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Die in Ialien anlandenden Schiffe der verschiedenen ausländischen NGOs spielen eine essentielle Rolle in der Kette des illegalen Menschenhandels. Sie sind de facto das letzte Verbindungsstück eines Weges, der in den Herkunftsländern der illegalen Einwanderer beginnt, denen die Menschenhändler ein komplettes Reisepackage anbieten, damit diese ihren Fuß auf italienischem Boden setzen können.

Es liegt somit ein „Vertrag“ mit allen strafrechtlichen Attributen vor. So sehen es jedenfalls Giuseppe Pellegrino und Alberto Ferrari, zwei Anwälte einer Mailänder Anwaltskammer, die beschlossen haben, beim Internationalen Gerichtshof von Den Haag Klage einzubringen, die erste ihrer Art gegen den „Handel“ mit Migranten, bei der die Komplizenschaft von NGO-Schiffsbetreibern in Betracht gezogen wird.

Der Anwalt Giuseppe Pellegrino erläutert diese Schritte: „Die Idee hat sich im Laufe der Zeit entwickelt. Unser Ausgangspunkt waren die Aussagen von etwa fünfzig Migranten aus westafrikanischen Ländern: Senegal, Gambia, Guinea Conakry und Guinea Bissau, Mali, Elfenbeinküste, Ghana und Nigeria. Sie hatten mit wenigen Ausnahmen in der Vergangenheit keine Erfahrungen mit bewaffneten Konflikten oder lokalen Aufständen.

Die Besonderheit dieser Reise, die unter Mitwirkung von kriminellen Organisationen, privaten Transporteuren, miteinander in Konflikt stehenden Stämmen sowie durch die Streit- und Ordnungskräften von Staaten organisiert wird, mit denen die Europäische Union reguläre diplomatische Beziehungen unterhält, ist der Treffpunkt: Ein nicht näher bezeichneter Ort im Mittelmeerraum, an dem die NGOs „Such- und Rettungsaktionen“ durchführen, die besser als „Bergung und Transport“ zu qualifizieren sind, um den Transfer auf europäisches Gebiet abzuschließen. “

Alle NGOs, die ab September 2019 „Bergungs- und Transport“-Operationen durchgeführt haben, wurden angezeigt. Derzeit sind es sechs: Salvamento Marítimo Humanitario, Sea-Eye, Mediterranea Saving Humans, Mission Lifeline, SOS Méditerranée und Sea-Watch.

Mit Ausnahme von Casarini sind alle ausländische Betreiber: Deutsche, Spanier und Franzosen.

Das Verbrechen des Menschenhandels weist zwei Tatmerkmale auf: die Versklavung und der Transport einer Person von einem Ort zu einem anderen; das erstere ist für das letztere funktional. Man kann solange transportiert werden, als man dafür einen Preis zahlt, und diese Zahlung erfolgt, indem man sich dafür in Sklaverei begibt.

Denn der „Passagier“ kann es sich de facto nicht leisten, den Preis des Transports im voraus zu zahlen und dies nicht einmal bloß aus wirtschaftlichen Gründen: Er kann es nicht tun, weil die Menschenhändler sonst kein Interesse mehr an seinem Überleben hätten und nicht zögern würden, ihn während der Reise im Stiche zu lassen oder zu verkaufen, um noch mehr Geld zu erhalten.

Darüber hinaus kann er es sich nicht leisten, das Geld mitzunehmen, da er nicht nur für die Menschenhändler ein leichtes Ziel von Gewalt werden würde, sondern auch für andere verzweifelte Migranten, die kein Geld mehr haben.

„Somit ist er gezwungen, unterwegs Geld aufzutreiben, und das geht nur auf zweierlei Weise: von der Familie oder durch Arbeit – oder sexuelle Aktivitäten – unter sklavereiähnlichen Bedingungen.

Der Geldfluss kann aber auch zwischen den Menschenhändlern auftreten: Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschenhändler „stromabwärts“ unterwegs Migranten von Kollegen „stromaufwärts“ kaufen und dafür bar bezahlen. Dies ist die Hypothese, durch die am offensichtlichsten wird, dass ein Mensch auf die Rolle einer frei handelbaren mobilen Sache reduziert wird. Das Interesse am Kauf liegt in der Möglichkeit der wirtschaftlichen Ausbeutung der Opfer durch die Menschenhändler: von der Erpressung gegenüber den Familien der Opfer bis zu deren Ausbeutung durch Prostitution oder Dienstarbeit. In den verzweifeltsten Fällen, in denen die Familienmitglieder keine finanzielle Reserven mehr haben, oder wenn es dem Opfer einfach an Energie mangelt, um noch Arbeit zu verrichten, kann es immer noch für einen letzten Zweck eingesetzt werden: die Beherrschung anderer Migranten durch Terror. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass einige Geiseln durch den Bruch von Gliedmaßen oder Verbrennungen gefoltert werden, um dadurch das Flehen der anderen Migranten an ihre Familien um Lösegeld noch überzeugender zu machen.

„Eine weiteres Faktum muss berücksichtigt werden, um das Ausmaß des Phänomens zu verstehen: In den meisten Fällen sind die Familien nicht in der Lage, Transferzahlungen zu leisten. Die in Libyen ansässigen Erpresser setzen jedoch in den Ursprungsländern ansässige Komplizen ein, welche die Lösegeldzahlungen von den Familien in bar kassieren.

„Unsere Klage konzentriert sich auf das Verbrechen des Menschenhandels. Dies ist der Motor, der das Interesse an weiteren Gewalttaten wie Mord, Vergewaltigung und Folter weckt. Zudem eine Straftat, die nicht nur für einzelne nationale Rechtssysteme relevant ist, sondern auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten ist, wie es im Römischen Statut vorgesehen und unter Strafe gestellt ist, womit die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs begründet wird.“

„Das internationale Verbrechen, das in den vier Hauptfällen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Körperverletzung auftritt, ist ein Phänomen, das über die übliche individuelle Verantwortung des einzelnen Täters hinausgeht und die gesamte involvierte Gemeinschaft einbezieht, die dem Täter hilft, ohne selber Stellung zu beziehen“.

„Für Italiens, einem Grenzland im Sklavenhandel und zudem verantwortlich für die Formen der Ausbeutung, die auf seinem eigenen Territorium fortbestehen, besteht zweierlei Gefahr: diejenige, eine rechtliche, politische und sogar historische Verantwortung zu übernehmen, und zudem diejenige des Herabsinkens des Zivilisationsgrades auf seinem Territorium zu erdulden“.

„NGOs rechtfertigen ihre Missionen, indem sie sich auf den Zustand der Not und das Gebot berufen, „Leben auf See zu retten“. Ist dem wirklich so? Sind Migranten tatsächlich immer „Schiffbrüchige“?

„Rettung auf See ist eine Aufgabe für souveräne Staaten, die über ihre eigenen Strukturen vor Ort und über speziell gechultes Personal verfügen. Die Rettung durch Privatpersonen ist lediglich akzidentiell vorgesehen, wenn diese während einer normalen Schifffahrt stattfindet, die dem Transport von Gütern oder anderen Personen dient, aber nicht dem Transport von Schiffbrüchigen. “

„Aus den jüngsten Nachrichten geht hervor, dass seit dem Notfall der Pandemie keine Schlauchboote von der libyschen Küste mehr zu beobachten waren, bis erneut zwei der Schlepper-Boote vor Ort erschienen (die Aita Mari der spanischen NGO Salvamento Marítimo Humanitario und die Alan Kurdi der deutschen NGO Sea-Eye), die derzeit unter behördlicher Beschlagnahme stehen.

„Die Überquerung des Mittelmeers von den libyschen bis zur italienischen Küsten an Bord der von kriminellen Organisationen verwendeten Schlauchboote ist de facto unmöglich ohne die Unterstützung durch „Such- und Rettungsaktionen“ von Seiten der NGOs, die ich zuvor bereits als „Bergungs- und Transportoperationen“ definiert habe.

„Dies bedeutet, dass der Abschluss der Reise, der die Überquerung des Meeres garantiert, eine Aktivität der objektiven und bewussten Erleichterung des Sklavenhandels ist, der in systematischer Form durch die Vorspiegelung von Schiffsbrüchen stattfindet, um dadurch den Anschein von Notfällen zu erwecken.“ In Wirklichkeit ist dieser Sklavenhandel sowohl von Seiten der kriminellen Organisationen als auch von Seiten der NGOs geplant und organisiert, auch wenn dies mit unterschiedlichen Zwecken erfolgen mag.

„Entgegen dem von den NGOs auf ihren jeweiligen Websites behaupteten Zweck, nämlich Schutz der Sicherheit der Seefahrt, besteht dieser tatsächlich im Transfer von Menschen von einem Kontinent auf einen anderen aus angeblichen Gründen politischer, wirtschaftlicher und sozialer Gerechtigkeit.

„Wir haben eben das allgemeine Phänomen des Menschenhandels vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht.“ In den letzten Wochen haben wir fünfzehn Klagen über die Anlandungen eingereicht, welche die sechs genannten NGOs in den Häfen von Lampedusa, Pozzallo, Taranto und Messina im letzten halben Jahr vorgenommen haben. Wir erwarten allerdings nicht, dass die Gerichtsbehörden uns bereitwillig anhören werden, da einige Erkenntnisse auch des italienischen Obersten Gerichtshofs de facto bereits den Weg für die Anerkennung eines Notzustands bei der von den NGOs durchgeführten Bergungs- und Transporttätigkeit geebnet haben.“

Quelle und Beitragsbild: VoxNews

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