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flickr.com/ Metropolico.org (CC BY-SA 2.0)

Obwohl der Europäische Gerichtshof im März dieses Jahres entschieden hat, dass Unternehmer für ihre Mitarbeiter ein Kopftuchverbot aussprechen dürfen, hat sich eine muslimische Deutschtrainerin beim steirischen Berufsförderungsinstitut (BFI) vorerst durchgesetzt. Sie trägt weiterhin ein Kopftuch.

Unzensuriert berichtete über die Causa von Beginn an. Zur Vorgeschichte: Das BFI nahm den Gerichtsentscheid zum Anlass für eine Dienstanweisung, die ein Kopftuchverbot vorsieht, weil man sich, laut Geschäftsführer Wilhelm Techt, „streng zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität“ bekenne. Zudem meinte Techt, dass „wir und unsere Trainer in einer Vorbildfunktion unseren Teilnehmern westliche und humanistische Wertvorstellungen vermitteln wollen“.

Arbeiterkammer unterstützt Muslima mit Gutachten

Und dennoch: Helga Suleiman eine freiberufliche Trainerin, deren Auftrag im Mai ausläuft, will weiterhin mit Kopftuch unterrichten. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer, die wiederum die Universität Innsbruck mit einem Rechtsgutachten beauftragt hat. Techt will nun dieses Gutachten abwarten, die Dienstanweisung gelte zwar nach wie vor, sie werde aber nicht sanktioniert. Da die Arbeiterkammer die Ansicht vertritt, dass man der Muslima das Tragen des Kopftuchs trotz Entscheids des Europäischen Gerichtshof nicht verbieten könne, kann man sich leicht ausmalen, in welche Richtung das Gutachten tendieren wird.

Weiterlesen: https://www.unzensuriert.at/content/0023723-Muslima-gibt-nicht-nach-Kopftuchverbot-beim-steirischen-BFI-droht-zu-scheitern

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