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Nach der Ablehnung durch Ungarn am 5. Mai hat nun auch Polen angekündigt, dass es das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt, die sog. Istanbuler Konvention, nicht unterzeichnen wird.

Eine Konvention, welche die französische Ministerin für Frauenrechte Najat Vallaud-Belkacem 2014 als “gewaltigen Hebel” bezeichnet hatte, da sie von der Gender-Ideologie entlehnten Ausdrücken durchdrungen ist und die Unterzeichnerstaaten auffordert, “Veränderungen im soziokulturellen Verhalten von Frauen und Männern im Hinblick auf die Beseitigung von Vorurteilen, Bräuchen, Traditionen und allen anderen Praktiken zu fördern, die auf […] einer stereotypen Rolle von Frauen und Männern beruhen”. All dies soll Hand in Hand mit einer neuerlichen Aufgabe von Souveränitätsrechten zugunsten einer internationalen Expertenkommission erfolgen, die mit der Überwachung der Umsetzung dieser Konvention beauftragt werden soll.

Der stellvertretende polnische Justizminister Marcin Romanowski teilte auf seinem Twitter-Account am 13. Mai mit, dass “die Istanbuler Konvention über Religion als Ursache von Gewalt gegen Frauen spricht. Wir lehnen dieses von der Bürgerplattform (Platforma Obywatelska, kurz PO) und der Polnischen Volkspartei (Polskie Stronnictwo Ludowe, kurz PSL) seinerzeit ratifizierte Gender-Kauderwelsch ab. Die Meinung fremder Dritter interessiert uns dabei nicht. Grundlage ist für uns der souveräne Nationalstaat.” Der stellvertretende Minister war auch der Ansicht, dass “eine gute Methode zur Bekämpfung von Gewalt nicht darin bestehen kann, kleinen Jungen beizubringen, Mädchenkleider zu tragen und mit Puppen zu spielen”; seiner Ansicht nach sei die “Istanbuler Konvention, welche von der vormaligen Regierung der PO und der PSL ratifiziert worden war, neomarxistische Propaganda, die unsere Wertewelt stürzen will.”

Innerhalb der Europäischen Union war dieses Übereinkommen bereits vor der ungarischen Ablehnung aus den gleichen Gründen vom slowakischen Parlament und vom bulgarischen Verfassungsgericht abgelehnt worden, während auf der anderen Seite das Europäische Parlament im September 2018 eine Entschließung zugunsten des Beitritts der Europäischen Union als solcher zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt annahm. Die Europaabgeordneten sahen darin offenbar ein Mittel, um – wenn auch auf eher missbräuchliche Weise – in allen EU-Mitgliedstaaten “moderne Verhütungsmethoden und sichere und legale Abtreibung” durchzusetzen.

Die Ratifizierung des Istanbuler Übereinkommens durch die Europäische Union bleibt auch ein erklärtes Ziel der Europäischen Kommission unter dem Vorsitz von Ursula Von der Leyen.

 

Quelle: http://eurolibertes.com/societe/pologne-pourrait-bientot-denoncer-convention-distanbul/

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