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Die Ampel-Regierung unter „Noch-Kanzler“ Scholz plant nun noch einige angeblich dringende Gesetzesvorhaben vor der Wahl durchs Parlament zu peitschen.

Dazu gehören auch die zwei Gesetzentwürfe laut Bundestagsdrucksachen 20/12977 und 20/12978, dies würde laut Expertenanhörung des Rechtsausschusses als klare „Oppositionsschwächung“ gesehen werden.

Änderung des Grundgesetzes dazu nötig

Professor Dr. Hansjörg Huber von der Hochschule Zittau/Görlitz bezeichnete diese geplante Änderung, in der Expertenanhörung des Rechtsausschusses, als „Oppositionsschwächungsgesetz“, wie auch ansage.org berichtet hatte.

Der erste Antrag, Bundesdrucksache 20/12977, sieht eine Änderung des Grundgesetzes vor, mit der Artikel 93 und 94 neu gefasst werden sollen. Für einen neuen Artikel 94, Absatz 4, Satz 1 GG ist nachstehender Inhalt vorgesehen.

„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“

Nach Artikel 79, Absatz 3 GG jedoch ist „eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche, die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig.“

Diese sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ verbietet nicht nur die Änderung des Textes der Artikel 1 und 20, sondern schützt ebenso die dort geregelten Grundsätze. Dies sind somit die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1, Absatz 1, das Bekenntnis zu den Menschenrechten in Artikel 1, Absatz 2 (also die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948), die unmittelbare Geltung der Grundrechte nach Artikel 1, Absatz 3, die Festlegung auf einen demokratischen und sozialen Bundesstaat in Artikel 20, Absatz 1, der Grundsatz der Volkssouveränität nach Artikel 20, Absatz 2 (“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”), die Gewaltenteilung nach Artikel 20, Absatz 3 und das Widerstandsrecht nach Artikel 20, Absatz 4.

Verfassungsgericht als Wächterrat

Es ist konkret zu prüfen, ob und inwiefern mit der geplanten Änderung die Grundsätze aus Artikel 20, Absätze 2 und 3 GG (Volkssouveränität und Gewaltenteilung) berührt werden. Es ist dazu nicht erforderlich, dass sie wirklich verletzt werden, eine „Berührung” genügt, ähnlich dem Handspiel beim Fußball.

Da somit ein Gericht, also die Dritte Gewalt, ermächtigt werden soll, der Volksvertretung als Erster Gewalt Vorschriften zu machen, ist die Gewaltenteilung hier ganz offensichtlich massiv berührt. Gleichzeitig wird aber auch der Grundsatz der Volkssouveränität verletzt, denn wenn „alle“ Staatsgewalt vom Volke ausgeht, kann eben keine Staatsgewalt von anderen Verfassungsorganen ausgehen. Ein Gericht, das sich über eine Mehrheit in der Volksvertretung hinwegsetzen könnte, würde ein Ursprung von Staatsgewalt sein, und das ist nach Artikel 20, Absatz 2 GG klar verboten. Mit diesem neuen Artikel 94, Absatz 4 GG bekäme das Bundesverfassungsgericht somit die Machtbefugnis eines Wächterrats wie in der Islamischen Republik Iran.

„Vorbild“ Iran?

Die Parteien der Ampel-Union wollen mit diesem „Oppositionsschwächungsgesetz“ im Ergebnis also nichts anderes als eine andere Republik „aus der Taufe heben“. Das Amtes eines woken an Stelle  eines religiösen Führers ist bis dato zumindest (noch) nicht vorgesehen.

In einem normalen parlamentarischen Verfahren wäre die Vereinbarkeit mit Artikel 79, Absatz 3 GG genauer geprüft worden. Man hätte vielleicht andere Regelungen gesucht, damit das Parlament auf dem Papier das letzte Wort hätte, es jedoch de facto nie aussprechen würde. Der Verfasser will jetzt jedoch keine Vorschläge machen, wie die Ampel-Unionsparteien die „Kuh noch vom Eis holen“ könnten. In jedem Fall würden sich die Beratungen im Rechtsausschuss in die Länge ziehen und bis zur Auflösung des Bundestags keinesfalls abgeschlossen sein.

Angesichts der anstehenden Neuwahl hat man nun allerdings keine Zeit mehr zur Beseitigung der „handwerklichen Fehler“. Die Ampel-Unionsparteien befürchten offenbar, dass sie im nächsten Bundestag keine Zweitdrittelmehrheit mehr haben könnten. Bei geschätzten 30 Prozent für die Union, 15 Prozent SPD, 11 Prozent Grüne, 21 Prozent AfD, 8 Prozent BSW, 4 Prozent FDP, 3 Prozent Linke, 3 Prozent Freie Wähler und 5 Prozent Sonstige stünde es also 56 : 29.

Hierbei geht also wieder einmal nicht um die Demokratie, sondern um die Macht der Ampel-Unionsparteien, die sich allerdings auf die Kenia-Parteien (Schwarz-Rot-Grün) reduzieren dürften. Die Politik vertraut somit auf die tatkräftige Unterstützung der, dafür „fürstlich entlohnten“ Mainstream-Medien, die die verfassungsrechtliche Problematik tunlichst zu verschweigen wissen werden.

Wenn die Volksvertretung nicht das Volk, sondern die Macht vertritt, droht freilich aus dieser Richtung keine Gefahr. Dies scheint zumindest die Devise in den angehenden „Vereinigten Staaten von Europa“ zu sein.

Entmachtung des Parlaments

Dieses „Oppositionsschwächungsgesetz“ entmachtet das Parlament also nun auch ganz offiziell. Die, von der Ampel ausgekungelten und nach politischer Zuverlässigkeit ausgewählten Verfassungsrichter können also willkürlich festlegen, was das Parlament noch beschließen darf.

Nun also müssen die Abgeordneten des 20. Bundestages entscheiden, ob sie das „Rückgrat“ besitzen diesem Vorhaben zu widersprechen und die Verfassung zu achten und zu schützen,  oder ob sie sich von ihren „Führern“ endgültig „am Nasenring durch den Bundestag führen“  lassen wollen.



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Von ELA

16 Gedanken zu „Ampel plant „noch rasch“ Grundgesetz-Änderung durchzupeitschen“
  1. In einer Diktatur ist die Opposition halt überflüssig und stört nur. Jetzt müssen noch schnell Tatsachen geschaffen werden.

    21
    1. Teresa
      Tatsachen schaffen ? Die hohe so edle Kulturministerin Roth befördert noch einige ihrer Parteigenossen im Ministerium – das stört auch niemand da dies sich immer bei Ende einer Regierung wiederholt……………………

      5
    1. Es ist eigentlich eine große Sauerei, das wir für so einen Müll zahlen müssen!
      Aber das Verfassungsgericht macht sich mit den eigenen Urteile überflüssig. Denn sie schützen uns nicht vor den Diktatoren in Berlin und Brüssel! Sie sind die Steigbügelhalter dieser volksfeindlichen Politik!

      4
  2. Warum versammelt man sich nicht vor dem Glaspalast in Berlin zu Hunderttausenden und mehr? Nur um die abgehobenen herunterzuholen und mehr.

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    1. Durch Wahlen kommen wir hier nicht mehr weiter!
      Es muss die „Blutige Revolution“ nach geholt werden. Die hat der dumme Michel verpasst, denn er sass lieber auf seinem Sofa und hat sich verarschen lassen!

      1
    2. Antwort: Weil es leider niemanden gibt, der die „mans“ zusammentrommelt und die meisten „mans“ ohnehin zu faul und zu feige dafür sind, nach Berlin zu reisen.
      Wie sieht denn Ihr eigener Beitrag dazu aus, die Massen zu mobilisieren? Was sind Ihre Ideen? Nicht immer nur auf die anderen warten!!

      1
  3. Alice Weidel warnt: Historisch EINMALIGES EREIGNIS steht bevor … – Störben des Euro im Gange:
    https://www.youtube.com/watch?v=DSVyDGyxS_c
    Sprühende sachliche intelligente Kompetenz gegen Idiötlügie.
    Verbreiten auf allen Kanälen, Handies, emails und im persönlichen Gespräch mit Verweis auf’s Video wo möglich.
    Meiner Ansicht nach.

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  4. Solange das „oberste deutsche Gericht“ aus zuverlässigen Parteigenossen zusammengestellt wird darf hier niemand von Demokratie faseln.
    Zuerst muß die Willkürherrschaft der sozialistischen Antifa-Innen ministerin beendet werden.

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  5. Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht nur klärende Aufgabe in der Rechtauslegung, und da sowohl Verfassungsorgane und Behörden ebenso wie die Gerichte allesamt ohnehin schon an geltendes Recht gebunden sind sollte sich im Grunde nichts ändern. Aber eben dadurch ist diese Grundgesetzerweiterung redundant und unnötig.
    Warum will man sie dennoch auf den letzten Drücker durchsetzen? Weil es eine beliebte Technik der vorsätzlichen Rechtsverdreher ist durch Verkomplizierung und fingierte Vorwürfe juristische Irrgärten zu bauen in denen derjenige der sich damit besser auskennt einen Vorteil hat. Ob man dabei am Ende gewinnt ist egal – allein der Schaden der durch Zeitaufwand und Kosten beim Gegner entsteht ist schon immens, und ebenso kann man fragwürdige Pläne durch solche Statuten Scheinlegitimieren – und genau darauf kommt es an.
    Es fällt jedesmal erneut auf, die schlimmsten Freiheitsfeinde und Volksverräter erkennt auch an ihrer Gier sich am GrundGesetz zu vergreifen.

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  6. Wendehals Reichert abhängig von einem Milliardär mit CDU Hintergrund: https://www.anonymousnews.org/medien/nius-julian-reichelt-verraet-den-kritischen-widerstand/ — also der Wendehals Reichert ist immer bei seiner Union geblieben, das ist alles andere als Widerstand oder Kritisches Denken sondern einfach nur das Verhalten einer typischen Minus Seele mit Mikropenis. Denke die Frauen die es angeblich bei Bild belästigt hatte, haben ihn bissel damit aufgezogen…klar schiebt der nun Hass vor sich her 😉 🙂

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  7. Der große Weltenplan muß umgesetzt werden…Demokratie hin oder her! Wenn nicht Scholz, dann Merz…Habeck ist immer gern bereit mitzuhelfen.

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