Regierungskommissarin stellt Verstöße gegen Gebrauch der deutschen Sprache in Abrede – ein Fall von Amtsunterlassung?
Bei Nichtbevolgung der Bestimmungen über die Zweisprachigkeit verhängt das Regierungskommissariat eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro. So steht es zumindest im Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, Artikel 2, Absatz 5. Doch die Regierungskommissarin komme dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach – so der Vorwurf der Süd-Tiroler Freiheit.
Aber genau dies geschehe nicht, kritisiert die Süd-Tiroler Freiheit. Besagte Unterlagen stünden oft nur einsprachig italienisch zur Verfügung.
Aus diesem Grund hat die bei der Süd-Tiroler angesiedelte Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ vor sechs Wochen eine Reihe von einsprachigen Unterlagen der italienischen Post AG der Regierungskommissarin übermittelt – mit der Aufforderung, die gesetzlich vorgesehene Geldstrafe zu verhängen. Doch Werner Thaler, gesetzlicher Vertreter der Süd-Tiroler Freiheit, ärgert sich: „Unserer Aufforderung wurde bislang nicht Folge geleistet! Wir werden nun von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob seitens des Regierungskommissariats eine Amtsunterlassung vorliegt.“
Nicht weniger akzeptabel ist für Cristian Kollmann, Sprecher der Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“, das Verhalten der Post: „Als Bürger, der die Postdienste in seiner deutschen Muttersprache abwickeln lassen möchte, wird man regelrecht verhöhnt: Die Post lässt sich immer wieder neue ‚Ausreden‘ einfallen, um das Recht der Süd-Tiroler auf Gebrauch der Muttersprache in Abrede zu stellen!“
Kritik am Regierungskommissariat übt auch die Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle. Die Regierungskommissarin habe auf eine Landtagsfrage geantwortet, dass keine Meldungen über Verstöße gegen den Gebrauch der deutschen Sprache vorliegen würden. Die Abgeordnete hält dagegen: „Betroffene Bürger haben uns Gegenteiliges berichtet. Die Tatsache, dass sowohl die italienische Post als auch das Regierungskommissariat das Recht der Süd-Tiroler auf Gebrauch der Muttersprache bisher immer erfolgreich kleinreden, lassen einmal mehr berechtigte Zweifel aufkommen, ob die derzeitige Autonomie ausreicht, um die Rechte der deutschen und ladinischen Bevölkerung in Süd-Tirol zu sichern.“
Quelle: Pressemitteilung der „Südtiroler Freiheit“ vom 16.03.2016