Vor kurzem wurden 8 Afghanen in ihr Herkunftsland abgeschoben. Diese wurden laut Medienberichten zum Teil wegen „grausamster Sexualdelikte, wie Vergewaltigung, sexuellem Kindesmissbrauch und schwerem sexueller Missbrauch“ außer Landes gebracht. Laut SPD-Innenpolitiker und Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit darf es keine Abschiebungen von Straftätern geben, da das mit den Menschenrechten unvereinbar sei. Seine Lösung für derartige Probleme: Die Straftäter sollen in Deutschland verteilt werden, wo sie dann ihre Strafe abzusitzen haben, um danach wieder auf das Volk losgelassen zu werden.
Wörtlich sagte Veit im öffentlich-rechtlichen Radiosender „Deutschlandfunk“ folgendes: „Es geht um die Frage, ob wir ihn einer konkreten Gefährdung für Leib und Leben aussetzen können. Und auch bei Straffälligen – da würde ich gerne noch mal ausdrücklich Wert darauf legen wollen – kann es nicht sein, dass sie, nur weil sie abgeschoben werden, dann früher aus der Strafhaft oder aber sogar vor ihrer Verurteilung aus der Untersuchungshaft entlassen werden“.
Bedenkt man, dass sich straffällig gewordene „Flüchtlinge“ oftmals den Behörden für lange Zeit widersetzen, vor Gerichten oftmals Milde erfahren, ist die Forderung eines Abschiebeverbots für Sexualstraftäter umso drastischer.