web analytics
Ministerpräsident Viktor Orbán und Bürgermeister Lõrinc Mészáros im Gespräch anlässlich der Einweihung eines neuen Tochterunternehmens der Firma "Búzakalász 66" in Alcsútdoboz, 18. November 2014. (Foto: Szilárd Koszticsák / MTI via alfahir.hu)

Vorige Woche kam die Nachricht heraus, dass sich das Medienreich der in Ungarn regierenden Fidesz-Partei in einer Hand konzentrieren wird. An die Presse- und Medienstiftung Mitteleuropa schließen sich die elektronischen und Druckmedien verwaltenden Herausgeber-Unternehmen „freiwillig” an, die von der Fidesz-Partei seit 2010 aufgekauft wurden, seither hält die Partei sie durch staatliche Annoncen künstlich am Leben. In der Leitung der Stiftung spielt auch der Rechtsanwalt Viktor Orbáns, István Bajkai eine wesentliche Rolle.

Das meistgelesene ungarische Webportal index.hu veröffentlichte eine ausführliche Zusammenfassung, in der landesweite und Regionalzeitungen, Wochenmagazine, kommerzielle TV-und Rundfunksender, Boulevardzeitungen erscheinen. Obzwar in den letzten Tagen eine spektakuläre Umgestaltung auf dem Markt geschah, die mehrere Millionen Medienverbraucher betrifft, erhob der Medienrat oder das Wirtschaftliche Wettbewerbsamt keinen Einspruch. Das ist aus dem Aspekt nicht überraschend, dass die Fidesz-Partei nach dem Regierungsantritt 2010 für die 5 Posten des Medienrats 5 Fidesz-Kandidaten nominiert hatte, so gibt es niemanden in dieser Körperschaft, der gegen die Marktdeformierung oder das in der Meinungsformulierung entstandene übermäßige Übergewicht der Regierung ansprechen würde.

Mehrere dutzend Presseprodukte sind mit dem als Strohmann Viktor Orbáns apostrophierten Milliardär-Oligarch, Lőrinc Mészáros, und dem aus Hollywood Filmbeauftragten, Andy Vajna, sowie dem früher einflussreichen linken Wirtschaftshintergrundmann, László Puch in Verbindung zu bringen.

Am Mittwoch wurde darüber berichtet, dass die ungarische Regierung die Gleichschaltung eines wesentliches Anteils der Medien als „nationalstrategisch wichtig” bewertete. In der im Ungarischen Bekanntmachungsblatt veröffentlichten Rechtsregelung wird die Entscheidung damit begründet, dass die Rettung der Printmedienkultur ein öffentliches Interesse darstelle. In diesem Sinne sollen weder der Medienrat noch das Wirtschaftliche Wettbwerbsamt die regierungsfreundliche Presse prüfen (die Begründung ist auch deswegen scheinheilig, weil die Mehrheit von diesen Produkten keine Printmedien sind).

Die ungarische Regierung erreichte mit einer Gesetzesänderung 2013, dass in bestimmten Fällen – wenn das Ziel die Erhaltung der Arbeitsstellen oder die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Sektoren darstellt – von der Durchsetzung der Wettbewerbsnormen abzusehen ist.

Ein Großteil der ungarischen Gesellschaft empfing die Nachricht zynisch, da es nur der Abschluss des Prozesses sei, bei dem der Staat für seine Medien mehrere Milliarden Forint vergeudete, während die oppositionellen Medien unmöglich gemacht wurden. Andere hoben hervor, dass die staatlich unterstützte Fake-News-Kampagne, womit die Regierung die Opposition diskreditieren wolle, jetzt mit einer größeren Geschwindigkeit laufen würde, und der Nachrichtenkonsum der Staatsbürger noch mehr eingeschränkt würde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert