht hat, darunter seine knapp 70seitige Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Briefwahl bei den Europawahlen 2009. Diese sorgfältig begründete Beschwerde und die Art und Weise ihrer Zurückweisung erst durch den Bundestag, dann das Bundesverfassungsgericht sind bereits für sich ein Lehrstück in Staatsbürgerkunde!
[4]Beschluß vom 15. Februar 1967 – 2 BvC 2/66.
[5]Beschluß vom 24. November 1981 – 2 BvC 1/81.
[6]Nochmals zur Klarstellung: Das Wahlscheinverzeichnis ist damit nichts anderes als ein Auszug aus dem Wählerverzeichnis (= Verzeichnis aller Wahlberechtigten). Wenn ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhielt, wurde dies im Wählerverzeichnis bei seinem Namen vermerkt und sein Name zusätzlich in das Wahlscheinverzeichnis, d.h. das Verzeichnis aller Wahlscheininhaber (= Briefwähler, denn mit dem Wahlschein bekommt man die Briefwahlunterlagen), eingetragen. Das ist heute noch so, aber die Briefwahlvorstände können das Wahlscheinverzeichnis nicht mehr einsehen, womit es seine praktische Bedeutung verloren hat.
[7]BT-Drucksache 16/7461, p. 16sq.
Geehrte Redaktion, durch reinen Zufall bin ich eben auf Ihren großartigen Artikel über die Möglichkeiten zur Wahlfälschung gestoßen. Eine derartige faktenbasierte ausführliche Darlegung habe ich mir schon lange gewünscht. Vielen herzlichen Dank dafür! Es wundert mich, daß Unser Mitteleuropa offenbar das einzige alternative Medium ist, das einen derartigen Augenöffner-Artikel veröffentlicht. So wie die politischen Verhältnisse in Deutschland mittlerweile sind, müßte der Artikel jedem Bürger dieses Landes als Pflichtlektüre zugehen.
Mehrfamilienhaus
Erneute Explosion in Köln – Café brennt aus, zwei Menschen werden leicht verletzt
https://www.welt.de/vermischtes/article253688468/Koeln-Erneute-Explosion-in-Koeln-Cafe-brennt-aus-zwei-Menschen-werden-leicht-verletzt.html
Köln ist bunt!
Neuer CDA-Chef Dennis Radtke
„Die SPD meiner Großväter ist völlig tot – eine reine Apparatschik-Partei“
Der steuerfreie Verkauf von Unternehmensbeteiligungen beispielsweise führte dazu, dass Unternehmen, die riesige Bestände an Werkswohnungen hatten, diese in Gesellschaften gebündelt und an ausländische Investoren verkauft haben. Damit hat man die Spekulanten auf den deutschen Immobilienmarkt geholt. Unter den fatalen Folgen leiden wir noch heute. Die hohen Preise haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen kaum noch etwas von ihrem Erarbeiteten übrigbleibt.
WELT: Herr Radtke, Sie kommen gerade von ThyssenKrupp. Dort, in ihrer Heimat, aber auch anderswo im Land, werden in der Industrie im großen Stil Stellen abgebaut. Wie schätzen Sie die Lage ein?
Dennis Radtke: Als brandgefährlich. Viele Arbeitnehmer rennen zur AfD. Und wenn die Menschen den Eindruck haben, die politische Mitte kümmert sich nicht mehr darum, dass ihre Jobs zukunftssicher sind, dann wird diese Entwicklung ungebremst weitergehen. Was da gerade passiert, macht mir große Sorgen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article253669910/CDU-Dennis-Radtke-Die-SPD-meiner-Grossvaeter-ist-voellig-tot-eine-reine-Apparatschik-Partei.html?source=puerto-reco-2_ABC-V41.4.B_FCM_p35_extra_row
Im Kampf gegen Rechts ist jedes Mittel recht ! Natürlich auch Wahlfälschung !
Kopfschmerzen hab ich auch bei der Wahl in Altersheim und Pflegeeinrichtigungen, was passiert mit den Wahlunterlagen, wer füllt die Unterlagen aus?
Wer wohl ? Es ist doch derart einfach, dort Stimmabgaben zu erzeugen, deren Richtigkeit bzw. Manipolation NIE nachgewiesen werden können. Es ist eine Schande, dass selbst die Bürger, die vor ihrem Alter sicher viel für die Entwicklung Deutschlands getan haben, nun auch noch missbraucht werden. Diese sogenannten „demokratischen“ Parteien sind an Widerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Da mögen sie beten, dass sie selber niemals auf solche Einrichtungen bzw. Pflege angewiesen sind. Aber ein Sprichwort sagt : Es geht nichts num was nicht kommt rum, mit anderen Worten : Vielleicht gibt es irgenwann die Strafe !
Also ich persönlich glaube natürlich fest an die Lauterkeit und ernsthafte Aufrichtigkeit der beteiligten Personen dieses Wahlsystems. „Satire“ Ich kann mir auch nicht vorstellen dass dieser „Rat für auswärtige Beziehungen“ mit seinem 3-Buchstaben Sicherheits-Welt-Komplex auch nur irgendwas mit der Planung dieses Wahlsystems, seit 1957 immer stärker verfeinert, zu tun hat. Nöööh, auch nicht mit dem Krankheitsgedöns, auch wenn man in internen Events sich erzählte, wieviel maximal Gewinn man mit den neuen BIO-Aktien machen kann, und man die Gesundheitssysteme der Staaten maximal schröpfen kann, obwohl dann passiert. Ich kann mir auch ebenfalls nicht vorstellen, dass man Agenten nicht nur uns als Politiker verkaufen würde, gestützt durch dieses verfeinerte Wahlsystem, die von einem 5-Buchstabenverein in NY angeleitet werden, dieser unzählige Milliarden vom US-Steuerzahler erhält jährlich !, um einen Teil davon in die Wahlkampagnen der gewünschten *Statisten“ umzulenken und auf die Kampagne-Konten einzuzahlen, so dass sich die Milliardenzuschüsse dann immer weiter erhöhen und ein gekauftes Land davon riesig profitiert, aus biblischen Gründen, weil Gott (welcher?) es ihnen flüsterte. Auch wenn da mal öfter, zugegeben, eine Kanzlette aus dem Ostteil dort gerne vorbeisah, und unter tosendem Beifall sich ihren biblischen Preis abholte. Das wäre ja dann kriminelle Korruption und Verrat an dem Land und seinen Bürgern. Darauf stünde ja, zumindest früher, eine kurze Abhandlung durch das früher, landeseigene Militär. Ich kann mir aber vorstellen, dass diese von dort weiter her ein paar Milliönchen für ein neues Puppenunternehmen durch Mittelspuppen bezahlen, das den Bürger wiederum über senie wahren Absichten belügt und betrügt, ja, das ist schon vorstellbar. Also wie gesagt, ich kann mir das eigentlich nur ganz wenig vorstellen 🙂 Gruß an Herrn Scholz nach New York “ Great Job Man, we did the Brandenburg !“.
Eigentlich müßte das sog. Bundesverfassungsgericht (Wir haben gar keine Verfassung) gegen die Briefwahl einschreiten, tun sie aber nicht da sie ein Anhängsel der Regierung sind und deren ausgekungelten Parteifreunde nur nach Karlsruhe geschickt werden.
Zur EU Wahl haben 13,1 Prozent der wahlberechtigten Brandenburger SPD gewählt.
Zur Landtagswahl haben 30,9% der Brandenburger die SPD gewählt.
„Die Leute, die die Stimmen abgeben entscheiden nichts.
Die Leute, die die Stimmen zählen, entscheiden alles!
Josef Stalin
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten.“ – Walter Ulbricht 1945 bis 1946 Landtagsabgeordneter der Provinz Sachsen Anhalt.
Wenn Wahlen etwas ändern würden , wären sie schon lange verboten.
Wahlbeben in Brandenburg: Bloß Wählertäuschung sichert Machtblock die Herrschaft
Die Landtagswahl in Brandenburg hat einen Gewinner und viele Verlierer. Gleich drei Parteien müssen das Parlament in Potsdam verlassen. Und die AfD kam, trotz deutlicher Gewinne, nur auf Platz 2. Und dennoch meint AUF1-Nachrichtenleiter Martin Müller-Mertens: Das Ergebnis ist eine Erschütterung für das System – nur anders, als erwartet.
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/wahlbeben-in-brandenburg-bloss-waehlertaeuschung-sichert-machtblock-die-herrschaft
Die Edelkommunistin Sahra Wagenknecht – Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit?
Sahra die Frau mit den 2 Herzen in einer Brust, Mutter Deutsche, Vater war Iraner
Die Ex-Bundestagsabgeordnete Antje Hermenau, Ex Grüne:
Sie wollte mit Leuten der Sahra Wagenknecht Partei telefonieren, erreichte aber keinen.
Hermenau: Sahra Wagenknecht Partei, eine Fake-Partei?
Am Wahltag meldete sich die rote Sahra krank?
Bei „Hart aber fair“, am daraufolgenden Tag war sie wieder gesund?
„Der hebräische Name שָׂרָה śārâ geht auf die gleichlautende Vokabel zurück und heißt übersetzt „Herrin“, „Fürstin“. Damit handelt es sich um einen Namen, der den sozialen Rang der Namensträgerin beschreibt. Er geht auf die biblische Gestalt Sara (zunächst שָׂרַי śāraj) zurück (Gen 17,15 u. ö.).“
Zunächst schrieb sie sich „Sarah“. Später änderte sie die Schreibweise ins persische „Sahra“.
https://www.morgenpost.de/politik/article405081885/sahra-wagenknecht-wohnort-beruf-politik-wichtige-infos.html
…und dann haben wir noch die doppelte Staatsbürgerschaft???