Obwohl sich die Einheiten der verschiedenen Milizen des Islamischen Staates (IS) im Rückzug befinden, warnt die Polizeibehörde Interpol in einem aktuellen Appell vor IS-Aktivitäten. Es stehe eine zweite Terrorwelle bevor, sagte Interpol-Generalsekretär Jürgen Stock am 19. Dezember in Paris: „Man könnte das auch IS 2.0 nennen.“
Die Gefahr gehe von verurteilten Terror-Unterstützern aus. Diese Täter seien nämlich meist nur zu kurzen Haftstrafen verurteilt worden – und kämen bald wieder frei.
Gefängnisse seien ein wesentlicher Brutkasten für radikale Ideologien, so der Interpol-Generalsekretär. So war zuletzt der mutmaßliche Attentäter von Straßburg, Chérif Chekatt, im Gefängnis durch seine zunehmende Radikalisierung aufgefallen. Wenn der IS geographisch besiegt sei, würden diese Personen, wieder auf freiem Fuß, entweder versuchen, in andere Gebiete wie Südostasien oder Afrika zu ziehen, sagte Stock weiter. Möglich sei aber auch, dass sie in Europa blieben, um Angriffe zu verüben.
Dabei zeigt sich, dass die europäischen Gerichte mit ihrer Rechtsprechung und die Politiker mit ihrem Willkommenswahn offensichtlich Teil des Problems und nicht der Lösung sind. Es besteht die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung, wenn noch Gefahr für die Allgemeinheit von diesem Menschen ausgeht. Doch sie wird nicht angewandt.